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OVA/012/2025
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Betriebskonzept Hubpolleranlage Mühlenstraße
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 24.01.2025 Anhörung
Ordnungs- und
Verkehrsausschuss
05.02.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der OVA stimmt dem Betriebskonzept für die Hubpolleranlage in der Mühlenstraße zu
und beschließt die Inbetriebnahme in den drei Stufen:
1. Temporäre Sperrung vor Feiertagen und an Wochenenden,
2. Neuregelung der Verkehrsführung und temporäre Sperrung auch an
Wochentagen und
3. Taxi-Management am Burgplatz.
Sachdarstellung:
Bei der Mühlenstraße handelt es sich um eine Straße, die der Erschließung der
anliegenden Grundstücke, der Nutzung durch Radfahrende, der Zufahrt für
Lieferverkehre in die Altstadt, der Zufahrt von Taxen zum Taxenhalteplatz Burgplatz
und sonstigen Anliegerinnen und Anliegern dient. Dementsprechend existiert seit
Jahren ein Einfahrverbot, welches mit Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge
aller Art" mit Freigabe für die oben genannten Nutzungen ausgeschildert ist.
Durch die Inbetriebnahme einer Hubpolleranlage soll die Einhaltung dieses
Einfahrverbots baulich sichergestellt werden. Die positiven Erfahrungen mit der
Schrankenanlage am Mannesmannufer zeigen, dass die Aufenthaltsqualität durch
eine kontrollierte Zugangsregelung wirksam verbessert werden kann. In der
Mühlenstraße soll die Sperrung insbesondere in den stark frequentierten Zeiten den
Verkehrsfluss gewährleisten und somit die Verkehrssicherheit erhöhen. Das hierfür
erforderliche Verfahren zur Teileinziehung ist bereits bestandskräftig beendet.
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Am 10.01.2024 und am 04.07.2024 haben Gespräche mit Stakeholdern aus dem
Bereich der Altstadt stattgefunden, um die im Folgenden dargestellten Punkte zu
erörtern und Anregungen und Wünsche aufzunehmen. Vertreten waren das
Taxigewerbe, die Hotelbranche, die Altstadtgemeinschaft, die Polizei, DEHOGA, das
Competence Center Veranstaltungen und die Düsseldorf Marketing GmbH. Aufbauend
auf diesen Gesprächen wurde für die Inbetriebnahme der Hubpolleranlage ein
Betriebskonzept erarbeitet, das in drei Stufen umgesetzt werden soll.
Stufe 1 - Temporäre Sperrung vor Feiertagen und an Wochenenden
Die erste Stufe sieht eine Schließung der Zufahrt nur vor Feiertagen und am
Wochenende in den Zeiten vor, in denen durch das „Sperrkonzept Altstadt" auch die
Befahrung von Neubrückstraße, Ratinger Straße und Liefergasse ausgeschlossen ist
(vor Feiertagen und freitags ab 18:00 Uhr, samstags ab 16:00 Uhr).
Nach Beschlussfassung werden die Zufahrtsberechtigten über die Möglichkeiten zur
Identifizierung an der Hubpolleranlage und die Ausgabe der Identifizierungstools
informiert. Der Start der 1. Stufe ist für Anfang des 2. Quartal 2025 geplant.
Stufe 2 - Neuregelung der Verkehrsführung und Sperrung auch an
Wochentagen
Die aktuelle Verkehrsregelung im Quartier bietet die Möglichkeit, die Hubpolleranlage
in der Mühlenstraße außerhalb des „Sperrkonzeptes Altstadt" über die
Neubrückstraße, Ratinger Straße und Liefergasse zu umfahren.
Es ist vorgesehen, durch ein neues Verkehrskonzept sicherzustellen, dass diese
Umfahrungsmöglichkeit beseitigt wird. Zum Beispiel wird eine Umkehrung der
Fahrtrichtung der Liefergasse geprüft.
Die zweite Stufe startet nach Fertigstellung dieses Verkehrskonzeptes. Montags bis
freitags von 18:00 Uhr bis 05:00 Uhr sowie am Wochenende von samstags 10:00
Uhr bis montags 05:00 Uhr wird die Mühlenstraße dann per Hubpoller für den nicht
berechtigten Verkehr gesperrt.
Stufe 3- Taxi-Management am Burgplatz
Mit Beschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses vom 17.04.2024
(OVA/052/2024) wurde die Verwaltung beauftragt, die Anzahl der auf dem Burgplatz
wartenden Taxis auf zwölf zu begrenzen. Um dies technisch umzusetzen, ist die
Beschaffung und Installation einer „Pförtnertechnik" notwendig. Diese soll in einem
außerhalb der Mühlenstraße liegenden Bereich wartenden Taxis die Freigabe erteilen,
um auf den Burgplatz einfahren zu können. Angedacht ist, diesen Platz auf der Fritz-
Roeber-Straße herzurichten. Die Detailplanungen erfolgen derzeit.
Vor Umsetzung der Stufe 3 „Taxi-Management am Burgplatz" wird die
Reglementierung der Anzahl der auf den Burgplatz wartenden Fahrzeuge sowie das
dafür erforderliche Konzept den politischen Gremien zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt. In diesem Rahmen werden auch die Erfahrungen der
Stufe 1 und 2 vorgestellt.
In allen Umsetzungsstufen wird das Betriebskonzept engmaschig evaluiert und bei
Bedarf angepasst.
