Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/081/2026

Düsseldorf plant Bebauungsplan und FNP‑Änderung für Sohnstraße 45

Amtlicher Titel: Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 02/017, Flächennutzungsplanänderung (Vorentwurf) Nr. 217 - Sohnstraße 45

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Beratung geplant Nächster Termin am 06.10.2026 bei Bezirksvertretung 2.
6. Oktober 2026nächster Termin 4Dokumente 23. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Stadt Düsseldorf befindet sich in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für ein neues Quartier an der Sohnstraße 45 im Stadtbezirk 2 (Düsseltal). Der Bebauungsplan‑Vorentwurf 02/017 und die Flächennutzungsplan‑Änderung 217 sehen bis zu 660 Wohneinheiten sowie Gastronomie, Kindertagesstätte, Büro‑ und Pflegeflächen vor. Die Bezirksvertretung 2 empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, die Vorlage zu beschließen, und beauftragt eine Präsenzveranstaltung „Stadtplanung zur Diskussion“.

Warum wichtig

Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, im Rahmen der geplanten Diskussionsveranstaltung ihre Anregungen einzubringen, bevor die Bauleitpläne beschlossen werden.

Die Details

  • Projektort: ca. 4 ha in Stadtbezirk 2 (Düsseltal) an der Sohnstraße 45, bisher leerstehend, ehemals Telekom‑Standort.
  • Geplante Nutzung: Mischnutzung mit bis zu 660 Wohneinheiten, Gastronomie, Büro, Pflegeeinrichtungen, Nahversorger und Kindertagesstätte (Kiss‑and‑Ride‑Zone).
  • Öffentlichkeitsbeteiligung: Präsenzveranstaltung „Stadtplanung zur Diskussion“ nach § 3 Abs. 1 BauGB, angeordnet von Bezirksvertretung 2.
  • Planungsstand: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung; Bebauungsplan‑Vorentwurf 02/017 und FNP‑Änderung 217 liegen vor.
  • Quotierungsregelung: Mindestens 50 % der Wohnfläche im öffentlich geförderten Wohnungsbau, Rest frei finanziert.
  • Baugrundstück: Grenzt im Norden an das Max‑Planck‑Institut, sonst von Wohnbebauung umgeben.

Einordnung

Das Vorhaben schafft ein gemischtes Quartier von rund 4 ha, das die Wohnungsversorgung stärkt und neue soziale sowie kommerzielle Angebote in einem bisher leerstehenden Areal schafft. Es betrifft Anwohner, zukünftige Bewohner und die gesamte Stadtentwicklung im Düsseltal.

Hintergrund

Ein Bebauungsplan konkretisiert die Nutzung von Grundstücken innerhalb eines bereits festgelegten Flächennutzungsplans (FNP). Während der FNP die grundsätzliche Zweckbestimmung (z. B. Wohn‑, Gewerbe‑ oder Gemeinbedarf) festlegt, regelt der Bebauungsplan die detaillierte Bauweise, Dichte und Gestaltung für ein konkretes Gebiet.

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine
  • APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von
  • als Grundlage für das anstehende Bebauungsplanverfahren beschlossen. Das Vorhaben
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Dokumenttexte

