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Kulturausschuss
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Kulturausschuss · Sitzung vom 15.10.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 16.10.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie genau waren Organisationshoheit sowie inhaltliche und finanzielle Zuständigkeiten zwischen den Beteiligten (LHD, D.Live, Düsseldorf Marketing, Visit Düsseldorf) geregelt?
2. Wie hoch fallen welche Einnahmen und Ausgaben (bitte jeweils aufschlüsseln - auch unter Nennung ggf. der Sponsoring-Partner unter Einnahmen) und die Kosten pro Besucher für das Festival aus, welche Kosten und Sachleistungen tragen jeweils die zuvor genannten einzelnen Beteiligten (inkl. der teilnehmenden städtischen und stadtbeteiligen Kultureinrichtungen) in welcher Höhe bzw. in welchem Umfang, und welche Aufwendungen im Bereich Dezernat 09 wurden konkret aus welchen Produkten und Konten geleistet?
1)Wie genau waren Organisationshoheit sowie inhaltliche und finanzielle Zuständigkeiten zwischen den Beteiligten (LHD, D.Live, Düsseldorf Marketing, Visit Düsseldorf) geregelt? 2)Wie hoch fallen welche Einnahmen und Ausgaben (bitte jeweils aufschlüsseln - auch unter Nennung ggf. der Sponsoring-Partner unter Einnahmen) und die Kosten pro Besucher für das Festival aus, welche Kosten und Sachleistungen tragen jeweils die zuvor genannten einzelnen Beteiligten (inkl. der teilnehmenden städtischen und stadtbeteiligen Kultureinrichtungen) in welcher Höhe bzw. in welchem Umfang, und welche Aufwendungen im Bereich Dezernat 09 wurden konkret aus welchen Produkten und Konten geleistet?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
KUA/141/2026 Beigeordnete Koch Anfrage der Ratsfraktionen CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Sitzung des Kulturausschusses am 15.10.2026: „Bilanz des Art:walk Festivals" 2026 Frage 1 Wie genau waren Organisationseinheit sowie inhaltliche und finanzielle Zuständigkeiten zwischen den Beteiligten (LHD, D.LIVE, Düsseldorf Marketing, Visit Düsseldorf) geregelt? Antwort: Das neue Art:walk Festival wurde dieses Jahr am 13. und 14. Juni erstmalig ausgerichtet, gemeinsam veranstaltet von der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) und den städtischen Tochtergesellschaften. Das Kulturamt und damit die LHD fungieren als Veranstalter und strategischer Träger des Art:walk Festivals und tragen die inhaltliche Verantwortung. Die D.LIVE GmbH & Co. KG ist als Auftragnehmer für die operative Durchführung des Festivals im Auftrag der LHD verantwortlich. Düsseldorf Marketing übernimmt in Kooperation mit Visit Düsseldorf die kommunikative Verantwortung und ist insbesondere für das Marketing, die Kampagne sowie die Durchführung der Besucherbefragung zuständig. Frage 2 Wie hoch fallen Einnahmen und Ausgaben (bitte jeweils aufschlüsseln - auch unter Nennung ggf. der Sponsoring-Partner unter Einnahmen) und die Kosten pro Besucher für das Festival aus, welche Kosten und Sachleistungen tragen jeweils die zuvor genannten städtischen und stadtbeteiligten Kultureinrichtungen) in welcher Höhe bzw. welchem Umfang, und welche Aufwendungen im Bereich Dezernat 09 wurden konkret aus welchen Produkten und Konten geleistet? Antwort: An Einnahmen verzeichnet das Art:walk Festival die Summe von rund 183.300 Euro. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf rund 588.900 Euro. Für Marketingmaßnahmen wurden rund 136.400 Euro aufgewendet. Für Infrastruktur und Gesamtorganisation wurden rund 323.800 Euro benötigt. Dies umfasst die Bespielung von sechs Außenbereichen und 70 Veranstaltungsorten. Die Kosten für das künstlerische Gesamtprogramm belaufen sich auf rund 128.700 Euro. Davon wurden rund 54.000 Euro von den beteiligten städtischen Kultureinrichtungen übernommen. Diese Kosten wurden aus den laufenden Haushaltspositionen beglichen und sind unterjährig eingeplant. Aus der Gegenüberstellung der Gesamtausgaben und Gesamteinnahmen ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von rund 405.600 Euro. Bei insgesamt rund 10.000 Besucherinnen entspricht dies einem Finanzierungsbedarf von rund 40,56 Euro pro Besucherin. Die Sach- und Materialkosten wurden aus dem Sachkonto 52810000 finanziert, die Honorare für das Art:walk Festival aus dem Sachkonto 52910000. Frage 3 Welche Bilanz für das „Art:walk Festival" zieht die Verwaltung - auch im Vergleich mit dem Vorgänger-Format „Nacht der Museen" und dem neuen nicht-städtischen Format „Düsseldorfer Nacht der Künste" im April 2026 - hinsichtlich: a. Inhaltliche Konzeption b. Bekanntmachung /Bewerbung c. Besucherzahl sowie Zusammensetzung der Besucher d. Ticketpreise und Anzahl der verkauften Karten e. Auswahl der Aktionsflächen im öffentlichen Raum („Outdoor-Spots") f. Beteiligung von städtischen/stadtbeteiligten Einrichtungen und freier Szene g. Mobilitätskonzept h. Gewinnung von Sponsoren Antwort: Zu den genannten Punkten lässt sich folgende Bilanz festhalten: Mit dem Art:walk Festival wird die Kultur in Düsseldorf insgesamt eingebunden und sichtbar gemacht. Orientierte sich die Nacht der Museen bisher an den Museen der Stadt, weitet das Art:walk Festival sein inhaltliches Konzept auch in Richtung aller Kultureinrichtungen. Insgesamt nahmen 70 Kultureinrichtungen teil. Dazu kam ein im gesamten Stadtgebiet verteiltes Außenprogramm. Damit bot das Art:walk Festival ein wesentlich umfangreicheres Programm als die Nacht der Museen und auch die Nacht der Künste. Die Bewerbung wurde auf der Basis eines substantiellen Marketingbudgets von insgesamt 100.000 Euro betrieben, dass zu 60% von der Düsseldorf Marketing GmbH in ihrer Rolle als Stadtmarken-Verantwortliche finanziert wurde. Der Beitrag zur Stärkung der Kulturstandortmarke ergibt sich im Kontext des Gesamtkulturmarkenkonzepts Art:walk, das neben dem Festival auch über ein kulturtouristisches Vorteilsticket (Art:walk Museumspass), eine Verortung im öffentlichen Raum (die Art:walk Stelen) sowie einen eigenen Instagram- Auftritt verfügt. Das bisher für die Nacht der Museen verantwortliche Unternehmen k/c/e Marketing GmbH, Frankfurt, verwendete für das neue Format „Nacht der Künste" das bisherige Design der Nacht der Museen. Dies ist möglich, da das Design der Nacht der Museen nicht geschützt ist. Die Namensrechte von „Nacht der Museen Düsseldorf" liegen bei der LHD. Durch die Verwendung des Designs der bisherigen Nacht der Museen kam es zu Unklarheiten in der Kommunikation, da manche Besuchende die Nacht der Künste fälschlicherweise als Nachfolgeveranstaltung der Nacht der Museen wahrgenommen haben. Insgesamt kamen 10.000 Besucher*innen. Dazu zählen auch die Besucher*innen auf den Außenbühnen. Auf Grundlage der Nachbefragung der Besucher (n=953) ist bekannt, dass 75% der Befragten an Kunst und Kultur interessiert sind. Außerdem sind die 50-64-jährigen mit 34% die größte Zielgruppe. 60% der befragten Besucher leben in Düsseldorf, ein Viertel kommen aus dem Umland. Zur Nacht der Museen kamen bisher im Durchschnitt rund 22.000 Besucher. Die Nacht der Künste zog laut eigenen Angaben rund 18.000 Besucher im Jahr 2026 an. Ein Vergleich zur Zusammensetzung mit der Nacht der Museen kann nicht gezogen werden, da entsprechende Daten aus Nachbefragungen fehlen. Es muss beachtet werden, dass ein neues Veranstaltungsformat Zeit braucht, um sich als neue Marke zu etablieren. Gerade im Vergleich zu einer etablierten Marke wie Nacht der Museen, die seit 20 Jahren bestand. Der reguläre Festivalpass kostete 25 Euro. Ermäßigte Tickets waren für 20 Euro erhältlich; für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren betrug der Preis 15 Euro. Kinder bis einschließlich 12 Jahre sowie Inhaberinnen und Inhaber der Art:card hatten freien Eintritt. Der Festivalpass umfasste den Besuch der