Befristete Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII – hier: Zwergenreich Betriebs-gGmbH
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch) in Verbindung mit § 6 KiBiz (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) ab dem 22.09.2020 die – zunächst für ein Jahr (bis zum 21.09.2021) – befristete Anerkennung des Trägers ZwergenReich Betriebs-gGmbH zum Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Die ZwergenReich Betriebs-gGmbH ist bereits in seiner Sitzung am 12.06.2018 des Jugendhilfeausschusses der Stadt Essen unbefristet als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt worden.
Gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII hat einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist. Dies trifft auf den Träger zu.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. August 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Jugendhilfeausschuss
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/079/2020