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Title: 00482597.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00482597.pdf
Published Time: Fri, 21 Apr 2023 06:58:36 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
BV8/070/2023
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage, Schlossallee 12 - Errichtung eines Pflege-Campus mit Kindertagesstätte und Integrationsfachdienst
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 8 04.05.2023 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan.
Sachdarstellung:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 5973/008 aus dem Jahr 1965, der für das Baugrundstück die Art der baulichen Nutzung als Fläche für den Gemeinbedarf (Altenheim) ausweist. Des Weiteren werden Baugrenzen sowie die Geschossflächenzahl festgesetzt. Für die überbaubaren Flächen sind Geschossigkeiten von I-V Geschossen festgesetzt.
Auf dem ca. 13.500 m² großen Grundstück ist die Errichtung eines altengerechten Campus geplant. Hier soll ergänzend zum fünfgeschossigen Bestand an der Heidelberger Straße ein Ensemble aus drei neuen Gebäuden entstehen (dem Haus an der Schlossallee, dem Haus im Campus und dem Haus an den Gärten). Mit dem Bauvorhaben soll neben der Funktion des Altenheims ein vielfältigeres und zeitgemäßes Wohnangebot für ältere Menschen geschaffen werden.
Bis auf einen Teilbereich des fünfgeschossigen Gebäudes an der Heidelberger Straße, sollen alle weiteren Gebäude zu Gunsten der Neubauten zurückgebaut werden.
Als Verbindung unter dem Haus im Campus und dem Haus an den Gärten wird eine Tiefgarage entstehen.
Die Neubauten orientieren sich entlang der Grundstücksgrenzen und bilden so einen Innenhof in ihrer Mitte. Die Freiflächen zeichnen sich durch Gemeinschaftsflächen, geschützte Nutzergärten und Bauminseln auf dem Campusplatz aus. Seite 2
Auf dem Campus entsteht ein Seniorenwohnheim mit 90 Plätzen, eine Tagespflege für 17 Gäste und 42 altengerechte Wohneinheiten. Das Raumprogramm umfasst des Weiteren Wohneinheiten für Mitarbeiter:innen, ein Café und externe Dienste wie einen Friseur oder eine Fußpflege, die vorrangig den Bewohnern vorbehalten sind.
Neben diesen Räumlichkeiten werden eine Kita mit 70 Plätzen und Büroräumlichkeiten für einen Integrationsfachdienst vorgesehen. Für die Nutzungseinheiten der Kita und des Integrationsfachdienstes ist eine Befreiung der Art der baulichen Nutzung erforderlich.
Das Haus an der Schloßallee ist fünfgeschossig geplant und überschreitet somit die Festsetzung um ein Geschoss. Das Haus an den Gärten ist ebenfalls bis zu fünf Geschosse hoch und überschreitet die eingeschossige Festsetzung um bis zu vier Geschosse. Für diese Überschreitungen sind Befreiungen von der Geschossigkeit erforderlich.
Aufgrund der Baumasse ergibt sich eine Überschreitung der festgesetzten GFZ von 1,0 auf 1,1, die ebenfalls einer Befreiung bedarf.
Das geplante Bauvorhaben überschreitet die festgesetzte Baugrenze entlang der Grundstücksgrenze zur benachbarten Schule durchgängig um bis zu 4 m. Die eingeschossige Kita ragt an der östlichen Seite um maximal 4 m und an der südlichen Seite um maximal 4,50 m über die Baugrenze. Hierzu muss von den festgesetzten Baugrenzen befreit werden.
Die oberirdischen Stellplätze und interne Erschließungswege sind auf dem nordöstlichen und südwestlichen Grundstücksteil angeordnet, die sich zum Teil mit
den ausgewiesenen „gärtnerisch zu gestaltende Grundstücksflächen“ überschneiden.
Im nordöstlichen Teil werden in Summe circa 260 m² der ca. 650 m² festgesetzten Grünflächen versiegelt. Im südwestlichen Teil werden circa 450 m² für den Außenspielbereich der Kita und für einen Teil der neu zu organisierenden oberirdischen Stellplätze in der gärtnerisch zu gestaltenden Grundstücksfläche versiegelt. Zur Umsetzung muss in diesen Bereichen von der Festsetzung befreit werden.
Begründung:
Die Grundzüge der Planung sehen für das Grundstück eine Fläche für den Gemeinbedarf (Altenheim) vor. Bei den geplanten Nutzungen handelt es sich um artverwandte, soziale Nutzungen. Die geplanten Nutzungen stellen eine Erweiterung der bereits vorhandenen Nutzung im Bestandsgebäude dar. Die Integration der Kita und des Integrationsfachdienstes dienen einer sozialen Ausgewogenheit und verhindern eine Isolation der Hauptnutzergruppe des Gebiets. Daher werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Die Baugrenzenüberschreitung der eingeschossigen Kita in Richtung der öffentlichen Verkehrsfläche wird als unkritisch betrachtet, da nachbarschaftliche Belange nicht betroffen sind. Auch zur benachbarten Schule wird die Überschreitung als städtebaulich vertretbar betrachtet, da eine großzügige Freifläche der Lore-Lorentz-Schule angrenzt.
