Beschlussvorlage Aktenzeichen SPOA/063/2024

Förderung von Mädchensport - Projektförderung

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 13. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Sportausschuss erklärt sich -vorbehaltlich der Beschlussfassung der Neufassung der Sportförderrichtlinien - mit der Bezuschussung des nachfolgenden Einzelprojekts zur Förderung des Mädchensports einverstanden: Verein DJK TUSA 06 Düsseldorf e.V.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Mitgliederstatistik 2024 Gesamt 2.087 weibl. 696 männl. 1.391 div. 0 Jugendl. 1.368 weibl. 486 männl. 882 div. 0 Das Projekt „Mädchen an den Ball" (MadB) ist ein kostenfreies, regelmäßig stattfindendes Fußballprogramm für Mädchen. Es ist derzeit an den Standorten München, Augsburg, Bochum, Dortmund, Herne und Karlsruhe beheimatet.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
SPOA/063/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Förderung von Mädchensport - Projetförderung Fachbereich: 52 - Sportamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Sportausschuss 27.11.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Sportausschuss erklärt sich -vorbehaltlich der Beschlussfassung der Neufassung der Sportförderrichtlinien - mit der Bezuschussung des nachfolgenden Einzelprojekts zur Förderung des Mädchensports einverstanden: Verein DJK TUSA 06 Düsseldorf e.V. Projekt Mädchen an den Ball Produktsachkonto 042 424 040 10000 531700 - Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen Zuschuss bis zu 17.000 EURO Sachdarstellung: Mitgliederstatistik 2024 Gesamt 2.087 weibl. 696 männl. 1.391 div. 0 Jugendl. 1.368 weibl. 486 männl. 882 div. 0 Seite 2 Das Projekt „Mädchen an den Ball" (MadB) ist ein kostenfreies, regelmäßig stattfindendes Fußballprogramm für Mädchen. Es ist derzeit an den Standorten München, Augsburg, Bochum, Dortmund, Herne und Karlsruhe beheimatet. Ziel des Projektes ist es, niederschwellige und breitensportbetonte Angebote nur für Mädchen zu schaffen. Wettkämpfe sind in diesem Projekt nachrangig. Es geht vielmehr darum, den Spaß und die Freude am Fußballspielen weiterzugeben und die Kommunikation und Interaktion der Mädchen zu stärken. Durch den Sport wird sowohl die Persönlichkeit der Mädchen gestärkt als auch Teamfähigkeit, Integrationsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein erlernt und gefördert. Kunst und Kultur ergänzen das Angebot. Initiator des Projektes ist BiKu e.V - Verein zur Förderung der außerschulischen und schulischen Jugendhilfe - Bildung, Integrationsprogramme, Kultur und Ferienangebote e.V., der Verein ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Mädchen an den Ball soll gemeinsam mit DJK TUSA 06 Düsseldorf e.V. in enger Zusammenarbeit mit BIKU e.V. ab 2025 an den Start gehen. Zielgruppe: Mädchen von 6 bis 16 Jahren Erwartet werden ca. 15 bis 20 Mädchen wöchentlich Trainerteam: Wöchentlich drei Trainer*innen (mit und ohne Lizenz), die vom Kooperationsverein BIKU e.V. akquiriert und ausgebildet werden. Projektdauer: 48 bis 50 Wochen jährlich Trainingstag: jeden Donnerstag von 15 bis 17 Uhr Platz: Kunstrasenplatz mit Umkleide, Vereinsanlage DJK TUSA 06, Fleher Str.224 B Pro Standort von MadB werden Basis-Kosten von 17.000 EURO jährlich veranschlagt. Hiervon sind die Trainer*innen, die pädagogische Begleitung, Verwaltungskosten (u. a. Buchhaltung, Steuerberatung), Platzkosten, Versicherungen, Organisation (u. a. Infotelefon) sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu bezahlen. Die Beschlussfassung erfolgt in Anlehnung an die ab 01.01.2025 geltenden Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an die Düsseldorfer Sportvereine, nach denen - neben der pauschalen Mittelverteilung - besondere Projekte zur Förderung des Mädchensports nach Beschluss des Sportausschusses gefördert werden können. Voraussetzung ist daher die vorherige Beschlussfassung der Richtlinien durch den Sportausschuss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SPOA/063/2024