Das Wichtigste
Der Jugendhilfeausschuss hat eine Beschlussvorlage für einen Investitionskostenzuschuss an die freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder vorgelegt – konkret für die Kita Wiesenstr. 70b. Die Stadt prüft, ob sie finanzielle Unterstützung für die Einrichtung bereitstellt. Die Entscheidung steht noch aus und wird im kommenden Ausschusstermin getroffen.
Warum wichtig
Ein möglicher Zuschuss kann die Ausstattung und das Betreuungsangebot der Kita verbessern, was direkt den Alltag von Eltern und Kindern in der Umgebung entlastet.
Die Details
- Thema: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder
- Ort: Kita Wiesenstr. 70b
- Gremium: Jugendhilfeausschuss
- Status: Beschlussvorlage, Entscheidung ausstehend
Einordnung
Der geplante Zuschuss betrifft die Kita Wiesenstr. 70b und damit Familien mit Kindern im betroffenen Stadtteil. Er ist ein lokaler Finanzierungsbeschluss, der die Qualität oder den Ausbau der Kindertagesstätte unterstützen könnte.
Hintergrund
Investitionskostenzuschüsse sind finanzielle Förderungen, die Kommunen freien Trägern von Kindertagesstätten für den Kauf von Ausstattung, bauliche Maßnahmen oder andere Investitionen bereitstellen, um die Qualität und Kapazität der Kinderbetreuung zu erhöhen.
Beschluss & Empfehlung
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger AWO Familienglobus gGmbH einen
Verfahrensstand
Beratungsweg
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Dokumenttexte
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JHA/075/2026
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder
hier: Kita Wiesenstr. 70b
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Jugendhilfeausschuss07.10.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger AWO Familienglobus gGmbH einen
freiwilligen städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung für
Kinder in Höhe von insgesamt 7.207,00 Euro zu gewähren.
Maßnahme(n):
Brandschutz
Sachdarstellung:
Bei dem vorgenannten Träger AWO Familienglobus gGmbH handelt es sich um einen
anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch).
Der Träger AWO Familienglobus gGmbH betreibt die zweigruppige Tageseinrichtung für
Kinder an der Wiesenstraße 70b.
Aufgrund des vorliegenden Brandschutzbauberichtes der Feuerwehr Düsseldorf sind einige
brandschutztechnische Umbauten zur Schaffung von Rettungswegen erforderlich.
Der Umbau ist zwingend erforderlich, um den weiteren Betrieb der Einrichtung gewährleisten
zu können.
Fördermittel aus dem Landesfördermittelprogramm können nicht in Anspruch genommen
werden.
Bei der Prüfung durch den Fachbereich Betriebskosten des Amtes für Soziales und Jugend
wurde der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit den Fördermitteln bestätigt.
Der Träger übernimmt unter Beachtung des Beschlusses JHA/064/2020 einen Eigenanteil in
Höhe von 20% an den Gesamtkosten.
Platzangebot:
Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung geschaffen.
Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2025/2026) stehen in der
Einrichtung 16 Plätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren und 18 Plätze für Kinder von
drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur DF, DF zur Verfügung.
Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung:
Die Kindertageseinrichtung wird zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen
Betreuungsplatz in Düsseldorf benötigt und entsprechend in der Jugendhilfeplanung
berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01
(Tageseinrichtungen).
Finanzierungsart:Kostendarstellung:
Gesamtkosten der Maßnahme9.008,94Euro
abzüglich Trägeranteil in Höhe von 20% an den Euro
-1.801,79
Gesamtkosten
Kommunaler Zuschuss7.207,00Euro
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor.
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KI-gestützt aufbereitet am 28. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/075/2026