teilnehmenden Museen und Bühnen sowie die kostenfreie Nutzung des ÖPNV. Im Vorverkauf wurden 4.012 Tickets verkauft. Die Gesamtbesucherzahl wurde mit rund 10.000 angegeben. Gegenüber der Nacht der Museen und der Nacht der Künste waren die Karten um 8,- Euro teurer. Dafür war die kostenfreie Nutzung des ÖPNV und ein Programm für zwei statt für einen Tag inkludiert. Zudem muss hervorgehoben werden, dass das Ticketing für das Art:walk Festival erstmalig differenzierte Rabattierungen anbot. Das Konzept mit mehreren Outdoor-Spots hat sich grundsätzlich bewährt. Die Resonanz fiel je nach Standort unterschiedlich aus. Besonders positiv wurden die Angebote rund um die Bilker Straße in Verbindung mit dem dortigen Straßenfest sowie die Outdoor-Spots im Hofgarten angenommen. Im Vergleich zur Nacht der Museen und der Nacht der Künste bot das Art:walk Festival ein ungleich größeres und vielfältigeres Außenprogramm über die ganze Stadt verteilt. Alle städtischen und stadtbeteiligten Einrichtungen (Ausnahme: Stiftung Schloss und Park Benrath) nahmen am Art:walk Festival teil. Durch die Integration der Bühnenhäuser und der zahlreichen Außenbühnen mit freiem Programm konnte die freie Szene im wesentlichen Maße stärker eingebunden und sichtbarer gemacht werden als es die Nacht der Museen tat. Teilnehmende aus der freien Szene waren unter anderem der Bilker Bunker, das Theater an der Luegallee, das Weltkunstzimmer und der Aktions- und Ausstellungsraum Freibad etc. Das Mobilitätskonzept umfasste die kostenfreie Nutzung des ÖPNV im VRR-Tarifgebiet B (Zentraltarifgebiet 43), zwölf Shuttlebusse sowie die Oldie-Bahnen der Rheinbahn. Damit konnte das Angebot für das Publikum im Vergleich zur Nacht der Museen und Nacht der Künste erheblich erweitert werden. Als neues Format musste das Art:walk Festival im Premierenjahr zunächst als Sponsoringplattform etabliert werden. Die Gewinnung von Sponsoren war unter diesen Rahmenbedingungen im ersten Veranstaltungsjahr anspruchsvoll. Insbesondere die kurze Vorlaufzeit für eine vollständig ausgearbeitete und anschaulich vermittelbare Partnerpräsentation erschwerte es, frühzeitig Interesse zu wecken und das Festival in bestehende Budgetplanungen einzubringen. Sponsoren waren Stadtsparkasse Düsseldorf, IDR, Rheinbahn und Stadtwerke Düsseldorf. Für 2027 laufen die Planungen bereits. Geplant ist ein verdichtetes Festivalprogramm mit weniger Außenbühnen. Das neue Datum wird demnächst von der Stadt veröffentlicht werden. Es gilt das gesprochene Wort.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist der Sachstand zur Umsetzung des im April 2026 beschlossenen Antrags zur Rechtsformänderung des Aquazoos Löbbecke Museum (KUA/073/2026)?
2. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der vertieften Prüfung der drei Varianten aus der zoo- und landschaftsarchitektonischen Machbarkeitsstudie zur räumlichen Erweiterung des Aquazoos?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beschließt zur Fertigstellung der Mietflächen im KAP1 Mehrkosten gegenüber der bisherigen Beschlusslage in Höhe von 3.028.622 EUR. Die Kosten für das Projekt steigen damit auf insgesamt 25.462.468 EUR. Die Mehrkosten umfassen Kosten für die Bauprogrammerweiterungen zur Fertigstellung und Anpassung der Mietbereiche an geänderte Nutzerbedarfe. Die jährlichen Folgekosten betragen dann 2.088.800 EUR. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß Anlage 1 - Finanzierung - in Höhe von insgesamt 3.028.622 EUR im Haushaltsjahr [2025] 2026, davon konsumtiv 1.921.201 EUR auf dem Produkt 2528101, Maßnahme 7.90000548.K0 und Konto 52413000 sowie investiv 1.107.421 EUR auf dem Produkt 2528101, Maßnahme 7.90000548.A0 und Konto 78310000. Die Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr [2025] 2026 erfolgt überplanmäßig. Die Deckung erfolgt aus dem Gesamthaushalt. Die Zahlungsverpflichtung erfolgt im Jahr [2025] 2026.
