Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/024/2025

Bauvoranfrage Kieshecker Weg 132 - Errichtung eines Beherbergungsbetriebes und eines Parkhauses

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kieshecker Weg 132 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 7Dokumente 21. Februar 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 5483/03 zur Überschreitung der Baugrenze und der Geschossigkeit sowie hinsichtlich der Festsetzung als Fläche für Stellplätze.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5483/03 aus dem Jahr 1967, der für das Baugrundstück die Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet ausweist und eine Fläche für Stellplätze sowie für eine Privatstraße definiert. Des Weiteren werden Baugrenzen sowie eine Geschossflächenzahl von 1,2 und eine Grundflächenzahl von 0,8 festgelegt. Für die überbaubaren Flächen ist eine Geschossigkeit von maximal II-Geschossen festgesetzt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. Februar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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APS/024/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Kieshecker Weg 132 - Errichtung eines Beherbergungsbetriebes und eines Parkhauses Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 26.03.2025 Entscheidung Bezirksvertretung 6 02.04.2025 Anhörung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 5483/03 zur Überschreitung der Baugrenze und der Geschossigkeit sowie hinsichtlich der Festsetzung als Fläche für Stellplätze. Sachdarstellung: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5483/03 aus dem Jahr 1967, der für das Baugrundstück die Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet ausweist und eine Fläche für Stellplätze sowie für eine Privatstraße definiert. Des Weiteren werden Baugrenzen sowie eine Geschossflächenzahl von 1,2 und eine Grundflächenzahl von 0,8 festgelegt. Für die überbaubaren Flächen ist eine Geschossigkeit von maximal II-Geschossen festgesetzt. Nach Abriss der bestehenden Gebäude auf dem Grundstück ist die Errichtung eines gewerblichen Beherbergungsbetriebes mit 134 Zimmern geplant. Rückwärtig sollen Parkplätze sowie ein gewerbliches Parkhaus errichtet werden. Die über den Bedarf des Beherbergungsbetriebes hinausgehende Stellplätze sollen der Vermietung für angrenzende Gewerbebetriebe und Anwohner sowie für Nutzer des benachbarten Flughafens dienen. Seite 2 Das Hotelgebäude ist zur Straße zweigeschossig geplant. Für den überwiegend dreigeschossigen Baukörper ist eine Befreiung aufgrund der Überschreitung der Geschossigkeit erforderlich. Die Planung des Hotelgebäudes sieht eine rückwärtige Überschreitung der Baugrenze um bis zu 13,60 m in einer Fläche von 511 m² vor. Gleichzeitig ist dies auch eine Überschreitung der Nutzungsgrenze des Baukörpers auf einer festgesetzten Fläche für Stellplätze um 400 m². Des Weiteren ist das rückwärtige Parkhaus auf einer festgesetzten Privatstraße geplant. Daher sind für das geplante Hotelgebäude und das Parkhaus Befreiungen aufgrund der Überschreitung der Baugrenze sowie der Festsetzung als Fläche für Stellplätze erforderlich. Der Bauvorbescheid soll ausschließlich der Prüfung planungsrechtlicher Fragestellungen dienen. Begründung: Die beantragte Art der Nutzung des Beherbergungsbetriebes und des Parkhauses ist gemäß Festsetzung des Bebauungsplans zulässig. Gegen die Befreiung von der Geschossigkeit bestehen keine Bedenken. Straßenseitig zeigt sich die geplante Bebauung II-geschossig und erhöht sich erst im hinteren Grundstücksbereich auf drei Geschosse. Für das Grundstück Kieshecker Weg 146 wurde bereits eine Befreiung von der Geschossigkeit zur Errichtung eines III- geschossigen Beherbergungsbetriebes erteilt. Die vorhandene Bebauung auf den Nachbargrundstücken ist teilweise höher als das geplante Hotelgebäude. Die Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze durch das geplante Hotelgebäude und das Parkhaus sowie der geplante Bau des Parkhauses auf der festgesetzten Stellplatzfläche können zugelassen werden, da die im Bebauungsplan dargestellte Unterführung der Bahngleise nicht weiterverfolgt wurde. Die dort festgesetzte Privatstraße ist bereits auf den Nachbargrundstücken überbaut worden und wird durch die Wanheimer Straße durchquert. Eine vergleichbare Überschreitung der Baugrenze wurde ebenfalls für das Grundstück Kieshecker Weg 146 erteilt. Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Nachrichtlich: Für die Realisierung des Bauvorhabens ist keine Baumfällung vorgesehen. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan 5483-003-00 Lageplan Grundrisse Perspektive, Schnitt, Ansicht
Bebauungsplan 5483-003-00 als Text anzeigen
Title: 00545448.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00545448.pdf Published Time: Mon, 24 Feb 2025 07:50:01 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Grundrisse als Text anzeigen
Title: 00545451.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00545451.pdf Published Time: Mon, 24 Feb 2025 07:51:00 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: sherVersion 459.96.96.100 Kieshecker Weg 13 2 1:14 2,8 6 T T .MM.JJJJ Am Weiler Hof 18 40668 Meerbusch, Germany 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 1 2 1 2 3 4 5 1 2 3 4 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,50m x 1,50m 1,50m x 1,50m 1,50m x 1,50m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,50m x 1,50m 1,50m x 1,50m 1,50m x 1,50m 1.978,34 m 2Parkhaus 2 geschossig Technik BGF Lager Lager FOYER Personalraum Büro Büro Küche Technik Lager Brandabschnittstrennung > 12,50 % > 13,00 % > 12,50 % > 13,00 % Technik > 12,50 % > 13,00 % > 12,50 % > 13,00 % > 12,50 % > 13,00 % > 12,50 % > 13,00 % 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 1 2 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1.978,34 m 2Technik Lager Brandabschnittstrennung Lager Lager Lager Technik Technik BGF > 12,50 % > 13,00 % > 12,50 % > 13,00 % > 12,50 % > 13,00 % > 12,50 % > 13,00 % Technik > 12,50 % > 13,00 % > 12,50 % > 13,00 % 1 2 3 4 5 61 2 3 41 2 3 4 1 21 2 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 1,20m x 1,20m 0,90m x 0,90m 0,90m x 0,90m 1,20m x 1,20m 1.430,60 m 2 Lager Technik Lager Lager Technik Brandabschnittstrennung BGF > 12,50 % 13,00 % 12,50 % 13,00 % 12,50 % 13,00 % 12,50 % 13,00 % 12,50 % 13,00 % 12,50 % 13,00 % Technik 2. OBERGESCHOSS 1. OBERGESCHOSS ERDGESCHOSS # Erdgeschoss 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/024/2025