Beschlussvorlage Aktenzeichen 61/ 94/2019

Investorenauswahlverfahren Kaiserswerther Straße

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
4Dokumente 8. August 2019veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die maßgeblichen Kriterien für die Ausschreibung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für den Grundstücksbereich Kaiserswerther Straße (Nordparkcafé) im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Verfahrens.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Landeshauptstadt Düsseldorf bestellt an der im Lageplan gekennzeichneten Grundstücksfläche Kaiserswerther Straße ein Erbbaurecht und überträgt die Aufbauten (Gaststätte „Nordparkcafé“) im Rahmen des Erbbaurechtsvertrages an den Erbbauberechtigten. Das vom Bieter einzureichende Nutzungskonzept (Café-/Restaurantbetrieb, kein Wohnen) für die Liegenschaft, die Höhe der Entschädigung für die Aufbauten sowie die Höhe des Erbbauzinses unterliegen dem Wettbewerb: Gemarkung Flur Flurstück Fläche Stockum 9 Teilfläche aus 175 ca. 1.000 m² A. Kurzbeschreibung Objekt - beschreibung: Bei dem Objekt handelt es sich um ein ursprünglich ca. 1960 erbautes Café, eingeschossig und ohne Unterkellerung, in Ständerbauweise. Anfang der 1980iger Jahre wurde das Bestandsgebäude durch einen Anbau erweitert. Das Gebäude verfügt über eine Gesamtnutzf läche von rd. 350 m² zuzüglich 2 Terrassen für Außengastronomie. Die Immobilie befindet sich im Nordpark (welcher unter Denkmalschutz steht) und in diesem Park nordwestlich des Aquazoos. Sie ist zum jetzigen Zeitpunkt vermietet. Von Gästen kann das Café nu r fußläufig erreicht werden. Die Anlieferung erfolgt über einen Versorgungsweg des Aquazoos.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. August 2019. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00350149.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00350149.pdf Published Time: Tue, 19 Nov 2019 08:12:20 GMT Number of Pages: 13 Markdown Content: 61/ 94/2019 > Xöffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage > Betrifft: > Investorenauswahlverfahren Kaiserswerther Straße (Nordparkcafé) > Fachbereich: > 65 - Liegenschaftsamt > Dezernentin / Dezernent: > Beigeordnete Cornelia Zuschke > Beratungsfolge: > Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität > Ausschuss für > Wirtschaftsförderung, > Tourismus und > Liegenschaften > 27.08.2019 Vorberatung > Ausschuss für > Wohnungswesen und > Modernisierung > 02.09.2019 Vorberatung > Ausschuss für Planung und > Stadtentwicklung > 05.12.2019 Entscheidung > Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die maßgeblichen Kriterien für die Ausschreibung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für den Grundstücksbereich Kaiserswerther Straße (Nordparkcafé) im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Verfahrens. > Sachdarstellung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf bestellt an der im Lageplan gekennzeichneten Grundstücksfläche Kaiserswerther Straße ein Erbbaurecht und überträgt die Aufbauten (Gaststätte „Nordparkcafé“) im Rahmen des Erbbaurechtsvertrages an den Erbbauberechtigten. Das vom Bieter einzureichende Nutzungskonzept (Café-/Restaurantbetrieb, kein Wohnen) für die Liegenschaft, die Höhe der Entschädigung für die Aufbauten sowie die Höhe des Erbbauzinses unterliegen dem Wettbewerb: Seite 2 Gemarkung Flur Flurstück Fläche Stockum 9 Teilfläche aus 175 ca. 1.000 m² A. Kurzbeschreibung Objekt - beschreibung: Bei dem Objekt handelt es sich um ein ursprünglich ca. 1960 erbautes Café, eingeschossig und ohne Unterkellerung, in Ständerbauweise. Anfang der 1980iger Jahre wurde das Bestandsgebäude durch einen Anbau erweitert. Das Gebäude verfügt über eine Gesamtnutzf läche von rd. 350 m² zuzüglich 2 Terrassen für Außengastronomie. Die Immobilie befindet sich im Nordpark (welcher unter Denkmalschutz steht) und in diesem Park nordwestlich des Aquazoos. Sie ist zum jetzigen Zeitpunkt vermietet. Von Gästen kann das Café nu r fußläufig erreicht werden. Die Anlieferung erfolgt über einen Versorgungsweg des Aquazoos. Das Objekt befindet sich trotz der Nähe zum Rhein und aufgrund der Lage im Nordpark in einer