Beschlussvorlage Aktenzeichen 61/ 110/2019

Bauvoranfrage Wanheimer Straße 71

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Wanheimer Straße 71 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 12Dokumente 16. August 2019veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen hinsichtlich der Art der Nutzung, der offenen Bauweise, der Überschreitung der Baugrenzen sowie eine Ausnahme hinsichtlich oberirdischer Stellplätze.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Im Jahr 2016 hat der Ausschuss unter der Vorlagennummer 61/38/2016 die Befreiung von der Art der Nutzung für ein Hotel sowie von der offenen Bauweise erteilt.

Nunmehr liegt eine modifizierte Planung vor. Im Unterschied zur damaligen Planung werden die Gebäude als ein durchgehender Baukörper errichtet. Auf die Errichtung von Glaswänden zum Zweck des Schallschutzes kann damit verzichtet werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. August 2019. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00351239.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00351239.pdf Published Time: Fri, 15 Nov 2019 08:21:49 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: 61/ 110/2019 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Wanheimer Straße 71 - Neubau von 2 Hotels und Büros mit gemeinsamer Tiefgarage Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 09.10.2019 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 13.11.2019 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen hinsichtlich der Art der Nutzung, der offenen Bauweise, der Überschreitung der Baugrenzen sowie eine Ausnahme hinsichtlich oberirdischer Stellplätze. Sachdarstellung: Im Jahr 2016 hat der Ausschuss unter der Vorlagennummer 61/38/2016 die Befreiung von der Art der Nutzung für ein Hotel sowie von der offenen Bauweise erteilt. Nunmehr liegt eine modifizierte Planung vor. Im Unterschied zur damaligen Planung werden die Gebäude als ein durchgehender Baukörper errichtet. Auf die Errichtung von Glaswänden zum Zweck des Schallschutzes kann damit verzichtet werden. Anstelle von 7- und 2 8-geschossigen Baukörpern ist nunmehr eine 7-Geschossigkeit mit Staffelgeschoss geplant. Durch die Änderungen erhöht sich die Bettenzahl auf rund 1.000 Betten. Die Bruttogeschossfläche erhöht sich bezüglich der Hotels um rund 5.000 m² und reduziert sich bei den Büros um ca. 1.000 m². Entgegen der Festsetzung im Bebauungsplan werden in den Fassaden zur Belichtung der Hotelzimmer Fenster erforderlich. Die aktuelle Planung sieht die Tiefgaragenzufahrt sowie eine Außentreppe außerhalb der Baugrenzen vor. Zudem sollen 26 Stellplätze oberirdisch errichtet werden. Seite 2 Begründung: Auch mit der Erhöhung der Bruttogeschossfläche werden die Festsetzungen hinsichtlich der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) eingehalten. Ein schallschutztechnisches Gutachten weist nach, dass der erforderliche Lärmschutz, der hier zum Ausschluss von Beherbergungsbetrieben führte, durch entsprechende Bauweisen und technische Vorkehrungen erreicht wird. Durch die Anordnung der Rampe im vorderen Grundstücksbereich wird der Verkehr dort konzentriert. Die Außentreppe ermöglicht es, den Fußweg zum Flughafen-Bahnhof auf kurzem Weg zu erreichen. Die Überschreitung der Baugrenze ist hier nur geringfügig. Hinsichtlich der im Ursprungsentwurf vorgesehenen 55 oberirdischen Stellplätze findet eine deutliche Reduzierung statt. Es werden 4% der ausnahmsweise zulässigen bis zu 10% der Fläche in Anspruch genommen. Nachrichtlich: Die geplanten Stellplätze erhöhen sich von 480 auf rund 670, von denen rund 650 in einer zweigeschossigen Tiefgarage untergebracht werden sollen. Ein genauer Nachweis wird im Genehmigungsverfahren geführt. Satzungsgeschützter Baumbestand ist von dem Vorhaben nicht betroffen. Anlagen: Katasterplan Luftbild Lageplanl Grundriss EG Grundriss Regelgeschoss Ansicht Ost Ansicht Süd Ansicht Südwest Ansicht West APS-Vorlage 61/38/2016 Anlage 4 (Lageplan) zur Vorlage 61/38/2016
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Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00351497.pdf Published Time: Fri, 16 Aug 2019 09:24:37 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: 00351506.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00351506.pdf Published Time: Fri, 16 Aug 2019 09:29:39 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Ansicht Südwest