Aufgrund der benötigten Gebäudetiefen für angemessene Wohnungsgrundrisse im Zusammenhang mit der Stellung der Gebäude zueinander und dem daraus resultierenden Campusplatz wird die Baugrenzüberschreitung der übrigen Planung ebenfalls als städtebaulich vertretbar angesehen.
Die vier- bis fünfgeschossigen Wohngebäude übersteigen die zum Teil festgesetzte Eingeschossigkeit deutlich. Der Bedarf an altengerechten Wohnungen und Seite 3
Pflegeplätzen übersteigt die derzeitig zur Verfügung stehenden Angebote deutlich. Im Sinne des Wohls der Allgemeinheit wird zur Verbesserung dieser Situation der Befreiung von der Anzahl der Geschosse zugestimmt. Der hiermit einhergehenden Überschreitung der GFZ um 0,1 kann ebenfalls zugestimmt werden.
Die gärtnerisch zu gestaltenden Grundstücksflächen, die für Zufahrtswege und 4Stellplätze im nordöstlichen Teil, sowie für die Kita, deren Außenspielbereich und die 14 Stellplätze im südwestlichen Bereich versiegelt werden, sind kleiner als die neu angelegten Grünflächen innerhalb der Baugrenze. Ein entsprechender Nachweis wird mit dem Friedhofs-, Forst- und Gartenamt geprüft und abgestimmt. Einer Befreiung kann daher ebenfalls zugestimmt werden.
Nachrichtlich:
Von der Realisierung des Bauvorhabens sind 19 Bäume betroffen, davon befindet sich ein Baum außerhalb der Grundstücksgrenze im öffentlichen Straßenraum. Die abschließende Prüfung zu den Fällungen und Ausgleichsmaßnahmen erfolgt im Zuge der Baugenehmigung vom Friedhofs-, Forst- und Gartenamt.
Anlagen:
B-Plan 5973-008 Katasterauszug Luftbild Amtlicher Lageplan Außenanlagen Grundriss EG Grundriss Regelgeschoss Schnitt A-A Ansicht Haus an den Gärten Ansicht Haus an der Schloßkirche Ansicht Haus im Campus Perspektive Perspektive 2
Ansicht Haus an den Gärten als Text anzeigen
Title: 00482673.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00482673.pdf
Published Time: Wed, 19 Apr 2023 09:24:25 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
4,43 5 4,43 5 4,43 5 4,43 5 4,43 5
4.OG Mitarbeiter App.
OKFF +12,60
3.OG Stationäre Pflege
OKFF +9,45
2.OG Stationäre Pflege
OKFF +6,47 5
1.OG Stationäre Pflege
OKFF +3,50
EG Kita, Stationäre Pflege, Externe Dienst, Tagespflege
OKFF = 0,00
Attika OKFF +15,90
UG Keller
OKFF -4,05
4.OG Mitarbeiter App.
OKFF +12,60
3.OG Stationäre Pflege
OKFF +9,45
2.OG Stationäre Pflege
OKFF +6,47 5
1.OG Stationäre Pflege
OKFF +3,50
EG Kita, Stationäre Pflege, Externe Dienst, Tagespflege
OKFF = 0,00
Attika OKFF +15,90
UG Keller
OKFF -4,05
Ansicht Haus an der Schloßkirche als Text anzeigen
Title: 00482674.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00482674.pdf
Published Time: Wed, 19 Apr 2023 09:24:25 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
4.OG Betreutes Wohnen
OKFF +12,42 5
3.OG Betreutes Wohnen
OKFF +9,45
2.OG Betreutes Wohnen
OKFF +6,47 5
1.OG Betreutes Wohnen
OKFF +3,50
EG IFD
OKFF = 0,00
Attika OKFF +15,84 5
UG Keller
OKFF -4,05
4.OG Betreutes Wohnen
OKFF +12,42 5
3.OG Betreutes Wohnen
OKFF +9,45
2.OG Betreutes Wohnen
OKFF +6,47 5
1.OG Betreutes Wohnen
OKFF +3,50
EG IFD
OKFF = 0,00
Attika OKFF +15,84 5
UG Keller
OKFF -4,05
Ansicht Haus im Campus als Text anzeigen
Title: 00482675.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00482675.pdf
Published Time: Wed, 19 Apr 2023 09:24:26 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
1,65 5 62 5 2,00 3,25 5,37 5
Attika OKFF +12,89 5
3.OG Betreutes Wohnen
OKFF +9,45
2.OG Betreutes Wohnen
OKFF +6,47 5
1.OG Betreutes Wohnen
OKFF +3,50
EG Café
OKFF = 0,00
UG Keller
OKFF -4,05
Rampe 15 %
> 2,20m
7,5 %
7,5 %
B-Plan 5973-008 als Text anzeigen
Title: 00482677.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00482677.pdf
Published Time: Wed, 19 Apr 2023 09:24:27 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister Vermessungs- und Katasteramt Brinckmannstr. 5 40225 Düsseldorf
Die Begründung zu diesem Bauleitplan befindet sich auf dem Plan selbst!
Perspektive 2 als Text anzeigen
Title: 00482682.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00482682.pdf
Published Time: Wed, 19 Apr 2023 09:24:28 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Perspektive als Text anzeigen
Title: 00482683.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00482683.pdf
Published Time: Wed, 19 Apr 2023 09:24:29 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content: