Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: 00350149.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00350149.pdf
Published Time: Tue, 19 Nov 2019 08:12:20 GMT
Number of Pages: 13
Markdown Content:
61/ 94/2019
> Xöffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
> Betrifft:
> Investorenauswahlverfahren Kaiserswerther Straße (Nordparkcafé)
> Fachbereich:
> 65 - Liegenschaftsamt
> Dezernentin / Dezernent:
> Beigeordnete Cornelia Zuschke
> Beratungsfolge:
> Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
> Ausschuss für
> Wirtschaftsförderung,
> Tourismus und
> Liegenschaften
> 27.08.2019 Vorberatung
> Ausschuss für
> Wohnungswesen und
> Modernisierung
> 02.09.2019 Vorberatung
> Ausschuss für Planung und
> Stadtentwicklung
> 05.12.2019 Entscheidung
> Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die maßgeblichen Kriterien für die Ausschreibung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für den Grundstücksbereich Kaiserswerther Straße (Nordparkcafé) im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Verfahrens.
> Sachdarstellung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf bestellt an der im Lageplan gekennzeichneten Grundstücksfläche Kaiserswerther Straße ein
Erbbaurecht und überträgt die Aufbauten (Gaststätte „Nordparkcafé“) im
Rahmen des Erbbaurechtsvertrages an den Erbbauberechtigten. Das vom Bieter einzureichende Nutzungskonzept (Café-/Restaurantbetrieb, kein Wohnen) für die Liegenschaft, die Höhe der Entschädigung für die Aufbauten sowie die Höhe des Erbbauzinses unterliegen dem Wettbewerb: Seite 2
Gemarkung Flur Flurstück Fläche
Stockum 9 Teilfläche aus 175 ca. 1.000 m²
A. Kurzbeschreibung
Objekt -
beschreibung:
Bei dem Objekt handelt es sich um ein ursprünglich
ca. 1960 erbautes Café, eingeschossig und ohne
Unterkellerung, in Ständerbauweise. Anfang der
1980iger Jahre wurde das Bestandsgebäude durch
einen Anbau erweitert. Das Gebäude verfügt über
eine Gesamtnutzf läche von rd. 350 m² zuzüglich 2
Terrassen für Außengastronomie. Die Immobilie
befindet sich im Nordpark (welcher unter
Denkmalschutz steht) und in diesem Park
nordwestlich des Aquazoos. Sie ist zum jetzigen
Zeitpunkt vermietet. Von Gästen kann das Café nu r
fußläufig erreicht werden. Die Anlieferung erfolgt
über einen Versorgungsweg des Aquazoos.
Das Objekt befindet sich trotz der Nähe zum Rhein
und aufgrund der Lage im Nordpark in einer
Nebenlage mit wenig Laufkundschaft.
Das Gebäude ist insgesamt in einem
sanierungsbedürftigen Zustand. Die Durchführung
der Bauarbeiten (Sanierung bzw. ggf. Neubau)
obliegt dem Erbbauberechtigten, der auch alle
anfallenden Kosten zu tragen hat. Ein
Energieausweis ist bereits beantragt und wird noch
erstellt.
B. Verfahrensbeschreibung / Verfahrensbedingungen
Verfahrens -
beschreibung
Die Bestellung des Erbbaurechts erfolgt im Rahmen
des nachfolgend näher beschriebenen Investoren -
auswahlverfahrens.
Die Übertragung der Aufbauten und die Bestellung
des Erbbaurechts so llen unter der Voraussetzung
erfolgen, dass das zur Ausführung vor -gesehene
Nutzungskonzept (Café - und Restaurantbetrieb, kein
Wohnen) realisiert wird.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt, im
Rahmen dieses Verfahrens nach den Kriterien
1. Nutzungskonzept / Projektidee / Architektur
(50 %)
2. Höhe der vom Bieter gebotenen
Entschädigung für die Aufbauten und Höhe
des vom Bieter gebotenen Erbbauzinses
(40 %)
3. energetisches und ökologisches Konzept
(10 %) Seite 3
einen Bieter auszuwählen.
