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Title: Ö
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Published Time: 2026-06-03T11:30:00.000Z
Number of Pages: 4
Markdown Content:
AGS/052/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Benennung von Mitglieder*innen für den Forensikbeirat bei der LVR-Klinik Düsseldorf
Fachbereich :
53 - Gesundheitsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für Gesundheit und
Soziales 30.06.2026 Vorberatung
Rat 16.07.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfiehlt dem Rat der Landeshauptstadt
Düsseldorf, für die Dauer der laufenden Ratsperiode die nachfolgend benannten Funktionen
bzw. Institutionen als Mitglieder für den Forensikbeirat bei der LVR-Klinik Düsseldorf
vorzuschlagen:
1. Gesundheitsamt Düsseldorf, Amtsleitung oder eine von ihr benannte Vertretung aus
dem Sachgebiet Sucht- und Psychiatriekoordination
2. Vorsitz des Ausschusses für Gesundheit und Soziales der Landeshauptstadt
Düsseldorf
3. Polizeipräsidium Düsseldorf, benannte Vertretung aus einer zuständigen Führungs-
oder Koordinierungsfunktion
4. Ordnungsamt Düsseldorf, Leitung oder benannte Vertretung aus dem Bereich
Ordnungs- und Gefahrenabwehr
5. Liga Wohlfahrt Düsseldorf, benannte Vertretung mit möglichst sozialpsychiatrischem
Bezug
6. ver.di Düsseldorf bzw. zuständige örtliche Arbeitnehmervertretung aus dem Bereich
Gesundheit und Soziales
7. örtliche Medien, insbesondere eine benannte Vertretung der Düsseldorfer
Lokalredaktion der Rheinischen Post oder eines vergleichbaren örtlichen Mediums Seite 2
8. Glaubensgemeinschaften, ökumenisch abgestimmte Vertretung, zum Beispiel über
die katholische und evangelische Kirche bzw. die Arbeitsgemeinschaft Christlicher
Kirchen Düsseldorf
9. Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, benannte Vertretung aus Präsidium oder
Geschäftsführung
10. Handwerkskammer Düsseldorf, benannte Vertretung aus Präsidium oder
Geschäftsführung
11. Justiz, benannte Vertretung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf oder des Landgerichts
Düsseldorf mit Bezug zu Strafsachen, Strafvollstreckung oder Maßregelvollzug
12. Vorsitz der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Düsseldorf
Die Verwaltung wird beauftragt, die Abstimmung mit den genannten Institutionen
aufzunehmen und dem Rat die namentlichen Benennungsvorschläge zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Darüber hinaus wird angeregt, im weiteren Verfahren gemeinsam mit der LVR-Klinik
Düsseldorf und dem Landschaftsverband Rheinland zu prüfen, wie die Nachbarschaft der
LVR-Klinik Düsseldorf zusätzlich und angemessen in den Forensikbeirat einbezogen werden
kann. Dies kann insbesondere über eine weitere Benennung im Gesamtbeirat oder über eine
durch die LVR-Klinik bzw. den Landschaftsverband Rheinland einzubringende Vertretung
aus dem örtlichen Umfeld erfolgen.
1. Sachdarstellung:
Gemäß § 53 Abs. 2 des Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetzes Nordrhein-Westfalen
ist bei Einrichtungen des Maßregelvollzugs ein Forensikbeirat einzurichten. Für die LVR-
Klinik Düsseldorf ist daher ein entsprechender Beirat zu bilden.
Näheres zur Zusammensetzung, Berufung, Aufgabenwahrnehmung und Arbeitsweise des
Beirats regelt die Geschäftsordnung für die Beiräte der Forensik bei den Kliniken des
Landschaftsverbandes Rheinland. Danach soll der Forensikbeirat insbesondere das
Verständnis und die Akzeptanz der Öffentlichkeit für die Aufgaben der Einrichtung fördern.
Darüber hinaus kann der Beirat die Leitung der Einrichtung konzeptionell und organisatorisch
beraten, insbesondere zu Fragen der Durchführung des Maßregelvollzugs, zu Therapie- und
Sicherheitskonzepten sowie zur Einbindung der Einrichtung in das örtliche Umfeld.
Die Geschäftsordnung sieht vor, dass der Beirat aus bis zu 24 Mitgliedern bestehen kann.
