Beschlussvorlage Aktenzeichen AÖE/003/2026

Neufestsetzung der Entgeltordnung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes zum 01.03.2026

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
3Dokumente 4. Dezember 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die beigefügte Neufassung der Entgeltordnung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes zum 01.03.2026.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

In der Entgeltordnung werden folgende Tatbestände dargestellt: - Entgelte für allgemeine Leistungen und Leistungen im Floristik- und Dekorationsbereich (Abschnitte 1 - 3) - Entgelte für Leistungen im Friedhofsbereich (Abschnitt 4) - Entgelte für die Nutzung von Flächen und Einrichtungen des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes (Abschnitt 5) Die Entgelte der Abschnitte 1 bis 3, sowie des Abschnittes 4 werden im Rahmen der Tarif- und Kostensteigerungen angepasst. Im Bereich Fahrzeugstundensätze (Abschnitt 2) werden die nun überwiegend elektronisch betriebenen PKWs berücksichtigt. Die Veränderungen betragen in der Regel rund 14 bis rund 18 %. Das Entgelt zum Abräumen eines Urnengrabes (Ziffern 4.1.3 und 4.1.4) erhöht sich um 48,78 %, da eine Anpassung aufgrund der Erhöhung des zeitlichen Aufwandes vorgenommen werden musste. Das Entgelt zur Beschriftung von Urnenkammern (Ziffer 4.4.6) erhöht sich um 64,13 %. Hier war die Neuberechnung aufgrund von Preisanpassungen, sowie der Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes notwendig.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. Dezember 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · AÖE/003/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 1 - Entgeltordnung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Anlage 2 - Synopse · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Sitzung · TOP 6

    Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung mehrheitlich beschlossen“.

  5. Sitzung · TOP 3

    Haupt- und Finanzausschuss. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung mehrheitlich beschlossen“.

  6. Sitzung · TOP 26

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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AÖE/003/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Neufestsetzung der Entgeltordnung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes zum 01.03.2026 Fachbereich : 68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz 19.01.2026 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 02.02.2026 Vorberatung Rat 11.02.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die beigefügte Neufassung der Entgeltordnung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes zum 01.03.2026. Sachdarstellung: In der Entgeltordnung werden folgende Tatbestände dargestellt: - Entgelte für allgemeine Leistungen und Leistungen im Floristik- und Dekorationsbereich (Abschnitte 1 - 3) - Entgelte für Leistungen im Friedhofsbereich (Abschnitt 4) - Entgelte für die Nutzung von Flächen und Einrichtungen des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes (Abschnitt 5) Seite 2 Die Entgelte der Abschnitte 1 bis 3, sowie des Abschnittes 4 werden im Rahmen der Tarif- und Kostensteigerungen angepasst. Im Bereich Fahrzeugstundensätze (Abschnitt 2) werden die nun überwiegend elektronisch betriebenen PKWs berücksichtigt. Die Veränderungen betragen in der Regel rund 14 bis rund 18 %. Das Entgelt zum Abräumen eines Urnengrabes (Ziffern 4.1.3 und 4.1.4) erhöht sich um 48,78 %, da eine