Beschlussvorlage Aktenzeichen AGS/052/2026

Benennung von Mitglieder*innen für den Forensikbeirat bei der LVR-Klinik Düsseldorf

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 1. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfiehlt dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf, für die Dauer der laufenden Ratsperiode die nachfolgend benannten Funktionen bzw. Institutionen als Mitglieder für den Forensikbeirat bei der LVR-Klinik Düsseldorf vorzuschlagen: 1. Gesundheitsamt Düsseldorf, Amtsleitung oder eine von ihr benannte Vertretung aus dem Sachgebiet Sucht- und Psychiatriekoordination 2. Vorsitz des Ausschusses für Gesundheit und Soziales der Landeshauptstadt Düsseldorf 3. Polizeipräsidium Düsseldorf, benannte Vertretung aus einer zuständigen Führungs- oder Koordinierungsfunktion 4. Ordnungsamt Düsseldorf, Leitung oder benannte Vertretung aus dem Bereich Ordnungs- und Gefahrenabwehr 5. Liga Wohlfahrt Düsseldorf, benannte Vertretung mit möglichst sozialpsychiatrischem Bezug 6. ver.di Düsseldorf bzw. zuständige örtliche Arbeitnehmervertretung aus dem Bereich Gesundheit und Soziales 7. örtliche Medien, insbesondere eine benannte Vertretung der Düsseldorfer Lokalredaktion der Rheinischen Post oder eines vergleichbaren örtlichen Mediums 8. Glaubensgemeinschaften, ökumenisch abgestimmte Vertretung, zum Beispiel über die katholische und evangelische Kirche bzw. die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Düsseldorf 9. Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, benannte Vertretung aus Präsidium oder Geschäftsführung 10. Handwerkskammer Düsseldorf, benannte Vertretung aus Präsidium oder Geschäftsführung 11. Justiz, benannte Vertretung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf oder des Landgerichts Düsseldorf mit Bezug zu Strafsachen, Strafvollstreckung oder Maßregelvollzug 12. Vorsitz der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Düsseldorf Die Verwaltung wird beauftragt, die Abstimmung mit den genannten Institutionen aufzunehmen und dem Rat die namentlichen Benennungsvorschläge zur Beschlussfassung vorzulegen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 1. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · AGS/052/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Anlage Geschäftsordnung Forensikbeiräte · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 12

    Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

  4. Sitzung · TOP 9

    Rat. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588478.pdf Published Time: 2026-06-03T11:30:00.000Z Number of Pages: 4 Markdown Content: AGS/052/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Benennung von Mitglieder*innen für den Forensikbeirat bei der LVR-Klinik Düsseldorf Fachbereich : 53 - Gesundheitsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Gesundheit und Soziales 30.06.2026 Vorberatung Rat 16.07.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfiehlt dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf, für die Dauer der laufenden Ratsperiode die nachfolgend benannten Funktionen bzw. Institutionen als Mitglieder für den Forensikbeirat bei der LVR-Klinik Düsseldorf vorzuschlagen: 1. Gesundheitsamt Düsseldorf, Amtsleitung oder eine von ihr benannte Vertretung aus dem Sachgebiet Sucht- und Psychiatriekoordination 2. Vorsitz des Ausschusses für Gesundheit und Soziales der Landeshauptstadt Düsseldorf 3. Polizeipräsidium Düsseldorf, benannte Vertretung aus einer zuständigen Führungs- oder Koordinierungsfunktion 4. Ordnungsamt Düsseldorf, Leitung oder benannte Vertretung aus dem Bereich Ordnungs- und Gefahrenabwehr 5. Liga Wohlfahrt Düsseldorf, benannte Vertretung mit möglichst sozialpsychiatrischem Bezug 6. ver.di Düsseldorf bzw. zuständige örtliche Arbeitnehmervertretung aus dem Bereich Gesundheit und Soziales 7. örtliche Medien, insbesondere eine benannte Vertretung der Düsseldorfer Lokalredaktion der Rheinischen Post oder eines vergleichbaren örtlichen Mediums Seite 2 8. Glaubensgemeinschaften, ökumenisch abgestimmte Vertretung, zum Beispiel über die katholische und evangelische Kirche bzw. die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Düsseldorf 9. Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, benannte Vertretung aus Präsidium oder Geschäftsführung 10. Handwerkskammer Düsseldorf, benannte Vertretung aus Präsidium oder Geschäftsführung 11. Justiz, benannte Vertretung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf oder des Landgerichts Düsseldorf mit Bezug zu Strafsachen, Strafvollstreckung oder Maßregelvollzug 12. Vorsitz der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Düsseldorf Die Verwaltung wird beauftragt, die Abstimmung mit den genannten Institutionen aufzunehmen und dem Rat die namentlichen Benennungsvorschläge zur Beschlussfassung vorzulegen. Darüber hinaus wird angeregt, im weiteren Verfahren gemeinsam mit der LVR-Klinik Düsseldorf und dem Landschaftsverband Rheinland zu prüfen, wie die Nachbarschaft der LVR-Klinik Düsseldorf zusätzlich und angemessen in den Forensikbeirat einbezogen werden kann. Dies kann insbesondere über eine weitere Benennung im Gesamtbeirat oder über eine durch die LVR-Klinik bzw. den Landschaftsverband Rheinland einzubringende Vertretung aus dem örtlichen Umfeld erfolgen. 1. Sachdarstellung: Gemäß § 53 Abs. 2 des Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist bei Einrichtungen des Maßregelvollzugs ein Forensikbeirat einzurichten. Für die LVR- Klinik Düsseldorf ist daher ein entsprechender Beirat zu bilden. Näheres zur Zusammensetzung, Berufung, Aufgabenwahrnehmung und Arbeitsweise des Beirats regelt die Geschäftsordnung für die Beiräte der Forensik bei den Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland. Danach soll der Forensikbeirat insbesondere das Verständnis und die Akzeptanz der Öffentlichkeit für die Aufgaben der Einrichtung fördern. Darüber hinaus kann der Beirat die Leitung der Einrichtung konzeptionell und organisatorisch beraten, insbesondere zu Fragen der Durchführung des Maßregelvollzugs, zu Therapie- und Sicherheitskonzepten sowie zur Einbindung der Einrichtung in das örtliche Umfeld. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass der Beirat aus bis zu 24 Mitgliedern bestehen kann. Bis zu 12 Mitglieder können durch den Rat der jeweiligen Standortgemeinde bestimmt werden. Die Berufung der Mitglieder erfolgt nach Maßgabe der Geschäftsordnung durch die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland. Die Geschäftsführung des Beirats liegt beim Klinikvorstand der LVR-Klinik Düsseldorf. Der Forensikbeirat ist kein Gremium zur Befassung mit einzelfallbezogenen therapeutischen Entscheidungen. Personenbezogene Daten von Patientinnen und Patienten sowie sonstige vertrauliche Informationen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Die Geschäftsordnung sieht für die Zusammensetzung des Beirats eine breite gesellschaftliche Beteiligung vor. Vertreten sein sollen insbesondere die Standortgemeinde, die zuständige Polizeibehörde, zuständige Kammern, örtliche Arbeitnehmervertretungen, die Justiz, Glaubensgemeinschaften, örtliche Medien, örtliche Wohlfahrtsverbände, die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft sowie die Nachbarschaft. Vor diesem Hintergrund schlägt das Gesundheitsamt Düsseldorf vor, die durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf zu bestimmenden Mitglieder entlang dieser gesellschaftlichen Gruppen und Funktionen zu benennen. Ziel ist eine Zusammensetzung, die sowohl die kommunale Verantwortung der Standortgemeinde als auch die Perspektiven von Sicherheit, Seite 3 Justiz, psychosozialer Versorgung, Wohlfahrtspflege, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Medien und Öffentlichkeit angemessen abbildet. Die Nachbarschaftsperspektive ist für die Akzeptanzfunktion des Forensikbeirats von besonderer Bedeutung. Da die 12 durch den Rat zu bestimmenden Plätze mit den oben genannten Kernperspektiven bereits ausgeschöpft sind, soll im weiteren Verfahren ausdrücklich geprüft werden, wie eine Vertretung aus dem örtlichen Umfeld der LVR-Klinik Düsseldorf zusätzlich in den Gesamtbeirat eingebunden werden kann. Begründung der vorgeschlagenen Besetzung: 1. Gesundheitsamt Düsseldorf / Amtsleitung oder benannte Vertretung aus der Sucht- und Psychiatriekoordination Das Gesundheitsamt vertritt die kommunale gesundheitsfachliche Perspektive der Standortgemeinde. Durch die Sucht- und Psychiatriekoordination besteht eine unmittelbare Anbindung an die psychosoziale Versorgungslandschaft, die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft sowie perspektivisch an den Gemeindepsychiatrischen Verbund. Die Rolle ist nicht geschäftsführend, sondern kommunal-fachlich koordinierend und beratend. 