Beschlussvorlage Aktenzeichen AÖE/044/2024/1

Doppischer Produkthaushalt 2025 für das Garten-, Friedhofs- und Forstamt

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
12Dokumente 6. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz nimmt Kenntnis von den im Haushaltsplanentwurf 2025 enthaltenen Ansätzen der Teilergebnispläne sowie der investiven Teilfinanzpläne, den Finanzplanungen und den Veränderungsverzeichnissen. Er beschließt über die Anträge der Bezirksvertretungen zu den Teilergebnisplänen und den investiven Teilfinanzplänen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Inhalte der im Haushaltsplanentwurf 2025 enthaltenen Ansätze einschließlich der Finanzplanungen und den Veränderungsverzeichnissen können den folgenden Unterlagen entnommen werden:  Beratungsunterlagen zum Haushaltsplan-Entwurf 2025, Teilergebnisplan und investiver Finanzplan -> wurden bereits versandt  Prioritätenliste Masterplan Kinderspielplätze 2025 -> siehe Anlage 1  Veränderungsverzeichnis zum Haushaltsplanentwurf 2025 Teil B - Amt 68 -> siehe Anlage 2.1: Teilergebnisplan -> siehe Anlage 2.1.1: Teilergebnisplan -> siehe Anlage 2.2: Teilfinanzplan -> siehe Anlage 2.2.1: Teilfinanzplan -> siehe Anlage 2.3: Neuveranschlagung von Beschlussmitteln -> siehe Anlage 2.4: Produktbeschreibungen  Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen -> siehe Anlage 3 Die Anlagen 2.1.1 und 2.2.1 wurden vollständigkeitshalber ergänzend beigefügt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
AÖE/044/2024/1 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Doppischer Produkthaushalt 2025 für das Garten-, Friedhofs- und Forstamt Fachbereich: 68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz 08.11.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz nimmt Kenntnis von den im Haushaltsplanentwurf 2025 enthaltenen Ansätzen der Teilergebnispläne sowie der investiven Teilfinanzpläne, den Finanzplanungen und den Veränderungsverzeichnissen. Er beschließt über die Anträge der Bezirksvertretungen zu den Teilergebnisplänen und den investiven Teilfinanzplänen. Produkte des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes: 5555102 Unterhaltung des öffentlichen Grüns 5555301 BgA Dauergrabpflege, Dekoration 5555302 Bestattungen 5555303 Grabpflege 5555304 BgA Krematorium 5555401 Natur und Landschaft, Planung 5555501 Wald-/Forstwirtsch., Landschaftspflege Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, dem Haushaltsplanentwurf und den Veränderungsverzeichnissen zuzustimmen sowie die Beschlüsse über die Anträge der Bezirksvertretungen zur Kenntnis zu nehmen. Seite 2 Sachdarstellung: Die Inhalte der im Haushaltsplanentwurf 2025 enthaltenen Ansätze einschließlich der Finanzplanungen und den Veränderungsverzeichnissen können den folgenden Unterlagen entnommen werden:  Beratungsunterlagen zum Haushaltsplan-Entwurf 2025, Teilergebnisplan und investiver Finanzplan -> wurden bereits versandt  Prioritätenliste Masterplan Kinderspielplätze 2025 -> siehe Anlage 1  Veränderungsverzeichnis zum Haushaltsplanentwurf 2025 Teil B - Amt 68 -> siehe Anlage 2.1: Teilergebnisplan -> siehe Anlage 2.1.1: Teilergebnisplan -> siehe Anlage 2.2: Teilfinanzplan -> siehe Anlage 2.2.1: Teilfinanzplan -> siehe Anlage 2.3: Neuveranschlagung von Beschlussmitteln -> siehe Anlage 2.4: Produktbeschreibungen  Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen -> siehe Anlage 3 Die Anlagen 2.1.1 und 2.2.1 wurden vollständigkeitshalber ergänzend beigefügt. Hinweis: Ein VVZ Teil A ist nicht beigefügt, da es keine Inhalte aus dem Zuständigkeitsbereich des Ausschusses enthält. Anlagen: Anlage 1 - Prioritätenliste Masterplan Kinderspielplätze Anlage 2.1 - Veränderungsverzeichnis Teil B Teilergebnisplan Anlage 2.1.1 - Veränderungsverzeichnis Teil B Teilergebnisplan Anlage 2.2 - Veränderungsverzeichnis Teil B Teilfinanzplan Anlage 2.2.1 - Veränderungsverzeichnis Teil B Teilfinanzplan Anlage 2.3 - Veränderungsverzeichnis Teil B Neuveranschlagungen Anlage 2.4 - Veränderungsverzeichnis Teil B Produktbeschreibungen Anlage 3.1 - Bezirksvertretung 2, Wald-Stadt-Maßnahme Anlage 3.2 - Bezirksvertretung 3, Hitzeschutz Anlage 3.3 - Bezirksvertretung 6, Grünpflege Anlage 3.4 - Bezirksvertretung 6, Fußgängerweg A44
Anlage 1 - Prioritätenliste Masterplan Kinderspielplätze als Text anzeigen
Prioritätenliste Masterplan Kinderspielplätze 2025 Lfd. Nr. Maßnahmen Stadtbezirk 1 Sanierung Kinderspielplatz Düsselthaler Straße 1 2 Sanierung Kinderspielplatz Ulenbergstraße 3 3 Sanierung Kinderspielplatz Sermer Weg 6 4 Sanierung Kinderspielplatz Limburgstraße 7 Anlage 1 zu Vorlage AÖE/044/2024
Anlage 3.1 - Bezirksvertretung 2, Wald-Stadt-Maßnahme als Text anzeigen
E r l ä u t e r u n g e n z u d e n Vorschlägen und Anregungen der Bezirksvertretungen I n v e s t i t i o n s m a ß n a h m e n Ansatz 2025 u nd Finanzplanzeitraum 2026 - 2028 Die Bezirksvertretung 2 hat in ihrer Sitzung am 08.10.2024 den Haushalt 2025 mit den nachfolgenden Vorschlägen und Anregungen beraten. Produkt / Maßnahme / Konto: Dezernat:05 Zeilenbezeichnung: Amt:66 Bezeichnung Produkt: Natur und Landschaft, Planung Sachbearbeiter/in: Frau Jahn Bezeichnung Maßnahme: Tel. Nr.: 95090 Bezeichnung Konto: Auszahlungen für den Erwerb von Festwerten über 410 Euro Zuständiger Fachausschuss: Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz Der zuständige Fachausschuss ist dem Vorschlag der BV gefolgt nicht gefolgt hat passieren lassen mehrwenigermehrweniger PlanjahrEUR EUR EUR EURPlanjahrEUR EUR Planansatz 20250 Planansatz 20260 kassenwirksam 2026 Planansatz 20270 kassenwirksam 2027 Planansatz 20280 kassenwirksam 2028 Spätere Jahre (ff.)0 kassenwirksam ff. Veränderung Auswirkung auf den Finanzplan Ansatz Entwurf inkl. VVZ Teil A und NV Veränderung Ansatz neu Verpflichtungs‐ ermächtigung 2025 Begründun g zur Ansatzänderung: Die Bezirksvertretung beschließt eine Wald-Stadt-Maßnahme an der Heinrichstraße/Ecke Graf-Recke- Straße auf der versiegelten Fläche umzusetzen, für die ggf. Bundesmittel zu beantragen sind. Hierbei sind vier Stellplätze zu erhalten. (s. auch beigefügte Vorlage BV2/193/2024) Anlage 3.1 zu Vorlage AÖE/044/2024 Stellungnahme der Fachverwaltung: 1. Beschlusslage Politik Mit dem Beschluss RAT/681/2021 wurden Mittel in Höhe von 5 Mio. Euro jährlich für die Umsetzung von Projekten zur Klimaanpassung etatisiert. Darüber hinaus hat der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz mit dem Beschluss AÖE/007/2022 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, auf welchen Flächen urbane Wälder oder Mini-Wälder entstehen können. 2. Planungsstand Die Prüfung von Potentialflächen für die Realisierung von Mini-Wäldern und Pocket-Parks im Stadtgebiet ist abgeschlossen. Der Standort Heinrichstraße/Ecke Graf-Recke-Straße ist einer der identifizierten Standorte. Nach bisherigem Sachstand ist für diese Fläche nach einer Entsiegelung die Anlage eines Mini-Waldes vorgesehen. Im Weiteren soll geprüft werden, inwieweit eine Abkopplung der angrenzenden Verkehrsflächen von der Straßenentwässerung und die Einleitung in die zukünftige Grünfläche möglich ist. Die vier Stellplätze bleiben erhalten. Eine Informationsvorlage für die geplanten Standorte im Stadtgebiet ist in Vorbereitung und wird in die einzelnen Bezirksvertretungen und am 31.01.2025 in den AÖE eingebracht. 3. Kosten / Finanzierung Die Kosten können derzeit noch nicht benannt werden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der mit o.g. Beschluss bereitgestellten Mitteln. 4. Empfehlung der Verwaltung Die Bezirksvertretung wird im Rahmen der o.g. Informationsvorlage über den Sachstand informiert.