Anpassung aufgrund der Erhöhung des zeitlichen Aufwandes vorgenommen werden musste. Das Entgelt zur Beschriftung von Urnenkammern (Ziffer 4.4.6) erhöht sich um 64,13 %. Hier war die Neuberechnung aufgrund von Preisanpassungen, sowie der Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes notwendig. Die Entgelte im Abschnitt 5 erhöhen sich im Wesentlichen um 15,40 %. Dies entspricht der Kostensteigerung laut Verbraucherpreisindex seit der letzten Anpassung von 2022. Bei gewerblichen Sport- und Freizeitangeboten verringert sich das tägliche Mindestentgelt (Ziffern 5.15.1 und 5.15.2) um 66,67 %. Diese Anpassung erfolgt aufgrund von Erfahrungswerten. Das Entgelt für den Verkauf von Speiseeis im Rahmen des ambulanten Straßenhandels (Ziffer 5.16.1) soll zukünftig nicht mehr je angefangenem Quadratmeter beanspruchter Fläche, sondern je Verkaufsfahrzeug berechnet werden. Auch hierbei handelt es sich um eine Anpassung aufgrund von Erfahrungswerten. Innerhalb der Entgeltbefreiungsklausel (Ziffer BF) wurde ein zusätzlicher Befreiungstatbestand zur Unterstützung von Veranstaltungen mit besonderem städtischen Interesse eingefügt. Neu aufgenommen wurde die Ziffer 5.10 „ Durchführung von gewerblichen Weihnachtsmärkten " . Anlagen: Anlage 1 - Entgeltordnung Anlage 2 - Synopse
Anlage 1 - Entgeltordnung als Text anzeigen
Entgeltordnung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes Gültig ab 01.03.2026 1. Stundensätze Löhne 1.1 Gärtner, Arbeiter 60,01 1.2 Gärtner, Arbeiter, inklusive 19% Umsatzsteuer 71,41 1.3 Meister 69,89 1.4 Meister, inklusive 19% Umsatzsteuer 83,17 1.5 Ingenieurleistungen 87,82 1.6 Ingenieurleistungen, inklusive 19% Umsatzsteuer 104,51 1.7 Werkstattstunden 90,28 1.8 Werkstattstunden, inklusive 19% Umsatzsteuer 107,43 2. Stundensätze Fahrzeuge 2.1 PKW 10,60 2.2 PKW inklusive 19% Umsatzsteuer 12,61 2.3 Kleinlastwagen, Lieferwagen, bis 3,5 t zul. Gew. 20,89 2.4 Kleinlastwagen, Lieferwagen, bis 3,5 t zul. Gew. inklusive 19% Umsatzsteuer 24,86 2.5 LKW, ab 3,5 t. zul. Gew. 50,84 2.6 LKW, ab 3,5 t. zul. Gew. inklusive 19% Umsatzsteuer 60,50 2.7 Spezialfahrzeuge, Hubsteiger, Gabelstapler, Radlader etc. 55,93 2.8 Spezialfahrzeuge, Hubsteiger, Gabelstapler, Radlader etc. inklusive 19% Umsatzsteuer 66,56 3. Floristik-, Dekorationsleistungen 3.1 Trauerkranz 169,19 3.2 Trauerkranz, inklusive 19% Umsatzsteuer 201,34 3.3 Verleih von Bänken inkl. Transport, täglich 32,33 3.4 Verleih von Bänken inkl. Transport, täglich, inklusive 19% Umsatzsteuer 38,47 3.5 Blumengestecke nach Aufwand 3.6 Blumengestecke, inklusive 19% Umsatzsteuer nach Aufwand 4. Abräumen und Herrichten von Gräbern und sonstige Entgelte im Friedhofsbereich 4.1 Einzelgrab abräumen 4.1.1Sarg 105,00 4.1.2Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 124,95 4.1.3Urne 61,00 4.1.4Urne, inklusive 19% Umsatzsteuer 72,59 4.2 Wahlgrab 1. Stelle abräumen 4.2.1Sarg 193,00 4.2.2Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 229,67 4.2.3Urne 105,00 4.2.4Urne, inklusive 19% Umsatzsteuer 124,95 4.2.5Wahlgrab weitere Stellen abräumen 66,00 4.2.6Wahlgrab weitere Stellen abräumen, inklusive 19% Umsatzsteuer 78,54 4.2.7Entfernen eines Fundamentes 68,00 4.2.8Entfernen eines Fundamentes, inklusive 19% Umsatzsteuer 80,92 4.2.9Zuschlag für Abräumen übergroßer Grabmale nach Aufwand 4.2.10Zuschlag für Abräumen übergroßer Grabmale, inklusive 19% Umsatzsteuer nach Aufwand Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 11.02.2026 aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) folgende