Bis zu 12 Mitglieder können durch den Rat der jeweiligen Standortgemeinde bestimmt
werden. Die Berufung der Mitglieder erfolgt nach Maßgabe der Geschäftsordnung durch die
Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland. Die Geschäftsführung des Beirats liegt
beim Klinikvorstand der LVR-Klinik Düsseldorf.
Der Forensikbeirat ist kein Gremium zur Befassung mit einzelfallbezogenen therapeutischen
Entscheidungen. Personenbezogene Daten von Patientinnen und Patienten sowie sonstige
vertrauliche Informationen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
Die Geschäftsordnung sieht für die Zusammensetzung des Beirats eine breite
gesellschaftliche Beteiligung vor. Vertreten sein sollen insbesondere die Standortgemeinde,
die zuständige Polizeibehörde, zuständige Kammern, örtliche Arbeitnehmervertretungen, die
Justiz, Glaubensgemeinschaften, örtliche Medien, örtliche Wohlfahrtsverbände, die
Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft sowie die Nachbarschaft.
Vor diesem Hintergrund schlägt das Gesundheitsamt Düsseldorf vor, die durch den Rat der
Landeshauptstadt Düsseldorf zu bestimmenden Mitglieder entlang dieser gesellschaftlichen
Gruppen und Funktionen zu benennen. Ziel ist eine Zusammensetzung, die sowohl die
kommunale Verantwortung der Standortgemeinde als auch die Perspektiven von Sicherheit, Seite 3
Justiz, psychosozialer Versorgung, Wohlfahrtspflege, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Medien
und Öffentlichkeit angemessen abbildet.
Die Nachbarschaftsperspektive ist für die Akzeptanzfunktion des Forensikbeirats von
besonderer Bedeutung. Da die 12 durch den Rat zu bestimmenden Plätze mit den oben
genannten Kernperspektiven bereits ausgeschöpft sind, soll im weiteren Verfahren
ausdrücklich geprüft werden, wie eine Vertretung aus dem örtlichen Umfeld der LVR-Klinik
Düsseldorf zusätzlich in den Gesamtbeirat eingebunden werden kann.
Begründung der vorgeschlagenen Besetzung:
1. Gesundheitsamt Düsseldorf / Amtsleitung oder benannte Vertretung aus der
Sucht- und Psychiatriekoordination
Das Gesundheitsamt vertritt die kommunale gesundheitsfachliche Perspektive der
Standortgemeinde. Durch die Sucht- und Psychiatriekoordination besteht eine
unmittelbare Anbindung an die psychosoziale Versorgungslandschaft, die
Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft sowie perspektivisch an den
Gemeindepsychiatrischen Verbund. Die Rolle ist nicht geschäftsführend, sondern
kommunal-fachlich koordinierend und beratend.
2. Vorsitz des Ausschusses für Gesundheit und Soziales
Die Einbindung des Ausschussvorsitzes gewährleistet die demokratisch-politische
Rückbindung an das zuständige Fachgremium der Landeshauptstadt Düsseldorf und
stärkt die kommunalpolitische Einordnung der Arbeit des Beirats.
3. Polizeipräsidium Düsseldorf
Die Polizei bringt die Perspektive der öffentlichen Sicherheit, der Gefahrenabwehr
und der Einsatzkoordination ein. Diese Perspektive ist insbesondere für Fragen der
Schnittstellenkommunikation, des Sicherheitsgefühls und der Akzeptanz im Umfeld
der Einrichtung von Bedeutung.
4. Ordnungsamt Düsseldorf
Das Ordnungsamt ergänzt die polizeiliche Perspektive um die kommunale
ordnungsbehördliche Sicht. Es ist ein zentraler Akteur bei Fragen der öffentlichen
Ordnung, der Gefahrenabwehr und der kommunalen Sicherheitsarchitektur.
5. Liga Wohlfahrt Düsseldorf
Die Wohlfahrtsverbände tragen wesentliche Teile der gemeindepsychiatrischen und
psychosozialen Versorgungsstruktur in Düsseldorf. Ihre Beteiligung stellt sicher, dass
sozialräumliche, rehabilitative und teilhabeorientierte Perspektiven in die Beratungen
einfließen.
