Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/127/2020

Erweiterung des Bewohnerparkgebietes Lichtenbroich (LB)

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Sankt-Franziskus-Straße 35 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 2Dokumente 16. Dezember 2020veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Erweiterung des bestehenden Bewohnerparkgebietes Lichtenbroich LB um den Mintarder Weg sowie den Lichtenbroicher Weg zwischen Hausnummern 29 und 92. Kunden und Besucher können werktags von 09-20 Uhr unter Verwendung einer Parkscheibe mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden parken.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Mangels ausreichender privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks, der unter anderem durch die Beschäftigten der angrenzenden Gewerbenutzungen entlang der Hamborner sowie des Franz-Rennefeld-Weges vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, Sonderparkberechtigungen für Bewohner städtischer Quartiere zu erteilen. Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen für ein Bewohnerparkgebiet entsprechend §45 (1b) 2.a StVO für das oben genannte Quartier als gegeben an. Die Erweiterung der Gebietsgrenzen des Bewohnerparkgebietes dient zudem dem langfristigen Schutz vor Dauerparkern, die dem Flughafen Düsseldorf zugeordnet werden können und löst die temporären Bewirtschaftungsmaßnahmen im Bereich Lichtenbroicher Weg ab. Die Änderung der Bewirtschaftungszeiten von 10-17Uhr an sieben Tagen auf 09-20h werktags sowie die Reduzierung der Höchstparkdauer von vier auf zwei Stunden entspricht der grundsätzlichen Vereinheitlichung der Parkraumbewirtschaftungszeiten sowie Höchstparkdauern im Stadtgebiet.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. Dezember 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00395263.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00395263.pdf Published Time: Sun, 02 May 2021 19:40:09 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: OVA/127/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Erweiterung des Bewohnerparkgebietes Lichtenbroich (LB) Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 27.01.2021 Anhörung Ordnungs - und Verkehrsausschuss 24.03.2021 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Erweiterung des bestehenden Bewohnerparkgebietes Lichtenbroich LB um den Mintarder Weg sowie den Lichtenbroicher Weg zwischen Hausnummern 29 und 92. Kunden und Besucher können werktags von 09-20 Uhr unter Verwendung einer Parkscheibe mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden parken. Sachdarstellung: Mangels ausreichender privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks, der unter anderem durch die Beschäftigten der angrenzenden Gewerbenutzungen entlang der Hamborner sowie des Franz-Rennefeld-Weges vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, Sonderparkberechtigungen für Bewohner städtischer Quartiere zu erteilen. Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen für ein Bewohnerparkgebiet entsprechend §45 (1b) 2.a StVO für das oben genannte Quartier als gegeben an. Die Erweiterung der Gebietsgrenzen des Bewohnerparkgebietes dient zudem dem langfristigen Schutz vor Dauerparkern, die dem Flughafen Düsseldorf zugeordnet werden können und löst die temporären Bewirtschaftungsmaßnahmen im Bereich Lichtenbroicher Weg ab. Die Änderung der Bewirtschaftungszeiten von 10-17Uhr an sieben Tagen auf 09-20h werktags sowie die Reduzierung der Höchstparkdauer von vier auf zwei Stunden entspricht der grundsätzlichen Vereinheitlichung der Parkraumbewirtschaftungszeiten sowie Höchstparkdauern im Stadtgebiet. Seite 2 Über die Einrichtung bzw. Änderung von Bewohnerparkgebieten entscheidet gemäß Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf der Ordnungs- und Verkehrsausschuss. Die Verwaltung überprüft auf Grundlage des durch den Rat der Stadt beschlossenen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes – Erweiterung des Bewohnerparkens (Ö-Vorlage OVA/049/2020) systematisch weitere Stadtteile und Quartiere in Bezug auf die Vorteilhaftigkeit einer Ausdehnung oder Neueinrichtung von Parkraumbewirt-schaftungsmaßnahmen, unter anderem der Einrichtung von Bewohnerparkgebieten. Eine Anpassung der Parkraumbewirtschaftung auf Basis einer Änderung der Parkgebührenordnung bleibt vorbehalten. Anlagen: Plangebiet LB Erweiterung
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Title: Dreibewohnerparkgebiete.cdr URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00395296.pdf Published Time: Thu, 17 Dec 2020 08:07:12 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Erweiterung Bewohnerparkgebiet Lichtenbroich LB

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/127/2020