Beschlussvorlage Aktenzeichen KUA/139/2026

Förderprogramm „Initialförderung nachhaltige Kultur“

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 18. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beschließt die Bereitstellung von 25.000 EUR für das Förderprogramm „Initialförderung nachhaltige Kultur". Die Mittel sind im Kulturetat eingestellt und stehen auf dem Produktsachkonto 2528101 zur Verfügung. Das Förderprogramm wird gemeinsam mit der Stiftung Nachhaltigkeit der Stadtsparkasse Düsseldorf realisiert. Der Beschluss gilt vorbehaltlich einer positiven Gremienentscheidung der Stiftung.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

1. Kurzdarstellung Um Düsseldorfer Kulturakteur*innen bei der Umsetzung von Maßnahmen des Umwelt- und Klimaschutzes zu unterstützen, hat das Kulturamt das Förderprogramm „Initialförderung nachhaltige Kultur" entwickelt, welches eine Gewährung von Projektförderungen an Kulturakteur*innen vorsieht. Die Stiftung Nachhaltigkeit der Stadtsparkasse Düsseldorf konnte, vorbehaltlich finaler Gremienentscheidung, als Kooperationspartnerin gewonnen werden und beteiligt sich zu 50 Prozent am Förderbudget.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · KUA/139/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 6.5

    Kulturausschuss. Amtlicher Vermerk: „vertagt“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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KUA/139/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Förderprogramm „Initialförderung nachhaltige Kultur„ Fachbereich: 41 - Kulturamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Kulturausschuss15.10.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beschließt die Bereitstellung von 25.000 EUR für das Förderprogramm „Initialförderung nachhaltige Kultur". Die Mittel sind im Kulturetat eingestellt und stehen auf dem Produktsachkonto 2528101 zur Verfügung. Das Förderprogramm wird gemeinsam mit der Stiftung Nachhaltigkeit der Stadtsparkasse Düsseldorf realisiert. Der Beschluss gilt vorbehaltlich einer positiven Gremienentscheidung der Stiftung. Sachdarstellung: 1. Kurzdarstellung Um Düsseldorfer Kulturakteur*innen bei der Umsetzung von Maßnahmen des Umwelt- und Klimaschutzes zu unterstützen, hat das Kulturamt das Förderprogramm „Initialförderung nachhaltige Kultur" entwickelt, welches eine Gewährung von Projektförderungen an Kulturakteur*innen vorsieht. Die Stiftung Nachhaltigkeit der Stadtsparkasse Düsseldorf konnte, vorbehaltlich finaler Gremienentscheidung, als Kooperationspartnerin gewonnen werden und beteiligt sich zu 50 Prozent am Förderbudget. 2. Ausgangslage Die Kunst- und Kulturszene hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend mit Umwelt- und Klimaschutz in der Produktion und Vermittlung, also auf betriebsökologischer Ebene, auseinandergesetzt. Vielfältige Fortbildungs-, Informations- und Vernetzungsangebote, insbesondere gefördert von der und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, haben Kulturakteur*innen dazu befähigt, eigenes Handeln zu reflektieren und nachhaltige Veränderungen anzustoßen. Die Themenfelder sind vielfältig und bedürfen einer für den Kulturbetrieb im Allgemeinen wie im Besonderen spezifischen Betrachtung. Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb beschäftigt sich mit energieeffizienter Nutzung von Strom und Wärme, ressourcenschonendem/ kreislauffähigem Materialeinsatz in Produktion und Präsentation von Kunst und Kultur genauso wie mit dem Reiseverhalten der Mitarbeitenden, der Anreise der Besuchenden und anderem mehr. Auf der anderen Seite spielt die Sensibilisierung der Besuchenden beispielsweise durch begleitende Kommunikationsmaßnahmen und einer inhaltlichen Auseinandersetzung im Kulturprogramm im Kulturbereich eine viel diskutierte Rolle. Mit einer Dialogveranstaltung zur Nachhaltigkeit in der Kultur im März 2023 im Forum Freies Theater hat das Kulturamt einen Austausch mit der Düsseldorfer Kulturszene begonnen. Angebote im Rahmen der Veranstaltungsformate „Der Kurze Dienstweg" (2024) sowie „Forum nachhaltige Kultur" (seit 2025) folgten. Neben der Informationsvermittlung beabsichtigt das Kulturamt hiermit den Erfahrungsaustausch innerhalb der Szene und eine Zusammenarbeit zu fördern. Neben öffentlichkeitswirksamen Projekten (wie zum Beispiel die „Green Mondays" in der Tonhalle in 2024) ist es der Szene wichtig, Nachhaltigkeit mehr und mehr als Querschnittsaufgabe im Betrieb zu verstehen und zu verankern. Ein Um- und Neudenken von Strukturen und Prozessen ist dabei vielfach derart komplex, dass von einem Transformationsprozess gesprochen werden kann. Transformationsprozesse und vielfach auch das Voranbringen von einzelnen nachhaltigen Maßnahmen sind für die Kulturbetriebe mit kommunikativen und personellen wie finanziellen Herausforderungen verbunden. 3. Geplante Maßnahmen Um die Bemühungen der Kulturszene zu unterstützen, wurde das Förderprogramm „Initialförderung nachhaltige Kultur" konzipiert. Dieses Förderprogramm soll bedarfsgerecht und flexibel Maßnahmen fördern, die einen bestimmbaren Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten oder einen nachhaltigen ökologischen Bewusstseins- und Verhaltenswandel fördern. Es beruht auf der Feststellung, dass vielfach schon verhältnismäßig geringe zusätzliche Budgets Kulturakteur*innen in die Lage versetzen, neue Wege zu erproben. Ist eine Maßnahme erfolgreich, liegen oft auch die nötigen Argumente vor, um intern überzeugen und Veränderungen im kontinuierlichen Betrieb implementieren zu können. Für die Umsetzung des Förderprogramms konnte die Stiftung Nachhaltigkeit der Stadtsparkasse Düsseldorf gewonnen werden. Ursprünglich sollte die Hauptfinanzierung aus dem Klimaschutzetat der LHD erfolgen. Da dies nicht möglich ist, wird nun mit einem Förderbudget in Höhe von 50.000 EUR geplant, das sich jeweils zur Hälfte aus Mitteln des Kulturetats sowie Fördermitteln der Stiftung Nachhaltigkeit finanziert. Über einen entsprechenden Änderungsantrag entscheidet die Stiftung Nachhaltigkeit im Oktober dieses Jahres. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen in öffentlicher oder privater Trägerschaft der LHD sowie kulturelle Initiativen mit Wirkungsort in Düsseldorf, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Über die innerhalb der ersten sechs Wochen eingehenden Anträge wird in der Gesamtbetrachtung, anschließend soll kurzfristig über eingehende Zuschussanträge entschieden werden. Den Projektentscheidungen werden Prüfungskriterien zu Grunde gelegt. Dabei wird vor allem der tatsächliche Nutzen der Maßnahme bewertet, Kooperationsprojekte oder Maßnahmen mit einem ausgeprägten Vorbildcharakter sind wünschenswert. Das Kulturamt und die Stiftung Nachhaltigkeit werden die Förderung gemeinsam ausschreiben. Die operative Umsetzung übernimmt das Kulturamt. Bei den Förderentscheidungen wird die Stiftung Nachhaltigkeit sowie das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz einbezogen sein. Der Kulturausschuss wird über die Entscheidungen informiert werden. Seite 2 4. Finanzielle Auswirkungen ☒ Ja ☐ Nein Der Betrag in Höhe von 25.000 EUR ist bereits im Haushalt etatisiert. 5. Weiteres Vorgehen Nach positivem Beschluss der Stiftung Nachhaltigkeit und des Kulturausschusses der LHD sowie abschließenden Vorbereitungen werden das Kulturamt und die Stiftung Nachhaltigkeit das Förderprogramm „Initialförderung nachhaltige Kultur" gemeinsam mit einem Gesamtvolumen von 50.000 EUR ausschreiben. Seite 3

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen KUA/139/2026