Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/066/2019

Investorenauswahlverfahren Torfbruchstraße 171/173

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
5Dokumente 19. Dezember 2019veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die maßgeblichen Kriterien für die Ausschreibung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für den Grundstücksbereich Torfbruchstraße 171/173 im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Verfahrens.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergibt die im Lageplan gekennzeichneten Grundstücksflächen nach dem Erbbaurecht im Rahmen des nachfolgend näher beschriebenen Verfahrens.

Der von den Bewerbern bezifferte jährliche Erbbauzins sowie die von Ihnen einzureichenden Entwurfskonzepte für die Bebauung der nach dem Erbbaurecht zu vergebenden Grundstücksflächen unterliegen dabei dem Wettbewerb.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. Dezember 2019. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00367445.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00367445.pdf Published Time: Mon, 04 May 2020 09:47:44 GMT Number of Pages: 14 Markdown Content: APS/066/2019 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Investorenauswahlverfahren Torfbruchstraße 171/173 Fachbereich: 65 - Liegenschaftsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften 03.03.2020 Vorberatung Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 09.03.2020 Vorberatung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 29.04.2020 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die maßgeblichen Kriterien für die Ausschreibung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für den Grundstücksbereich Torfbruchstraße 171/173 im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Verfahrens. Sachdarstellung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergibt die im Lageplan gekennzeichneten Grundstücksflächen nach dem Erbbaurecht im Rahmen des nachfolgend näher beschriebenen Verfahrens. Der von den Bewerbern bezifferte jährliche Erbbauzins sowie die von Ihnen einzureichenden Entwurfskonzepte für die Bebauung der nach dem Erbbaurecht zu vergebenden Grundstücksflächen unterliegen dabei dem Wettbewerb. Das Grundstück wurde im Vorfeld der geplanten Ausschreibung der SWD angeboten, von dieser jedoch aufgrund der schwierigen Grundstücksverhältnisse (Lärm, zu klein, Mischnutzung, Grundwasserhaltung) abgelehnt. Seite 2 Gemarkung Flur Flurstücke Fläche Gerresheim 20 28/226 ca. 1.530 m² A. Kurzbeschreibung Objektbeschreibung Das Erbbaurechtsgrundstück befindet sich im östlichen Teil der Landeshauptstadt Düsseldorf im Stadtbezirk 7 sowie der Gemarkung Gerresheim. Neben dem guten ÖPNV -Angebot (Buslinien, S-Bahnhof D´Dorf Gerresheim,) sowie der guten Verkehrsanbindung an das üb erregionale Verkehrsnetz (A 46), sind die sozialen Infrastruktureinrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen) gut erreichbar. Geschäfte des täglichen Bedarfes erreichen Sie fußläufig. Neben den im Baugebiet befindlichen ausgedehnten Grünflächen, laden auch die innerhalb weniger Minuten erreichbaren Naturschutz -, Erholungs - und Freizeitgebiete (Stadtwald Düsseldorf, Unterbacher See) zu Freizeitaktivitäten ein. (Die örtlichen Verkehrsverhältnisse können bei der Umsetzung einer Bebauung insbesondere bei der Ste llplatzthematik Berücksichtigung finden. Die aktuellen Regelungen entnehmen Sie bitte www.duesseldorf.de/ bauaufsichtsamt/a -z/stellplaetze - und -garagen -fuer -wohnnutzung.html bzw. http://maps.duesseldorf.de/stellplatzrichtlinie/ ) Der Bebauungsplan setzt Lärmpegelbereich VI bzw. V fest. Gemäß textlicher Festsetzung Nr. 15.1 sind an den Fassaden im Mischgebiet (MI) zwischen den im B -Plan genannten Lärmpunkten (Bereiche mit Schrägschraffur) Fenster und Öffnungen zu Aufenthaltsräumen nicht zulässig. (Hinweis: Aufenthaltsräume in Wohnungen sind z. B. Wohn -, Schlaf - und Kinderzimmer, Wohnküchen, Gemeinschaftsräume, Gästezimmer etc., nicht als Aufenthalt sräume gewertet werden z. B. Treppen, Bäder, Abstellkammern, reine kleine „Kochküchen“). Demzufolge ist eine Wohnbebauung auf dem Eckgrundstück nur schwer realisierbar (Ausschluss von Fenstern und Öffnungen zu Aufenthaltsräumen (vorgelagerte Loggien mit öf fenbaren