Anlage 3.2 - Bezirksvertretung 3, Hitzeschutz als Text anzeigen
E r l ä u t e r u n g e n z u d e n Vorschlägen und Anregungen der Bezirksvertretungen T e i l e r g e b n i s p l a n Ansatz 2025 u nd Ergebnisplanzeitraum 2026 - 2028 Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 01.10.2024 den Haushalt 2025 mit den nachfolgenden Vorschlägen und Anregungen beraten. Produkt / Konto:5555102 Dezernat:05 Zeilennr. / - bezeichnung: Amt: 19 / 66 / 68 Bezeichnung Produkt: Unterhaltung des öffentlichen Grüns Sachbearbeiter/in: Frau Gerber Frau Jahn Bezeichnung Konto: Tel. Nr.: 26475 95090 Zuständiger Fachausschuss: Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz Der zuständige Fachausschuss ist dem Vorschlag der BV gefolgt nicht gefolgt hat passieren lassen mehrwenigermehrweniger PlanjahrEUREUREUREURPlanjahrEUREUR Planansatz 20250 250.000250.000 Planansatz 2025 Planansatz 20260 Planansatz 2026 Planansatz 20270 Planansatz 2027 Planansatz 20280 Planansatz 2028 Veränderung Auswirkung auf den Ergebnisplan Ansatz Entwurf inkl. VVZ Teil A und NV VeränderungAnsatz neu Auswirkung auf den konsumtiven Finanzplan Begründun g zur Ansatzänderung: Die BV 3 bittet R at und Verwaltung um die Bereitstellung von 250.000 € für das Haushaltsjahr 2025 für Hitzeschutz an öffentlichen Plätzen und Spielplätzen. Anlage 3.2 zu Vorlage AÖE/044/2024 Stellungnahme der Fachverwaltung: Hitzeschutz an öffentlichen Plätzen 1. Beschlusslage Politik Die Bezirksvertretung 3 beantragte bereits für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 die Mittelbereitstellung für den Hitzeschutz an öffentlichen Plätzen und Spielplätzen. 2. Planungsstand Jede Art von Begrünungsmaßnahmen im Sinne der Blau-Grünen-Infrastruktur (Dach- u. Fassadengrün, Blühwiesen, Entsiegelung, Baumpflanzungen, Verdunstungsbeete, Regenwasserrückhalt, Verfügbarmachung von Regenwasser für das Stadtgrün usw.) stellen einen maßgeblichen Baustein beim Hitzeschutz dar. 3. Kosten / Finanzierung Die Finanzierung Blau-Grüner-Infrastruktur erfolgt im Rahmen der für die jeweiligen Bauprojekte gefassten Beschlüsse. 4. Empfehlung der Verwaltung Im Rahmen der (Bau-) Projekte, die durch das Amt für Verkehrsmanagement umgesetzt werden, wird zunehmend das Prinzip der Schwammstadt und die Realisierung der Blau-Grünen-Infrastruktur geplant und berücksichtigt, so dass auf diese Weise durch die kühlende Wirkung des Stadtgrüns der Überhitzung der Städte begegnet wird. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen. Hitzeschutz an öffentlichen Plätzen: Trinkbrunnen 1. Beschlusslage Politik Mit Beschluss RAT/221/2019 wurden für den Ausbau des Trinkbrunnennetzes jährliche Etatmittel zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2025 stehen 125.000 Euro einschließlich der Betriebskosten zur Verfügung. Für mögliche Mehrkosten stehen darüber hinaus Mittel aus dem Klimaanpassungsetat entsprechend dem Beschluss RAT/681/2021 (Klimaanpassungsetat von 5 Mio Euro/ Jahr) in Verbindung mit der Informationsvorlage AÖE/019/2022 (Aufteilung der Mittel aus dem Klimaanpassungsetat) zur Verfügung. 2. Planungsstand Mit den etatisierten Mitteln werden stadtweit - in allen Bezirksvertretungen - neue Trinkbrunnenvorschläge aufgenommen, geplant und wenn möglich umgesetzt. Seit Ratsbeschluss 2019 sind insgesamt 14 neue Trinkbrunnen hinzugekommen. Das Trinkbrunnennetz besteht aktuell aus 21 Trinkbrunnen, 17 weitere Trinkbrunnen sind in der konkreten Planung. Im Stadtbezirk 3 ist Ende September 2023 ein Trinkbrunnen im Volksgarten am Zeitfeld in Betrieb gegangen, zwei weitere Trinkbrunnen auf dem Kirchplatz und auf dem Fürstenplatz werden 2025 in Betrieb gehen. 3. Kosten / Finanzierung Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der mit o.g. Beschluss bereitgestellten Mitteln. 4. Empfehlung der Verwaltung Die Finanzmittel sind aus Sicht der Verwaltung ausreichend. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen. Hitzeschutz auf Kinderspielplätzen 1. Beschlusslage Politik Mit Beschluss RAT/106/2021 wurden für den Hitzeschutz auf Spielplätzen jährliche Etatmittel zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2025 stehen insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung. Die Bezirksvertretung 3 beantragte bereits für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 die Mittelbereitstellung für den Hitzeschutz an öffentlichen Plätzen und Spielplätzen. 2. Planungsstand Mit den etatisierten Mitteln werden stadtweit - in allen Bezirksvertretungen - Maßnahmen, insbesondere für die Pflanzung von Schattenbäumen, eingeplant und umgesetzt. Seit der Pflanzperiode 2020/2021 wurden stadtweit 276 Schattenbäume gepflanzt. Für die Pflanzperiode 2024/2025 werden 75 Schattenbäume auf Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet geplant. Zusätzlich werden bauliche Anlagen errichtet und Spielgeräte modifiziert, um mehr Schatten zu spenden. 3. Kosten / Finanzierung Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der mit o.g. Beschluss bereitgestellten Mitteln. 4. Empfehlung der Verwaltung Die Finanzmittel sind aus Sicht der Verwaltung ausreichend. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
Anlage 3.3 - Bezirksvertretung 6, Grünpflege als Text anzeigen
E r l ä u t e r u n g e n z u d e n Vorschlägen und Anregungen der Bezirksvertretungen T e i l e r g e b n i s p l a n Ansatz 2025 u nd Ergebnisplanzeitraum 2026 - 2028 Die Bezirksvertretung _6_ hat in ihrer Sitzung am __02.10.2024___ den Haushalt 2025 mit den nachfolgenden Vorschlägen und Anregungen beraten. Produkt / Konto:5555102/ 52410000 Dezernat:05 Zeilennr. / - bezeichnung: 13/ Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Amt: 19 / 68 Bezeichnung Produkt: Unterhaltung des öffentlichen Grüns Sachbearbeiter/in: Frau Gerber Frau Jahn Bezeichnung Konto: Bewirtsch Grundstücke bauliche Anlagen Tel. Nr.: 26475 95090 Zuständiger Fachausschuss: Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz Der zuständige Fachausschuss ist dem Vorschlag der BV gefolgt nicht gefolgt hat passieren lassen mehrwenigermehrweniger PlanjahrEUREUREUREURPlanjahrEUREUR Planansatz 20250 Planansatz 2025 Planansatz 20260 Planansatz 2026 Planansatz 20270 Planansatz 2027 Planansatz 20280 Planansatz 2028 Veränderung Auswirkung auf den Ergebnisplan Ansatz Entwurf inkl. VVZ Teil A und NV VeränderungAnsatz neu Auswirkung auf den konsumtiven Finanzplan Begründun g zur Ansatzänderung: Die Bezirksvertretung 6 bittet den Rat der Stadt Düsseldorf und die zuständigen Ausschüsse einstimmig, im Haushalt 2025 die zusätzlichen Mittel für die Verkürzung der Pflegeintervalle von öffentlichen Grünflächen und des Straßenbegleitgrüns sowie für die Beseitigung der Spontanvegetation auf befestigten öffentlichen Verkehrsflächen bereit zu stellen. Anlage 3.3 zu Vorlage AÖE/044/2024 Stellungnahme der Fachverwaltung: Verkürzung der Pflegeintervalle von öffentlichen Grünflächen und des Straßenbegleitgrüns 1. Beschlusslage Politik Die Bezirksvertretung 6 beantragte zuletzt für das Haushaltsjahr 2021 eine Erhöhung der Mittel für die Reinigung und Pflege des Straßenbegleitgrüns sowie der Entfernung der Spontanvegetation auf befestigten Flächen. 2. Planungsstand Die Grünpflege beinhaltet in allen Stadtbezirken eine regelmäßige Bearbeitung der Flächen und Einrichtungen in den öffentlichen Grünanlagen, den Spielplätzen und im Straßenbegleitgrün. Die Pflegestandards werden einheitlich im gesamten Stadtgebiet umgesetzt. In Abhängigkeit von der Pflegekategorie und Objektart werden die Pflege und Reinigungshäufigkeiten festgelegt. Die Durchführungszeiträume der Arbeiten werden festgelegt und dienen auch den beauftragten Fachfirmen als Vorgabe. Die tatsächlichen Termine für die Arbeitsausführungen werden entsprechend der Witterungsverhältnisse angepasst. Verschmutzungen im Straßenbegleitgrün werden mit jedem dritten Reinigungsdurchgang auf den Verkehrsflächen entfernt. Darüber hinaus ist mit jedem gärtnerischen Pflegedurchgang im Verkehrsgrün eine Reinigung verbunden. Im Jahr 2025 ist ein zusätzlicher Pflegedurchgang beim Straßenbegleitgrün geplant. Ergänzende Information: Die zusätzliche Bewässerung von Jungbäumen und Bäumen an Extremstandorten wird stets mit der aktuellen Witterung abgeglichen. Die Stadtverwaltung hat im gesamten Stadtgebiet an 16 Standorten insgesamt 320 Bodensensoren verbaut, die in unterschiedlichen Tiefen in der Baumgrube die Wasserspannung messen. Aus diesen Informationen wird das für die Pflanzen verfügbare Wasser ermittelt und die Wässerungsintervalle sowie die Intensität angepasst. 3. Kosten / Finanzierung Die Kosten für den zusätzlichen Pflegedurchgang beim Straßenbegleitgrün werden auf 80.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung erfolgt durch im Rahmen des Haushaltsplans 2025 zusätzlich etatisierten Mittel für die Stadtsauberkeit. 4. Empfehlung der Verwaltung Die Finanzmittel sind aus Sicht der Verwaltung ausreichend. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen. Beseitigung der Spontanvegetation auf befestigten öffentlichen Verkehrsflächen 1. Beschlusslage Politik Die Bezirksvertretung 6 beantragte zuletzt für das Haushaltsjahr 2021 eine Erhöhung der Mittel für die Reinigung und Pflege des Straßenbegleitgrüns sowie der Entfernung der Spontanvegetation auf befestigten Flächen. 2. Planungsstand In diesem Jahr ist tatsächlich eine recht große Dimension an Spontanvegetation (oder auch Wildkraut / Fugenwuchs genannt) zu verzeichnen. Dies ist auf die Wetterlage mit abwechselnd viel Sonne und Regen zurückzuführen, weil dann sämtliches Grün stärker sprießt, als in den früheren, besonders trockenen Sommern. Aktuell, d.h. für das laufende Jahr 2024, steht noch für viele Straßen im Stadtbezirk 6 die einmal jährliche Beseitigung von Spontanvegetation aus. Jedoch sind „Herzstücke" - wie z.B. der Hülsemeyer Platz mit dem Wochenmarkt und die Unterrather Straße - bereits bearbeitet worden, nicht aber die Westfalenstraße und diverse sonstige Bereiche außerhalb der besonders frequentierten Örtlichkeiten im Bezirk. Die mit der Wildkrautbeseitigung beauftragten Dienstleister wurden nun gebeten, den Stadtbezirk 6 priorisiert abzuarbeiten. Z.B. wird die Westfalenstraße noch im laufenden Monat Oktober bearbeitet. 3. Kosten / Finanzierung Für die in Rede stehende Vorgehensweise entstehen keine zusätzlichen Kosten 4. Empfehlung der Verwaltung Da es mit den vorgenannten Maßnahmen sicherlich kurzfristig eine Verbesserung des Erscheinungsbildes geben wird, sind darüber hinaus keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
Anlage 3.4 - Bezirksvertretung 6, Fußgängerweg A44 als Text anzeigen
E r l ä u t e r u n g e n z u d e n Vorschlägen und Anregungen der Bezirksvertretungen I n v e s t i t i o n s m a ß n a h m e n Ansatz 2025 u nd Finanzplanzeitraum 2026 - 2028 Die Bezirksvertretung _6_ hat in ihrer Sitzung am _02.10.2024_ den Haushalt 2025 mit den nachfolgen den Vorschlägen und Anregungen beraten. Produkt / Maßnahme / Konto: 5555401/701330011/78311000 Dezernat:05 Zeilenbezeichnung: 09 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Amt:68 Bezeichnung Produkt: Natur und Landschaft, Planung Sachbearbeiter/in: Frau Gerber Frau Jahn Bezeichnung Maßnahme: Neu- und Umbau von Grünanlagen allgemein Tel. Nr.: 26475 95090 Bezeichnung Konto: Ausz für den Erwerb von FW > 410 Euro Zuständiger Fachausschuss: Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz Der zuständige Fachausschuss ist dem Vorschlag der BV gefolgt nicht gefolgt hat passieren lassen mehrwenigermehrweniger PlanjahrEUR EUR EUR EURPlanjahrEUR EUR Planansatz 20250 Planansatz 20260 kassenwirksam 2026 Planansatz 20270 kassenwirksam 2027 Planansatz 20280 kassenwirksam 2028 Spätere Jahre (ff.)0 kassenwirksam ff. Veränderung Auswirkung auf den Finanzplan Ansatz Entwurf inkl. VVZ Teil A und NV Veränderung Ansatz neu Verpflichtungs‐ ermächtigung 2025 Begründun g zur Ansatzänderung: Die Bezirksvertretung 6 bittet den zuständigen Ausschuss einstimmig, im Haushalt 2025 Mittel für die Instandsetzung / Ertüchtigung des Fußgängerwegs im Grüngürtel auf dem Autobahndeckel der A44 nahe der Kalkumer Straße bereitzustellen. Anlage 3.4 zu Vorlage AÖE/044/2024 Stellungnahme der Fachverwaltung: 1. Beschlusslage Politik -/- 2. Planungsstand Der Bund, vertreten durch die Autobahn GmbH Rheinland, hat als Grundstückseigentümer die Fläche der Stadt Düsseldorf für die Nutzung als öffentliche Grünfläche zur Verfügung gestellt. Die Stadt ist für Erhaltung und Unterhaltung der Grünfläche zuständig. Die Entwässerung der Wege ist über eine Entwässerungsanlage vorgesehen, die in die Pumpanlage des Bundes zur Tunnelentwässerung mündet. Die Entwässerungsleitungen zu den Wegen sind inzwischen zugesetzt, so dass eine flächige Entwässerung der Wege nicht mehr gegeben ist. Aufgrund des komplexen Sachverhaltes wurde die Autobahn GmbH Rheinland um einen Ortstermin gebeten. Dieser Bitte wurde noch nicht nachgekommen. Planungen zur Verbesserung der Situation konnten somit noch nicht aufgenommen werden. 3. Kosten / Finanzierung Es können derzeit keine Kosten benannt werden. Finanzmittel stehen der Verwaltung nicht zur Verfügung. 4. Empfehlung der Verwaltung Die Verwaltung wird nochmals Kontakt zur Autobahn GmbH aufnehmen und um einen Ortstermin bitten. Insbesondere ist eine Abstimmung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten, zur Klärung der baulichen Situation und den Sanierungsmöglichkeiten geplant. Die Verwaltung wird danach die erforderlichen Schritte einleiten. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
Anlage 2.1 - Veränderungsverzeichnis Teil B Teilergebnisplan als Text anzeigen
V e r ä n d e r u n g e n d e r V e r w a l t u n g z u m H a u s h a l t s p l a n 2 0 2 5 Änderungen zum Teilergebnisplan Dezernat 05 5 Produktbezeichnung 5555102 Unterhaltung des öffentlichen Grüns Nr. Bezeichnung Planung 2025 Veränderung Planung 2025 Planung 2026 Veränderung Planung 2026 Planung 2027 Veränderung Planung 2027 Planung 2028 Veränderung Planung 2028 Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu VVZ Teil A NV VVZTeil B VVZ Teil A NV VVZTeil B VVZ Teil A NV VVZTeil B VVZ Teil A NV VVZTeil B 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 23.005.102 100.000 23.105.102 16.375.617 100.000 16.475.617 14.701.991 100.000 14.801.991 14.395.033 100.000 14.495.033 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 5.953.614 0 5.953.614 1.430.640 0 1.430.640 1.398.627 0 1.398.627 1.373.928 0 1.373.928 0 0 0 0 0 26 = 0 0 0 0 0 27 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen -3.015.678 -100.000 -3.115.678 -3.015.678 -100.000 -3.115.678 -3.015.678 -100.000 -3.115.678 -3.015.678 -100.000 -3.115.678 Ergebnis vor Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehungen Ergebnis Anlage 2.1 zu Vorlage AÖE/044/2024Seite 1 von 3 E r l ä u t e r u n g e n z u m T e i l e r g e b n i s p l a n Ansatz 2025 und Ergebnisplanzeitraum 2026 - 2028 Produkt / Konto: 55 551 02/ 48112300 Dezernat: 05 Zeilennr. / - bezeichnung: 34/ Erträge aus internen Leistungsbeziehungen Amt: 68 Bezeichnung Produkt: Unterhaltung des öffentlichen Grüns Sachbearbeiter/in: Leonie Gerber Bezeichnung Konto: IV Amt 68: 5555102 Tel. Nr.: -26475 Begründung zur Ansatzänderung: Anpassung wegen Gebührenbedarfsberechnung von Amt 19 . Seite 2 von 3 E r l ä u t e r u n g e n z u m T e i l e r g e b n i s p l a n Ansatz 2025 und Ergebnisplanzeitraum 2026 - 2028 Produkt / Konto: 55 551 02/ 52410000 Dezernat: 05 Zeilennr. / - bezeichnung: 13/ Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Amt: 68 Bezeichnung Produkt: Unterhaltung des öffentlichen Grüns Sachbearbeiter/in: Fr. Gerber/ Fr. Jahn Bezeichnung Konto: Bewirtsch. Grundstücke bauliche Anlagen Tel. Nr.: -26475/ -95090 Begründung zur Ansatzänderung: Erhöhung der Aufwandsmittel für Abfallbeseitigung auf Grünflächen. Die Deckung erfolgt aus 55 551 02/ 48112300. Seite 3 von 3
Anlage 2.2 - Veränderungsverzeichnis Teil B Teilfinanzplan als Text anzeigen
V e r ä n d e r u n g e n d e r V e r w a l t u n g z u m H a u s h a l t s p l a n 2 0 2 5 Änderungen zum Teilfinanzplan Dezernat 05 Produkt 5555102 Unterhaltung des öffentlichen Grüns Nr. Bezeichnung Ansatz 2025 Veränderung Ansatz VE 2025 Ansatz 2025 Veränderung Ansatz Ansatz 2025 Veränderung Ansatz Ansatz 2025 Veränderung Ansatz Entwurf inkl. Verwaltung Neu neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu VVZ Teil A NV VVZTeil B VVZ Teil A NV VVZTeil B VVZ Teil A NV VVZTeil B VVZ Teil A NV VVZTeil B 14 = Saldo aus Investitionstätigkeit 443.347 3.165.900 1.468.140 1.323.601 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Auszahlungen für Baumaßnahmen Anlage 2.2 zu Vorlage AÖE/044/2024Seite 1 von 2 Produkt: 5555102 Dezernat: 5 PSP-Element: 700830003 Amt: 68 Maßnahmenbezeichnung Beschaffungen Sachbearbeiter/in: Fr. Gerber Fr. Jahn Konto: 78310000 Tel. Nr.: -26475 -95090 Thema: Beschaffungsmittel für Maschinen, Geräte und KfZ Zeilennummer: 9 Zeilenbezeichnung: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Bezeichnung Produkt: Unterhaltung des öffentlichen Grüns Bezeichnung Konto: Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen oberhalb der Wertgrenze von 410 Euro mehr weniger Planjahr EUR EUR EUR EUR Planjahr EUR EUR Planansatz 2026 662.000 3.165.900 3.827.900 kassenwirksam 2026 3.165.900 Planansatz 2027 662.000 1.468.140 2.130.140 kassenwirksam 2027 1.468.140 Planansatz 2028 662.000 1.323.601 1.985.601 kassenwirksam 2028 1.323.601 kassenwirksam ff. Begründung zur Ansatzänderung: Es zeichnet sich bereits seit mehreren Jahren ab, dass der Fuhrpark sowie der Maschinen- und Gerätebestand des gesamten Garten-, Friedhofs- und Forstamtes veraltet sind und dringend überholt werden müssen. Hinzu kommen die massiven Preissteigerungen der letzten Jahre in diesem Bereich. Bei den angegebenen Veränderungen handelt sich um die Veranschlagung einer Ansatzerhöhung für Beschaffungsmittel für das gesamte Amt 68. Der Ansatz der Verpflichtungsermächtigung soll in voller Höhe der Ansatzveränderungen angepasst werden. Aufgrund langer Lieferzeiten von Maschinen und KFZ, die über diese Maßnahme beschafft werden, ist eine 100%ige Anmeldung der Mittel als Verpflichtungsermächtigung auch im Vorjahr erfolgt. Verpflichtungs- ermächtigung 2025 Veränderung mehr Veränderung weniger E r l ä u t e r u n g e n z u d e n I n v e s t i t i o n s m a ß n a h m e n Ansatz 2025 und Finanzplanzeitraum 2026 - 2028 Auswirkung auf den Finanzplan Ansatz Entwurf inkl. VVZ Teil A, NV, Konsolidierung Veränderung Ansatz neuSeite 2 von 2
Anlage 2.3 - Veränderungsverzeichnis Teil B Neuveranschlagungen als Text anzeigen
TE GF TF 5555102 Unterhaltung des öffentlichen Grüns Mittel aus Klimaanpassungsetat "Stadtgrün naturnah" Zweckgebundene Mittel eines Investors weiterhin benötigt werden. Diese setzen sich zusammen aus Mitteln für: -Klimaanpassung i.H.v. 4.554.543 Euro (Beschlüsse RAT/681/2021 und AÖE/019/2022); -"Stadtgrün naturnah" i.H.v. 70.000 Euro (RAT/099/2021) -die Wiederherstellung von Verkehrsbegleitgrün und anschließende Entwicklungspflege nach Baumaßnahmen (Eclipse-Hochhaus). Es erfolgte eine zweckgebundene Einzahlung durch den Investor in Höhe von 18.326 Euro. Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden. Es handelt sich um Mittel zur Umsetzung der Re- Strukturierung der KLR (Entscheidung der VK vom 27.11.2018). Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden. Es handelt sich um eingenommene Kautionen aus Miet-, Pacht-, Nutzungs- und Gestattungsverträgen, die zu gegebener Zeit zurückzuzahlen sind. 4 68 55 551 02 700850002 KSP in öffentlichen Grünlagen 9 78310000 10.000 Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden. Es handelt sich um BV-Mittel für eine Pumptrackanlage (BV6/050/2019 und BV6/087/2020) SBV Grand Central (KSP IHZ- Park) Der Maßnahme liegt ein Städtebaulicher Vertrag zugrunde. Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden. Summe TF Summe IM Anlage 2.3 zu Vorlage AÖE/044/2024Seite 1 von 7 TE GF TF 6 68 55 551 02 701190065 SBV KSP Berty-Albrecht-Park 8 78520000 37.811 weiterhin benötigt werden. Der Maßnahme liegt ein Städtebaulicher Vertrag zugrunde. weiterhin benötigt werden. Darin enthalten sind BV-Mittel von 47.000 Euro (BV1/075/2024, BV1/101/2024). weiterhin benötigt werden. weiterhin benötigt werden. weiterhin benötigt werden; Mittel zu den Beschlüssen 70/62/2005, 70/49/2013 Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden, Zweckgebundene Einzahlungen gemäß der Baumschutzsatzung. Trinkwasserbrunnen inkl. Anschlusskossten Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden, Zweckgebundene Mittel von Amt 19 14 68 55 551 02 790000667 Pilotobjekt Bewässerung Ostpark 8 78520000 100.000 Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden, Mittel zum Beschluss RAT/096/2021 Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden, Mittel zum Ratsbeschluss vom 14./15.12.2023,OVA/177/2023 Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden, Mittel zum Ratsbeschluss vom 14./15.12.2023, RAT/456/2023SeiteE wE vonE L TE GF TF Masterplan Jugend- und Bolzplätze weiterhin benötigt werden, Mittel zum Ratsbeschluss vom 14./15.12.2023, RAT/475/2023 Masterplan Jugend- und Bolzplätze sich um BV-Mittel aus dem Beschluss 5555401 Natur und Landschaft, Planung Mittel für Garath 2.0- Fasssadensanierungen (umgestellte Mittel aus 7.01120005) und bereits umgestellt Mittel aus dem Klimaanpassungsetat Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden. Diese setzen sich zusammen aus Mitteln für: -Garath 2.0-Fassadensanierungen i.H.v. 927.297 Euro (68/114/2016) - Mittel aus Klimaanpassung i.H.v. 117.554 Euro (RAT/681/2021 und AöE/019/2022) Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden; Beschluss RAT/099/2021 Mittel aus Klimaanpassungsetat, die bereits umgestellt wurden Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden (RAT/681/2021 und AöE/019/2022) 22 68 55 554 01 701120003 Garath 2.0 Kinderspielplätze 9 78310000 33.110 Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden, Beschlüsse 70/23/2019, 61/114/2016 Ratsbeschluss vom 06.04.2017 Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden, Beschlüsse 70/23/2019, 61/114/2016 Ratsbeschluss vom 06.04.2017 Umgestaltung Freiraum a. halböffentl. Flächen (Garath 2.0) Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden; Mittel zu den Beschlüssen 70/ 23/2019, 61/114/2016 25 68 55 554 01 701190021 SBV Gartenstadt Reitzenstein 8 78520000 132.477 Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden; für Baumpflanzungen und Folgemaßnahmen. Der Maßnahme liegt ein Städtebaulicher Vertrag zugrunde. SeiteE pE vonE L TE GF TF weiterhin benötigt werden; für Baumpflanzungen und Folgemaßnahmen. Der Maßnahme liegt ein Städtebaulicher Vertrag zugrunde. 