Sie behält sich vor, ein zweistufiges Verfahren
durchzuführen und im Rahmen einer ersten
Bearbeitungsstufe anhand der vorgenannten
Kriterien bis zu 3 Bieter für eine zweite
Bearbeitungsstufe zu wählen. Die ausgewählten
Bieter werden in diesem Fall aufgefordert, weitere
noch zu benennende Unterlagen (z. B. alternative
Freiflächen - und Fassadengestaltungen) für die
abschließende Auswahl einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestellung des
Erbbaurechts zugunsten des ausgewählten Bieters
unter dem Vorbehalt der Zustimmung der
zuständigen Gemeindeorgane der Landeshauptstadt
Düsseldorf steht. Sobald der erforderliche Beschluss
des zuständigen Gemeindeorgans vorliegt, kann der
Erbbaurechtsvertrag zu den hier genannten
Bedingungen beurkundet werden. Die Beurkundung
soll spätestens 6 Wochen nach Beschlussfassung
erfolgen.
Abgabefrist für die
Bieterunterlagen
Die Bieterunterlagen müssen im verschlossenen
Umschlag bis
Freitag, den 20.12.2019, 12.00 Uhr
bei der Landeshauptstadt Düsseldorf,
Liegenschaftsamt,
Brinckmannstraße 4,
40225 Düsseldorf,
Zimmer 1.06
eingegangen sein.
Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften: „Nicht
öffnen! Angebotsfrist, 20.12.2019, 12.00 Uhr,
Erbbaurecht Kaiserswerther Straße, Nordparkcafé“.
Nach Ablauf dieser Frist eingehende An gebote sowie
mündliche oder unvollständige Angebote und
Angebote per E-Mail oder Telefax werden nicht
berücksichtigt. Sofern die Unterlagen per Post (über
die Zentrale Poststelle der Stadtverwaltung)
zugesandt werden, ist auf rechtzeitige Zusendung zu
acht en, da der interne Postverteilungslauf bis zu 3
Tagen Zeit in Anspruch nehmen kann.
Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang im o. g.
Raum. Eventuelle Verzögerungen bzw.
Versäumnisse von mit dem Transport beauftragten Seite 4
Personen und Unternehmen sind Risiko des Bieters.
Sofern die Landeshauptstadt Düsseldorf von der
Option Gebrauch machen sollte, eine zweite
Bearbeitungsstufe durchzuführen, wird für die
Einreichung der Unterlagen die weitere Abgabefrist
im Verfahren bekanntgegeben.
Einzureichende
Unterlagen zur
vorgenan nten
Abgabefrist zum
20.12.2019, 12.00
Uhr
Für das Angebot sind folgende Unterlagen in
Papierform sowie in digitaler Form auf CD in
dreifacher Ausfertigung einzureichen (Pläne als
Bilddateien, tif -/jpg -Format, maximale Qualität)
oder pdf -Dateien (hohe Qual ität, mindestens 300
dpi in Originalgröße), Flächenberechnung als Excel -
Dokument):
1. Konzeptidee (Sanierung oder Neubau)
2. Baubeschreibung
3. Nutzungskonzept
4. Lageplan im Maßstab 1:500, Außenanlagen -
gestaltung
5. Mindestens 2 aussagekräftige Perspektiven
Folgende Unterlagen sind ausschließlich in
Papierform einzureichen:
1. Darstellung der fachlichen Eignung im Hinblick
auf die Bau - bzw. Sanierungsverpflichtung und
den Betrieb eines Cafés / Restaurants (u.a.
durch geeignete Referenzen).
2. Finanzierungsnachweis über die Gesamt -
investition.
3. Name und Rechtsform des Bieters (=
Erbbauberechtigter). Im Falle einer Bieter -
gemeinschaft ist jedes Mitglied namentlich zu
nennen, gleiches gilt für den Fall einer
Projektgesellschaft. Nach Angebotsabgabe
ist eine Änderung in der Person des
Bieters (z.B. Bildung einer Bieter -
gemeinschaft, Ausscheiden eines Bieter -
gemeinschaftsmitglieds, Bildung einer
Projektgesellschaft, Änderungen in der
Rechtsform des Bieters) unzulässig und
führt zum Ausschluss.
4. Aktuelle Creditreform -Ausk unft des Bieters
(bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied,
bei Projektgesellschaften auch für die
Projektgesellschaft) nicht älter als maximal 4
Wochen.
5. Aktueller Handelsregisterauszug des Bieters
(bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied, Seite 5
bei Proje ktgesellschaften auch für die Projekt -
gesellschaft) nicht älter als vier Wochen.
6. Sollte der Bieter das Café / Restaurant nicht
selbst führen wollen, ist ein Nachweis über die
Eignung des Pächters einzureichen.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor,
fehlende Unterlagen nachzufordern oder ergänzende
Details zu den geforderten und eingereichten
Unterlagen vom Bieter zu fordern.