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APS/081/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 02/017, Flächennutzungsplanänderung (Vorentwurf) Nr. 217 - Sohnstraße 45 - Öffentlichkeitsbeteiligung Fachbereich: 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 206.10.2026Anhörung Ausschuss für Planung und 14.10.2026Entscheidung Stadtentwicklung Sitzung des APS am 14.10.2026Vorlage Nr. APS/081/2026 Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 02/017 Öffentlichkeitsbeteiligung - Sohnstraße 45 - Flächennutzungsplanänderung (Vorentwurf) Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. 217 - Sohnstraße - Seite 2 Vorlage Nr. APS/081/2026 Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 02/017 - Sohnstraße 45 - Flächennutzungsplanänderung Nr. 217 (Vorentwurf) - Sohnstraße - - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 2 wird hiermit zur vorliegenden Vorlage angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Präsenzveranstaltung „Stadtplanung zur Diskussion" durchzuführen. APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 02/017 - Sohnstraße 45 - sowie von dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 217 - Sohnstraße - und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung in Form einer Präsenzveranstaltung „Stadtplanung zur Diskussion" auf dieser Grundlage durchzuführen. Seite 3 Sachdarstellung: Bebauungsplan Nr. 02/017 - Sohnstraße 45 Flächennutzungsplanänderung Nr. 217 - Sohnstraße Städtebaulicher Entwurf, Lageplan: HPP, Düsseldorf und brandenfels landscape + environment, Münster Kurzbeschreibung des Projektes zum Verfahrensstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Anlass und Ziele des Bebauungsplanverfahrens Im Januar 2021 startete das Qualitätssichernde Verfahren zum Plangebiet an der Sohnstraße. Das Verfahren wurde als 2-phasiger Wettbewerb mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Ein Jahr später prämierte ein Preisgericht aus Sach- und Fachpreisrichtern den Siegerentwurf des Teams HPP aus Düsseldorf und brandenfels landscape + environment aus Münster. Ende 2022 wurde der Siegerentwurf durch die Politik als Grundlage für das anstehende Bebauungsplanverfahren beschlossen. Das Vorhaben nahm sich einige Zeit zurück, da eigentümerseits offene Themen geklärt werden mussten, bevor der Siegerentwurf weiterentwickelt wurde und nun als Grundlage für den Bebauungsplan dient. Plangebiet und Umgebung Das ca. 4 ha große Plangebiet befindet sich in Stadtbezirk 2 in Düsseltal an der Sohnstraße. Derzeit ist es u.a. mit einem Hochpunkt bebaut. Die gesamte Bebauung auf dem Grundstück ist leerstehend. Ehemals wurde das Areal durch die Telekom genutzt. Nördlich grenzt das Grundstück an das Max-Planck-Institut; im Osten, Süden und Westen befindet sich bevorzugt Wohnbebauung. Bestehendes Planungsrecht Der Bebauungsplan Nr. 5778/024 Grafenberger Allee/ Sohnstraße ist seit 1977 rechtskräftig. Dieser setzt für den Geltungsbereich ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf (B.f.G.) mit der Zweckbestimmung „Post" fest. Durch Baugrenzen sind in diesem Bereich Baufelder definiert; ergänzt durch eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Bruttogrundfläche (BGF) von 2,4. Die Höhen werden über Hauptgesimshöhen (HGH) beschränkt. Darüber hinaus werden Flächen für Stellplätze und Zufahrten festgesetzt. Auf Grundlage des Seite 4 aktuellen Planungsrechts wäre die Errichtung des geplanten Quartiers unzulässig. Es besteht ein Planerfordernis. Der B-Plan Nr. 02/017 soll die planungsrechtliche Grundlage für das neue Quartier schaffen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann durch die Anwendung des Bauturbos die Bebauung einzelner Teilflächen vorgezogen werden. Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan (FNP) der Landeshauptstadt Düsseldorf wird das Plangebiet derzeit als Fläche für den Gemeinbedarf mit dem Symbol Post dargestellt. Die geplante Entwicklung allgemeiner Wohngebiete (WA) und einem kleinen Teilbereich im Norden als urbanes Gebiet (MU) entsprechen nicht der Darstellung im aktuellen FNP. Der FNP wird aus diesem Grund im Parallelverfahren geändert (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 217). Konzeptbeschreibung Das neue Quartier wird mit seiner geplanten Mischnutzung aus Gastronomie, einer Kindertagesstätte, Büro, Räumlichkeiten für soziale Zwecke (Pflege), einem Nahversorger und bis zu 660 Wohneinheiten zur Belebung des Umfeldes beitragen. Der städtebauliche Entwurf bildet drei aufgelockerte Blöcke, die sich über gestaltete Wege in Ost-West-Richtung mit der umliegenden Nachbarbebauung verbinden. Die dadurch entstehenden Achsen von der Sohnstraße zur Eduard-Schloemann-Straße werden als öffentliche und halböffentliche Wege in die grüne Freiraumstruktur integriert. Somit wird eine Verbindung zwischen der östlich und westlich gelegenen Nachbarschaft des Grundstücks geschaffen, die bis heute fehlt. Das gesamte Areal wird blockweise mit Tiefgaragen unterbaut, sodass eine autofreie Bebauung errichtet werden