APS-Vorlage 61/38/2016 als Text anzeigen
Title: Citrix ICA Remote Job URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00352481.pdf Published Time: Mon, 26 Aug 2019 09:51:22 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 61/ 38/2016 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Wanheimer Straße 71, 73, 75, 77, 79 - Neubau von Büro- und Hotel-gebäuden mit Tiefgarage Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Be-freiungen hinsichtlich der Art der Nutzung und der Bauweise. Sachdarstellung : Das Grundstück Wanheimer Straße 71-79 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebau-ungsplanes Nr. 5483/013, der hier ein Gewerbegebiet (GE4) ausweist und unter anderem Bau-grenzen und eine offene Bauweise festsetzt. Das Baugrundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe des Flughafens Düsseldorf und wird nord-westlich von der Autobahn 44 und östlich von der Bahnstrecke flankiert. Die Erschließung des gesamten Areals erfolgt über eine südlich gelegene Zufahrt. Die Planung sieht auf dem Grundstück eine 7- bis 8-geschossige Blockbebauung innerhalb der Baugrenzen vor. Hierbei gliedert sich der Baukörper in mehrere voneinander abgetrennte unterschiedliche Nutzungsberei-che. Im Norden und längs der Bahnstrecke sind Büronutzungen, im Süden und Westen Hotelnut-zungen (zwei Gebäude mit je 330 Betten) vorgesehen. Die Zwischenräume der einzelnen Bau-körper werden zum Schallschutz mit Glaswänden sowie Erschließungselementen gefüllt, um den so entstehenden Innenhof vom Außenlärm abzuschirmen. Der Bebauungsplan schließt in der textlichen Festsetzung Nr. 1.3 Beherbergungsbetriebe aus. Grund für den Ausschluss ist die besondere Exposition des GE4-Gebietes gegenüber Fluglärm, dem Lärm von der Autobahn und der Trasse für den Schienenverkehr. Für das Vorhaben sind eine Befreiung von der textlichen Festsetzung Nr. 1.3 sowie eine Befrei-ung von der Festsetzung „offene Bauweise“ erforderlich. Auf Grundlage einer zeitgleichen Realisierung des gesamten Gebäudekomplexes sowie schall-dämmenden Fassaden wird die Verträglichkeit des geplanten Vorhabens hinsichtlich der aus der Umgebung einwirkenden Lärmbelastung mit einem schalltechnischen Gutachten bestätigt. Hier-bei wird der Lärmschutz einerseits über die geschlossene Bauweise (Blockrandbebauung) als bauliche Schallabschirmung erreicht, andererseits werden technische Vorkehrungen (z.B. Kas-tenfensterkonstruktionen oder in Teilbereichen keine öffenbaren Fenster bzw. ergänzende Lüf-tungstechnik) zur Gewährleistung des Lärmschutzes vorgesehen. Für die betrachtete Gebäudekonstellation werden damit im Ergebnis die Befreiungen vom Aus-schluss von Beherbergungsbetrieben und von der offenen Bauweise gem. § 31 Abs. 2 BauGB als städtebaulich vertretbar eingestuft ohne die Grundzüge der Planung zu berühren. Sollten sich im Rahmen des Bauantrags Änderungen der geplanten Gebäudekubatur ergeben oder einzelne Gebäude nicht zeitgleich errichtet werden, bedarf es einer erneuten gutachterli-chen Betrachtung. Vorlage 61/ 38/2016 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage Schützenswerte Bäume werden von dem Vorhaben nicht berührt. Der Stellplatznachweis wird im Baugenehmigungsverfahren erbracht. Derzeit sind in einer zwei-geschossigen Tiefgarage 370 Stellplätze und oberirdisch weitere 55 Stellplätze geplant, die als Stellplatznachweis ausreichend sein dürften. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da Befrei-ungen nach dem Baugesetzbuch erteilt werden sollen und das Grundstück über 1.000 m² groß ist und es sich um ein Vorhaben von überbezirklicher Bedeutung handelt. Anlagen:  Lageplan  Grundriss EG  Grundriss Regelgeschoss  Dachaufsicht inkl. Außenanlagen  Ansichten  Schnitt  Perspektiven Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtent-wicklung 13.04.2016 -/-² Bezirksvertretung 6 16.03.2016 -/-² > 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: keine Amt / Institut: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Dr. Keller
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Title: 00354598.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00354598.pdf Published Time: Thu, 05 Sep 2019 14:55:50 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 110/2019