Regelungen für Berechtigte und nicht Berechtigte
Für Zufahrtsberechtigte wird die Einfahrt in die Mühlenstraße selbstverständlich
weiterhin gewährleistet. Für einen größtmöglichen Komfort ist die Anlage für den
Einsatz verschiedener Erkennungsfunktionen (RFID-Chip, QR-Codeleser,
Kennzeichenerkennung) ausgelegt. Für die unterschiedlichen Nutzungsgruppen
sehen die Regelungen wie folgt aus:
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Berechtigte zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten und/oder
zum Parken im Rathausinnenhof
Diese Berechtigten erhalten zukünftig einen RFID-Chip zum Öffnen der
Hubpolleranlage.
Lieferverkehre
Die Belieferung der Geschäfte und Gaststätten in den Fußgängerzonen bleibt zu den
festgelegten Lieferzeiten gewährleistet. Diese sind montags bis freitags von 05:00
Uhr bis 11:30 Uhr sowie samstags von 05:00 Uhr bis 09:00 Uhr.
Einfahrt von im Areal Wohnenden und anliegenden Gewerbetreibenden
Im Areal Wohnende, Nutzende örtlicher Garagen und anliegende Gewerbetreibende
erhalten zukünftig einen RFID-Chip zum Öffnen der Hubpolleranlage.
Für Besucherinnen und Besucher der vor Ort Wohnenden gibt es keine
Zugangsberechtigung, da dies nicht kontrollierbar ist. Es sind die in naheliegender
Umgebung (Rheinufertunnel, Unteres Rheinwerft, Grabbeplatz) vorhandenen
Parkmöglichkeiten zu nutzen.
Gäste / Besucherinnen und Besucher der anliegenden Hotels und des Rathauses
Die Hotels, deren Vorfahrten in der Mühlenstraße liegen und das Rathaus erhalten
die Möglichkeit, die Poller eigenständig herunterzufahren. Dazu kann an der
Hubpolleranlage per Gegensprechanlage Kontakt mit den Institutionen aufgenommen
werden.
Regelung für Taxen
Die Zufahrt zum Burgplatz für Taxen erfolgt über eine automatisierte
Kennzeichenerkennung.
Regelungen für städtische Betriebe, Müllentsorgung und Straßenreinigung
Die Zufahrt für Dienstfahrzeuge erfolgt über eine automatisierte
Kennzeichenerkennung. Im Einzelfall können auch RFID-Chip-Karten ausgegeben
werden.
Regelung für Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt
Die Zufahrt für Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr erfolgt über eine automatisierte
Kennzeichenerkennung. Im Falle eines Technikausfalls ist die Anlage auch per Hand
über einen Steckschlüssel zu öffnen.
Regelungen bei Veranstaltungen im gesperrten Bereich
Für den Auf- und Abbau von Veranstaltungen (Riesenrad, Weihnachtsmarkt,
Sportveranstaltungen etc.) werden zusätzliche Zugangsmöglichkeiten benötigt, die
außerhalb der Lieferzeiten liegen werden. Hier erfolgt die Freigabe durch den QR-
Code-Scanner, sodass zeitlich befristete Zugangsmöglichkeiten auch per Mail an die
Berechtigten verschickt werden können.
Baustellenzufahrt im Quartier
Die berechtigten Firmen erhalten zukünftig neben der Ausnahmegeneh migung zum
Befahren der Fußgängerzone auch die Tools zum Öffnen der Hubpolleranlage. Welche
Freigabefunktion zum Einsatz kommt, wird im Einzelfall entschieden.
Behindertenparkplätze
Die Anfahrt zu den vorhandenen allgemeinen, nicht personenbezogenen
Behindertenparkplätzen, ist zu den Sperrzeiten der Hubpolleranlage über die
Mühlenstraße nicht möglich. Betroffene können den allgemeinen
Behindertenparkplatz in Höhe Ratinger Str. 48 oder die Behindertenparkplätze in den
nahegelegenen Parkhäusern nutzen.
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Gäste der Rheinschiffe
Für die Kundinnen und Kunden der Rheinschiffe wird keine Zugangsberechtigung
erteilt. Es sind die in naheliegender Umgebung (Rheinufertunnel, Unteres Rheinwerft,
Grabbeplatz) vorhandenen Parkmöglichkeiten zu nutzen.
Notfall- und Störmanagement
Sollten Probleme an der Anlage beim Einfahren in die Mühlenstraße entstehen, kann
die rund um die Uhr besetzte Verkehrs- und Tunnelleitzentrale (VTLZ) kontaktiert
werden. Hierzu wird auf der Bediensäule an der Hubpolleranlage die Telefonnummer
der VTLZ angegeben.
Ausfahrt aus dem gesperrten Bereich
Die Freigabe zur Ausfahrt erfolgt nur durch die Kontaktschleife in der ostwärts
führenden Fahrspur der Mühlenstraße. Es ist kein RFID-Chip oder Ähnliches
notwendig.
Begleitmaßnahmen zur Inbetriebnahme der Hubpolleranlage
In der Anfangsphase der Inbetriebnahme der Hubpolleranlage ist eine personelle
Besetzung vorgesehen, um bei möglichen Anlaufschwierigkeiten, wie beispielsweise
noch ausstehenden Einfahrgenehmigungen für berechtigte Personen etc.,
unmittelbar handeln und den Zugang ermöglichen zu können. Diese
Begleitmaßnahme ist für eine Dauer von etwa acht Wochen angedacht, bis der
reguläre Betrieb vollständig etabliert ist.
Der Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss für den Gesamtumbau der
Mühlenstraße ist für das Jahr 2025 geplant.