Nebenlage mit wenig Laufkundschaft. Das Gebäude ist insgesamt in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Durchführung der Bauarbeiten (Sanierung bzw. ggf. Neubau) obliegt dem Erbbauberechtigten, der auch alle anfallenden Kosten zu tragen hat. Ein Energieausweis ist bereits beantragt und wird noch erstellt. B. Verfahrensbeschreibung / Verfahrensbedingungen Verfahrens - beschreibung Die Bestellung des Erbbaurechts erfolgt im Rahmen des nachfolgend näher beschriebenen Investoren - auswahlverfahrens. Die Übertragung der Aufbauten und die Bestellung des Erbbaurechts so llen unter der Voraussetzung erfolgen, dass das zur Ausführung vor -gesehene Nutzungskonzept (Café - und Restaurantbetrieb, kein Wohnen) realisiert wird. Die Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt, im Rahmen dieses Verfahrens nach den Kriterien 1. Nutzungskonzept / Projektidee / Architektur (50 %) 2. Höhe der vom Bieter gebotenen Entschädigung für die Aufbauten und Höhe des vom Bieter gebotenen Erbbauzinses (40 %) 3. energetisches und ökologisches Konzept (10 %) Seite 3 einen Bieter auszuwählen. Sie behält sich vor, ein zweistufiges Verfahren durchzuführen und im Rahmen einer ersten Bearbeitungsstufe anhand der vorgenannten Kriterien bis zu 3 Bieter für eine zweite Bearbeitungsstufe zu wählen. Die ausgewählten Bieter werden in diesem Fall aufgefordert, weitere noch zu benennende Unterlagen (z. B. alternative Freiflächen - und Fassadengestaltungen) für die abschließende Auswahl einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestellung des Erbbaurechts zugunsten des ausgewählten Bieters unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gemeindeorgane der Landeshauptstadt Düsseldorf steht. Sobald der erforderliche Beschluss des zuständigen Gemeindeorgans vorliegt, kann der Erbbaurechtsvertrag zu den hier genannten Bedingungen beurkundet werden. Die Beurkundung soll spätestens 6 Wochen nach Beschlussfassung erfolgen. Abgabefrist für die Bieterunterlagen Die Bieterunterlagen müssen im verschlossenen Umschlag bis Freitag, den 20.12.2019, 12.00 Uhr bei der Landeshauptstadt Düsseldorf, Liegenschaftsamt, Brinckmannstraße 4, 40225 Düsseldorf, Zimmer 1.06 eingegangen sein. Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften: „Nicht öffnen! Angebotsfrist, 20.12.2019, 12.00 Uhr, Erbbaurecht Kaiserswerther Straße, Nordparkcafé“. Nach Ablauf dieser Frist eingehende An gebote sowie mündliche oder unvollständige Angebote und Angebote per E-Mail oder Telefax werden nicht berücksichtigt. Sofern die Unterlagen per Post (über die Zentrale Poststelle der Stadtverwaltung) zugesandt werden, ist auf rechtzeitige Zusendung zu acht en, da der interne Postverteilungslauf bis zu 3 Tagen Zeit in Anspruch nehmen kann. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang im o. g. Raum. Eventuelle Verzögerungen bzw. Versäumnisse von mit dem Transport beauftragten Seite 4 Personen und Unternehmen sind Risiko des Bieters. Sofern die Landeshauptstadt Düsseldorf von der Option Gebrauch machen sollte, eine zweite Bearbeitungsstufe durchzuführen, wird für die Einreichung der Unterlagen die weitere Abgabefrist im Verfahren bekanntgegeben. Einzureichende Unterlagen zur vorgenan nten Abgabefrist zum 20.12.2019, 12.00 Uhr Für das Angebot sind folgende Unterlagen in Papierform sowie in digitaler Form auf CD in dreifacher Ausfertigung einzureichen (Pläne als Bilddateien, tif -/jpg -Format, maximale Qualität) oder pdf -Dateien (hohe Qual ität, mindestens 300 dpi in Originalgröße), Flächenberechnung als Excel - Dokument): 1. Konzeptidee (Sanierung oder Neubau) 2. Baubeschreibung 3. Nutzungskonzept 4. Lageplan im Maßstab 1:500, Außenanlagen - gestaltung 5. Mindestens 2 aussagekräftige Perspektiven Folgende Unterlagen sind ausschließlich in Papierform einzureichen: 1. Darstellung der fachlichen Eignung im Hinblick auf die Bau - bzw. Sanierungsverpflichtung und den Betrieb eines Cafés / Restaurants (u.a. durch geeignete Referenzen). 2. Finanzierungsnachweis über die Gesamt - investition. 