Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/012/2025

Betriebskonzept Hubpolleranlage Mühlenstraße

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Mühlenstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 8. Januar 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der OVA stimmt dem Betriebskonzept für die Hubpolleranlage in der Mühlenstraße zu und beschließt die Inbetriebnahme in den drei Stufen: 1. Temporäre Sperrung vor Feiertagen und an Wochenenden, 2. Neuregelung der Verkehrsführung und temporäre Sperrung auch an Wochentagen und 3. Taxi-Management am Burgplatz.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Bei der Mühlenstraße handelt es sich um eine Straße, die der Erschließung der anliegenden Grundstücke, der Nutzung durch Radfahrende, der Zufahrt für Lieferverkehre in die Altstadt, der Zufahrt von Taxen zum Taxenhalteplatz Burgplatz und sonstigen Anliegerinnen und Anliegern dient. Dementsprechend existiert seit Jahren ein Einfahrverbot, welches mit Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit Freigabe für die oben genannten Nutzungen ausgeschildert ist.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. Januar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Mühlenstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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OVA/012/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Betriebskonzept Hubpolleranlage Mühlenstraße Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 24.01.2025 Anhörung Ordnungs- und Verkehrsausschuss 05.02.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der OVA stimmt dem Betriebskonzept für die Hubpolleranlage in der Mühlenstraße zu und beschließt die Inbetriebnahme in den drei Stufen: 1. Temporäre Sperrung vor Feiertagen und an Wochenenden, 2. Neuregelung der Verkehrsführung und temporäre Sperrung auch an Wochentagen und 3. Taxi-Management am Burgplatz. Sachdarstellung: Bei der Mühlenstraße handelt es sich um eine Straße, die der Erschließung der anliegenden Grundstücke, der Nutzung durch Radfahrende, der Zufahrt für Lieferverkehre in die Altstadt, der Zufahrt von Taxen zum Taxenhalteplatz Burgplatz und sonstigen Anliegerinnen und Anliegern dient. Dementsprechend existiert seit Jahren ein Einfahrverbot, welches mit Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit Freigabe für die oben genannten Nutzungen ausgeschildert ist. Durch die Inbetriebnahme einer Hubpolleranlage soll die Einhaltung dieses Einfahrverbots baulich sichergestellt werden. Die positiven Erfahrungen mit der Schrankenanlage am Mannesmannufer zeigen, dass die Aufenthaltsqualität durch eine kontrollierte Zugangsregelung wirksam verbessert werden kann. In der Mühlenstraße soll die Sperrung insbesondere in den stark frequentierten Zeiten den Verkehrsfluss gewährleisten und somit die Verkehrssicherheit erhöhen. Das hierfür erforderliche Verfahren zur Teileinziehung ist bereits bestandskräftig beendet. Seite 2 Am 10.01.2024 und am 04.07.2024 haben Gespräche mit Stakeholdern aus dem Bereich der Altstadt stattgefunden, um die im Folgenden dargestellten Punkte zu erörtern und Anregungen und Wünsche aufzunehmen. Vertreten waren das Taxigewerbe, die Hotelbranche, die Altstadtgemeinschaft, die Polizei, DEHOGA, das Competence Center Veranstaltungen und die Düsseldorf Marketing GmbH. Aufbauend auf diesen Gesprächen wurde für die Inbetriebnahme der Hubpolleranlage ein Betriebskonzept erarbeitet, das in drei Stufen umgesetzt werden soll. Stufe 1 - Temporäre Sperrung vor Feiertagen und an Wochenenden Die erste Stufe sieht eine Schließung der Zufahrt nur vor Feiertagen und am Wochenende in den Zeiten vor, in denen durch das „Sperrkonzept Altstadt" auch die Befahrung von Neubrückstraße, Ratinger Straße und Liefergasse ausgeschlossen ist (vor Feiertagen und freitags ab 18:00 Uhr, samstags ab 16:00 Uhr). Nach Beschlussfassung werden die Zufahrtsberechtigten über die Möglichkeiten zur Identifizierung an der Hubpolleranlage und die Ausgabe der Identifizierungstools informiert. Der Start der 1. Stufe ist für Anfang des 2. Quartal 2025 geplant. Stufe 2 - Neuregelung der Verkehrsführung und Sperrung auch an Wochentagen Die aktuelle Verkehrsregelung im Quartier bietet die Möglichkeit, die Hubpolleranlage in der Mühlenstraße außerhalb des „Sperrkonzeptes Altstadt" über die Neubrückstraße, Ratinger Straße und Liefergasse zu umfahren. Es ist vorgesehen, durch ein neues Verkehrskonzept sicherzustellen, dass diese Umfahrungsmöglichkeit beseitigt wird. Zum Beispiel wird eine Umkehrung der Fahrtrichtung der Liefergasse geprüft. Die zweite Stufe startet nach Fertigstellung dieses Verkehrskonzeptes. Montags bis freitags von 18:00 Uhr bis 05:00 Uhr sowie am Wochenende von samstags 10:00 Uhr bis montags 05:00 Uhr wird die Mühlenstraße dann per Hubpoller für den nicht berechtigten Verkehr gesperrt. Stufe 3- Taxi-Management am Burgplatz Mit Beschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses vom 17.04.2024 (OVA/052/2024) wurde die Verwaltung beauftragt, die Anzahl der auf dem Burgplatz wartenden Taxis auf zwölf zu begrenzen. Um dies technisch umzusetzen, ist die Beschaffung und Installation einer „Pförtnertechnik" notwendig. Diese soll in einem außerhalb der Mühlenstraße liegenden Bereich wartenden Taxis die Freigabe erteilen, um auf den Burgplatz einfahren zu können. Angedacht ist, diesen Platz auf der Fritz- Roeber-Straße herzurichten. Die Detailplanungen erfolgen derzeit. Vor Umsetzung der Stufe 3 „Taxi-Management am Burgplatz" wird die Reglementierung der Anzahl der auf den Burgplatz wartenden Fahrzeuge sowie das dafür erforderliche Konzept den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. In diesem Rahmen werden auch die Erfahrungen der Stufe 1 und 2 vorgestellt. In allen Umsetzungsstufen wird das Betriebskonzept engmaschig evaluiert und bei Bedarf angepasst. Regelungen für Berechtigte und nicht Berechtigte Für Zufahrtsberechtigte wird die Einfahrt in die Mühlenstraße selbstverständlich weiterhin gewährleistet. Für einen größtmöglichen Komfort ist die Anlage für den Einsatz verschiedener Erkennungsfunktionen (RFID-Chip, QR-Codeleser, Kennzeichenerkennung) ausgelegt. Für die unterschiedlichen Nutzungsgruppen sehen die Regelungen wie folgt aus: Seite 3 Berechtigte zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten und/oder zum Parken im Rathausinnenhof Diese Berechtigten erhalten zukünftig einen RFID-Chip zum Öffnen der Hubpolleranlage. Lieferverkehre Die Belieferung der Geschäfte und Gaststätten in den Fußgängerzonen bleibt zu den festgelegten Lieferzeiten gewährleistet. Diese sind montags bis freitags von 05:00 Uhr bis 11:30 Uhr sowie samstags von 05:00 Uhr bis 09:00 Uhr. Einfahrt von im Areal Wohnenden und anliegenden Gewerbetreibenden Im Areal Wohnende, Nutzende örtlicher Garagen und anliegende Gewerbetreibende erhalten zukünftig einen RFID-Chip zum Öffnen der Hubpolleranlage. Für Besucherinnen und Besucher der vor Ort Wohnenden gibt es keine Zugangsberechtigung, da dies nicht