Bauvoranfrage Kieshecker Weg 132 - Errichtung eines Beherbergungsbetriebes und eines Parkhauses
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 5483/03 zur Überschreitung der Baugrenze und der Geschossigkeit sowie hinsichtlich der Festsetzung als Fläche für Stellplätze.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5483/03 aus dem Jahr 1967, der für das Baugrundstück die Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet ausweist und eine Fläche für Stellplätze sowie für eine Privatstraße definiert. Des Weiteren werden Baugrenzen sowie eine Geschossflächenzahl von 1,2 und eine Grundflächenzahl von 0,8 festgelegt. Für die überbaubaren Flächen ist eine Geschossigkeit von maximal II-Geschossen festgesetzt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. Februar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Beratungsweg
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Bezirksvertretung 6
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/024/2025