Entgeltordnung beschlossen: Anlage 1 zu Vorlage AÖE/003/2026 4.3 Raseneinsaat 4.3.1Einzelgrabstelle Sarg 20,00 4.3.2Einzelgrabstelle Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 23,80 4.3.3Wahlgrabstelle Sarg 38,00 4.3.4Wahlgrabstelle Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 45,22 4.3.5Wahlgrabstelle 1. Größe/Sonderlage 45,00 4.3.6Wahlgrabstelle 1. Größe/Sonderlage, inklusive 19% Umsatzsteuer 53,55 4.3.7Urnengrab 15,00 4.3.8Urnengrab, inklusive 19% Umsatzsteuer 17,85 4.4 sonstige Entgelte 4.4.1Beschriftung der Gedenksteine an Rasengräbern, inklusive 19% Umsatzsteuer 14,96 4.4.2Grabaushub auf dem jüdischen Friedhof, inklusive 19% Umsatzsteuer 300,00 4.4.3Neue Zulassung von Friedhofsgewerbe, inklusive 19% Umsatzsteuer 98,00 4.4.4Verlängerung Zulassung Friedhofsgewerbe, inklusive 19% Umsatzsteuer 21,00 4.4.5Arbeitserlaubnis Mitarbeiter Friedhofsgewerbe, inklusive 19% Umsatzsteuer 21,00 4.4.6Beschriftung von Urnenkammern (inkl. einem Textfeld und Montage), je Beauftragung, inklusive 19% Umsatzsteuer 195,00 5 Nutzung von Flächen und Einrichtungen des Garten-, Friedhofs-und Forstamtes 5.1 Baustelleneinrichtungsflächen (z. B. Baustofflagerungen, Abstellen von Baumaschinen, Aufstellung von Bauzäunen, Gerüsten und Containern, Tagesunterkünften, Bau- und Arbeitswagen, Baugeräten, Absperrungen von Arbeitsbereichen des Hoch- und Tiefbaus) je angefangener m² 5.1.1monatlich 8,08 5.1.2nach Ablauf von 6 Monaten 12,69 5.1.3nach Ablauf von 12 Monaten 20,77 5.1.4nach Ablauf von 18 Monaten 26,54 5.1.5Büro- und Verkaufscontainer in Zusammenhang mit Ladenumbauarbeiten, monatlich je angefangener m² beanspruchter Fläche 9,92 5.1.6nach Ablauf von 6 Monaten 11,77 5.2 Aufbauten und Einrichtungen sowie eingezäunte Flächen im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. Verkaufsstände, Sitzgelegenheiten und Tische, Tribünen, Podien, Bühnen (auch auf Fahrzeugen und Anhängern), Zelte, Pavillons, Leinwände, Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie vergleichbare Aufbauten und Einrichtungen für die Zeit der Flächeninanspruchnahme 5.2.1Täglich, je m² 2,76 5.2.2Mindestentgelt je Erlaubnis 276,96 5.3 Tische und Sitzgelegenheiten sowie dazugehörige Service- und Aufbewahrungsstationen, die zu gewerblichen Zwecken (Außengastronomie, Sommerterrassen, Biergärten, Bewirtung, u. ä.) aufgestellt werden 5.3.1je angefangener m² beanspruchter Fläche, jährlich 94,17 5.3.2je angefangener m² beanspruchter Fläche in der Hauptsaison (März bis Oktober), monatlich 11,19 5.3.3je angefangener m² beanspruchter Fläche in der Nebensaison (November bis Februar), monatlich 4,73 5.3.4Mindestentgelt 225,03 5.4 Schützenfeste für die Dauer der Veranstaltung 417,75 5.5 Verkaufsstellen zum Verkauf von Grabschmuck an Allerheiligen und Weihnachtsbäumen 5.5.1je angefangener m² beanspruchter Fläche für die gesamte Nutzungsdauer 17,08 5.5.2Mindestentgelt 257,05 5.6 Vorübergehend aufgestellte Werbeanlagen/-träger 5.6.1je angefangener m² Ansichtsfläche, täglich 1,38 5.6.2Mindestentgelt 276,96 5.7 Abstellen/Durchfahren von Kraftfahrzeugen pro Kfz, täglich, inklusive 19% Umsatzsteuer 39,55 5.8 Gastspiele von Zirkussen, Puppenbühnen, Hüpfburgen o.ä. einschließlich der Aufbauten (z.B. Zelte, Tribünen, Unterkünfte, Einrichtungen der Ver- und Entsorgung) und Fahrzeuge für die Zeit der Flächeninanspruchnahme 5.8.1Publikumsbereiche ab 501 Personen, täglich 585,08 5.8.2Publikumsbereiche bis 500 Personen, täglich 51,01 5.9 Nachbarschaftsfeste täglich 55,85 5.10Aufbauten und Einrichtungen sowie eingezäunte Flächen im Rahmen der Durchführung von gewerblichen Weihnachtsmärkten wie z.B. Verkaufsstände, Sitzgelegenheiten und Tische, Tribünen, Podien, Bühnen (auch auf Fahrzeugen und Anhängern), Zelte, Pavillons, Leinwände, Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie vergleichbare Aufbauten und Einrichtungen für die Zeit der Flächeninanspruchnahme Täglich, je m² 2,00 5.11Sonstige Veranstaltungen täglich, höchstens 139,40 5.12Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen gewerblicher Art 5.12.1täglich, mindestens 64,28 5.12.2täglich, höchstens 6.958,62 5.13Gegenstände aller Art, die sich länger als 24 Stunden auf einer Grünfläche befinden und nicht unter eine andere Ziffer fallen 5.13.1je angefangener m² beanspruchter Fläche, täglich 1,73 5.13.2Mindestentgelt 73,39 5.14Trödelmarkt je m²/Veranstaltung 3,35 bis 6,06 5.15Gewerbliche Sport- und Freizeitangebote (nach Einzelfallprüfung) 5.15.1täglich, mindestens 10,00 5.15.2täglich, mindestens, inklusive 19% Umsatzsteuer 11,90 5.15.3täglich, höchstens 173,10 5.15.4täglich, höchstens, inklusive 19% Umsatzsteuer 205,99 5.16Verkauf von Speiseeis im Rahmen des ambulanten Straßenhandels 5.16.1je Verkaufsfahrzeug monatlich 150,00 5.17Entschädigung für die Regenerationszeit der genutzten Grünfläche (Nutzungsausfall) sowie Kaution zum Schutz von Forderungsausfällen im Rahmen der Nutzung der Ziffern 5.1 bis 5.16. 5.17.1je m² pro Monat (maximal 3 Monate) 0,87 5.17.2Kaution, je m², höchstens 20,31 5.18Nutzung von Freiflächen 5.18.1 Tierhaltung gewerblich je m²/Jahr Bewertung durch 5.18.2 Tierhaltung nicht gewerblich je m²/Jahr Bewertung durch 5.18.3 Erwerbsgärtnerische Flächen, Freilandgemüseanbau, Obstanbau je m²/Jahr Bewertung durch 5.18.4 Mindestentgelt pro Jahr Bewertung durch 5.19Steinmetzbetriebe 5.19.1 Verkaufs- und Ausstellungsflächen je m²/Monat Bewertung durch 5.20Friedhofsgärtnereien 5.20.1 Verkaufs- und Ausstellungsflächen je m²/Monat Bewertung durch 5.21Grabelandflächen, Haus- und Ziergärten 5.21.1 je m²/Jahr Bewertung durch 5.22Begleitende Maßnahmen im Rahmen erforderlicher Wiederherstellungsarbeiten nach Flächennutzungen durch Dritte Erfassung wiederherzustellender Flächen einschließlich Aufmaß, Angebotseinholung von Fachfirmen sowie deren Prüfung, -alternativ Kostenermittlung bei Eigenleistung durch Amt 68-, Einweisung des Personals auch bei Schadenbeseitigung durch eigene Arbeitskräfte, Kontrolle und Abnahme der Arbeiten 182,33 IndexVertragsanpassung Verträge, welche nach den Punkten 5.18 bis einschließlich 5.21 dieser Entgeltordnung abgeschlossen werden und über eine Indexklausel (Verbraucherpreisindex) verfügen, sind regelmäßig gemäß dem jeweils aktuellen, vom Statistischen Bundesamt erstellten, Verbraucherpreisindex (Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte) anzupassen. Die Anpassung ist spätestens vier Jahre nach Vertragsabschluss oder der letzten Anpassung zu prüfen. BP Bearbeitungspauschale Die Höhe der neben dem Entgelt zu entrichtenden Bearbeitungspauschale variiert in Abhängigkeit des Aufwandes. Für die unter Punkt 5.1 bis 5.16 genannten Entgelte ist je abgeschlossener Nutzungsvereinbarung (unabhängig von einer möglichen Entgeltbefreiung oder -reduzierung) folgende Bearbeitungspauschale zu zahlen: Flächennutzung bis zu 24 Stunden 31,74 Flächennutzung bis zu 48 Stunden 61,74 Flächennutzung über 48 Stunden 93,47 Erforderliche Ortsbesichtigungen im Rahmen der Flächennutzung durch das Fachamt 31,74 BF Entgeltbefreiung/Entgeltreduzierung Von der