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AÖE/044/2024/1
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Doppischer Produkthaushalt 2025 für das Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Fachbereich:
68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für öffentliche
Einrichtungen, Stadtökologie,
Abfallmanagement und
Bevölkerungsschutz
08.11.2024 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und
Bevölkerungsschutz nimmt Kenntnis von den im Haushaltsplanentwurf 2025
enthaltenen Ansätzen der Teilergebnispläne sowie der investiven Teilfinanzpläne, den
Finanzplanungen und den Veränderungsverzeichnissen. Er beschließt über die
Anträge der Bezirksvertretungen zu den Teilergebnisplänen und den investiven
Teilfinanzplänen.
Produkte des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes:
5555102 Unterhaltung des öffentlichen Grüns
5555301 BgA Dauergrabpflege, Dekoration
5555302 Bestattungen
5555303 Grabpflege
5555304 BgA Krematorium
5555401 Natur und Landschaft, Planung
5555501 Wald-/Forstwirtsch., Landschaftspflege
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und
Bevölkerungsschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, dem
Haushaltsplanentwurf und den Veränderungsverzeichnissen zuzustimmen sowie die
Beschlüsse über die Anträge der Bezirksvertretungen zur Kenntnis zu nehmen.
Seite 2
Sachdarstellung:
Die Inhalte der im Haushaltsplanentwurf 2025 enthaltenen Ansätze einschließlich der
Finanzplanungen und den Veränderungsverzeichnissen können den folgenden
Unterlagen entnommen werden:
Beratungsunterlagen zum Haushaltsplan-Entwurf 2025,
Teilergebnisplan und investiver Finanzplan
-> wurden bereits versandt
Prioritätenliste Masterplan Kinderspielplätze 2025
-> siehe Anlage 1
Veränderungsverzeichnis zum Haushaltsplanentwurf 2025 Teil B - Amt 68
-> siehe Anlage 2.1: Teilergebnisplan
-> siehe Anlage 2.1.1: Teilergebnisplan
-> siehe Anlage 2.2: Teilfinanzplan
-> siehe Anlage 2.2.1: Teilfinanzplan
-> siehe Anlage 2.3: Neuveranschlagung von Beschlussmitteln
-> siehe Anlage 2.4: Produktbeschreibungen
Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen
-> siehe Anlage 3
Die Anlagen 2.1.1 und 2.2.1 wurden vollständigkeitshalber ergänzend
beigefügt.
Hinweis:
Ein VVZ Teil A ist nicht beigefügt, da es keine Inhalte aus dem Zuständigkeitsbereich
des Ausschusses enthält.
Anlagen:
Anlage 1 - Prioritätenliste Masterplan Kinderspielplätze
Anlage 2.1 - Veränderungsverzeichnis Teil B Teilergebnisplan
Anlage 2.1.1 - Veränderungsverzeichnis Teil B Teilergebnisplan
Anlage 2.2 - Veränderungsverzeichnis Teil B Teilfinanzplan
Anlage 2.2.1 - Veränderungsverzeichnis Teil B Teilfinanzplan
Anlage 2.3 - Veränderungsverzeichnis Teil B Neuveranschlagungen
Anlage 2.4 - Veränderungsverzeichnis Teil B Produktbeschreibungen
Anlage 3.1 - Bezirksvertretung 2, Wald-Stadt-Maßnahme
Anlage 3.2 - Bezirksvertretung 3, Hitzeschutz
Anlage 3.3 - Bezirksvertretung 6, Grünpflege
Anlage 3.4 - Bezirksvertretung 6, Fußgängerweg A44
Anlage 1 - Prioritätenliste Masterplan Kinderspielplätze als Text anzeigen
Prioritätenliste Masterplan Kinderspielplätze 2025
Lfd. Nr. Maßnahmen Stadtbezirk
1 Sanierung Kinderspielplatz Düsselthaler Straße 1
2 Sanierung Kinderspielplatz Ulenbergstraße 3
3 Sanierung Kinderspielplatz Sermer Weg 6
4 Sanierung Kinderspielplatz Limburgstraße 7
Anlage 1 zu Vorlage AÖE/044/2024
Anlage 3.1 - Bezirksvertretung 2, Wald-Stadt-Maßnahme als Text anzeigen
E r l ä u t e r u n g e n z u d e n
Vorschlägen und Anregungen der Bezirksvertretungen
I n v e s t i t i o n s m a ß n a h m e n
Ansatz 2025 u
nd Finanzplanzeitraum 2026 - 2028
Die Bezirksvertretung 2 hat in ihrer Sitzung am 08.10.2024 den Haushalt 2025 mit den nachfolgenden Vorschlägen und Anregungen beraten.
Produkt / Maßnahme /
Konto:
Dezernat:05
Zeilenbezeichnung: Amt:66 Bezeichnung Produkt:
Natur und Landschaft, Planung
Sachbearbeiter/in: Frau
Jahn
Bezeichnung
Maßnahme:
Tel. Nr.:
95090
Bezeichnung Konto:
Auszahlungen für den Erwerb von Festwerten über 410 Euro
Zuständiger Fachausschuss:
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie,
Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
Der zuständige Fachausschuss ist dem Vorschlag der BV
gefolgt
nicht gefolgt
hat passieren lassen
mehrwenigermehrweniger
PlanjahrEUR EUR EUR EURPlanjahrEUR EUR
Planansatz 20250
Planansatz 20260 kassenwirksam 2026
Planansatz 20270 kassenwirksam 2027
Planansatz 20280 kassenwirksam 2028
Spätere Jahre (ff.)0 kassenwirksam ff.
Veränderung
Auswirkung auf den
Finanzplan
Ansatz
Entwurf inkl.
VVZ Teil A und NV
Veränderung Ansatz
neu
Verpflichtungs‐
ermächtigung 2025
Begründun
g zur Ansatzänderung: Die Bezirksvertretung beschließt eine Wald-Stadt-Maßnahme an der Heinrichstraße/Ecke Graf-Recke-
Straße auf der versiegelten Fläche umzusetzen, für die ggf. Bundesmittel zu beantragen sind. Hierbei sind vier Stellplätze zu erhalten. (s.
auch beigefügte Vorlage BV2/193/2024)
Anlage 3.1 zu Vorlage AÖE/044/2024
Stellungnahme der Fachverwaltung:
1. Beschlusslage Politik
Mit dem Beschluss RAT/681/2021 wurden Mittel in Höhe von 5 Mio. Euro jährlich für die Umsetzung von Projekten zur Klimaanpassung
etatisiert. Darüber hinaus hat der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz mit
dem Beschluss AÖE/007/2022 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, auf welchen Flächen urbane Wälder oder Mini-Wälder entstehen
können.
2. Planungsstand
Die Prüfung von Potentialflächen für die Realisierung von Mini-Wäldern und Pocket-Parks im Stadtgebiet ist abgeschlossen. Der Standort
Heinrichstraße/Ecke Graf-Recke-Straße ist einer der identifizierten Standorte.
Nach bisherigem Sachstand ist für diese Fläche nach einer Entsiegelung die Anlage eines Mini-Waldes vorgesehen. Im Weiteren soll
geprüft werden, inwieweit eine Abkopplung der angrenzenden Verkehrsflächen von der Straßenentwässerung und die Einleitung in die
zukünftige Grünfläche möglich ist. Die vier Stellplätze bleiben erhalten.
Eine Informationsvorlage für die geplanten Standorte im Stadtgebiet ist in Vorbereitung und wird in die einzelnen Bezirksvertretungen und
am 31.01.2025 in den AÖE eingebracht.
3. Kosten / Finanzierung
Die Kosten können derzeit noch nicht benannt werden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der mit o.g. Beschluss bereitgestellten Mitteln.
4. Empfehlung der Verwaltung
Die Bezirksvertretung wird im Rahmen der o.g. Informationsvorlage über den Sachstand informiert.
Anlage 3.2 - Bezirksvertretung 3, Hitzeschutz als Text anzeigen
E r l ä u t e r u n g e n z u d e n
Vorschlägen und Anregungen der Bezirksvertretungen
T e i l e r g e b n i s p l a n
Ansatz 2025 u
nd Ergebnisplanzeitraum 2026 - 2028
Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 01.10.2024 den Haushalt 2025 mit den nachfolgenden Vorschlägen und Anregungen beraten.
Produkt / Konto:5555102 Dezernat:05
Zeilennr. / -
bezeichnung:
Amt: 19 / 66 / 68
Bezeichnung Produkt: Unterhaltung des öffentlichen Grüns Sachbearbeiter/in: Frau Gerber Frau Jahn Bezeichnung Konto: Tel. Nr.: 26475 95090 Zuständiger Fachausschuss:
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen,
Stadtökologie, Abfallmanagement und
Bevölkerungsschutz
Der zuständige Fachausschuss ist dem Vorschlag der BV
gefolgt
nicht gefolgt
hat passieren lassen
mehrwenigermehrweniger
PlanjahrEUREUREUREURPlanjahrEUREUR
Planansatz 20250 250.000250.000 Planansatz 2025
Planansatz 20260 Planansatz 2026
Planansatz 20270 Planansatz 2027
Planansatz 20280 Planansatz 2028
Veränderung Auswirkung auf den
Ergebnisplan
Ansatz
Entwurf inkl.
VVZ Teil A und
NV
VeränderungAnsatz
neu
Auswirkung auf den
konsumtiven
Finanzplan
Begründun
g zur Ansatzänderung:
Die BV 3 bittet R
at und Verwaltung um die Bereitstellung von 250.000 € für das Haushaltsjahr 2025 für Hitzeschutz an öffentlichen Plätzen und
Spielplätzen.
Anlage 3.2 zu Vorlage AÖE/044/2024
Stellungnahme der Fachverwaltung:
Hitzeschutz an öffentlichen Plätzen
1. Beschlusslage Politik
Die Bezirksvertretung 3 beantragte bereits für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 die Mittelbereitstellung für den Hitzeschutz an
öffentlichen Plätzen und Spielplätzen.
2. Planungsstand
Jede Art von Begrünungsmaßnahmen im Sinne der Blau-Grünen-Infrastruktur (Dach- u. Fassadengrün, Blühwiesen, Entsiegelung,
Baumpflanzungen, Verdunstungsbeete, Regenwasserrückhalt, Verfügbarmachung von Regenwasser für das Stadtgrün usw.) stellen einen
maßgeblichen Baustein beim Hitzeschutz dar.
3. Kosten / Finanzierung
Die Finanzierung Blau-Grüner-Infrastruktur erfolgt im Rahmen der für die jeweiligen Bauprojekte gefassten Beschlüsse.
4. Empfehlung der Verwaltung
Im Rahmen der (Bau-) Projekte, die durch das Amt für Verkehrsmanagement umgesetzt werden, wird zunehmend das Prinzip der
Schwammstadt und die Realisierung der Blau-Grünen-Infrastruktur geplant und berücksichtigt, so dass auf diese Weise durch die
kühlende Wirkung des Stadtgrüns der Überhitzung der Städte begegnet wird.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
Hitzeschutz an öffentlichen Plätzen: Trinkbrunnen
1. Beschlusslage Politik
Mit Beschluss RAT/221/2019 wurden für den Ausbau des Trinkbrunnennetzes jährliche Etatmittel zur Verfügung gestellt. Für das Jahr
2025 stehen 125.000 Euro einschließlich der Betriebskosten zur Verfügung. Für mögliche Mehrkosten stehen darüber hinaus Mittel aus
dem Klimaanpassungsetat entsprechend dem Beschluss RAT/681/2021 (Klimaanpassungsetat von 5 Mio Euro/ Jahr) in Verbindung mit
der Informationsvorlage AÖE/019/2022 (Aufteilung der Mittel aus dem Klimaanpassungsetat) zur Verfügung.
2. Planungsstand
Mit den etatisierten Mitteln werden stadtweit - in allen Bezirksvertretungen - neue Trinkbrunnenvorschläge aufgenommen, geplant und
wenn möglich umgesetzt. Seit Ratsbeschluss 2019 sind insgesamt 14 neue Trinkbrunnen hinzugekommen. Das Trinkbrunnennetz besteht
aktuell aus 21 Trinkbrunnen, 17 weitere Trinkbrunnen sind in der konkreten Planung. Im Stadtbezirk 3 ist Ende September 2023 ein
Trinkbrunnen im Volksgarten am Zeitfeld in Betrieb gegangen, zwei weitere Trinkbrunnen auf dem Kirchplatz und auf dem Fürstenplatz
werden 2025 in Betrieb gehen.
3. Kosten / Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der mit o.g. Beschluss bereitgestellten Mitteln.
4. Empfehlung der Verwaltung
Die Finanzmittel sind aus Sicht der Verwaltung ausreichend.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
Hitzeschutz auf Kinderspielplätzen
1. Beschlusslage Politik
Mit Beschluss RAT/106/2021 wurden für den Hitzeschutz auf Spielplätzen jährliche Etatmittel zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2025
stehen insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung.
Die Bezirksvertretung 3 beantragte bereits für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 die Mittelbereitstellung für den Hitzeschutz an
öffentlichen Plätzen und Spielplätzen.
2. Planungsstand
Mit den etatisierten Mitteln werden stadtweit - in allen Bezirksvertretungen - Maßnahmen, insbesondere für die Pflanzung von
Schattenbäumen, eingeplant und umgesetzt. Seit der Pflanzperiode 2020/2021 wurden stadtweit 276 Schattenbäume gepflanzt. Für die
Pflanzperiode 2024/2025 werden 75 Schattenbäume auf Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet geplant. Zusätzlich werden bauliche
Anlagen errichtet und Spielgeräte modifiziert, um mehr Schatten zu spenden.
3. Kosten / Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der mit o.g. Beschluss bereitgestellten Mitteln.
4. Empfehlung der Verwaltung
Die Finanzmittel sind aus Sicht der Verwaltung ausreichend.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
Anlage 3.3 - Bezirksvertretung 6, Grünpflege als Text anzeigen
E r l ä u t e r u n g e n z u d e n
Vorschlägen und Anregungen der Bezirksvertretungen
T e i l e r g e b n i s p l a n
Ansatz 2025 u
nd Ergebnisplanzeitraum 2026 - 2028
Die Bezirksvertretung _6_ hat in ihrer Sitzung am __02.10.2024___ den Haushalt 2025 mit den nachfolgenden Vorschlägen und Anregungen
beraten.
Produkt / Konto:5555102/ 52410000 Dezernat:05
Zeilennr. / -
bezeichnung:
13/ Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Amt: 19 / 68
Bezeichnung Produkt: Unterhaltung des öffentlichen Grüns Sachbearbeiter/in: Frau Gerber Frau Jahn Bezeichnung Konto: Bewirtsch Grundstücke bauliche Anlagen Tel. Nr.: 26475 95090 Zuständiger Fachausschuss:
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen,
Stadtökologie, Abfallmanagement und
Bevölkerungsschutz
Der zuständige Fachausschuss ist dem Vorschlag der BV
gefolgt
nicht gefolgt
hat passieren lassen
mehrwenigermehrweniger
PlanjahrEUREUREUREURPlanjahrEUREUR
Planansatz 20250 Planansatz 2025
Planansatz 20260 Planansatz 2026
Planansatz 20270 Planansatz 2027
Planansatz 20280 Planansatz 2028
Veränderung Auswirkung auf den
Ergebnisplan
Ansatz
Entwurf inkl.
VVZ Teil A und
NV
VeränderungAnsatz
neu
Auswirkung auf den
konsumtiven
Finanzplan
Begründun
g zur Ansatzänderung:
Die Bezirksvertretung 6 bittet den Rat der Stadt Düsseldorf und die zuständigen Ausschüsse einstimmig, im Haushalt 2025 die zusätzlichen
Mittel für die Verkürzung der Pflegeintervalle von öffentlichen Grünflächen und des Straßenbegleitgrüns sowie für die Beseitigung der
Spontanvegetation auf befestigten öffentlichen Verkehrsflächen bereit zu stellen.
Anlage 3.3 zu Vorlage AÖE/044/2024
Stellungnahme der Fachverwaltung:
Verkürzung der Pflegeintervalle von öffentlichen Grünflächen und des Straßenbegleitgrüns
1. Beschlusslage Politik
Die Bezirksvertretung 6 beantragte zuletzt für das Haushaltsjahr 2021 eine Erhöhung der Mittel für die Reinigung und Pflege des
Straßenbegleitgrüns sowie der Entfernung der Spontanvegetation auf befestigten Flächen.
2. Planungsstand
Die Grünpflege beinhaltet in allen Stadtbezirken eine regelmäßige Bearbeitung der Flächen und Einrichtungen in den öffentlichen
Grünanlagen, den Spielplätzen und im Straßenbegleitgrün. Die Pflegestandards werden einheitlich im gesamten Stadtgebiet umgesetzt. In
Abhängigkeit von der Pflegekategorie und Objektart werden die Pflege und Reinigungshäufigkeiten festgelegt. Die
Durchführungszeiträume der Arbeiten werden festgelegt und dienen auch den beauftragten Fachfirmen als Vorgabe. Die tatsächlichen
Termine für die Arbeitsausführungen werden entsprechend der Witterungsverhältnisse angepasst. Verschmutzungen im
Straßenbegleitgrün werden mit jedem dritten Reinigungsdurchgang auf den Verkehrsflächen entfernt. Darüber hinaus ist mit jedem
gärtnerischen Pflegedurchgang im Verkehrsgrün eine Reinigung verbunden.
Im Jahr 2025 ist ein zusätzlicher Pflegedurchgang beim Straßenbegleitgrün geplant.
Ergänzende Information:
Die zusätzliche Bewässerung von Jungbäumen und Bäumen an Extremstandorten wird stets mit der aktuellen Witterung abgeglichen. Die
Stadtverwaltung hat im gesamten Stadtgebiet an 16 Standorten insgesamt 320 Bodensensoren verbaut, die in unterschiedlichen Tiefen in
der Baumgrube die Wasserspannung messen. Aus diesen Informationen wird das für die Pflanzen verfügbare Wasser ermittelt und die
Wässerungsintervalle sowie die Intensität angepasst.
3. Kosten / Finanzierung
Die Kosten für den zusätzlichen Pflegedurchgang beim Straßenbegleitgrün werden auf 80.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung erfolgt
durch im Rahmen des Haushaltsplans 2025 zusätzlich etatisierten Mittel für die Stadtsauberkeit.
4. Empfehlung der Verwaltung
Die Finanzmittel sind aus Sicht der Verwaltung ausreichend.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
Beseitigung der Spontanvegetation auf befestigten öffentlichen Verkehrsflächen
1. Beschlusslage Politik
Die Bezirksvertretung 6 beantragte zuletzt für das Haushaltsjahr 2021 eine Erhöhung der Mittel für die Reinigung und Pflege des
Straßenbegleitgrüns sowie der Entfernung der Spontanvegetation auf befestigten Flächen.
2. Planungsstand
In diesem Jahr ist tatsächlich eine recht große Dimension an Spontanvegetation (oder auch Wildkraut / Fugenwuchs genannt) zu
verzeichnen. Dies ist auf die Wetterlage mit abwechselnd viel Sonne und Regen zurückzuführen, weil dann sämtliches Grün stärker
sprießt, als in den früheren, besonders trockenen Sommern.
Aktuell, d.h. für das laufende Jahr 2024, steht noch für viele Straßen im Stadtbezirk 6 die einmal jährliche Beseitigung von
Spontanvegetation aus. Jedoch sind „Herzstücke" - wie z.B. der Hülsemeyer Platz mit dem Wochenmarkt und die Unterrather Straße -
bereits bearbeitet worden, nicht aber die Westfalenstraße und diverse sonstige Bereiche außerhalb der besonders frequentierten
Örtlichkeiten im Bezirk. Die mit der Wildkrautbeseitigung beauftragten Dienstleister wurden nun gebeten, den Stadtbezirk 6 priorisiert
abzuarbeiten. Z.B. wird die Westfalenstraße noch im laufenden Monat Oktober bearbeitet.
3. Kosten / Finanzierung
Für die in Rede stehende Vorgehensweise entstehen keine zusätzlichen Kosten
4. Empfehlung der Verwaltung
Da es mit den vorgenannten Maßnahmen sicherlich kurzfristig eine Verbesserung des Erscheinungsbildes geben wird, sind darüber hinaus
keine weiteren Maßnahmen vorgesehen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
Anlage 3.4 - Bezirksvertretung 6, Fußgängerweg A44 als Text anzeigen
E r l ä u t e r u n g e n z u d e n
Vorschlägen und Anregungen der Bezirksvertretungen
I n v e s t i t i o n s m a ß n a h m e n
Ansatz 2025 u
nd Finanzplanzeitraum 2026 - 2028
Die Bezirksvertretung _6_ hat in ihrer Sitzung am _02.10.2024_ den Haushalt 2025 mit den nachfolgen den Vorschlägen und Anregungen
beraten.
Produkt / Maßnahme /
Konto:
5555401/701330011/78311000
Dezernat:05
Zeilenbezeichnung:
09 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
Amt:68 Bezeichnung Produkt: Natur und Landschaft, Planung Sachbearbeiter/in: Frau Gerber Frau Jahn Bezeichnung
Maßnahme:
Neu- und Umbau von Grünanlagen allgemein
Tel. Nr.: 26475 95090
Bezeichnung Konto: Ausz für den Erwerb von FW > 410 Euro Zuständiger Fachausschuss:
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und
Bevölkerungsschutz
Der zuständige Fachausschuss ist dem Vorschlag der BV
gefolgt
nicht gefolgt
hat passieren lassen
mehrwenigermehrweniger
PlanjahrEUR EUR EUR EURPlanjahrEUR EUR
Planansatz 20250
Planansatz 20260 kassenwirksam 2026
Planansatz 20270 kassenwirksam 2027
Planansatz 20280 kassenwirksam 2028
Spätere Jahre (ff.)0 kassenwirksam ff.
Veränderung
Auswirkung auf den
Finanzplan
Ansatz
Entwurf inkl.
VVZ Teil A und NV
Veränderung Ansatz
neu
Verpflichtungs‐
ermächtigung 2025
Begründun
g zur Ansatzänderung:
Die Bezirksvertretung 6 bittet den zuständigen Ausschuss einstimmig, im Haushalt 2025 Mittel für die Instandsetzung / Ertüchtigung des
Fußgängerwegs im Grüngürtel auf dem Autobahndeckel der A44 nahe der Kalkumer Straße bereitzustellen.
Anlage 3.4 zu Vorlage AÖE/044/2024
Stellungnahme der Fachverwaltung:
1. Beschlusslage Politik
-/-
2. Planungsstand
Der Bund, vertreten durch die Autobahn GmbH Rheinland, hat als Grundstückseigentümer die Fläche der Stadt Düsseldorf für die Nutzung
als öffentliche Grünfläche zur Verfügung gestellt. Die Stadt ist für Erhaltung und Unterhaltung der Grünfläche zuständig. Die
Entwässerung der Wege ist über eine Entwässerungsanlage vorgesehen, die in die Pumpanlage des Bundes zur Tunnelentwässerung
mündet. Die Entwässerungsleitungen zu den Wegen sind inzwischen zugesetzt, so dass eine flächige Entwässerung der Wege nicht mehr
gegeben ist. Aufgrund des komplexen Sachverhaltes wurde die Autobahn GmbH Rheinland um einen Ortstermin gebeten. Dieser Bitte
wurde noch nicht nachgekommen. Planungen zur Verbesserung der Situation konnten somit noch nicht aufgenommen werden.
3. Kosten / Finanzierung
Es können derzeit keine Kosten benannt werden. Finanzmittel stehen der Verwaltung nicht zur Verfügung.
4. Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung wird nochmals Kontakt zur Autobahn GmbH aufnehmen und um einen Ortstermin bitten. Insbesondere ist eine
Abstimmung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten, zur Klärung der baulichen Situation und den Sanierungsmöglichkeiten geplant. Die
Verwaltung wird danach die erforderlichen Schritte einleiten.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
Anlage 2.1 - Veränderungsverzeichnis Teil B Teilergebnisplan als Text anzeigen
V e r ä n d e r u n g e n d e r V e r w a l t u n g z u m H a u s h a l t s p l a n 2 0 2 5
Änderungen zum Teilergebnisplan
Dezernat 05 5
Produktbezeichnung 5555102
Unterhaltung des öffentlichen Grüns
Nr. Bezeichnung Planung 2025 Veränderung Planung 2025 Planung 2026 Veränderung Planung 2026 Planung 2027 Veränderung Planung 2027 Planung 2028 Veränderung Planung 2028
Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu
VVZ Teil A
NV
VVZTeil B VVZ Teil A
NV
VVZTeil B VVZ Teil A
NV
VVZTeil B VVZ Teil A
NV
VVZTeil B
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 23.005.102 100.000 23.105.102 16.375.617 100.000 16.475.617 14.701.991 100.000 14.801.991 14.395.033 100.000 14.495.033
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 5.953.614 0 5.953.614 1.430.640 0 1.430.640 1.398.627 0 1.398.627 1.373.928 0 1.373.928
0 0 0 0 0
26 =
0 0 0 0 0
27 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen -3.015.678 -100.000 -3.115.678 -3.015.678 -100.000 -3.115.678 -3.015.678 -100.000 -3.115.678 -3.015.678 -100.000 -3.115.678
Ergebnis vor Berücksichtigung der internen
Leistungsbeziehungen
Ergebnis
Anlage 2.1 zu Vorlage AÖE/044/2024Seite 1 von 3
E r l ä u t e r u n g e n z u m
T e i l e r g e b n i s p l a n
Ansatz 2025 und Ergebnisplanzeitraum 2026 - 2028
Produkt / Konto: 55 551 02/ 48112300 Dezernat: 05
Zeilennr. / -
bezeichnung:
34/ Erträge aus internen Leistungsbeziehungen Amt: 68
Bezeichnung Produkt: Unterhaltung des öffentlichen Grüns Sachbearbeiter/in: Leonie Gerber
Bezeichnung Konto: IV Amt 68: 5555102 Tel. Nr.: -26475
Begründung zur Ansatzänderung:
Anpassung wegen Gebührenbedarfsberechnung von Amt 19 .
Seite 2 von 3
E r l ä u t e r u n g e n z u m
T e i l e r g e b n i s p l a n
Ansatz 2025 und Ergebnisplanzeitraum 2026 - 2028
Produkt / Konto: 55 551 02/ 52410000 Dezernat: 05
Zeilennr. / -
bezeichnung:
13/ Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Amt: 68
Bezeichnung Produkt: Unterhaltung des öffentlichen Grüns Sachbearbeiter/in: Fr. Gerber/ Fr. Jahn
Bezeichnung Konto: Bewirtsch. Grundstücke bauliche Anlagen Tel. Nr.: -26475/ -95090
Begründung zur Ansatzänderung:
Erhöhung der Aufwandsmittel für Abfallbeseitigung auf Grünflächen. Die Deckung erfolgt aus 55 551 02/ 48112300.
Seite 3 von 3
Anlage 2.2 - Veränderungsverzeichnis Teil B Teilfinanzplan als Text anzeigen
V e r ä n d e r u n g e n d e r V e r w a l t u n g z u m H a u s h a l t s p l a n 2 0 2 5
Änderungen zum Teilfinanzplan
Dezernat 05 Produkt 5555102 Unterhaltung des öffentlichen Grüns
Nr. Bezeichnung Ansatz 2025 Veränderung Ansatz VE 2025 Ansatz 2025 Veränderung Ansatz Ansatz 2025 Veränderung Ansatz Ansatz 2025 Veränderung Ansatz
Entwurf inkl. Verwaltung Neu neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu
VVZ Teil A
NV
VVZTeil B VVZ Teil A
NV
VVZTeil B VVZ Teil A
NV
VVZTeil B VVZ Teil A
NV
VVZTeil B
14 = Saldo aus Investitionstätigkeit 443.347 3.165.900 1.468.140 1.323.601
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Anlage 2.2 zu Vorlage AÖE/044/2024Seite 1 von 2
Produkt: 5555102 Dezernat: 5
PSP-Element: 700830003 Amt: 68
Maßnahmenbezeichnung Beschaffungen Sachbearbeiter/in:
Fr. Gerber
Fr. Jahn
Konto: 78310000 Tel. Nr.:
-26475
-95090
Thema:
Beschaffungsmittel für Maschinen,
Geräte und KfZ
Zeilennummer: 9
Zeilenbezeichnung:
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Bezeichnung Produkt: Unterhaltung des öffentlichen Grüns
Bezeichnung Konto:
Auszahlungen für den Erwerb von
Vermögensgegenständen oberhalb
der Wertgrenze von 410 Euro
mehr weniger
Planjahr EUR EUR EUR EUR Planjahr EUR EUR
Planansatz 2026 662.000 3.165.900 3.827.900 kassenwirksam 2026 3.165.900
Planansatz 2027 662.000 1.468.140 2.130.140 kassenwirksam 2027 1.468.140
Planansatz 2028 662.000 1.323.601 1.985.601 kassenwirksam 2028 1.323.601
kassenwirksam ff.
Begründung zur Ansatzänderung:
Es zeichnet sich bereits seit mehreren Jahren ab, dass der Fuhrpark sowie der Maschinen- und Gerätebestand des gesamten Garten-, Friedhofs- und Forstamtes veraltet sind und dringend überholt werden müssen. Hinzu kommen die
massiven Preissteigerungen der letzten Jahre in diesem Bereich. Bei den angegebenen Veränderungen handelt sich um die Veranschlagung einer Ansatzerhöhung für Beschaffungsmittel für das gesamte Amt 68.
Der Ansatz der Verpflichtungsermächtigung soll in voller Höhe der Ansatzveränderungen angepasst werden. Aufgrund langer Lieferzeiten von Maschinen und KFZ, die über diese Maßnahme beschafft werden, ist eine 100%ige Anmeldung
der Mittel als Verpflichtungsermächtigung auch im Vorjahr erfolgt.
Verpflichtungs-
ermächtigung 2025
Veränderung
mehr
Veränderung
weniger
E r l ä u t e r u n g e n z u d e n
I n v e s t i t i o n s m a ß n a h m e n
Ansatz 2025 und Finanzplanzeitraum 2026 - 2028
Auswirkung auf den Finanzplan Ansatz
Entwurf inkl.
VVZ Teil A, NV, Konsolidierung
Veränderung Ansatz
neuSeite 2 von 2
Anlage 2.3 - Veränderungsverzeichnis Teil B Neuveranschlagungen als Text anzeigen
TE
GF
TF
5555102 Unterhaltung des öffentlichen Grüns
Mittel aus Klimaanpassungsetat
"Stadtgrün naturnah"
Zweckgebundene Mittel eines
Investors
weiterhin benötigt werden. Diese
setzen sich zusammen aus Mitteln für:
-Klimaanpassung i.H.v. 4.554.543 Euro
(Beschlüsse RAT/681/2021 und AÖE/019/2022); -"Stadtgrün naturnah" i.H.v. 70.000 Euro (RAT/099/2021) -die Wiederherstellung von
Verkehrsbegleitgrün und anschließende
Entwicklungspflege nach Baumaßnahmen (Eclipse-Hochhaus). Es erfolgte eine zweckgebundene Einzahlung durch den Investor in Höhe von 18.326 Euro.
Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden. Es handelt sich um Mittel zur Umsetzung der Re- Strukturierung der KLR (Entscheidung der VK vom 27.11.2018).
Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden. Es handelt sich um eingenommene Kautionen aus Miet-, Pacht-, Nutzungs- und Gestattungsverträgen, die zu gegebener Zeit zurückzuzahlen sind.
4 68 55 551 02 700850002 KSP in öffentlichen Grünlagen 9 78310000 10.000
Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden. Es handelt sich um BV-Mittel für eine Pumptrackanlage (BV6/050/2019 und BV6/087/2020)
SBV Grand Central (KSP IHZ- Park)
Der Maßnahme liegt ein Städtebaulicher Vertrag zugrunde. Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden.
Summe TF
Summe IM
Anlage 2.3 zu Vorlage AÖE/044/2024Seite 1 von 7
TE
GF
TF
6 68 55 551 02 701190065 SBV KSP Berty-Albrecht-Park 8 78520000 37.811
weiterhin benötigt werden. Der
Maßnahme liegt ein Städtebaulicher
Vertrag zugrunde.
weiterhin benötigt werden. Darin
enthalten sind BV-Mittel von 47.000
Euro (BV1/075/2024, BV1/101/2024).
weiterhin benötigt werden.
weiterhin benötigt werden.
weiterhin benötigt werden; Mittel zu
den Beschlüssen 70/62/2005,
70/49/2013
Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden
Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden, Zweckgebundene Einzahlungen gemäß der Baumschutzsatzung.
Trinkwasserbrunnen inkl. Anschlusskossten
Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden, Zweckgebundene Mittel von Amt 19
14 68 55 551 02 790000667 Pilotobjekt Bewässerung Ostpark 8 78520000 100.000
Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden, Mittel zum Beschluss RAT/096/2021
Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden, Mittel zum Ratsbeschluss vom 14./15.12.2023,OVA/177/2023
Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden, Mittel zum Ratsbeschluss vom 14./15.12.2023, RAT/456/2023SeiteE wE vonE L
TE
GF
TF
Masterplan Jugend- und
Bolzplätze
weiterhin benötigt werden, Mittel zum
Ratsbeschluss vom 14./15.12.2023,
RAT/475/2023
Masterplan Jugend- und
Bolzplätze
sich um BV-Mittel aus dem Beschluss
5555401 Natur und Landschaft, Planung
Mittel für Garath 2.0- Fasssadensanierungen (umgestellte Mittel aus 7.01120005) und bereits umgestellt Mittel aus dem Klimaanpassungsetat
Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden. Diese setzen sich zusammen aus Mitteln für: -Garath 2.0-Fassadensanierungen i.H.v. 927.297 Euro (68/114/2016) - Mittel aus Klimaanpassung i.H.v. 117.554 Euro (RAT/681/2021 und AöE/019/2022)
Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden; Beschluss RAT/099/2021
Mittel aus Klimaanpassungsetat, die bereits umgestellt wurden
Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden (RAT/681/2021 und AöE/019/2022)
22 68 55 554 01 701120003 Garath 2.0 Kinderspielplätze 9 78310000 33.110
Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden, Beschlüsse 70/23/2019, 61/114/2016 Ratsbeschluss vom 06.04.2017
Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden, Beschlüsse 70/23/2019, 61/114/2016 Ratsbeschluss vom 06.04.2017
Umgestaltung Freiraum a. halböffentl. Flächen (Garath 2.0)
Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden; Mittel zu den Beschlüssen 70/ 23/2019, 61/114/2016
25 68 55 554 01 701190021 SBV Gartenstadt Reitzenstein 8 78520000 132.477
Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden; für Baumpflanzungen und
Folgemaßnahmen. Der Maßnahme liegt
ein Städtebaulicher Vertrag zugrunde. SeiteE pE vonE L
TE
GF
TF
weiterhin benötigt werden; für
Baumpflanzungen und
Folgemaßnahmen. Der Maßnahme liegt
ein Städtebaulicher Vertrag zugrunde.
27 68 55 554 01 701190043 Neue Düsseldorfer Stadtquartiere 16 54991800 9 78311000 7.119
weiterhin benötigt werden. Der
Maßnahme liegt ein Städtebaulicher
Vertrag zugrunde.
weiterhin benötigt werden. Der
Maßnahme liegt ein Städtebaulicher
Vertrag zugrunde.
weiterhin benötigt werden, Mittel zu
diversen Beschlüssen.
Deportationsmahnmal:
BV1/068/2022
30 68 55 554 01 701330011 Neu- und Umbau Grünanlagen 9 78310000 61.490
weiterhin benötigt werden, Mittel zu
diversen Beschlüssen.
weiterhin benötigt werden, Mittel zu
diversen Beschlüssen.
Treff- und Aufenthaltsbereiche
Jugendliche
den Beschlüssen, APS051/2023.SeiteE zE vonE L
TE
GF
TF
35 68 55 554 01 706110008 Umgestaltung der Grünzüge 8 78520000 270.000
36 68 55 554 01 706110009 Aufwertung weiterer Spielplätze 8 78520000 165.000
37 68 55 554 01 706110010 Fitpark im Grünzug Burgviertel 8 78520000 127.500
Landschaftsentwicklungsmaßnah
men
Neuveranschlagung von Mitteln aus
Klimaanpasungsetat, die in 2024
voraussichtlich nicht mehr verausgabt
werden können, aber weiterhin
benötigt werden, Mittel aus dem
Beschluss RAT/681/2021
AÖE/019/2022
Bepflanzung, Kälteinsel,
Entsiegelung
weiterhin benötigt werden. Es sind
Mittel aus dem Klimaanpassungsetat
enthalten. Beschluss RAT/221/2019,
AÖE/032/2021
RAT/681/2021
AÖE/019/2022
sich um Mittel aus dem Beschluss
AÖE/008/2022
sich um Einnahmen aus
Baustelleneinrichtungsflächen
Schillerplatz und Viktoriaplatz sowie BV-
Mittel (44.465,33 EUR) aus
BV2/233/2022
sich um Mittel aus dem Beschluss
AÖE/012/2022SeiteE (E vonE L
TE
GF
TF
weiterhin benötigt werden. Die Mauer
ist nicht mehr verkehrssicher. Teile der
Terrasse sind daher abgesperrt. Die
Sanierung der Mauer ist Voraussetzung
für die Übertragung des Erbbaurechts an einen privaten Investor.
5555501 Wald- und Forstwirtschaft, Landschaftspflege
Mittel für
Waldlehrpfad
Förderung
Waldschadenshilfe/ Klima- und
Forstpauschale
Förderung
Bundeswaldprämie
Klima- Transformationsfond
Mittel aus Klimaanpassungsetat
weiterhin benötigt werden
Diese setzen sich zusammen aus
Mitteln für:
-Waldlehrpfad i.H.v 35.321 Euro
(BV6/224/2021, BV6/196/2022)
-Förderung
Waldschadenshilfe/ Klima- und
Forstpauschale i.H.v 55.003 Euro
-Förderung
Bundeswaldprämie
Klima- Transformationsfond i.H.v
83.246 Euro
-Mittel aus Klimaanpassungsetat i.H.v
42.899 Euro (RAT/681/2021
AÖE/019/2022)
Die Förderungen Waldschadenshilfe/
Klima- und Forstpauschale und
Bundeswaldprämie
Klima- Transformationsfond wurden als
Aufwandsmittel bereitgestellt,
Die Klimaanpassungsmittel sind bereits
umgestellte Mittel für den Ratsbeschluss
Neuveranschlagung von Mitteln, die in 2024 voraussichtlich nicht mehr verausgabt werden können, aber weiterhin benötigt werden, Restmittel Spenden für die Waldschule
Maßnahmen des Amtes 66
5555102 Unterhaltung des öffentlichen Grüns
Mitte Süd - Friedrichstr. Anteil
Amt 68
Neuveranschlagung Mitte Süd -
Friedrichstraße inkl. Querstraßen
Bachstraße, Kirchfeldstraße,
Herzogstraße und Graf-Adolf-Platz;
Anteil Mittel Amt 68 aus Beschluss
OVA/153/2023
Mitte Süd - Friedrichstr. Anteil Amt 68
Neuveranschlagung Mitte Süd - Friedrichstraße inkl. Querstraßen Bachstraße, Kirchfeldstraße, Herzogstraße und Graf-Adolf-Platz; Anteil Mittel Amt 68 aus Beschluss
OVA/153/2023
Mitte Süd - Friedrichstr. Anteil
Amt 68
Neuveranschlagung Mitte Süd -
Friedrichstraße inkl. Querstraßen
Bachstraße, Kirchfeldstraße,
Herzogstraße und Graf-Adolf-Platz;
Anteil Mittel Amt 68 aus Beschluss
OVA/153/2023SeiteE )E vonE L
TE
GF
TF
Beschluss OVA/027/2020.
Beschluss 66/59/2015.
Beschluss 66/ 46/2018.
Beschluss 66/ 91/2017.
Beschluss 66/ 90/2017.
Radverkehranlage
Hofgartenrampe FW Bäume
Beschluss OVA/144/2021.
Beschluss 66/ 47/2018.
Beschluss 66/ 123/2018.
Beschluss OVA/001/2019.
Beschluss OVA/046/2019.
59 68 55 551 02 790000613 Knotenpunkt Forst-/Kleinstraße 16 54991800 9 78311000 10.292
Beschluss OVA/076/2020.
Neubau Jugendverkehrsschule
Straßenbäume
Beschluss OVA/115/2020.
Beschluss OVA/036/2021.
5555401 Natur und Landschaft, Planung
Grundstückserschließung Rather
Straße
Neuveranschlagung Restmittel.
Baumpflanzungen im Rahmen des
Projektes "Erschließung Rather Straße.
Mittel aus dem Beschluss Beschluss
Neuveranschlagung von Restmitteln
aus dem Beschluss OVA/074/2019. SeiteE LE vonE L
Anlage 2.4 - Veränderungsverzeichnis Teil B Produktbeschreibungen als Text anzeigen
Produkt: 5555102 Dezernat: 05
Bezeichnung: Unterhaltung des öffentlichen Grüns Amt: 68
SDG 11 SDG 13 SDG 15
01 SDG 11.7 (angelehnt): Sicherstellung des Zugangs mit allen
Infrastruktureinrichtungen, Freiraum, Kaltluft, Artenvielfalt und Erhalt und
Pflege aller öffentlichen Grünflächen einschl. Kinderspielplätzen
02 SDG 13.1: Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit
gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen
Ländern stärken
03 SDG 15.5: Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um
die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem
Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und die bedrohten
Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern
Anlage 2.4 zu Vorlage AÖE/044/2024Seite 1 von 15
01a Erhalt der 337 städtischen Kinderspielplätze
01b Sukzessive Erneuerung vorhandener Kinderspielplätze unter
Berücksichtigung der Belange von Kindern mit Behinderungen
01c Herstellung von Jugendplätzen
02a Sicherstellung des Qualitätsstandards des FLL-Regelwerks bei allen
Baumpflanzungen, um eine möglichst hohe Lebensdauer zu
ermöglichen
02b Pflanzung von jährlich 1.000 Bäumen
03a Kein Nettoverlust an Flächen der Grün- und Parkanlagen
03b Kein Nettoverlust an städtischen Kleingartenflächen
03c Erhalt der bestehenden Blühwiesen durch fachgerechte Pflege
03d Gewährleistung des Anwachsens von Jungbäumen sowie Erhalt der
Bäume an Extremstandorten durch regelmäßige Wässerung
Der folgende Vermerk entfällt:
02 Zur Grünflächenpflege im Bereich der A 46 (Ersatzfläche LVR) sowie
für die Kinderspielplätze "Bilker Arcaden", "Schinkelstraße" und "Auf'm
Wettsche" sowie zur Pflege des Kaufringgeländes dürfen bei 52420000
(Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens) nur Mittel in
Höhe der dazugehörigen Unterhaltungsrate Grün aus 41420000
(Zuwendungen für laufende Zwecke von Gemeinden) für die
Grünflächenpflege der A 46 und aus 44610000 (sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte) für die Grünflächenpflege der Kinderspielplätze und
des Kaufringgeländes verwendet werden.
Der Vermerk 02 kann entfallen, da er nicht mehr aktuell ist.
G00099 Anzahl Kinderspielplätze (Anzahl): 337
G00100 Anzahl der Spielplatzsanierungen (Anzahl): 4
G00138 Anzahl neu erstellter Jugendplätze (Anzahl): 1
G00101 Ant. Straßenbaumpfl. m. Baumgrube ≥12 m³ (Prozent): 100
G00102 Ant. Baumpfl. m. Stammumf. min. 20/25 cm (Prozent): 100
G00103 Anzahl der Baumnach- und neupflanzungen (Anzahl): 1000
G00104 Fläche Grün- und Parkanlagen (ha): 245
G00105 Fläche städtische Kleingartenflächen (ha): 297
G00106 Fläche Blühwiesen (ha): 71
G00107 Anzahl der gewässerten Bäume (Anzahl): 15500
Seite 2 von 15
Produkt: 5555301 Dezernat: 05
Bezeichnung: BgA Dauergrabpflege, Dekoration Amt: 68
SDG 12
01 SDG 12.5: Bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung,
Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung deutlich
verringern
01a Es werden keine Kunststoffpflanzen zur Dekoration eingesetzt,
stattdessen werden langlebige Pflanzen verwendet
01b Für die Pflanzenproduktion wird im Rahmen der Dekoration eine
gleichbleibende Gewächshausfläche in geeigneter Qualität vorgehalten
Seite 3 von 15
G00108 Anzahl der Pflanzen insgesamt (Anzahl) 92
G00109 Durchschn. Anz. der Pflanzen pro Kapelle (Anzahl): 8,6
G00110 Fläche Gewächshaus (qm) 176
Seite 4 von 15
Produkt: 5555302 Dezernat: 05
Bezeichnung: Bestattungen Amt: 68
Das folgende Produktziel entfällt:
02 bedarfsgerechte Bereitstellung der Flächen für Besetzungen
(Leistung 01)
Das gestrichene Ziel wird zukünftig über das operative
Nachhaltigkeitsziel 02a abgebildet.
SDG 11
01 SDG 11.4: Die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des
Weltkulturerbes verstärken
02 SDG 11.7 (angelehnt): Sicherstellung des Zugangs mit allen
Infrastruktureinrichtungen, Freiraum, Kaltluft, Artenvielfalt und Erhalt und
Pflege aller öffentlichen Grünflächen einschl. der städtischen Friedhöfe
01a Nachhaltige Bewahrung aller Friedhöfe als Ort von Geschichte und
UNESCO Kulturerbe sowie Beitrag zur Stadtökologie auf Grundlage von
§ 2 Abs. 1 der Friedhofssatzung
02a Bereitstellung eines vielfältigen Bestattungsangebotes, um
Nachhaltigkeitshaushaltes. Seite 5 von 15
möglichst allen Bevölkerungsgruppen angemessene und würdige
Grabarten anbieten zu können
G00111 Anzahl Friedhöfe (Anzahl): 13
G00112 Anzahl Grabarten (Anzahl): 22
G00113 Anz. Angeb. bes. Religionen/Glaubensric. (Anzahl): 3
Seite 6 von 15
Produkt: 5555303 Dezernat: 05
Bezeichnung: Grabpflege Amt: 68
Die folgenden Produktziele entfallen:
01 gärtnerische Gestaltung und Pflege von Gräbern mit angemessenem
Erscheinungsbild (Kriegsgräber) (Leistung 01)
02 gärtnerische Gestaltung und Pflege von Gräbern mit angemessenen
Erscheinungsbild (Ehrengräber) (Leistung 02)
Neufassung:
Die Produktziele sind in den operativen Nachhaltigkeitszielen inkludiert.
Die gestrichenen Ziele werden zukünftig über die operativen
Nachhaltigkeitsziele abgebildet.
SDG 11
01 SDG 11.4: Die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des
Weltkulturerbes verstärken
01a Gärtnerische Gestaltung und Pflege der Kriegsgräber zur
nachhaltigen Sicherung des öffentlichen Gedenkens an die Opfer von
Nachhaltigkeitshaushaltes. Seite 7 von 15
Krieg und Gewaltherrschaft sowie als Ort der Mahnung (vgl.
Gräbergesetz)
01b Gärtnerische Gestaltung und Pflege der Ehrengräber zum Erhalt
und als Ehrerweisung gegenüber den Ehrenbürgerinnen und
Ehrenbürgern der Stadt
(vgl. Friedhofssatzung)
G00114 Anzahl Kriegsgräber (Anzahl): 9873
G00115 Anzahl Dauerehrengräber auf Friedhöfen(Anzahl): 76
Seite 8 von 15
Produkt: 5555304 Dezernat: 05
Bezeichnung: BgA Krematorium Amt: 68
Bestattungsgesetz, Friedhofssatzung Das Bestattungsgesetz wird als Auftragsgrundlage ergänzt
SDG 9
01 SDG 9.1: Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und
widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und
grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung
und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den
Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang
für alle legen
01a Bereitstellung einer Einäscherungsanlage als Dienstleistung für die
Bevölkerung in der Stadt sowie der regionalen Bevölkerung zur
Sicherstellung wohnortnaher, kostengünstiger und pietätvoller
Einäscherungen
Nachhaltigkeitshaushaltes. Seite 9 von 15
G00116 Anzahl Einäscherungen (Anzahl): 6600
G00117 Einh. Richtl. Kontrolliertes Krematorium (Anzahl): 1
Hinweis: Bei der Kennzahl G00117 handelt es sich um einen Indikator.
Der Planwert 1 steht für „ja".
Seite 10 von 15
Produkt: 5555401 Dezernat: 05
Bezeichnung: Natur und Landschaft, Planung Amt: 68
SDG 13 SDG 15
01 NHS NRW 13.2: Klimaschutz und Klimaanpassung vor Ort stärken
02 SDG 13.3: Die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen
und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des
Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung der
Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung verbessern
03 SDG 15.5: Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um
die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem
Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und die bedrohten
Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern
01a Jährlich werden 200m² Fläche entsiegelt
01b Bis 2027 werden 5 Pocket-Parks / Mini-Wälder angelegt
Nachhaltigkeitshaushaltes. Seite 11 von 15
02a Aufbau einer ehrenamtlichen Naturschutzwacht mit 18 Kräften
03a Bis 2025 wird ein Biodiversitätskonzept erstellt
03b Umsetzung der städtischen Blühwiesenstrategie: Die Flächen
extensivierter Rasenflächen und entwickelter Blühwiesen werden
jährlich ausgeweitet
03c Erhalt der ausgewiesenen Schutzgebiete im Düsseldorfer
Stadtgebiet
G00091 Neu entsiegelte Fläche (qm): 200
G00092 Anz. neu gesch. Pocket-Parks/Mini Wälder (Anzahl): 2
G00093 Anz. ehrenamtl. Naturschutzwacht-Kräfte (Anzahl): 6
G00094 Biodiversitätskonzept vorhanden (Anzahl): 1
G00095 Gesamtfläche extensivierter Rasenflächen (ha): 239
G00096 Gesamtfläche entwickelte Blühwiese (ha): 71
G00097 Maßnahmen Priorität 1 bis 2029 umgesetzt (Anzahl): 2
G00098 Fläche Schutzgebiete (ha): 80
Hinweis: Bei den Kennzahl G00094 und G00097 handelt es sich um
Indikatoren. Der Planwert 1 steht für „ja" und der Planwert 2 für „nein".
Seite 12 von 15
Produkt: 5555501 Dezernat: 05
Bezeichnung: Wald- und Forstwirtschaft, Landschaftspflege Amt: 68
Erley, Marius Änderung aufgrund Personalwechsels
Das folgende Produktziel wird angepasst:
01 Sicherung des Stadtwaldes in seiner Struktur und seiner
Leistungsfähigkeit (Leistung 01)
Das folgende Produktziel entfällt:
05 Bereitstellung umweltpädagogischer Bildungsangebote für Kinder
und Jugendliche (Leistung 04)
Anpassungen aufgrund der Einführung des
Nachhaltigkeitshaushaltes. Das gestrichene Produktziel wird
zukünftig über die operativen Nachhaltigkeitsziele 01a und 01b
abgebildet.