1. Kurzdarstellung Im 3. Änderungsbeschluss wurde auf die Notwendigkeit zur Erstellung und Einreichung eines finalen 4. Änderungsbeschlusses hingewiesen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des 3. Änderungsbeschlusses waren noch nicht alle Vorgänge und Kosten zur Objektfertigstellung erfassbar und qualitativ hinreichend darstellbar. Seitens des Mieters LHD wurden zusätzliche bauliche Bedarfe angemeldet, die u.a. genehmigungspflichtige Anpassungen und Ergänzungen der vorhandenen baulichen Einrichtungen erforderlich machen. Die Anpassungen und Ergänzungen werden auf Basis der mit dem Vermieter vereinbarten, vertraglichen Grundlagen für Änderungsmaßnahmen durchgeführt und abgerechnet. Die operativen Umsetzungen der Maßnahmen sind aufgrund der terminlichen Notwendigkeiten [in Arbeit] schon beauftragt und [erfolgt zum Teil] durchgeführt im Vorgriff auf eine abschließende Bewilligung durch den 4. Änderungsbeschluss. Durch die notwendige Abstimmung mit der Politik konnte die Vorlage nicht mehr im Jahr 2025 beschlossen werden. Im Jahr 2026 war eine ÜPL-Mittelbereitstellung vor dem Hintergrund der Haushaltsverfügungen bisher nicht möglich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beschließt die Bereitstellung von 25.000 EUR für das Förderprogramm „Initialförderung nachhaltige Kultur". Die Mittel sind im Kulturetat eingestellt und stehen auf dem Produktsachkonto 2528101 zur Verfügung. Das Förderprogramm wird gemeinsam mit der Stiftung Nachhaltigkeit der Stadtsparkasse Düsseldorf realisiert. Der Beschluss gilt vorbehaltlich einer positiven Gremienentscheidung der Stiftung.
1. Kurzdarstellung Um Düsseldorfer Kulturakteur*innen bei der Umsetzung von Maßnahmen des Umwelt- und Klimaschutzes zu unterstützen, hat das Kulturamt das Förderprogramm „Initialförderung nachhaltige Kultur" entwickelt, welches eine Gewährung von Projektförderungen an Kulturakteur*innen vorsieht. Die Stiftung Nachhaltigkeit der Stadtsparkasse Düsseldorf konnte, vorbehaltlich finaler Gremienentscheidung, als Kooperationspartnerin gewonnen werden und beteiligt sich zu 50 Prozent am Förderbudget.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, entsprechend der Empfehlung der Kunstkommission Düsseldorf, die Durchführung und Realisierung eines geladenen, einphasigen, anonymen, künstlerischen Wettbewerbs i.H.v. bis zu 90.000 Euro.
1. Kurzdarstellung: Im Zuge des Neubaus des Förderschulzentrums an der Herdecker Straße im Stadtteil Rath in Düsseldorf, entsteht ein neuer Standort für die Franz-Marc-Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Der Neubau schafft einen zeitgemäßen Lern- und Lebensort, der die pädagogischen Leitgedanken der Schule räumlich unterstützt und vielfältige Möglichkeiten für individuelles Lernen, gemeinschaftliches Erleben und persönliche Entwicklung eröffnet. Differenzierte Lern-, Aufenthalts- und Bewegungsbereiche bieten den Schülerinnen und Schülern ein Umfeld, das auf ihre Bedürfnisse und Potenziale ausgerichtet ist.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Beantragung einer Zuwendung in Höhe von 507.000 EUR aus dem Förderprogramm KulturInvest des Bundes für die Erneuerung der Bühnenkommunikationsanlage im Schauspielhaus durch die Kulturverwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) und die Weiterleitung der Fördermittel an die Neue Schauspiel GmbH (NSG).
1. Kurzdarstellung Gemäß Überlassungsvertrag liegt das Vorhaben „Erweiterung der Kommunikationsanlagen des Schauspielhauses in Düsseldorf" im Zuständigkeitsbereich der Neuen Schauspiel GmbH (NSG). Für dieses Vorhaben mit Gesamtkosten von 1.063.000 EUR wurden der NSG mit Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Mittel aus dem Förderverfahren KulturInvest in Höhe von 507.000 EUR in Aussicht gestellt. Daraufhin hat die NSG am 19.03.2025 einen Antrag beim Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) gestellt. Im Rahmen der Prüfung des Förderantrags sollte die NSG aufgrund der Firmierung als GmbH zum Schluss noch eine dingliche Sicherung, z.B. Grundschuld oder Bürgschaft, beibringen. Das ist für die NSG als Nicht-Eigentümerin nicht oder kaum möglich. Deswegen hat der BKM eine alternative Lösung angeboten: Auf die dingliche Sicherung kann verzichtet werden, wenn eine nicht insolvenzfähige Person des öffentlichen Rechts, z.B. die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) als Gebietskörperschaft, den Förderantrag stellt. Wenn die Kulturverwaltung der LHD als neue Antragstellerin auftritt, kann somit auf die dingliche Sicherung verzichtet werden. Die Kulturverwaltung könnte nach dem dafür erforderlichen Beschluss des Rates die entsprechenden Angaben bzw. Unterschriften für die Übernahme der Antragstellung beibringen. Etwaig bewilligte Fördermittel des BKM würden sodann über einen Weiterleitungsvertrag an die NSG weitergeleitet. Bei dieser Weiterleitung der Bundesförderung an die NSG ist von keiner EU-Beihilfe im Sinne des Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auszugehen. Gegenüber der NSG tritt die LHD als Fördermittelgeberin auf. An dem Förderzweck - hier die „Erweiterung der Kommunikationsanlagen des Schauspielhauses in Düsseldorf" hat die LHD ein erhebliches öffentliches Interesse. Durch die Antragstellerposition geht die LHD das Einstandsrisiko für eine nicht zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel und für etwaige Rückforderungsansprüche des BKM ein. Gleichzeitig hat die LHD Rückforderungsrechte gegenüber der NSG. Im Verhältnis zum Bund ist die LHD alleiniger Zuwendungsempfänger und „haftet" für eine nicht zweckentsprechende Verwendung der Mittel.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Sammlungsleitlinie „Gemeinsam für eine Sammlung der Zukunft - Leitlinie der Museen und Stiftungen der Landeshauptstadt Düsseldorf 2026-2031".
1. Kurzdarstellung Die Sammlungsleitlinie „Gemeinsam für eine Sammlung der Zukunft" wurde 2026 von den Museen und Stiftungen der Landeshauptstadt Düsseldorf gemeinsam erarbeitet. Sie formuliert erstmals sammlungsübergreifende Grundsätze für die Entwicklung, Bewahrung, Erforschung und Zugänglichmachung der mehr als vier Millionen Objekte umfassenden Sammlung. Durch den Beschluss des Kulturausschusses wird die Leitlinie zur verbindlichen Grundlage für die weitere Umsetzung der Transformationsprozesse „Sammlung der Zukunft" und „Museum der Zukunft" und die aus ihnen hervorgehenden Konzepte und Maßnahmenpakete.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Schulausschuss und der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf nehmen Kenntnis von der Umsetzung der im Rahmen des NRW Landesprogramm "žKultur und Schule" geförderten Projekte im Schuljahr 2025/26 und von den aktuellen Planungen für die im Schuljahr 2026/27 umzusetzenden Projekte.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.
Der Kulturausschuss kommt am Donnerstag, 15. Oktober 2026, 15 Uhr, im Plenarsaal des Rathauses, Marktplatz 2, zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Beantragung der Bundesförderung (KulturInvest) für die Erneuerung der Bühnenkommunikationsanlage Gustaf-Gründgens-Platz 1, Düsseldorfer Schauspielhaus, das Förderprogramm "Initialförderung nachhaltige Kultur" und die Sammlungsleitlinien "Gemeinsam für eine Sammlung der Zukunft". Alle Interessierten sind zu dieser öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen. Die Sitzung wird auch gestreamt - der Stream ist erreichbar über die Adresse www.duesseldorf.de/livestream. Die Tagesordnung und die Unterlagen zu dieser Sitzung sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf unter www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen zu finden.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.