Rahmen -
bedingungen für
das
Entwurfskonzept
Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich, auf dem
sich das Nordparkcafé befindet, als Grünfläche dar.
Eine baurechtliche Ausweisung in Form eines
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes liegt nicht vor.
Das Objekt wird planungsrechtlich gemäß § 35 Abs.
2 BauGB beurteilt; es ist u.a. zulässig, wenn ihm
gemäß Abs. 3 keine öffentlich en Belange ent -
gegenstehen. Für das bestehende Nordparkcafé ist
dies derzeit der Fall.
Der Bieter hat eine Sanierung des Gebäudes bzw.
einen Neubau in allen Belangen während des
gesamten Planungs - und Bauprozesses eng und
umfassend mit dem Stadtplanungsam t, dem
Bauaufsichtsamt, dem Institut für Denkmalschutz
und Denkmalpflege, dem Umweltamt, dem
Stadtentwässerungsbetrieb sowie dem Garten -,
Friedhofs - und Forstamt abzustimmen. Bei einer
Neuerrichtung oder auch bei einem Umbau /
Sanierung mit genehmigungspfl ichtigen Maßnahmen
ist ein Bauantrag beim Bauaufsichtsamt
einzureichen, der ggf. auch eines politischen
Beschlusses (Bezirksvertretung) bedarf. Das
Gebäude Kaiserswerther Straße 390 (Nordparkcafé)
steht nicht unter Denkmalschutz. Für sämtliche
Sanierungsma ßnahmen, die das äußere
Erscheinungsbild des Gebäudes betreffen, greift
jedoch der Umgebungsschutz und es ist eine
denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig. Hierbei ist
zu berücksichtigen, dass das vorhandene Gebäude -
volumen, die eingeschossige Bauweise, die
vorhandenen und zeittypischen Fassaden -
materialien, -details und -farben möglichst zu
erhalten sind. Sollte das Gebäude Nordparkcafé
abgebrochen werden, ist dies dem Liegenschaftsamt
gegenüber anzuzeigen. Des Weiteren ist bei einem
Abbruch des Gebäudes bei m Bauaufsichtsamt eine
denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NW
einzuholen.
C. Vertragliche Vereinbarungen
Entschädigung für Die Landeshauptstadt Düsseldorf geht bei der zu Seite 6
die Aufbauten
und
Höhe des
Erbbauzinses
bietenden Entschädigung für die vorhandenen
Aufbauten von einem Betrag in Höhe von rund
200.000,00 Euro aus.
Der Bodenwert zum heutigen Tag beträgt 315,00
Euro/m². Üblicherweise erwartet die Landes -
hauptstadt Düsseldorf einen Erbbauzins in Höhe von
6 % des Bodenwertes. Im Erbbaurechtsvertrag wird
eine Wertsicherungsklausel vereinbart.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor,
das Verfahren aufzuheben, wenn kein
angemessenes Gebot über die Höh e der
Entschädigung für die Aufbauten und über die Höhe
des Erbbauzinses eingereicht wurde.
Zahlungs -
verpflichtung
Die Entschädigung ist 20 Tage nach Rechts -
wirksamkeit des Erbbaurechtsvertrages fällig.
Rücktrittsrecht Wird die Entschädigung für die Aufbauten nicht
innerhalb von 4 Wochen seit Eintritt des Verzuges
gezahlt, so behält sich die Landeshauptstadt
Düsseldorf ein einseitiges Rücktrittsrecht vom
Erbbaurechtsvertrag vor. Das Rücktrittsrecht ist
solange ausübbar, solange nicht der Entschä -
digun gsbetrag bei der Landeshauptstadt Düsseldorf
eingegangen ist.
Besitzübergang Monatserster nach Zahlung der Entschädigung.
Laufzeit des
Erbbaurechts
30 Jahre ab Eintragung des Erbbaurechts in das
Erbbaugrundbuch. Im weiteren Verfahren kann über
eine Verlä ngerungsoption verhandelt werden.
Erschließungs -
beitrag
Der Erschließungsbeitrag nach §§ 127 ff. BauGB
sowie der Kanalanschlussbeitrag sind – soweit noch
nicht gezahlt – vom Erbbauberechtigten zu tragen.
Altlasten/Sach -
mängelhaftungs -
ausschluss
Die Übertragung der Aufbauten erfolgt im jetzigen,
stark sanierungsbedingten Zustand, wie sie stehen
und liegen.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf leistet keine
Gewähr für Sachmängel aller Art und die Freiheit
von Altlasten.