6. ver.di Düsseldorf / örtliche Arbeitnehmervertretung
Die Einbindung einer örtlichen Arbeitnehmervertretung entspricht der
Geschäftsordnung und bringt die Beschäftigtenperspektive aus dem Gesundheits-
und Sozialwesen ein. Dies ist für Fragen der Arbeitsbedingungen,
Fachkräfteperspektiven und institutionellen Schnittstellen bedeutsam.
7. Örtliche Medien
Die Medienperspektive ist für Transparenz, öffentliche Kommunikation und
Akzeptanzbildung von besonderer Bedeutung. Eine örtliche Medienvertretung kann
dazu beitragen, Informationsbedarfe der Öffentlichkeit frühzeitig wahrzunehmen und
einzuordnen.
8. Glaubensgemeinschaften
Glaubensgemeinschaften bringen seelsorgliche, ethische und
gemeinwesenbezogene Perspektiven ein. Sie verfügen zugleich über eine breite
Verankerung in der Stadtgesellschaft und können zur Akzeptanz- und
Vertrauensbildung beitragen.
9. Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
Die IHK Düsseldorf repräsentiert die Perspektive der örtlichen Wirtschaft und ist als
zuständige Kammer eine in der Geschäftsordnung ausdrücklich vorgesehene
gesellschaftliche Gruppe.
10. Handwerkskammer Düsseldorf Seite 4
Die Handwerkskammer Düsseldorf ergänzt die Kammerperspektive und stellt die
Beteiligung des örtlichen Handwerks sicher. Gemeinsam mit der IHK wird die
wirtschafts- und kammerbezogene Perspektive vollständig abgebildet.
11. Justiz / Staatsanwaltschaft oder Landgericht Düsseldorf
Die Justiz bringt die rechtsstaatliche und strafrechtliche Perspektive ein. Dies ist
angesichts des Bezugs zum Maßregelvollzug und zu strafrechtsbezogenen
Unterbringungsfragen besonders relevant.
12. Vorsitz der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Düsseldorf
Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft bündelt die fachliche psychosoziale und
psychiatrische Versorgungslandschaft der Stadt Düsseldorf. Die Beteiligung des
PSAG-Vorsitzes stellt eine strukturierte Rückbindung an die kommunale
Fachöffentlichkeit sicher.
Berücksichtigung der Nachbarschaft
Die Geschäftsordnung sieht ausdrücklich auch die Einbindung der Nachbarschaft vor. Die
Nachbarschaftsperspektive ist für den Forensikbeirat besonders bedeutsam, da Fragen der
Transparenz, des Sicherheitsgefühls, der Kommunikation im Sozialraum und der Akzeptanz
der Einrichtung wesentlich im örtlichen Umfeld entstehen.
Da die durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf vorzuschlagenden 12 Mitglieder mit
den oben genannten institutionellen und fachlichen Kernperspektiven ausgeschöpft sind, soll
die Nachbarschaft im weiteren Verfahren zusätzlich berücksichtigt werden. Die Verwaltung
regt daher an, gemeinsam mit der LVR-Klinik Düsseldorf und dem Landschaftsverband
Rheinland eine geeignete Form der Einbindung zu prüfen. In Betracht kommt insbesondere
eine weitere Benennung im Gesamtbeirat außerhalb der 12 durch den Rat bestimmten
Mitglieder oder eine durch die LVR-Klinik bzw. den Landschaftsverband Rheinland
einzubringende Vertretung aus dem unmittelbaren Umfeld der Klinik.
2. Weiteres Vorgehen:
Nach Beratung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales erfolgt die weitere Abstimmung
mit den vorgeschlagenen Institutionen. Ziel ist es, namentliche Benennungsvorschläge
einzuholen und dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Dauer der laufenden
Ratsperiode zur Beschlussfassung vorzulegen.
Nach der Beschlussfassung durch den Rat werden die Vorschläge an die zuständigen
Stellen des Landschaftsverbandes Rheinland übermittelt. Die Berufung der Mitglieder sowie
die weitere organisatorische Durchführung des Forensikbeirats erfolgen nach Maßgabe der
Geschäftsordnung. Die Geschäftsführung liegt bei der LVR-Klinik Düsseldorf.
Anlagen:
Anlage Geschäftsordnung Forensikbeiräte
Anlage Geschäftsordnung Forensikbeiräte als Text anzeigen
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Published Time: Mon, 01 Jun 2026 11:46:06 GMT
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