3. Name und Rechtsform des Bieters (= Erbbauberechtigter). Im Falle einer Bieter - gemeinschaft ist jedes Mitglied namentlich zu nennen, gleiches gilt für den Fall einer Projektgesellschaft. Nach Angebotsabgabe ist eine Änderung in der Person des Bieters (z.B. Bildung einer Bieter - gemeinschaft, Ausscheiden eines Bieter - gemeinschaftsmitglieds, Bildung einer Projektgesellschaft, Änderungen in der Rechtsform des Bieters) unzulässig und führt zum Ausschluss. 4. Aktuelle Creditreform -Ausk unft des Bieters (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied, bei Projektgesellschaften auch für die Projektgesellschaft) nicht älter als maximal 4 Wochen. 5. Aktueller Handelsregisterauszug des Bieters (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied, Seite 5 bei Proje ktgesellschaften auch für die Projekt - gesellschaft) nicht älter als vier Wochen. 6. Sollte der Bieter das Café / Restaurant nicht selbst führen wollen, ist ein Nachweis über die Eignung des Pächters einzureichen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern oder ergänzende Details zu den geforderten und eingereichten Unterlagen vom Bieter zu fordern. Rahmen - bedingungen für das Entwurfskonzept Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich, auf dem sich das Nordparkcafé befindet, als Grünfläche dar. Eine baurechtliche Ausweisung in Form eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes liegt nicht vor. Das Objekt wird planungsrechtlich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB beurteilt; es ist u.a. zulässig, wenn ihm gemäß Abs. 3 keine öffentlich en Belange ent - gegenstehen. Für das bestehende Nordparkcafé ist dies derzeit der Fall. Der Bieter hat eine Sanierung des Gebäudes bzw. einen Neubau in allen Belangen während des gesamten Planungs - und Bauprozesses eng und umfassend mit dem Stadtplanungsam t, dem Bauaufsichtsamt, dem Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege, dem Umweltamt, dem Stadtentwässerungsbetrieb sowie dem Garten -, Friedhofs - und Forstamt abzustimmen. Bei einer Neuerrichtung oder auch bei einem Umbau / Sanierung mit genehmigungspfl ichtigen Maßnahmen ist ein Bauantrag beim Bauaufsichtsamt einzureichen, der ggf. auch eines politischen Beschlusses (Bezirksvertretung) bedarf. Das Gebäude Kaiserswerther Straße 390 (Nordparkcafé) steht nicht unter Denkmalschutz. Für sämtliche Sanierungsma ßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes betreffen, greift jedoch der Umgebungsschutz und es ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das vorhandene Gebäude - volumen, die eingeschossige Bauweise, die vorhandenen und zeittypischen Fassaden - materialien, -details und -farben möglichst zu erhalten sind. Sollte das Gebäude Nordparkcafé abgebrochen werden, ist dies dem Liegenschaftsamt gegenüber anzuzeigen. Des Weiteren ist bei einem Abbruch des Gebäudes bei m Bauaufsichtsamt eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NW einzuholen. C. Vertragliche Vereinbarungen Entschädigung für Die Landeshauptstadt Düsseldorf geht bei der zu Seite 6 die Aufbauten und Höhe des Erbbauzinses bietenden Entschädigung für die vorhandenen Aufbauten von einem Betrag in Höhe von rund 200.000,00 Euro aus. Der Bodenwert zum heutigen Tag beträgt 315,00 Euro/m². Üblicherweise erwartet die Landes - hauptstadt Düsseldorf einen Erbbauzins in Höhe von 6 % des Bodenwertes. Im Erbbaurechtsvertrag wird eine Wertsicherungsklausel vereinbart. Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn kein angemessenes Gebot über die Höh e der Entschädigung für die Aufbauten und über die Höhe des Erbbauzinses eingereicht wurde. Zahlungs - verpflichtung Die Entschädigung ist 20 Tage nach Rechts - wirksamkeit des Erbbaurechtsvertrages fällig. Rücktrittsrecht Wird die Entschädigung für die Aufbauten nicht innerhalb von 4 Wochen seit Eintritt des Verzuges gezahlt, so behält sich die Landeshauptstadt Düsseldorf ein einseitiges Rücktrittsrecht vom Erbbaurechtsvertrag vor. Das Rücktrittsrecht ist solange ausübbar, solange nicht der Entschä - digun gsbetrag bei der Landeshauptstadt Düsseldorf eingegangen ist. Besitzübergang Monatserster nach Zahlung der Entschädigung. Laufzeit des Erbbaurechts 30 Jahre ab Eintragung des Erbbaurechts in das Erbbaugrundbuch. Im weiteren Verfahren kann über eine Verlä ngerungsoption verhandelt