Beschlussvorlage Aktenzeichen AGS/048/2026

Bestellung eines ordentlichen Mitglieds für die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz. Hier: Landesverband der Hebammen NRW e. V.

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 1. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf benennt den Landesverband der Hebammen NRW e.V.

Berrenrather Str. 177 50937 Köln als Mitglied der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz und bestellt Frau Maren Johnston als ordentliches Mitglied und Frau Sarah Schmelzer als stellvertretendes Mitglied.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz ist ein zentrales Gremium des kommunalen Gesundheitswesens und Bestandteil des gesetzlichen Auftrags des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gemäß § 24 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen. Sie dient der Koordination, Vernetzung und Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung auf kommunaler Ebene sowie der Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit. Die Bestellung der stimmberechtigten Mitglieder*innen der Gesundheitskonferenz erfolgt durch den Stadtrat gemäß § 3 der Geschäftsordnung der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz .

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 1. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · AGS/048/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 10

    Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung einstimmig beschlossen“.

  3. Sitzung · TOP 7

    Rat. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588418.pdf Published Time: 2026-06-03T10:09:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: AGS/048/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bestellung eines ordentlichen Mitglieds für die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz. Hier: Landesverband der Hebammen NRW e. V. Fachbereich : 53 - Gesundheitsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Gesundheit und Soziales 30.06.2026 Vorberatung Rat 16.07.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf benennt den Landesverband der Hebammen NRW e.V. Berrenrather Str. 177 50937 Köln als Mitglied der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz und bestellt Frau Maren Johnston als ordentliches Mitglied und Frau Sarah Schmelzer als stellvertretendes Mitglied. Sachdarstellung: Die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz ist ein zentrales Gremium des kommunalen Gesundheitswesens und Bestandteil des gesetzlichen Auftrags des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gemäß § 24 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen. Sie dient der Koordination, Vernetzung und Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung auf kommunaler Ebene sowie der Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit. Die Bestellung der stimmberechtigten Mitglieder*innen der Gesundheitskonferenz erfolgt durch den Stadtrat gemäß § 3 der Geschäftsordnung der Seite 2 Düsseldorfer Gesundheitskonferenz . Der Landesverband der Hebammen Nordrhein-Westfalen e. V. vertritt die Interessen der Hebammen in Nordrhein-Westfalen und stellt einen wesentlichen Akteur in der gesundheitlichen Versorgung rund um Schwangerschaft, Geburt und frühe Kindheit dar. Er hat daher die Aufnahme in die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz beantragt. In der 64. Sitzung der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz am 29.04.2026 stellte sich die Kreissprecherinnen für Düsseldorf des Landesverbandes der Hebammen Nordrhein- Westfalen e. V. vor. Die Mitglieder der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz stimmten einstimmig für die Aufnahme des Landesverbandes der Hebammen Nordrhein-Westfalen e. V. als ständiges Mitglied in der Gesundheitskonferenz. Mit der Aufnahme wird die Gesundheitskonferenz um einen weiteren zentralen Akteur der gesundheitlichen Versorgung erweitert. Es ermöglicht die institutionelle Einbindung der hebammengeleiteten Versorgung und Expertise in die kommunalen Abstimmungs- und Koordinierungsstrukturen. Ziel ist es, die fachliche Expertise im Bereich der Schwangerschafts-, Geburts- und Wochenbettversorgung systematisch einzubinden, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu stärken und die Weiterentwicklung der kommunalen Gesundheitsversorgung im Sinne des gesetzlichen Auftrags des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu unterstützen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AGS/048/2026