Beschlussvorlage Aktenzeichen JHA/073/2026

Düsseldorf prüft Investitionskostenzuschuss für Kita Am Albertussee

Amtlicher Titel: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Am Albertussee 47

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Beratung geplant Nächster Termin am 07.10.2026 bei Jugendhilfeausschuss.
7. Oktober 2026nächster Termin 1Dokument 18. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Der Jugendhilfeausschuss wird am 7. Oktober 2026 über einen Investitionskostenzuschuss für die Kita Am Albertussee 47 entscheiden. Die Förderung soll dem freien Träger der Kindertagesstätte bei Investitionsausgaben helfen. Bislang liegt noch kein Beschluss vor.

Warum wichtig

Eine Zusage könnte notwendige Modernisierungs‑ oder Erweiterungsmaßnahmen ermöglichen und damit die Betreuungsqualität für die betroffenen Familien steigern.

Die Details

  • Einrichtung: Kita Am Albertussee 47
  • Träger: freier Träger von Tageseinrichtungen
  • Förderung: Investitionskostenzuschuss (Höhe nicht angegeben)
  • Gremium: Jugendhilfeausschuss
  • Entscheidungstermin: 7. Oktober 2026

Einordnung

Der Antrag betrifft eine einzelne Kindertagesstätte und richtet sich an Familien, deren Kinder dort betreut werden. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, die die Qualität und Ausstattung der Einrichtung verbessern kann, jedoch keine Stadtweite Regelung darstellt.

Hintergrund

Investitionskostenzuschüsse für freie Träger von Tageseinrichtungen dienen dazu, finanzielle Lücken bei Bau‑ oder Modernisierungsmaßnahmen zu schließen. Sie werden aus kommunalen Mitteln bereitgestellt und sollen die Qualität der Kinderbetreuung sichern.

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger DRK Jugendhilfe Düsseldorf
Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
JHA/073/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder hier: Kita Am Albertussee 47 Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Jugendhilfeausschuss07.10.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger DRK Jugendhilfe Düsseldorf gGmbH einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 28.060,00 Euro zu gewähren. Maßnahme(n):  Außenspielgerät (Austausch) Sachdarstellung: Bei dem vorgenannten Träger DRK Jugendhilfe Düsseldorf gGmbH handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Nach dem Standortwechsel der Tageseinrichtung für Kinder vom „Albertussee 1" betreibt der Träger DRK Jugendhilfe Düsseldorf gGmbH seit dem 01.08.2025 die sechsgruppige Einrichtung im Ersatzneubau „Am Albertussee 47". Bei der letzten Hauptuntersuchung des Außengeländes wurden gravierende Mängel an der in 2014 angeschafften Spiellandschaft festgestellt. Durch die Nutzung und Witterungseinflüsse ist der Zustand der Spiellandschaft marode. Eine Mitnahme und Wiederverwendung an den neuen Standort waren aufgrund des baulichen Zustands sowie statischer und sicherheitstechnischer Gründe nicht möglich. Fördermittel aus dem Landesfördermittelprogramm können nicht in Anspruch genommen werden. Unter Beachtung des Beschlusses JHA/041/2019 ist seitens des Trägers ein Anteil von 25% der Gesamtkosten des wirtschaftlichsten Angebotes zu übernehmen, da Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nicht hinreichend nachgewiesen wurden. Erfahrungsgemäß weisen Außenspielgeräte bei kontinuierlicher Durchführung der vorgeschriebenen Wartungs-, Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen eine durchschnittliche Lebensdauer von rund 20 Jahren auf. Platzangebot: Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2025/2026) stehen in der Einrichtung 28 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 74 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur T1, T1, T2, T2, T3, T3 zur Verfügung. Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung: Die Kindertageseinrichtung wird zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in Düsseldorf benötigt und entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01 (Tageseinrichtungen). Finanzierungsart:Kostendarstellung: Gesamtkosten der Maßnahme37.413,60Euro abzüglich Trägeranteil des kommunalen-9.353,40Euro Zuschussbedarfs in Höhe von 25% Zu bewilligender kommunaler Zuschuss28.060,00Euro Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor. Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 28. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/073/2026