2. Vorsitz des Ausschusses für Gesundheit und Soziales Die Einbindung des Ausschussvorsitzes gewährleistet die demokratisch-politische Rückbindung an das zuständige Fachgremium der Landeshauptstadt Düsseldorf und stärkt die kommunalpolitische Einordnung der Arbeit des Beirats. 3. Polizeipräsidium Düsseldorf Die Polizei bringt die Perspektive der öffentlichen Sicherheit, der Gefahrenabwehr und der Einsatzkoordination ein. Diese Perspektive ist insbesondere für Fragen der Schnittstellenkommunikation, des Sicherheitsgefühls und der Akzeptanz im Umfeld der Einrichtung von Bedeutung. 4. Ordnungsamt Düsseldorf Das Ordnungsamt ergänzt die polizeiliche Perspektive um die kommunale ordnungsbehördliche Sicht. Es ist ein zentraler Akteur bei Fragen der öffentlichen Ordnung, der Gefahrenabwehr und der kommunalen Sicherheitsarchitektur. 5. Liga Wohlfahrt Düsseldorf Die Wohlfahrtsverbände tragen wesentliche Teile der gemeindepsychiatrischen und psychosozialen Versorgungsstruktur in Düsseldorf. Ihre Beteiligung stellt sicher, dass sozialräumliche, rehabilitative und teilhabeorientierte Perspektiven in die Beratungen einfließen. 6. ver.di Düsseldorf / örtliche Arbeitnehmervertretung Die Einbindung einer örtlichen Arbeitnehmervertretung entspricht der Geschäftsordnung und bringt die Beschäftigtenperspektive aus dem Gesundheits- und Sozialwesen ein. Dies ist für Fragen der Arbeitsbedingungen, Fachkräfteperspektiven und institutionellen Schnittstellen bedeutsam. 7. Örtliche Medien Die Medienperspektive ist für Transparenz, öffentliche Kommunikation und Akzeptanzbildung von besonderer Bedeutung. Eine örtliche Medienvertretung kann dazu beitragen, Informationsbedarfe der Öffentlichkeit frühzeitig wahrzunehmen und einzuordnen. 8. Glaubensgemeinschaften Glaubensgemeinschaften bringen seelsorgliche, ethische und gemeinwesenbezogene Perspektiven ein. Sie verfügen zugleich über eine breite Verankerung in der Stadtgesellschaft und können zur Akzeptanz- und Vertrauensbildung beitragen. 9. Industrie- und Handelskammer Düsseldorf Die IHK Düsseldorf repräsentiert die Perspektive der örtlichen Wirtschaft und ist als zuständige Kammer eine in der Geschäftsordnung ausdrücklich vorgesehene gesellschaftliche Gruppe. 10. Handwerkskammer Düsseldorf Seite 4 Die Handwerkskammer Düsseldorf ergänzt die Kammerperspektive und stellt die Beteiligung des örtlichen Handwerks sicher. Gemeinsam mit der IHK wird die wirtschafts- und kammerbezogene Perspektive vollständig abgebildet. 11. Justiz / Staatsanwaltschaft oder Landgericht Düsseldorf Die Justiz bringt die rechtsstaatliche und strafrechtliche Perspektive ein. Dies ist angesichts des Bezugs zum Maßregelvollzug und zu strafrechtsbezogenen Unterbringungsfragen besonders relevant. 12. Vorsitz der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Düsseldorf Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft bündelt die fachliche psychosoziale und psychiatrische Versorgungslandschaft der Stadt Düsseldorf. Die Beteiligung des PSAG-Vorsitzes stellt eine strukturierte Rückbindung an die kommunale Fachöffentlichkeit sicher. Berücksichtigung der Nachbarschaft Die Geschäftsordnung sieht ausdrücklich auch die Einbindung der Nachbarschaft vor. Die Nachbarschaftsperspektive ist für den Forensikbeirat besonders bedeutsam, da Fragen der Transparenz, des Sicherheitsgefühls, der Kommunikation im Sozialraum und der Akzeptanz der Einrichtung wesentlich im örtlichen Umfeld entstehen. Da die durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf vorzuschlagenden 12 Mitglieder mit den oben genannten institutionellen und fachlichen Kernperspektiven ausgeschöpft sind, soll die Nachbarschaft im weiteren Verfahren zusätzlich berücksichtigt werden. Die Verwaltung regt daher an, gemeinsam mit der LVR-Klinik Düsseldorf und dem Landschaftsverband Rheinland eine geeignete Form der Einbindung zu prüfen. In Betracht kommt insbesondere eine weitere Benennung im Gesamtbeirat außerhalb der 12 durch den Rat bestimmten Mitglieder oder eine durch die LVR-Klinik bzw. den Landschaftsverband Rheinland einzubringende Vertretung aus dem unmittelbaren Umfeld der Klinik. 2. Weiteres Vorgehen: Nach Beratung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales erfolgt die weitere Abstimmung mit den vorgeschlagenen Institutionen. Ziel ist es, namentliche Benennungsvorschläge einzuholen und dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Dauer der laufenden Ratsperiode zur Beschlussfassung vorzulegen. Nach der Beschlussfassung durch den Rat werden die Vorschläge an die zuständigen Stellen des Landschaftsverbandes Rheinland übermittelt. Die Berufung der Mitglieder sowie die weitere organisatorische Durchführung des Forensikbeirats erfolgen nach Maßgabe der Geschäftsordnung. Die Geschäftsführung liegt bei der LVR-Klinik Düsseldorf. Anlagen: Anlage Geschäftsordnung Forensikbeiräte
Anlage Geschäftsordnung Forensikbeiräte als Text anzeigen
Title: 00588483.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588483.pdf Published Time: Mon, 01 Jun 2026 11:46:06 GMT Number of Pages: 6 Markdown Content:

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AGS/052/2026