Entrichtung der unter Punkt 5.1 bis 5.16 aufgelisteten Entgelte sind befreit: - Politische Parteien - Kirchen- und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts - Schulen, Heimat- und jugendpflegerische Organisationen sowie kulturelle Einrichtungen soweit es sich um Nutzungen handelt, die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken oder dem Breitensport dienen und bei denen weder Eintrittsgelder erhoben, noch Teilnahmegebühren o. ä. gefordert werden. Die Bearbeitungspauschale ist unabhängig von der oben angeführten Befreiung bei jeder genehmigten Nutzung zu zahlen. Bei Veranstaltungen mit besonderem städtischen Interesse (wie z.B. vom Kulturamt geförderte Veranstaltungen) kann im Einzelfall teilweise oder ganz von den Entgelten befreit werden. Jeder Antrag wird als Einzelfall geprüft. Von dieser Entgeltordnung kann im Rahmen der Unterschriftsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf abgewichen werden. KGA Nutzung städtischer Kleingartenanlagen Die Pachtberechnung für die Nutzung städtischer Kleingartenflächen sowie die Erhebung von Entgelten für zulässig dauerhaft bewohnte Gartenlauben und den Betrieb gastronomischer Einrichtungen wird gemäß Bundeskleingartengesetz sowie dem Generalpachtvertrag zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. auf gesetzlicher und vertraglicher Grundlage unmittelbar zwischen den Vertragspartnern außerhalb dieser Entgeltordnung vorgenommen. Die am 11.02.2026 vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossene Neufassung der Entgeltordnung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes wird hiermit informatorisch bekannt gemacht.
Anlage 2 - Synopse als Text anzeigen
Title: 20251030 Kalkulation Entgelte 2026.xlsx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571010.pdf Published Time: Fri, 05 Dec 2025 14:36:11 GMT Number of Pages: 5 Markdown Content: # Entgeltordnung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes (Synopse) # Gültig ab 01.03.2026 Nr. Leistungen Entgelte EUR 2024/25 Entgelte EUR 2026 1. Stundensätze Löhne 1.1 Gärtner, Arbeiter 51,43 60,01 1.2 Gärtner, Arbeiter, inklusive 19% Umsatzsteuer 61,20 71,41 1.3 Meister 59,70 69,89 1.4 Meister, inklusive 19% Umsatzsteuer 71,04 83,17 1.5 Ingenieurleistungen 76,32 87,82 1.6 Ingenieurleistungen, inklusive 19% Umsatzsteuer 90,82 104,51 1.7 Werkstattstunden 77,11 90,28 1.8 Werkstattstunden, inklusive 19% Umsatzsteuer 91,76 107,43 2. Stundensätze Fahrzeuge 2.1 PKW 10,22 10,60 2.2 PKW inklusive 19% Umsatzsteuer 12,16 12,61 2.3 Kleinlastwagen, Lieferwagen, bis 3,5 t zul. Gew. 18,19 20,89 2.4 Kleinlastwagen, Lieferwagen, bis 3,5 t zul. Gew. inklusive 19% Umsatzsteuer 21,65 24,86 2.5 LKW, ab 3,5 t. zul. Gew. 44,62 50,84 2.6 LKW, ab 3,5 t. zul. Gew. inklusive 19% Umsatzsteuer 53,10 60,50 2.7 Spezialfahrzeuge, Hubsteiger, Gabelstapler, Radlader etc. 50,81 55,93 2.8 Spezialfahrzeuge, Hubsteiger, Gabelstapler, Radlader etc. inklusive 19% Umsatzsteuer 60,46 66,56 3. Floristik-, Dekorationsleistungen 3.1 Trauerkranz 153,55 169,19 3.2 Trauerkranz, inklusive 19% Umsatzsteuer 182,72 201,34 3.3 Verleih von Bänken inkl. Transport, täglich 31,04 32,33 3.4 Verleih von Bänken inkl. Transport, täglich, inklusive 19% Umsatzsteuer 36,94 38,47 3.5 Blumengestecke nach Aufwand nach Aufwand 3.6 Blumengestecke, inklusive 19% Umsatzsteuer nach Aufwand nach Aufwand 4. Abräumen und Herrichten von Gräbern und sonstige Entgelte im Friedhofsbereich 4.1 Einzelgrab abräumen 4.1.1 Sarg 92,00 105,00 4.1.2 Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 109,48 124,95 4.1.3 Urne 41,00 61,00 4.1.4 Urne, inklusive 19% Umsatzsteuer 48,79 72,59 4.2 Wahlgrab 1. Stelle abräumen 4.2.1 Sarg 169,00 193,00 4.2.2 Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 201,11 229,67 4.2.3 Urne 92,00 105,00 4.2.4 Urne, inklusive 19% Umsatzsteuer 109,48 124,95 4.2.5 Wahlgrab weitere Stellen abräumen 58,00 66,00 4.2.6 Wahlgrab weitere Stellen abräumen, inklusive 19% Umsatzsteuer 69,02 78,54 4.2.7 Entfernen eines Fundamentes 59,00 68,00 4.2.8 Entfernen eines Fundamentes, inklusive 19% Umsatzsteuer 70,21 80,92 4.2.9 Zuschlag für Abräumen übergroßer Grabmale nach Aufwand nach Aufwand 4.2.10 Zuschlag für Abräumen übergroßer Grabmale, inklusive 19% Umsatzsteuer nach Aufwand nach Aufwand 4.3 Raseneinsaat 4.3.1 Einzelgrabstelle Sarg 17,00 20,00 4.3.2 Einzelgrabstelle Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 20,23 23,80 4.3.3 Wahlgrabstelle Sarg 32,00 38,00 4.3.4 Wahlgrabstelle Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 38,08 45,22 4.3.5 Wahlgrabstelle 1. Größe/Sonderlage 39,00 45,00 4.3.6 Wahlgrabstelle 1. Größe/Sonderlage, inklusive 19% Umsatzsteuer 46,41 53,55 4.3.7 Urnengrab 13,00 15,00 4.3.8 Urnengrab, inklusive 19% Umsatzsteuer 15,47 17,85 # Anlage 2 zu Vorlage AÖE/003/2026 Nr. Leistungen Entgelte EUR 2024/25 Entgelte EUR 2026 4.4 sonstige Entgelte 4.4.1 Beschriftung der Gedenksteine an Rasengräbern, inklusive 19% Umsatzsteuer 12,55 14,96 4.4.2 Grabaushub auf dem jüdischen Friedhof, inklusive 19% Umsatzsteuer 249,46 300,00 4.4.3 Neue Zulassung von Friedhofsgewerbe, inklusive 19% Umsatzsteuer 95,20 98,00 4.4.4 Verlängerung Zulassung Friedhofsgewerbe, inklusive 19% Umsatzsteuer 17,85 21,00 4.4.5 Arbeitserlaubnis Mitarbeiter Friedhofsgewerbe, inklusive 19% Umsatzsteuer 17,85 21,00 4.4.6 Beschriftung von Urnenkammern (inkl. einem Textfeld und Montage), je Beauftragung, inklusive 19% Umsatzsteuer 118,81 195,00 4.4.7 Weiteres Textfeld zur Beschriftung von Urnenkammer innerhalb einer Beauftragung, inklusive 19% Umsatzsteuer 5,95 entfällt 5 Nutzung von Flächen und Einrichtungen des Garten-, Friedhofs-und Forstamtes 5.1 Baustelleneinrichtungsflächen (z. B. Baustofflagerungen, Abstellen von Baumaschinen, Aufstellung von Bauzäunen, Gerüsten und Containern, Tagesunterkünften, Bau- und Arbeitswagen, Baugeräten, Absperrungen von Arbeitsbereichen des Hoch- und Tiefbaus) je angefangener m² 5.1.1 monatlich 7,00 8,08 5.1.2 nach Ablauf von 6 Monaten 11,00 12,69 5.1.3 nach Ablauf von 12 Monaten 18,00 20,77 5.1.4 nach Ablauf von 18 Monaten 23,00 26,54 5.1.5 Büro- und Verkaufscontainer in Zusammenhang mit Ladenumbauarbeiten, monatlich je angefangener m² beanspruchter Fläche 8,60 9,92 5.1.6 nach Ablauf von 6 Monaten 10,20 11,77 5.2 Aufbauten und Einrichtungen sowie eingezäunte Flächen im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. Verkaufsstände, Sitzgelegenheiten und Tische, Tribünen, Podien, Bühnen (auch auf Fahrzeugen und Anhängern), Zelte, Pavillons, Leinwände, Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie vergleichbare Aufbauten und Einrichtungen für die Zeit der Flächeninanspruchnahme 5.2.1 Täglich, je m² 2,40 2,76 5.2.2 Mindestentgelt je Erlaubnis 240,00 276,96 5.3 Tische und Sitzgelegenheiten sowie dazugehörige Service- und Aufbewahrungsstationen, die zu gewerblichen Zwecken (Außengastronomie, Sommerterrassen, Biergärten, Bewirtung, u. ä.) aufgestellt werden 5.3.1 je angefangener m² beanspruchter Fläche, jährlich 81,60 94,17 5.3.2 je angefangener m² beanspruchter Fläche in der Hauptsaison (März bis Oktober), monatlich 9,70 11,19 5.3.3 je angefangener m² beanspruchter Fläche in der Nebensaison (November bis Februar), monatlich 4,10 4,73 5.3.4 Mindestentgelt 195,00 225,03 5.4 Schützenfeste für die Dauer der Veranstaltung 362,00 417,75 5.5 Verkaufsstellen zum Verkauf von Grabschmuck an Allerheiligen und Weihnachtsbäumen 5.5.1 je angefangener m² beanspruchter Fläche für die gesamte Nutzungsdauer 14,80 17,08 5.5.2 Mindestentgelt 222,75 257,05 5.6 Vorübergehend aufgestellte Werbeanlagen/-träger 5.6.1 je angefangener m² Ansichtsfläche, täglich 1,20 1,38 5.6.2 Mindestentgelt 240,00 276,96 5.7 Abstellen/Durchfahren von Kraftfahrzeugen pro Kfz, täglich, inklusive 19% Umsatzsteuer 34,27 39,55 5.8 Gastspiele von Zirkussen, Puppenbühnen, Hüpfburgen o.ä. einschließlich der Aufbauten (z.B. Zelte, Tribünen, Unterkünfte, Einrichtungen der Ver- und Entsorgung) und Fahrzeuge für die Zeit der Flächeninanspruchnahme 5.8.1 Publikumsbereiche ab 501 Personen, täglich 507,00 585,08 5.8.2 Publikumsbereiche bis 500 Personen, täglich 44,20 51,01 5.9 Nachbarschaftsfeste täglich 48,40 55,85 Nr. Leistungen Entgelte EUR 2024/25 Entgelte EUR 2026 5.10 Aufbauten und Einrichtungen sowie eingezäunte Flächen im Rahmen der Durchführung von gewerblichen Weihnachtsmärkten wie z.B. Verkaufsstände, Sitzgelegenheiten und Tische, Tribünen, Podien, Bühnen (auch auf Fahrzeugen und Anhängern), Zelte, Pavillons, Leinwände, Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie vergleichbare Aufbauten und Einrichtungen für die Zeit der Flächeninanspruchnahme Täglich, je m² neu 2,00 5.11 Sonstige Veranstaltungen täglich, höchstens 120,80 139,40 5.12 Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen gewerblicher Art 5.12.1 täglich, mindestens 55,70 64,28 5.12.2 täglich, höchstens 6.030,00 6.958,62 5.13 Gegenstände aller Art, die sich länger als 24 Stunden auf einer Grünfläche befinden und nicht unter eine andere Ziffer fallen 5.13.1 je angefangener m² beanspruchter Fläche, täglich 1,50 1,73 5.13.2 Mindestentgelt 63,60 73,39 5.14 Trödelmarkt je m²/Veranstaltung 2,90 bis 5,25 3,35 bis 6,06 5.15 Gewerbliche Sport- und Freizeitangebote (nach Einzelfallprüfung) 5.15.1 täglich, mindestens 30,00 10,00 5.15.2 täglich, mindestens, inklusive 19% Umsatzsteuer 35,70 11,90 5.15.3 täglich, höchstens 150,00 173,10 5.15.4 täglich, höchstens, inklusive 19% Umsatzsteuer 178,50 205,99 5.16 Verkauf von Speiseeis im Rahmen des ambulanten Straßenhandels 5.16.1 je angefangener m² beanspruchter Fläche monatlich 46,75 fällt weg 5.16.1 je Verkaufsfahrzeug monatlich neu 150,00 5.17 Entschädigung für die Regenerationszeit der genutzten Grünfläche (Nutzungsausfall) sowie Kaution zum Schutz von Forderungsausfällen im Rahmen der Nutzung der Ziffern 5.1 bis 5.16. 5.17.1 je m² pro Monat (maximal 3 Monate) 0,75 0,87 5.17.2 Kaution, je m², höchstens 17,60 20,31 5.18 Nutzung von Freiflächen 5.18.1 Tierhaltung gewerblich je m²/Jahr Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung 5.18.2 Tierhaltung nicht gewerblich je m²/Jahr Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung 5.18.3 Erwerbsgärtnerische Flächen, Freilandgemüseanbau, Obstanbau je m²/Jahr Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung Nr. Leistungen Entgelte EUR 2024/25 Entgelte EUR 2026 5.18.4 Mindestentgelt pro Jahr Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung 5.19 Steinmetzbetriebe 5.19.1 Verkaufs- und Ausstellungsflächen je m²/Monat Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung 5.20 