kann. Für die Kindertagesstätte wird im Süd-Osten an der Sohnstraße eine sog. Kiss-and-ride-Zone vorgesehen. Das Architekturbüro HPP hat gemeinsam mit dem Landschaftsarchitekten brandenfels ein lebendiges Quartier entworfen, das sich nicht durch nur die variierende Architektur auszeichnet, sondern auch durch Freiräume mit verschiedenen Qualitäten, die öffentliche und halböffentliche sowie private Zonen schaffen, die zum Verweilen einladen. Quotierungsregelung - Baulandmodell Gemäß dem Ratsbeschluss zur Anpassung der Quotierungsregelungen vom 07.09.2023 (APS/085/2023) müssen auf privaten Grundstücken insgesamt mindestens 50 % der geplanten Wohnfläche in Verbindung mit den sich daraus ergebenden Wohneinheiten im öffentlich geförderten Wohnungsbau, die übrigen 50 % im Segment des frei finanzierten Wohnungsbaus realisiert. Es sind circa 660 Wohneinheiten und Pflegeplätze geplant. Die Quotierungsregelung findet vollumfänglich Anwendung. Bei etwaigen Anpassungen der Quotierungsregel ist der Stand zum Zeitpunkt der Beteiligung nach § 4(2) BauGB maßgeblich. Beteiligungsformat Das Qualitätssichernde Verfahren hat bereits 2021 stattgefunden. Der bislang letzte politische Beschluss wurde im Jahre 2022 eingeholt. Auch in der Zeit, als der Projektfortgang ruhte, gab es regelmäßig Anfragen aus Politik und Bürgerschaft zum Status Quo des Projektes. Daher soll die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden, um in einen direkten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu kommen. Seite 5 Anlagen: 1. FNP-Änderung 2. Städtebaulicher Entwurf (Lageplan) 3. Gegenüberstellung Siegerentwurf und 3(1) Seite 6
1. FNP-Änderung als Text anzeigen
Title: FNP217_Plandarstellung_3_1 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00598026.pdf Published Time: Wed, 23 Sep 2026 06:47:58 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan Geplante Änderung ## Landeshauptstadt Düsseldorf Flächennutzungsplanänderung Nr. 217 Sohnstraße Vorentwurf M 1:20.000 Stadtplanungsamt 61 / 2 Düsseldorf, den 31.08.2026 Charoltte Selter Abteilungsleiterin des Stadtplanungsamtes Landeshauptstadt Düsseldorf Flächennutzungsplan M 1:20.000 Zeichenerklärung Grenzen -------- Stadtgrenze �J Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Gemeinbedarfseinrichtung ## D Flächen für den Gemeinbedarf ## a Öffentliche Verwaltung 0 Hallenbad ## a Schule � Sporthalle C Kirchen u. kirchlichen l!J Zwecken dienende Post Gebäude und Einricht C'!J Kindertagesstätte, rn Hochbunker Kindergarten 0 Jugendheim, l'il Tiefbunker Jugendherberge C6J Altenheim III Feuerwehr ## □ Gesundheitlichen Zwecken D Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und dienendeGebäude Einrichtungen u. Einrichtungen Verkehr # •D Straßenverkehrsflächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge D Umgrenzung der Flächen für den Luftverkehr Bahnanlagen 0 Ruhender Verkehr Bahnhof S-Bahn Haltestelle # e Flughafen Segelflugplatz Umgrenzung des Bauschutzbefeichs gern. Luftverkehrsgesetz - - Stadtbahn Q Stadtbahn-Haltestelle Leitungen -++- oberirdische Leitungen � unterirdische Leitungen Ethylenleitung E Hochspannungsfreileitung G Gasleitung ö Mineralölproduktleitung w Wasserleitung Land- und Forstwirtschaft ## D Flächen fürlandwirtschaft • Flächen fürForstwirtschaft • Standortübungsplatz Planungen, Nutzungsregelungen und Massnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft Dml # 00 Aufschüttungen # 6 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutzrechts Naturschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Umgrenzung der Flächen für Aufschüttungen Aufschüttungen Art der baulichen Nutzung # • Wohnbaufläche # •D Besondere Wohngebiete ## DD Dorfgebiete ## D # • Mischgebiete # •• Kerngebiete # •Grünflächen ## D Grünflächen D Parkanlage [X] [iliffi Dauerkleingärten � [Q] Sportplatz/Sportanlage 1+++1 [ff] Spielplatz [EJ # - Gehwegverbindung zwischen Grünflächen Ver- und Entsorgungsanlagen ## D Flächen für Versorgungsanlagen ## 0 Elektrizität ## 0 ## 0 Gas ## ö ## 0 Fernwärme ## 0 Gemischte Bauf lächen Gewerbliche Bauflächen Gewerbegebiete Industriegebiete Sondergebiete Zeltplatz Badeplatz/Freibad Friedhof Festplatz Wasser Abwasser Abfall Wasserflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses • Wasserflächen Umgrenzung der Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen Hafen Sporthafen Sonstiges 1 San I Sanierungsgebiet # [g] EI # e � Foak- oad Übe,.,agoagsstatioo ffi Richtfunkstrecke (Bundespost) Überschwemmungs-gebiet Wassersport Schutzgebiet fürGrund-undQuellwassergewinnung Bezeichnung der Zonen 1,11,llla,lllb
3. Gegenüberstellung Siegerentwurf und 3(1) als Text anzeigen
Title: 00598028.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00598028.pdf Published Time: Wed, 23 Sep 2026 06:48:55 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 02-017_APS-081-2026_05_Gegenüberstellung Siegerentwurf und 3(1) Gegenüberstellung Siegerentwurf und Masterplan zur 3(1)

KI-gestützt aufbereitet am 25. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/081/2026