kontrollierbar ist. Es sind die in naheliegender Umgebung (Rheinufertunnel, Unteres Rheinwerft, Grabbeplatz) vorhandenen Parkmöglichkeiten zu nutzen. Gäste / Besucherinnen und Besucher der anliegenden Hotels und des Rathauses Die Hotels, deren Vorfahrten in der Mühlenstraße liegen und das Rathaus erhalten die Möglichkeit, die Poller eigenständig herunterzufahren. Dazu kann an der Hubpolleranlage per Gegensprechanlage Kontakt mit den Institutionen aufgenommen werden. Regelung für Taxen Die Zufahrt zum Burgplatz für Taxen erfolgt über eine automatisierte Kennzeichenerkennung. Regelungen für städtische Betriebe, Müllentsorgung und Straßenreinigung Die Zufahrt für Dienstfahrzeuge erfolgt über eine automatisierte Kennzeichenerkennung. Im Einzelfall können auch RFID-Chip-Karten ausgegeben werden. Regelung für Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt Die Zufahrt für Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr erfolgt über eine automatisierte Kennzeichenerkennung. Im Falle eines Technikausfalls ist die Anlage auch per Hand über einen Steckschlüssel zu öffnen. Regelungen bei Veranstaltungen im gesperrten Bereich Für den Auf- und Abbau von Veranstaltungen (Riesenrad, Weihnachtsmarkt, Sportveranstaltungen etc.) werden zusätzliche Zugangsmöglichkeiten benötigt, die außerhalb der Lieferzeiten liegen werden. Hier erfolgt die Freigabe durch den QR- Code-Scanner, sodass zeitlich befristete Zugangsmöglichkeiten auch per Mail an die Berechtigten verschickt werden können. Baustellenzufahrt im Quartier Die berechtigten Firmen erhalten zukünftig neben der Ausnahmegeneh migung zum Befahren der Fußgängerzone auch die Tools zum Öffnen der Hubpolleranlage. Welche Freigabefunktion zum Einsatz kommt, wird im Einzelfall entschieden. Behindertenparkplätze Die Anfahrt zu den vorhandenen allgemeinen, nicht personenbezogenen Behindertenparkplätzen, ist zu den Sperrzeiten der Hubpolleranlage über die Mühlenstraße nicht möglich. Betroffene können den allgemeinen Behindertenparkplatz in Höhe Ratinger Str. 48 oder die Behindertenparkplätze in den nahegelegenen Parkhäusern nutzen. Seite 4 Gäste der Rheinschiffe Für die Kundinnen und Kunden der Rheinschiffe wird keine Zugangsberechtigung erteilt. Es sind die in naheliegender Umgebung (Rheinufertunnel, Unteres Rheinwerft, Grabbeplatz) vorhandenen Parkmöglichkeiten zu nutzen. Notfall- und Störmanagement Sollten Probleme an der Anlage beim Einfahren in die Mühlenstraße entstehen, kann die rund um die Uhr besetzte Verkehrs- und Tunnelleitzentrale (VTLZ) kontaktiert werden. Hierzu wird auf der Bediensäule an der Hubpolleranlage die Telefonnummer der VTLZ angegeben. Ausfahrt aus dem gesperrten Bereich Die Freigabe zur Ausfahrt erfolgt nur durch die Kontaktschleife in der ostwärts führenden Fahrspur der Mühlenstraße. Es ist kein RFID-Chip oder Ähnliches notwendig. Begleitmaßnahmen zur Inbetriebnahme der Hubpolleranlage In der Anfangsphase der Inbetriebnahme der Hubpolleranlage ist eine personelle Besetzung vorgesehen, um bei möglichen Anlaufschwierigkeiten, wie beispielsweise noch ausstehenden Einfahrgenehmigungen für berechtigte Personen etc., unmittelbar handeln und den Zugang ermöglichen zu können. Diese Begleitmaßnahme ist für eine Dauer von etwa acht Wochen angedacht, bis der reguläre Betrieb vollständig etabliert ist. Der Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss für den Gesamtumbau der Mühlenstraße ist für das Jahr 2025 geplant.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/012/2025