Friedhofsgärtnereien 5.20.1 Verkaufs- und Ausstellungsflächen je m²/Monat Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung 5.21 Grabelandflächen, Haus- und Ziergärten 5.21.1 je m²/Jahr Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung Bewertung durch Amt 62 im Einzelfall bzw. alternativ Berechnung analog der Pachtpreisliste Amt 62 in der gültigen Fassung 5.22 Begleitende Maßnahmen im Rahmen erforderlicher Wiederherstellungsarbeiten nach Flächennutzungen durch Dritte Erfassung wiederherzustellender Flächen einschließlich Aufmaß, Angebotseinholung von Fachfirmen sowie deren Prüfung, -alternativ Kostenermittlung bei Eigenleistung durch Amt 68-, Einweisung des Personals auch bei Schadenbeseitigung durch eigene Arbeitskräfte, Kontrolle und Abnahme der Arbeiten 158,00 182,33 Index Vertragsanpassung Verträge, welche nach den Punkten 5.18 bis einschließlich 5.21 dieser Entgeltordnung abgeschlossen werden und über eine Indexklausel (Verbraucherpreisindex) verfügen, sind regelmäßig gemäß dem jeweils aktuellen, vom Statistischen Bundesamt erstellten, Verbraucherpreisindex (Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte) anzupassen. Die Anpassung ist spätestens vier Jahre nach Vertragsabschluss oder der letzten Anpassung zu prüfen. BP Bearbeitungspauschale Die Höhe der neben dem Entgelt zu entrichtenden Bearbeitungspauschale variiert in Abhängigkeit des Aufwandes. Für die unter Punkt 5.1 bis 5.16 genannten Entgelte ist je abgeschlossener Nutzungsvereinbarung (unabhängig von einer möglichen Entgeltbefreiung oder -reduzierung) folgende Bearbeitungspauschale zu zahlen: 0,00 bis 108,50 0,00 bis 125,21 Flächennutzung bis zu 24 Stunden 27,50 31,74 Flächennutzung bis zu 48 Stunden 53,50 61,74 Flächennutzung über 48 Stunden 81,00 93,47 Erforderliche Ortsbesichtigungen im Rahmen der Flächennutzung durch das Fachamt oben genannte Bearbeitungs- pauschale zuzüglich 27,50 Euro 31,74 Nr. Leistungen Entgelte EUR 2024/25 Entgelte EUR 2026 BF Entgeltbefreiung/Entgeltreduzierung Von der Entrichtung der unter Punkt 5.1 bis 5.16 aufgelisteten Entgelte sind befreit: - Politische Parteien - Kirchen- und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts - Schulen, Heimat- und jugendpflegerische Organisationen sowie kulturelle Einrichtungen soweit es sich um Nutzungen handelt, die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken oder dem Breitensport dienen und bei denen weder Eintrittsgelder erhoben, noch Teilnahmegebühren o. ä. gefordert werden. Die Bearbeitungspauschale ist unabhängig von der oben angeführten Befreiung bei jeder genehmigten Nutzung zu zahlen. Bei Veranstaltungen mit besonderem städtischen Interesse (wie z.B. vom Kulturamt geförderte Veranstaltungen) kann im Einzelfall teilweise oder ganz von den Entgelten befreit werden. Jeder Antrag wird als Einzelfall geprüft. Von dieser Entgeltordnung kann im Rahmen der Unterschriftsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf abgewichen werden. KGA Nutzung städtischer Kleingartenanlagen Die Pachtberechnung für die Nutzung städtischer Kleingartenflächen sowie die Erhebung von Entgelten für zulässig dauerhaft bewohnte Gartenlauben und den Betrieb gastronomischer Einrichtungen wird gemäß Bundeskleingartengesetz sowie dem Generalpachtvertrag zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. auf gesetzlicher und vertraglicher Grundlage unmittelbar zwischen den Vertragspartnern außerhalb dieser Entgeltordnung vorgenommen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AÖE/003/2026