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APS/081/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 02/017, Flächennutzungsplanänderung (Vorentwurf) Nr. 217
- Sohnstraße 45 - Öffentlichkeitsbeteiligung
Fachbereich:
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 206.10.2026Anhörung
Ausschuss für Planung und
14.10.2026Entscheidung
Stadtentwicklung
Sitzung des APS am 14.10.2026Vorlage Nr. APS/081/2026
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 02/017 Öffentlichkeitsbeteiligung
- Sohnstraße 45 -
Flächennutzungsplanänderung (Vorentwurf) Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. 217
- Sohnstraße -
Seite 2
Vorlage Nr. APS/081/2026
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 02/017 - Sohnstraße 45 -
Flächennutzungsplanänderung Nr. 217 (Vorentwurf) - Sohnstraße -
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 2 wird hiermit zur vorliegenden Vorlage angehört
und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine
vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die
Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer
Präsenzveranstaltung „Stadtplanung zur Diskussion" durchzuführen.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von
dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 02/017 - Sohnstraße 45 - sowie
von dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 217 -
Sohnstraße - und beauftragt die Verwaltung, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
der derzeit gültigen Fassung in Form einer Präsenzveranstaltung
„Stadtplanung zur Diskussion" auf dieser Grundlage durchzuführen.
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Sachdarstellung:
Bebauungsplan Nr. 02/017 - Sohnstraße 45
Flächennutzungsplanänderung Nr. 217 - Sohnstraße
Städtebaulicher Entwurf, Lageplan: HPP, Düsseldorf und brandenfels landscape + environment, Münster
Kurzbeschreibung des Projektes
zum Verfahrensstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Anlass und Ziele des Bebauungsplanverfahrens
Im Januar 2021 startete das Qualitätssichernde Verfahren zum Plangebiet an der
Sohnstraße. Das Verfahren wurde als 2-phasiger Wettbewerb mit Beteiligung der
Öffentlichkeit durchgeführt. Ein Jahr später prämierte ein Preisgericht aus Sach- und
Fachpreisrichtern den Siegerentwurf des Teams HPP aus Düsseldorf und brandenfels
landscape + environment aus Münster. Ende 2022 wurde der Siegerentwurf durch die Politik
als Grundlage für das anstehende Bebauungsplanverfahren beschlossen. Das Vorhaben
nahm sich einige Zeit zurück, da eigentümerseits offene Themen geklärt werden mussten,
bevor der Siegerentwurf weiterentwickelt wurde und nun als Grundlage für den
Bebauungsplan dient.
Plangebiet und Umgebung
Das ca. 4 ha große Plangebiet befindet sich in Stadtbezirk 2 in Düsseltal an der Sohnstraße.
Derzeit ist es u.a. mit einem Hochpunkt bebaut. Die gesamte Bebauung auf dem Grundstück
ist leerstehend. Ehemals wurde das Areal durch die Telekom genutzt. Nördlich grenzt das
Grundstück an das Max-Planck-Institut; im Osten, Süden und Westen befindet sich
bevorzugt Wohnbebauung.
Bestehendes Planungsrecht
Der Bebauungsplan Nr. 5778/024 Grafenberger Allee/ Sohnstraße ist seit 1977 rechtskräftig.
Dieser setzt für den Geltungsbereich ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf (B.f.G.) mit
der Zweckbestimmung „Post" fest. Durch Baugrenzen sind in diesem Bereich Baufelder
definiert; ergänzt durch eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Bruttogrundfläche
(BGF) von 2,4. Die Höhen werden über Hauptgesimshöhen (HGH) beschränkt. Darüber
hinaus werden Flächen für Stellplätze und Zufahrten festgesetzt. Auf Grundlage des
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aktuellen Planungsrechts wäre die Errichtung des geplanten Quartiers unzulässig. Es
besteht ein Planerfordernis. Der B-Plan Nr. 02/017 soll die planungsrechtliche Grundlage für
das neue Quartier schaffen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann durch die Anwendung
des Bauturbos die Bebauung einzelner Teilflächen vorgezogen werden.
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Landeshauptstadt Düsseldorf wird das Plangebiet derzeit
als Fläche für den Gemeinbedarf mit dem Symbol Post dargestellt. Die geplante Entwicklung
allgemeiner Wohngebiete (WA) und einem kleinen Teilbereich im Norden als urbanes Gebiet
(MU) entsprechen nicht der Darstellung im aktuellen FNP. Der FNP wird aus diesem Grund
im Parallelverfahren geändert (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 217).
Konzeptbeschreibung
Das neue Quartier wird mit seiner geplanten Mischnutzung aus Gastronomie, einer
Kindertagesstätte, Büro, Räumlichkeiten für soziale Zwecke (Pflege), einem Nahversorger
und bis zu 660 Wohneinheiten zur Belebung des Umfeldes beitragen. Der städtebauliche
Entwurf bildet drei aufgelockerte Blöcke, die sich über gestaltete Wege in Ost-West-Richtung
mit der umliegenden Nachbarbebauung verbinden. Die dadurch entstehenden Achsen von
der Sohnstraße zur Eduard-Schloemann-Straße werden als öffentliche und halböffentliche
Wege in die grüne Freiraumstruktur integriert. Somit wird eine Verbindung zwischen der
östlich und westlich gelegenen Nachbarschaft des Grundstücks geschaffen, die bis heute
fehlt. Das gesamte Areal wird blockweise mit Tiefgaragen unterbaut, sodass eine autofreie
Bebauung errichtet werden kann. Für die Kindertagesstätte wird im Süd-Osten an der
Sohnstraße eine sog. Kiss-and-ride-Zone vorgesehen. Das Architekturbüro HPP hat
gemeinsam mit dem Landschaftsarchitekten brandenfels ein lebendiges Quartier entworfen,
das sich nicht durch nur die variierende Architektur auszeichnet, sondern auch durch
Freiräume mit verschiedenen Qualitäten, die öffentliche und halböffentliche sowie private
Zonen schaffen, die zum Verweilen einladen.
Quotierungsregelung - Baulandmodell
Gemäß dem Ratsbeschluss zur Anpassung der Quotierungsregelungen vom 07.09.2023
(APS/085/2023) müssen auf privaten Grundstücken insgesamt mindestens 50 % der
geplanten Wohnfläche in Verbindung mit den sich daraus ergebenden Wohneinheiten im
öffentlich geförderten Wohnungsbau, die übrigen 50 % im Segment des frei finanzierten
Wohnungsbaus realisiert. Es sind circa 660 Wohneinheiten und Pflegeplätze geplant. Die
Quotierungsregelung findet vollumfänglich Anwendung. Bei etwaigen Anpassungen der
Quotierungsregel ist der Stand zum Zeitpunkt der Beteiligung nach § 4(2) BauGB
maßgeblich.
Beteiligungsformat
Das Qualitätssichernde Verfahren hat bereits 2021 stattgefunden. Der bislang letzte
politische Beschluss wurde im Jahre 2022 eingeholt. Auch in der Zeit, als der Projektfortgang
ruhte, gab es regelmäßig Anfragen aus Politik und Bürgerschaft zum Status Quo des
Projektes. Daher soll die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden, um in einen direkten Austausch mit
den Bürgerinnen und Bürgern zu kommen.
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Anlagen:
1. FNP-Änderung
2. Städtebaulicher Entwurf (Lageplan)
3. Gegenüberstellung Siegerentwurf und 3(1)
Seite 6
1. FNP-Änderung als Text anzeigen
Title: FNP217_Plandarstellung_3_1
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00598026.pdf
Published Time: Wed, 23 Sep 2026 06:47:58 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan Geplante Änderung
## Landeshauptstadt Düsseldorf Flächennutzungsplanänderung Nr. 217 Sohnstraße Vorentwurf M 1:20.000
Stadtplanungsamt 61 / 2 Düsseldorf, den 31.08.2026 Charoltte Selter Abteilungsleiterin des Stadtplanungsamtes
Landeshauptstadt Düsseldorf
Flächennutzungsplan
M 1:20.000 Zeichenerklärung
Grenzen
-------- Stadtgrenze �J Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Gemeinbedarfseinrichtung
## D Flächen für den Gemeinbedarf
## a Öffentliche Verwaltung 0 Hallenbad
## a Schule � Sporthalle
C Kirchen u. kirchlichen
l!J Zwecken dienende Post Gebäude und Einricht
C'!J Kindertagesstätte,
rn Hochbunker Kindergarten
0 Jugendheim,
l'il Tiefbunker Jugendherberge
C6J Altenheim III Feuerwehr
## □ Gesundheitlichen Zwecken
D Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und dienendeGebäude Einrichtungen u. Einrichtungen
Verkehr
# •D
Straßenverkehrsflächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge D Umgrenzung der Flächen für den Luftverkehr Bahnanlagen
0 Ruhender Verkehr Bahnhof S-Bahn Haltestelle
# e
Flughafen Segelflugplatz Umgrenzung des Bauschutzbefeichs gern. Luftverkehrsgesetz - - Stadtbahn Q Stadtbahn-Haltestelle
Leitungen
-++- oberirdische Leitungen � unterirdische Leitungen
Ethylenleitung E Hochspannungsfreileitung G Gasleitung
ö Mineralölproduktleitung
w Wasserleitung
Land- und Forstwirtschaft
## D Flächen fürlandwirtschaft • Flächen fürForstwirtschaft • Standortübungsplatz
Planungen, Nutzungsregelungen und Massnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft
Dml
# 00
Aufschüttungen
# 6
Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutzrechts Naturschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Umgrenzung der Flächen für Aufschüttungen Aufschüttungen
Art der baulichen Nutzung
# • Wohnbaufläche
# •D Besondere Wohngebiete
## DD Dorfgebiete
## D
# • Mischgebiete
# •• Kerngebiete
# •Grünflächen
## D Grünflächen
D Parkanlage [X] [iliffi Dauerkleingärten �
[Q] Sportplatz/Sportanlage 1+++1
[ff] Spielplatz [EJ
# - Gehwegverbindung zwischen Grünflächen
Ver- und Entsorgungsanlagen
## D Flächen für Versorgungsanlagen
## 0 Elektrizität
## 0
## 0 Gas
## ö
## 0 Fernwärme
## 0
Gemischte Bauf lächen Gewerbliche Bauflächen Gewerbegebiete Industriegebiete Sondergebiete Zeltplatz Badeplatz/Freibad Friedhof Festplatz Wasser Abwasser Abfall
Wasserflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses
• Wasserflächen Umgrenzung der Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen Hafen Sporthafen
Sonstiges
1 San I Sanierungsgebiet
# [g]
EI
# e
� Foak- oad Übe,.,agoagsstatioo
ffi Richtfunkstrecke (Bundespost) Überschwemmungs-gebiet Wassersport Schutzgebiet fürGrund-undQuellwassergewinnung Bezeichnung der Zonen 1,11,llla,lllb
3. Gegenüberstellung Siegerentwurf und 3(1) als Text anzeigen
Title: 00598028.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00598028.pdf
Published Time: Wed, 23 Sep 2026 06:48:55 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
02-017_APS-081-2026_05_Gegenüberstellung Siegerentwurf und 3(1)
Gegenüberstellung Siegerentwurf und Masterplan zur 3(1)