Belastungen Im Übrigen erfolgt die Übertragung des Erbbau -
grundstücks – mit Ausnahme erforderlicher noch
einzutragender Dienstbarkeiten – schulden - und
lastenfrei.
Nutzungskonzept/
Bau - bzw.
Sanierungs -
verpflichtung
Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, das mit der
Landeshauptstadt Düsseldorf abgestimmte
Nutzungskonzept umzusetzen und die erforderlichen
Sanierungs -, Modernisierungs -, Bau - oder Umbau -
arbeiten oder eine Neubebauung unter Beachtung
des Denkmalschutzes so zu fördern, dass diese
innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach
Besitzübergang abgeschlossen sind und die
vorgesehene Nutzung aufgenommen werden kann.
Bei dem Zeitraum von zwei Jahren, innerhalb der Seite 7
die Umbauarbeiten / Bauarbeiten nach Besitzüber -
gang abgeschlossen sein müssen, sind auch die
Zeiten eines erforderli chen Abbruch - und Bau -
genehmigungsverfahrens mit zu berücksichtigen.
Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, das von ihm
eingereichte und mit der Landeshauptstadt
Düsseldorf abgestimmte Nutzungskonzept dauer -
haft umzusetzen. Ausnahmen und Abweichungen
vom Nutzungskonzept sind nur mit Zustimmung der
Landeshauptstadt Düsseldorf zulässig.
Verwendungszweck
/ besondere
Vereinbarungen
Das Erbbaurecht wird ausschließlich für eine
öffentliche Nutzung zum Zwecke des Betriebes eines
Gastronomieunternehmens (Café - und Restaurant -
betrieb, kein Wohnen) eingeräumt. Eine darüber
hinaus gehende Nutzung, sowohl im Hinblick auf die
Flächengröße, wie auch der Nutzungsform, ist nicht
zulässig. Die hierfür zugeordnete Fläche wird
vertraglich festgehalten (siehe Lageplan).
Die für eine Wahrnehmung der Betriebsausübung im
Rahmen des Erbbaurechts weiter erforderlichen
Flächen (z. B. Lagerflächen, Stellplatz) sind eben -
falls auf der im Lageplan gekennzeichneten Fläche
einzurichten. Die Freiflächengestaltung ist mit dem
Garten -, Friedhofs - und Forstamt abzustimmen.
Die Zufahrt zum Gastronomiebetrieb sowie die an -
grenzende, ausgeschilderte Feuerwehr bewegungs -
zone sind dauerhaft frei zu halten. Ein Abstellen von
Fahrzeugen ist auf diesen Flächen nicht erlaubt. Die
Anlieferung sowie das Abstellen von Fahrzeugen
sind ausschließlich auf den im Vertrag für diese
Zwecke ausgewiesenen Flächen zulässig. Die An -
lieferung darf ausschließlich über die Lieferzufahrt
mit Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamt -
gewicht von 3,5 t erfolgen. Hierfür wird zu Lasten
der städtischen Flächen eine Dienstbarkeit (Geh -
und Fahrrecht) zugunsten des Erbbauberechtigten
im Grundbuch eingetragen. Bei einem Neubau ist
das Geh - und Fahrrecht durch eine öffentlich -
rechtliche Baulast zu sichern.
Wird im Rahm en einer baulichen Maßnahme eine
Baustelleneinrichtungsfläche außerhalb der im
Vertrag gesicherten Fläche oder die Zufahrt mit
Baufahrzeugen erforderlich, ist hierfür der Abschluss
eines kostenpflichtigen Nutzungsvertrages auf
Grundlage der Entgeltordnung des Garten -,
Friedhofs - und Forstamtes notwendig. Darin
enthaltene Bedingungen und Auflagen sind zu Seite 8
beachten. Ebenso ist eine denkmalrechtliche
Erlaubnis einzuholen. Nach Abschluss von baulichen
Maßnahmen sind alle in Anspruch genommenen
Grünflächen durch den Erbbauberechtigten sach -
und fachgerecht wieder herzustellen und an -
schließend durch den zuständigen Bezirksmeister
des Garten -, Friedhofs - und Forstamtes abzu -
nehmen. Näher
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
61-94-2019 fiskalisch als Text anzeigen
Title: Ganzseitiges Foto
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00350163.pdf
Published Time: Tue, 06 Aug 2019 13:05:18 GMT
Number of Pages: 1
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