werden. Erschließungs - beitrag Der Erschließungsbeitrag nach §§ 127 ff. BauGB sowie der Kanalanschlussbeitrag sind – soweit noch nicht gezahlt – vom Erbbauberechtigten zu tragen. Altlasten/Sach - mängelhaftungs - ausschluss Die Übertragung der Aufbauten erfolgt im jetzigen, stark sanierungsbedingten Zustand, wie sie stehen und liegen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf leistet keine Gewähr für Sachmängel aller Art und die Freiheit von Altlasten. Belastungen Im Übrigen erfolgt die Übertragung des Erbbau - grundstücks – mit Ausnahme erforderlicher noch einzutragender Dienstbarkeiten – schulden - und lastenfrei. Nutzungskonzept/ Bau - bzw. Sanierungs - verpflichtung Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, das mit der Landeshauptstadt Düsseldorf abgestimmte Nutzungskonzept umzusetzen und die erforderlichen Sanierungs -, Modernisierungs -, Bau - oder Umbau - arbeiten oder eine Neubebauung unter Beachtung des Denkmalschutzes so zu fördern, dass diese innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Besitzübergang abgeschlossen sind und die vorgesehene Nutzung aufgenommen werden kann. Bei dem Zeitraum von zwei Jahren, innerhalb der Seite 7 die Umbauarbeiten / Bauarbeiten nach Besitzüber - gang abgeschlossen sein müssen, sind auch die Zeiten eines erforderli chen Abbruch - und Bau - genehmigungsverfahrens mit zu berücksichtigen. Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, das von ihm eingereichte und mit der Landeshauptstadt Düsseldorf abgestimmte Nutzungskonzept dauer - haft umzusetzen. Ausnahmen und Abweichungen vom Nutzungskonzept sind nur mit Zustimmung der Landeshauptstadt Düsseldorf zulässig. Verwendungszweck / besondere Vereinbarungen Das Erbbaurecht wird ausschließlich für eine öffentliche Nutzung zum Zwecke des Betriebes eines Gastronomieunternehmens (Café - und Restaurant - betrieb, kein Wohnen) eingeräumt. Eine darüber hinaus gehende Nutzung, sowohl im Hinblick auf die Flächengröße, wie auch der Nutzungsform, ist nicht zulässig. Die hierfür zugeordnete Fläche wird vertraglich festgehalten (siehe Lageplan). Die für eine Wahrnehmung der Betriebsausübung im Rahmen des Erbbaurechts weiter erforderlichen Flächen (z. B. Lagerflächen, Stellplatz) sind eben - falls auf der im Lageplan gekennzeichneten Fläche einzurichten. Die Freiflächengestaltung ist mit dem Garten -, Friedhofs - und Forstamt abzustimmen. Die Zufahrt zum Gastronomiebetrieb sowie die an - grenzende, ausgeschilderte Feuerwehr bewegungs - zone sind dauerhaft frei zu halten. Ein Abstellen von Fahrzeugen ist auf diesen Flächen nicht erlaubt. Die Anlieferung sowie das Abstellen von Fahrzeugen sind ausschließlich auf den im Vertrag für diese Zwecke ausgewiesenen Flächen zulässig. Die An - lieferung darf ausschließlich über die Lieferzufahrt mit Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamt - gewicht von 3,5 t erfolgen. Hierfür wird zu Lasten der städtischen Flächen eine Dienstbarkeit (Geh - und Fahrrecht) zugunsten des Erbbauberechtigten im Grundbuch eingetragen. Bei einem Neubau ist das Geh - und Fahrrecht durch eine öffentlich - rechtliche Baulast zu sichern. Wird im Rahm en einer baulichen Maßnahme eine Baustelleneinrichtungsfläche außerhalb der im Vertrag gesicherten Fläche oder die Zufahrt mit Baufahrzeugen erforderlich, ist hierfür der Abschluss eines kostenpflichtigen Nutzungsvertrages auf Grundlage der Entgeltordnung des Garten -, Friedhofs - und Forstamtes notwendig. Darin enthaltene Bedingungen und Auflagen sind zu Seite 8 beachten. Ebenso ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen. Nach Abschluss von baulichen Maßnahmen sind alle in Anspruch genommenen Grünflächen durch den Erbbauberechtigten sach - und fachgerecht wieder herzustellen und an - schließend durch den zuständigen Bezirksmeister des Garten -, Friedhofs - und Forstamtes abzu - nehmen. Näher

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

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Title: Ganzseitiges Foto URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00350163.pdf Published Time: Tue, 06 Aug 2019 13:05:18 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 94/2019