Beschlussvorlage Aktenzeichen JHA/079/2020

Befristete Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII – hier: Zwergenreich Betriebs-gGmbH

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 31. August 2020veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch) in Verbindung mit § 6 KiBiz (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) ab dem 22.09.2020 die – zunächst für ein Jahr (bis zum 21.09.2021) – befristete Anerkennung des Trägers ZwergenReich Betriebs-gGmbH zum Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die ZwergenReich Betriebs-gGmbH ist bereits in seiner Sitzung am 12.06.2018 des Jugendhilfeausschusses der Stadt Essen unbefristet als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt worden.

Gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII hat einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist. Dies trifft auf den Träger zu.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. August 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00386363.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00386363.pdf Published Time: Wed, 27 Jan 2021 07:26:47 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: JHA/079/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Befristete Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII – hier: Zwergenreich Betriebs-gGmbH Fachbereich: 51 - Jugendamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Jugendhilfeausschuss 24.11.2020 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch) in Verbindung mit § 6 KiBiz (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) ab dem 22.09.2020 die – zunächst für ein Jahr (bis zum 21.09.2021) – befristete Anerkennung des Trägers ZwergenReich Betriebs-gGmbH zum Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder. Die befristete Anerkennung wird mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen ausgesprochen: 1. Während des Zeitraums der befristeten Anerkennung weist der Träger seine Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe zum 31.07.2021 in Form von detaillierten Tätigkeitsberichten unaufgefordert schriftlich gegenüber der Verwaltung des Jugendamtes nach. 2. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet. 3. Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen. Seite 2 Sachdarstellung: Die ZwergenReich Betriebs-gGmbH ist bereits in seiner Sitzung am 12.06.2018 des Jugendhilfeausschusses der Stadt Essen unbefristet als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt worden. Gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII hat einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist. Dies trifft auf den Träger zu. Der Träger ZwergenReich Betriebsgesellschaft mbH, die seit 2015 als Träger der Jugendhilfe anerkannt ist, betreibt seit Herbst 2019 fünf Kindergärten in Essen, Wuppertal und Köln. Die Dachgesellschaft, ZwergenReich Kindergarten GmbH ist bereits seit dem Jahr 2007 im Bereich Kindergärten aktiv. Nunmehr ist beabsichtigt, eine Tageseinrichtung für Kinder in Düsseldorf an der Völklinger Straße 24 zu eröffnen. Hierfür legte der Träger ein entsprechendes Konzept vor. Der Kindergarten ist als letzter Baustein der Entwicklung eines größeren Immobilienprojektes an diesem Standort vorgesehen und wird voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2023/2024 eröffnet. Dennoch soll die vorgesehene Gruppenstruktur jeweils aus einer Gruppenform 1, 2 und 3 bestehen, d.h. 50 Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt. Die Verwaltung schlägt vor, der Beschlussvorlage über die befristete Anerkennung zuzustimmen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/079/2020