SDG 4 SDG 11 SDG 13 SDG 15
01 SDG 4.7: Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die
notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger
Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige
Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte,
Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der
Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller
Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung
Nachhaltigkeitshaushaltes. Seite 13 von 15
02 SDG 11.7 (angelehnt): Sicherstellung des Zugangs mit allen
Infrastruktureinrichtungen, Freiraum, Kaltluft, Artenvielfalt und Erhalt und
Pflege aller öffentlichen Grünflächen einschl. des Stadtwaldes
03 SDG 13.1: Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit
gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen
Ländern stärken
04 SDG 15.2: Die nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten fördern,
die Entwaldung beenden, geschädigte Wälder wiederherstellen und die
Aufforstung und Wiederaufforstung weltweit beträchtlich erhöhen
05 SDG 15.5: Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um
die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem
Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und die bedrohten
Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern
01a BNE (Bildung für Nachhaltige Entwicklung)-Zertifizierung der
städtischen Waldschule erreichen
01b Durchführung von 400 BNE-basierten Veranstaltungen für
Kindertagesstätten und Schulen
02a Die Fläche des Stadtwaldes im Stadtgebiet ist mindestens
gleichbleibend
03a Ökologischer Waldumbau zur Klimaanpassung des Stadtwalds
durch Reduzierung der Flächen mit hohem Handlungsbedarf um 50%
auf maximal 30 ha bis 2030
04a Die städtischen Waldflächen sollen zu 100% FSC- und Naturland
zertifiziert bleiben
05a Zum Erhalt der Artenvielfalt im Stadtwald wird mindestens die
Anzahl der Habitatbäume gehalten
05b Erhalt und Pflege der Kopfweiden auf städt. Flächen, damit sie im
Alter Höhlungen ausbilden und so als Nisträume zur Verfügung stehen.
05c Erhalt der Streuobstwiesenflächen in eigenem Besitz und Pflege der
Bäume sowie der Wiesenflächen: extensive Entwicklung durch Mahd
und/oder Beweidung
G00118 BNE-Zertifizierung Waldschule (Anzahl): 1
G00119 Anzahl BNE-basierte Veranstaltungen (Anzahl): 400
G00120 Fläche Stadtwald (ha): 2190
G00121 Fläche mit hohem Handlungsbedarf (ha): 30
G00122 Ant. FSC & Naturland zertifizie. Flächen (Prozent): 100
Die gestrichene Kennzahl wird zukünftig über die
Nachhaltigkeitskennzahl G00119 abgebildet. Seite 14 von 15
G00123 Anzahl Habitatbäume (Anzahl): 1100
G00124 Anzahl Kopfweiden (Anzahl): 850
G00125 Fläche Streuobstwiesenbestand (ha): 40
Folgende Kennzahl entfällt:
P00277 Anzahl Unterrichtstermine Waldschule
Hinweis: Bei der Kennzahl G00118 handelt es sich um einen Indikator.
Der Planwert 1 steht für „ja".
Seite 15 von 15
Anlage 2.1.1 - Veränderungsverzeichnis Teil B Teilergebnisplan als Text anzeigen
V e r ä n d e r u n g e n d e r V e r w a l t u n g z u m H a u s h a l t s p l a n 2 0 2 5
Änderungen zum Teilergebnisplan
Dezernat 05 5
Produktbezeichnung 5555401
Natur und Landschaft, Planung
Nr. Bezeichnung Planung 2025 Veränderung Planung 2025 Planung 2026 Veränderung Planung 2026 Planung 2027 Veränderung Planung 2027 Planung 2028 Veränderung Planung 2028
Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu
VVZ Teil A
NV
VVZTeil B VVZ Teil A
NV
VVZTeil B VVZ Teil A
NV
VVZTeil B VVZ Teil A
NV
VVZTeil B
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.400.806 0 1.400.806 303.278 0 303.278 296.893 0 296.893 290.507 0 290.507
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 5.276.144 0 5.276.144 622.861 0 622.861 709.269 0 709.269 269.176 0 269.176
0 0 0 0 0
26 =
0 0 0 0
0 0 0 0 0
Ergebnis vor Berücksichtigung der internen
Leistungsbeziehungen
Ergebnis
Anlage 2.1.1 zur Vorlage AÖE/044/2024Seite 1 von 2
V e r ä n d e r u n g e n d e r V e r w a l t u n g z u m H a u s h a l t s p l a n 2 0 2 5
Änderungen zum Teilergebnisplan
Dezernat 05 5
Produktbezeichnung 5555501 Wald- und Forstwirtschaft, Landschaftspflege
Nr. Bezeichnung Planung 2025 Veränderung Planung 2025 Planung 2026 Veränderung Planung 2026 Planung 2027 Veränderung Planung 2027 Planung 2028 Veränderung Planung 2028
Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu
VVZ Teil A
NV
VVZTeil B VVZ Teil A
NV
VVZTeil B VVZ Teil A
NV
VVZTeil B VVZ Teil A
NV
VVZTeil B
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 555.885 0 555.885 322.446 0 322.446 315.657 0 315.657 299.793 0 299.793
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 111.462 0 111.462 94.034 0 94.034 92.054 0 92.054 90.075 0 90.075
0 0 0 0 0
26 =
0 0 0 0
0 0 0 0 0
Ergebnis vor Berücksichtigung der internen
Leistungsbeziehungen
ErgebnisSeite1 21 von1 2
Anlage 2.2.1 - Veränderungsverzeichnis Teil B Teilfinanzplan als Text anzeigen
V e r ä n d e r u n g e n d e r V e r w a l t u n g z u m H a u s h a l t s p l a n 2 0 2 5
Änderungen zum Teilfinanzplan
Dezernat 05 Produkt 5555401 Natur und Landschaft, Planung
Nr. Bezeichnung Ansatz 2025 Veränderung Ansatz VE 2025 Ansatz 2025 Veränderung Ansatz Ansatz 2025 Veränderung Ansatz Ansatz 2025 Veränderung Ansatz
Entwurf inkl. Verwaltung Neu neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu
VVZ Teil A
NV
VVZTeil B VVZ Teil A
NV
VVZTeil B VVZ Teil A
NV
VVZTeil B VVZ Teil A
NV
VVZTeil B
14 = Saldo aus Investitionstätigkeit 0 0 0 0
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Anlage 2.2.1 zur Vorlage AÖE/044/2024Seite 1 von 2
V e r ä n d e r u n g e n d e r V e r w a l t u n g z u m H a u s h a l t s p l a n 2 0 2 5
Änderungen zum Teilfinanzplan
Dezernat 05 Produkt 5555501 Wald- und Forstwirtschaft, Landschaftspflege
Nr. Bezeichnung Ansatz 2025 Veränderung Ansatz VE 2025 Ansatz 2025 Veränderung Ansatz Ansatz 2025 Veränderung Ansatz Ansatz 2025 Veränderung Ansatz
Entwurf inkl. Verwaltung Neu neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu Entwurf inkl. Verwaltung Neu
VVZ Teil A
NV
VVZTeil B VVZ Teil A
NV
VVZTeil B VVZ Teil A
NV
VVZTeil B VVZ Teil A
NV
VVZTeil B
14 = Saldo aus Investitionstätigkeit 0 0 0 0
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen