Beschlussvorlage Aktenzeichen BV5/046/2026

Bauvoranfrage für Einfamilienhaus in Rahmer Straße 7

Amtlicher Titel: Bauvoranfrage Rahmer Straße 7 - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in zweiter Baureihe

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rahmer Straße 7 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 5Dokumente 2. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 5 entscheidet am 28. April 2026 über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in zweiter Baureihe an der Rahmer Straße 7. Die Sitzung beginnt um 17:00 Uhr.

Einordnung

Die Bezirksvertretung 5 behandelt am 28. April 2026 die Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus mit Garage in zweiter Baureihe an der Rahmer Straße 7. Die Sitzung startet um 17:00 Uhr. Die Entscheidung wird in der Sitzung getroffen.

Hintergrund

Die Bauvoranfrage betrifft ein Grundstück in einer Wohngegend. Der Neubau soll den Wohnraum in Düsseldorf erweitern. Details zur Planung sind in der Beschlussvorlage enthalten.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung der Bezirksvertretung könnte Auswirkungen auf die Bebauung in der Umgebung haben. Bürger können an der Sitzung teilnehmen und ihre Meinung äußern.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 5 wird am 28. April 2026 über die Anfrage entscheiden.

Die wichtigsten Punkte

  • Bauvoranfrage für Einfamilienhaus in Rahmer Straße 7
  • Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 28. April 2026 um 17:00 Uhr
  • Zwei Dokumente zum Download verfügbar: Beschlussvorlage und Katasterauszug
  • Entscheidung könnte Auswirkungen auf die Bebauung in der Umgebung haben

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Baugenehmigung.
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Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582845.pdf Published Time: 2026-04-10T10:53:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/046/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Rahmer Straße 7 - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in zweiter Baureihe Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 28.04.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Baugenehmigung. Sachdarstellung: Geplant ist die Errichtung eines I-geschossigen Einfamilienhauses in zweiter Baureihe in offener Bauweise mit Satteldach und Tiefgarage. Die Traufhöhe beträgt 4,65 m, die Firsthöhe 7,42. Das Vorhaben hat eine Bautiefe von insgesamt 55,5 m. Die Grundfläche beträgt 107 m². Die für das Vorhaben vorgesehene Fläche auf dem Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die verbleibende Fläche des Grundstückes im rückwärtigen Bereich be findet sich im planerischen Auß enbereich nach § 35 BauGB sowie im Landschaftsschutzgebiet. Der Außenbereich beginnt vorliegend mit der hinteren Fluchtlinie der bestehenden Gebäude Alte Gasse 3c und Angermunder Straße 12. Das geplante Vorhaben bleibt vor der bestehenden Bebauung zurück. Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet werden somit nicht berührt. Die Umgebungsbebauung wird als Reines Wohngebiet gemäß § 3 BauNVO. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 34 Absatz 2 BauGB. Das Vorhaben muss hinsichtlich seiner Art der Nutzung zulässig sein. Zudem hat es sich in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise sowie die zu überbauende Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen. Darüber hinaus muss die Erschließung gesichert sein. Seite 2 Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m² und der geplanten Bebauung im Hintergelände, fällt die Genehmigung der Baugenehmigung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Die Bebauung des Grundstückes mit einem Einfamilienhaus ist zulässig. In der Umgebungsbebauung ist I-II geschossige Bebauung in offener Bauweise vorhanden. Die Höhen des Gebäudes unterschreiten die der Gebäude unter den Adressen Rahmer Straße 5 und 7 sowie Alte Gasse 3, 3a, 3b und 3c. Für das geplante Gebäude liegt die Traufhöhe bei 4,65 m und die Firsthöhe bei 7,42 m. Hinsichtlich der Bautiefe ist in der näheren Umgebung mit 55,5 m unter den Adressen Angermunder Straße 12 und Alte Gasse 3c mit 30,56 m dieselbe Bautiefe vorhanden. Die überbaute Fläche liegt für das genannte Grundstück bei 107 m². Das Vorhaben fügt sich somit in die nähere Umgebung ein. Somit besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Nachrichtlich: Es müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück selbst nachgewiesen. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Abwicklung
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Title: 4 Lageplan m. Höhenabwicklung.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583188.pdf Published Time: Fri, 10 Apr 2026 07:42:45 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

KI-gestützt aufbereitet am 17. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/046/2026