27 68 55 554 01 701190043 Neue Düsseldorfer Stadtquartiere 16 54991800 9 78311000 7.119 weiterhin benötigt werden. Der Maßnahme liegt ein Städtebaulicher Vertrag zugrunde. weiterhin benötigt werden. Der Maßnahme liegt ein Städtebaulicher Vertrag zugrunde. weiterhin benötigt werden, Mittel zu diversen Beschlüssen. Deportationsmahnmal: BV1/068/2022 30 68 55 554 01 701330011 Neu- und Umbau Grünanlagen 9 78310000 61.490 weiterhin benötigt werden, Mittel zu diversen Beschlüssen. weiterhin benötigt werden, Mittel zu diversen Beschlüssen. Treff- und Aufenthaltsbereiche Jugendliche den Beschlüssen, APS051/2023.SeiteE zE vonE L TE GF TF 35 68 55 554 01 706110008 Umgestaltung der Grünzüge 8 78520000 270.000 36 68 55 554 01 706110009 Aufwertung weiterer Spielplätze 8 78520000 165.000 37 68 55 554 01 706110010 Fitpark im Grünzug Burgviertel 8 78520000 127.500 Landschaftsentwicklungsmaßnah men Neuveranschlagung von Mitteln aus Klimaanpasungsetat, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden, Mittel aus dem Beschluss RAT/681/2021 AÖE/019/2022 Bepflanzung, Kälteinsel, Entsiegelung weiterhin benötigt werden. Es sind Mittel aus dem Klimaanpassungsetat enthalten. Beschluss RAT/221/2019, AÖE/032/2021 RAT/681/2021 AÖE/019/2022 sich um Mittel aus dem Beschluss AÖE/008/2022 sich um Einnahmen aus Baustelleneinrichtungsflächen Schillerplatz und Viktoriaplatz sowie BV- Mittel (44.465,33 EUR) aus BV2/233/2022 sich um Mittel aus dem Beschluss AÖE/012/2022SeiteE (E vonE L TE GF TF weiterhin benötigt werden. Die Mauer ist nicht mehr verkehrssicher. Teile der Terrasse sind daher abgesperrt. Die Sanierung der Mauer ist Voraussetzung für die Übertragung des Erbbaurechts an einen privaten Investor. 5555501 Wald- und Forstwirtschaft, Landschaftspflege Mittel für Waldlehrpfad Förderung Waldschadenshilfe/ Klima- und Forstpauschale Förderung Bundeswaldprämie Klima- Transformationsfond Mittel aus Klimaanpassungsetat weiterhin benötigt werden Diese setzen sich zusammen aus Mitteln für: -Waldlehrpfad i.H.v 35.321 Euro (BV6/224/2021, BV6/196/2022) -Förderung Waldschadenshilfe/ Klima- und Forstpauschale i.H.v 55.003 Euro -Förderung Bundeswaldprämie Klima- Transformationsfond i.H.v 83.246 Euro -Mittel aus Klimaanpassungsetat i.H.v 42.899 Euro (RAT/681/2021 AÖE/019/2022) Die Förderungen Waldschadenshilfe/ Klima- und Forstpauschale und Bundeswaldprämie Klima- Transformationsfond wurden als Aufwandsmittel bereitgestellt, Die Klimaanpassungsmittel sind bereits umgestellte Mittel für den Ratsbeschluss Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden, Restmittel Spenden für die Waldschule Maßnahmen des Amtes 66 5555102 Unterhaltung des öffentlichen Grüns Mitte Süd - Friedrichstr. Anteil Amt 68 Neuveranschlagung Mitte Süd - Friedrichstraße inkl. Querstraßen Bachstraße, Kirchfeldstraße, Herzogstraße und Graf-Adolf-Platz; Anteil Mittel Amt 68 aus Beschluss OVA/153/2023 Mitte Süd - Friedrichstr. Anteil Amt 68 Neuveranschlagung Mitte Süd - Friedrichstraße inkl. Querstraßen Bachstraße, Kirchfeldstraße, Herzogstraße und Graf-Adolf-Platz; Anteil Mittel Amt 68 aus Beschluss OVA/153/2023 Mitte Süd - Friedrichstr. Anteil Amt 68 Neuveranschlagung Mitte Süd - Friedrichstraße inkl. Querstraßen Bachstraße, Kirchfeldstraße, Herzogstraße und Graf-Adolf-Platz; Anteil Mittel Amt 68 aus Beschluss OVA/153/2023SeiteE )E vonE L TE GF TF Beschluss OVA/027/2020. Beschluss 66/59/2015. Beschluss 66/ 46/2018. Beschluss 66/ 91/2017. Beschluss 66/ 90/2017. Radverkehranlage Hofgartenrampe FW Bäume Beschluss OVA/144/2021. Beschluss 66/ 47/2018. Beschluss 66/ 123/2018. Beschluss OVA/001/2019. Beschluss OVA/046/2019. 59 68 55 551 02 790000613 Knotenpunkt Forst-/Kleinstraße 16 54991800 9 78311000 10.292 Beschluss OVA/076/2020. Neubau Jugendverkehrsschule Straßenbäume Beschluss OVA/115/2020. Beschluss OVA/036/2021. 5555401 Natur und Landschaft, Planung Grundstückserschließung Rather Straße Neuveranschlagung Restmittel. Baumpflanzungen im Rahmen des Projektes "Erschließung Rather Straße. Mittel aus dem Beschluss Beschluss Neuveranschlagung von Restmitteln aus dem Beschluss OVA/074/2019. SeiteE LE vonE L
Anlage 2.4 - Veränderungsverzeichnis Teil B Produktbeschreibungen als Text anzeigen
Produkt: 5555102 Dezernat: 05 Bezeichnung: Unterhaltung des öffentlichen Grüns Amt: 68 SDG 11 SDG 13 SDG 15 01 SDG 11.7 (angelehnt): Sicherstellung des Zugangs mit allen Infrastruktureinrichtungen, Freiraum, Kaltluft, Artenvielfalt und Erhalt und Pflege aller öffentlichen Grünflächen einschl. Kinderspielplätzen 02 SDG 13.1: Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken 03 SDG 15.5: Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern Anlage 2.4 zu Vorlage AÖE/044/2024Seite 1 von 15 01a Erhalt der 337 städtischen Kinderspielplätze 01b Sukzessive Erneuerung vorhandener Kinderspielplätze unter Berücksichtigung der Belange von Kindern mit Behinderungen 01c Herstellung von Jugendplätzen 02a Sicherstellung des Qualitätsstandards des FLL-Regelwerks bei allen Baumpflanzungen, um eine möglichst hohe Lebensdauer zu ermöglichen 02b Pflanzung von jährlich 1.000 Bäumen 03a Kein Nettoverlust an Flächen der Grün- und Parkanlagen 03b Kein Nettoverlust an städtischen Kleingartenflächen 03c Erhalt der bestehenden Blühwiesen durch fachgerechte Pflege 03d Gewährleistung des Anwachsens von Jungbäumen sowie Erhalt der Bäume an Extremstandorten durch regelmäßige Wässerung Der folgende Vermerk entfällt: 02 Zur Grünflächenpflege im Bereich der A 46 (Ersatzfläche LVR) sowie für die Kinderspielplätze "Bilker Arcaden", "Schinkelstraße" und "Auf'm Wettsche" sowie zur Pflege des Kaufringgeländes dürfen bei 52420000 (Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens) nur Mittel in Höhe der dazugehörigen Unterhaltungsrate Grün aus 41420000 (Zuwendungen für laufende Zwecke von Gemeinden) für die Grünflächenpflege der A 46 und aus 44610000 (sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte) für die Grünflächenpflege der Kinderspielplätze und des Kaufringgeländes verwendet werden. Der Vermerk 02 kann entfallen, da er nicht mehr aktuell ist. G00099 Anzahl Kinderspielplätze (Anzahl): 337 G00100 Anzahl der Spielplatzsanierungen (Anzahl): 4 G00138 Anzahl neu erstellter Jugendplätze (Anzahl): 1 G00101 Ant. Straßenbaumpfl. m. Baumgrube ≥12 m³ (Prozent): 100 G00102 Ant. Baumpfl. m. Stammumf. min. 20/25 cm (Prozent): 100 G00103 Anzahl der Baumnach- und neupflanzungen (Anzahl): 1000 G00104 Fläche Grün- und Parkanlagen (ha): 245 G00105 Fläche städtische Kleingartenflächen (ha): 297 G00106 Fläche Blühwiesen (ha): 71 G00107 Anzahl der gewässerten Bäume (Anzahl): 15500 Seite 2 von 15 Produkt: 5555301 Dezernat: 05 Bezeichnung: BgA Dauergrabpflege, Dekoration Amt: 68 SDG 12 01 SDG 12.5: Bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung deutlich verringern 01a Es werden keine Kunststoffpflanzen zur Dekoration eingesetzt, stattdessen werden langlebige Pflanzen verwendet 01b Für die Pflanzenproduktion wird im Rahmen der Dekoration eine gleichbleibende Gewächshausfläche in geeigneter Qualität vorgehalten Seite 3 von 15 G00108 Anzahl der Pflanzen insgesamt (Anzahl) 92 G00109 Durchschn. Anz. der Pflanzen pro Kapelle (Anzahl): 8,6 G00110 Fläche Gewächshaus (qm) 176 Seite 4 von 15 Produkt: 5555302 Dezernat: 05 Bezeichnung: Bestattungen Amt: 68 Das folgende Produktziel entfällt: 02 bedarfsgerechte Bereitstellung der Flächen für Besetzungen (Leistung 01) Das gestrichene Ziel wird zukünftig über das operative Nachhaltigkeitsziel 02a abgebildet. SDG 11 01 SDG 11.4: Die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des Weltkulturerbes verstärken 02 SDG 11.7 (angelehnt): Sicherstellung des Zugangs mit allen Infrastruktureinrichtungen, Freiraum, Kaltluft, Artenvielfalt und Erhalt und Pflege aller öffentlichen Grünflächen einschl. der städtischen Friedhöfe 01a Nachhaltige Bewahrung aller Friedhöfe als Ort von Geschichte und UNESCO Kulturerbe sowie Beitrag zur Stadtökologie auf Grundlage von § 2 Abs. 1 der Friedhofssatzung 02a Bereitstellung eines vielfältigen Bestattungsangebotes, um Nachhaltigkeitshaushaltes. Seite 5 von 15 möglichst allen Bevölkerungsgruppen angemessene und würdige Grabarten anbieten zu können G00111 Anzahl Friedhöfe (Anzahl): 13 G00112 Anzahl Grabarten (Anzahl): 22 G00113 Anz. Angeb. bes. Religionen/Glaubensric. (Anzahl): 3 Seite 6 von 15 Produkt: 5555303 Dezernat: 05 Bezeichnung: Grabpflege Amt: 68 Die folgenden Produktziele entfallen: 01 gärtnerische Gestaltung und Pflege von Gräbern mit angemessenem Erscheinungsbild (Kriegsgräber) (Leistung 01) 02 gärtnerische Gestaltung und Pflege von Gräbern mit angemessenen Erscheinungsbild (Ehrengräber) (Leistung 02) Neufassung: Die Produktziele sind in den operativen Nachhaltigkeitszielen inkludiert. Die gestrichenen Ziele werden zukünftig über die operativen Nachhaltigkeitsziele abgebildet. SDG 11 01 SDG 11.4: Die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des Weltkulturerbes verstärken 01a Gärtnerische Gestaltung und Pflege der Kriegsgräber zur nachhaltigen Sicherung des öffentlichen Gedenkens an die Opfer von Nachhaltigkeitshaushaltes. Seite 7 von 15 Krieg und Gewaltherrschaft sowie als Ort der Mahnung (vgl. Gräbergesetz) 01b Gärtnerische Gestaltung und Pflege der Ehrengräber zum Erhalt und als Ehrerweisung gegenüber den Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürgern der Stadt (vgl. Friedhofssatzung) G00114 Anzahl Kriegsgräber (Anzahl): 9873 G00115 Anzahl Dauerehrengräber auf Friedhöfen(Anzahl): 76 Seite 8 von 15 Produkt: 5555304 Dezernat: 05 Bezeichnung: BgA Krematorium Amt: 68 Bestattungsgesetz, Friedhofssatzung Das Bestattungsgesetz wird als Auftragsgrundlage ergänzt SDG 9 01 SDG 9.1: Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen 01a Bereitstellung einer Einäscherungsanlage als Dienstleistung für die Bevölkerung in der Stadt sowie der regionalen Bevölkerung zur Sicherstellung wohnortnaher, kostengünstiger und pietätvoller Einäscherungen Nachhaltigkeitshaushaltes. Seite 9 von 15 G00116 Anzahl Einäscherungen (Anzahl): 6600 G00117 Einh. Richtl. Kontrolliertes Krematorium (Anzahl): 1 Hinweis: Bei der Kennzahl G00117 handelt es sich um einen Indikator. Der Planwert 1 steht für „ja". Seite 10 von 15 Produkt: 5555401 Dezernat: 05 Bezeichnung: Natur und Landschaft, Planung Amt: 68 SDG 13 SDG 15 01 NHS NRW 13.2: Klimaschutz und Klimaanpassung vor Ort stärken 02 SDG 13.3: Die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung verbessern 03 SDG 15.5: Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern 01a Jährlich werden 200m² Fläche entsiegelt 01b Bis 2027 werden 5 Pocket-Parks / Mini-Wälder angelegt Nachhaltigkeitshaushaltes. Seite 11 von 15 02a Aufbau einer ehrenamtlichen Naturschutzwacht mit 18 Kräften 03a Bis 2025 wird ein Biodiversitätskonzept erstellt 03b Umsetzung der städtischen Blühwiesenstrategie: Die Flächen extensivierter Rasenflächen und entwickelter Blühwiesen werden jährlich ausgeweitet 03c Erhalt der ausgewiesenen Schutzgebiete im Düsseldorfer Stadtgebiet G00091 Neu entsiegelte Fläche (qm): 200 G00092 Anz. neu gesch. Pocket-Parks/Mini Wälder (Anzahl): 2 G00093 Anz. ehrenamtl. Naturschutzwacht-Kräfte (Anzahl): 6 G00094 Biodiversitätskonzept vorhanden (Anzahl): 1 G00095 Gesamtfläche extensivierter Rasenflächen (ha): 239 G00096 Gesamtfläche entwickelte Blühwiese (ha): 71 G00097 Maßnahmen Priorität 1 bis 2029 umgesetzt (Anzahl): 2 G00098 Fläche Schutzgebiete (ha): 80 Hinweis: Bei den Kennzahl G00094 und G00097 handelt es sich um Indikatoren. Der Planwert 1 steht für „ja" und der Planwert 2 für „nein". Seite 12 von 15 Produkt: 5555501 Dezernat: 05 Bezeichnung: Wald- und Forstwirtschaft, Landschaftspflege Amt: 68 Erley, Marius Änderung aufgrund Personalwechsels Das folgende Produktziel wird angepasst: 01 Sicherung des Stadtwaldes in seiner Struktur und seiner Leistungsfähigkeit (Leistung 01) Das folgende Produktziel entfällt: 05 Bereitstellung umweltpädagogischer Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche (Leistung 04) Anpassungen aufgrund der Einführung des Nachhaltigkeitshaushaltes. Das gestrichene Produktziel wird zukünftig über die operativen Nachhaltigkeitsziele 01a und 01b abgebildet. SDG 4 SDG 11 SDG 13 SDG 15 01 SDG 4.7: Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung Nachhaltigkeitshaushaltes. Seite 13 von 15 02 SDG 11.7 (angelehnt): Sicherstellung des Zugangs mit allen Infrastruktureinrichtungen, Freiraum, Kaltluft, Artenvielfalt und Erhalt und Pflege aller öffentlichen Grünflächen einschl. des Stadtwaldes 03 SDG 13.1: Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken 04 SDG 15.2: Die nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten fördern, die Entwaldung beenden, geschädigte Wälder wiederherstellen und die Aufforstung und Wiederaufforstung weltweit beträchtlich erhöhen 05 SDG 15.5: Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern 01a BNE (Bildung für Nachhaltige Entwicklung)-Zertifizierung der städtischen Waldschule erreichen 01b Durchführung von 400 BNE-basierten Veranstaltungen für Kindertagesstätten und Schulen 02a Die Fläche des Stadtwaldes im Stadtgebiet ist mindestens gleichbleibend 03a Ökologischer Waldumbau zur Klimaanpassung des Stadtwalds durch Reduzierung der Flächen mit hohem Handlungsbedarf um 50% auf maximal 30 ha bis 2030 04a Die städtischen Waldflächen sollen zu 100% FSC- und Naturland zertifiziert bleiben 05a Zum Erhalt der Artenvielfalt im Stadtwald wird mindestens die Anzahl der Habitatbäume gehalten 05b Erhalt und Pflege der Kopfweiden auf städt. Flächen, damit sie im Alter Höhlungen ausbilden und so als Nisträume zur Verfügung stehen. 05c Erhalt der Streuobstwiesenflächen in eigenem Besitz und Pflege der Bäume sowie der Wiesenflächen: extensive Entwicklung durch Mahd und/oder Beweidung G00118 BNE-Zertifizierung Waldschule (Anzahl): 1 G00119 Anzahl BNE-basierte Veranstaltungen (Anzahl): 400 G00120 Fläche Stadtwald (ha): 2190 G00121 Fläche mit hohem Handlungsbedarf (ha): 30 G00122 Ant. FSC & Naturland zertifizie. Flächen (Prozent): 100 Die gestrichene Kennzahl wird zukünftig über die Nachhaltigkeitskennzahl G00119 abgebildet. Seite 14 von 15 G00123 Anzahl Habitatbäume (Anzahl): 1100 G00124 Anzahl Kopfweiden (Anzahl): 850 G00125 Fläche Streuobstwiesenbestand (ha): 40 Folgende Kennzahl entfällt: P00277 Anzahl Unterrichtstermine Waldschule Hinweis: Bei der Kennzahl G00118 handelt es sich um einen Indikator. Der Planwert 1 steht für „ja". Seite 15 von 15
Anlage 2.1.1 - Veränderungsverzeichnis Teil B Teilergebnisplan als Text anzeigen
V e r ä n d e r u n g e n d e r V e r w a l t u n g z u m H a u s h a l t s p l a n 2 0 2 5 Änderungen zum Teilergebnisplan Dezernat 05 5 Produktbezeichnung 5555401 Natur und Landschaft, Planung Nr. Bezeichnung Planung 2025 Veränderung Planung 2025 Planung 2026 Veränderung Planung 2026 Planung 2027 Veränderung Planung 2027 Planung 2028 Veränderung Planung 2028 Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu VVZ Teil A NV VVZTeil B VVZ Teil A NV VVZTeil B VVZ Teil A NV VVZTeil B VVZ Teil A NV VVZTeil B 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.400.806 0 1.400.806 303.278 0 303.278 296.893 0 296.893 290.507 0 290.507 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 5.276.144 0 5.276.144 622.861 0 622.861 709.269 0 709.269 269.176 0 269.176 0 0 0 0 0 26 = 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ergebnis vor Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehungen Ergebnis Anlage 2.1.1 zur Vorlage AÖE/044/2024Seite 1 von 2 V e r ä n d e r u n g e n d e r V e r w a l t u n g z u m H a u s h a l t s p l a n 2 0 2 5 Änderungen zum Teilergebnisplan Dezernat 05 5 Produktbezeichnung 5555501 Wald- und Forstwirtschaft, Landschaftspflege Nr. Bezeichnung Planung 2025 Veränderung Planung 2025 Planung 2026 Veränderung Planung 2026 Planung 2027 Veränderung Planung 2027 Planung 2028 Veränderung Planung 2028 Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu VVZ Teil A NV VVZTeil B VVZ Teil A NV VVZTeil B VVZ Teil A NV VVZTeil B VVZ Teil A NV VVZTeil B 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 555.885 0 555.885 322.446 0 322.446 315.657 0 315.657 299.793 0 299.793 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 111.462 0 111.462 94.034 0 94.034 92.054 0 92.054 90.075 0 90.075 0 0 0 0 0 26 = 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ergebnis vor Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehungen ErgebnisSeite1 21 von1 2
Anlage 2.2.1 - Veränderungsverzeichnis Teil B Teilfinanzplan als Text anzeigen
V e r ä n d e r u n g e n d e r V e r w a l t u n g z u m H a u s h a l t s p l a n 2 0 2 5 Änderungen zum Teilfinanzplan Dezernat 05 Produkt 5555401 Natur und Landschaft, Planung Nr. Bezeichnung Ansatz 2025 Veränderung Ansatz VE 2025 Ansatz 2025 Veränderung Ansatz Ansatz 2025 Veränderung Ansatz Ansatz 2025 Veränderung Ansatz Entwurf inkl. Verwaltung Neu neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu VVZ Teil A NV VVZTeil B VVZ Teil A NV VVZTeil B VVZ Teil A NV VVZTeil B VVZ Teil A NV VVZTeil B 14 = Saldo aus Investitionstätigkeit 0 0 0 0 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Auszahlungen für Baumaßnahmen Anlage 2.2.1 zur Vorlage AÖE/044/2024Seite 1 von 2 V e r ä n d e r u n g e n d e r V e r w a l t u n g z u m H a u s h a l t s p l a n 2 0 2 5 Änderungen zum Teilfinanzplan Dezernat 05 Produkt 5555501 Wald- und Forstwirtschaft, Landschaftspflege Nr. Bezeichnung Ansatz 2025 Veränderung Ansatz VE 2025 Ansatz 2025 Veränderung Ansatz Ansatz 2025 Veränderung Ansatz Ansatz 2025 Veränderung Ansatz Entwurf inkl. Verwaltung Neu neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu VVZ Teil A NV VVZTeil B VVZ Teil A NV VVZTeil B VVZ Teil A NV VVZTeil B VVZ Teil A NV VVZTeil B 14 = Saldo aus Investitionstätigkeit 0 0 0 0 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AÖE/044/2024/1