Fenstern gelten als Öffnung)). Es wird geraten eine unsensible Nutzung, insbesondere für den am stärksten belasteten Gebäudeeckbereich Dreher - / Torfbruchstraße, vorzusehen. Hier bietet sich für stark verlärmte Gebäude -Eckbereiche an, den Erschlie ßungskern des Gebäudes (Treppenhaus etc.) oder eine unsensible Nutzung (Büros, Arztpraxen etc.) vorzusehen. Am Quellenbusch wurden z. B. für die zur Torfbruchstraße ausgerichtete Seite einer Wohnnutzung (langgestreckte riegelförmige Bebauung) Treppenräume, Bäder, kleine Kochküchen und Abstellräume vorgesehen, während die Aufenthaltsräume zur abgewandten, ruhigen Seite orientiert sind. Große „durchgesteckte“ Wohnräume können eine Festverglasung zur Straße und öffenbare Fenster zum Hof haben. Denkbar wären Ko nzepte mit einer Wohngruppe und/oder Wohnen und Arbeiten sowie kleinere Gewerbeeinheiten und Büros (zur Straße Co -Working - Arbeitsräume, zum Hof Co -Living). Im Mischgebiet ist auch Seite 3 eine gewerbliche Nutzung (z.B. Praxis oder Bereiche für ärztliche verordnete Anwendungen) z.B. im Erdgeschoss zulässig. Innovative Wohnkonzepte ggf. kombiniert mit Arbeitsräumen entlang der lärmbelasteten Fassadenbereiche sind ausdrücklich erwünscht. Die Wohnungen sollten preisgünstig sein. Z.B. ein Wohnkonzept für Personen mit ge ringem Einkommen, die eine Hausgemeinschaft in einem Mietobjekt mit sozialer Verantwortung und gegenseitiger Hilfe bilden möchten. “barrierefrei - bezahlbar - gemeinschaftlich“ Kleine barrierefreie / -arme sogenannte Kernwohnungen mit reduzierter Wohnflä che, die durch Angebote / Flächen wie Gemeinschaftsräume, Gästezimmer, Terrassen, Arbeits - und Werkräume o. ä. ergänzt werden können. Ggf. Wohncafé auch als Treffpunkt für gemeinsame Mahlzeiten und Aktivitäten. B. Verfahrensbeschreibung / Verfahrensbedingun gen Verfahrensbeschreibung Die Bestellung des Erbbaurechtes an dem Grundstück soll unter der Voraussetzung an einen Investor erfolgen, dass die zur Ausführung vorgesehene Entwurfsarbeit und das vorgesehene Nutzungskonzept realisiert werden. Das Verfahren richtet sich an Investoren und Interessenten, die an der Realisierung von Wohnbauvorhaben und kleinteiligen Büro -, und/oder Gewerbeeinheiten Interesse haben. In der ersten Stufe ist ein Ideenkonzept zu erarbeiten, dem Skizzen des Bauvorhabens so wie erste Grundrisse beizufügen sind. In der zweiten Stufe ist die Planung in Abstimmung mit dem Planungsamt der Stadt Düsseldorf zu konkretisieren. Das Bauvorhaben soll auf der Grundlage des gültigen Bebauungsplanes Nr. 5977/049 „Am Quellenbusch“ aus dem Jahre 2005 umgesetzt werden (s.a. http://maps.duesseldorf.de ). Die Festsetzungen sind einzuhalten. Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, ein mehrstufiges Verfahren durchzuführen. Ebenfalls behält sich die Landeshauptstadt Düsseldorf vor, Nachgebote zu fordern. Vorbehaltlich der Feststellung der Eignung des Bieters (s. dazu Punkt einzureichende Unterlagen) erfolgt die Auswahl anhand der nachfolgenden Wertungen: 1. Erbbauzins - 30 Punkte (Gebot x 30 ./. höchstes Gebot) 2. Städtebauliche, freiraumplanerische und architektonische Kriterien - 30 Punkte a) reagiert gestalterisch auf die Umgebung - 6 Punkte b) Bewertung des städtebaulichen Entwurfs (Umsetzbarkeit, Originalität) - 6 Punkte c) Verkehr (ausreichende PKW -Stellplätze, Anordnung Besucherstellplätze, Anordnung Tiefgarage, z.B. auch Carsharing, Fahrradstellplätze) - 6 Punkte d) Architektur (Fassadengestaltung Farbe/ Materialität; Fassadenbegrünung) - 9 Punkte e) Fre iraumplanung (Schaffung eines Seite 4 nutzergruppenspezifischen privaten und insbesondere gemeinschaftlich nutzbaren Freiraumes und Berücksichtigung des Gehrechtes für die Allgemeinheit. Aspekte der Stadtökologie sollen berücksichtigt werden) - 3 Punkte 3. Nutzungskonzept - 30 Punkte a) Berücksichtigung der preisgünstigen Wohnformen sowie zugeordneter Freiräume und Aufteilung Nutzungsarten (Vielfalt, Durchmischung - das Gebot mit dem höchsten Anteil in Segment preisgünstig bekommt hierbei die volle Punktzahl) - 14 Punkte b) Nachhaltigkeit (z .B. flexible Grundrisse, Halten im Bestand) - 7 Punkte c) Qualität der Grundrisse sollen zur Wohnraumversorgung geeignet, von guter Wohnqualität und wohntechnisch zweckmäßig sein. (Lärm und dazu gehört auch die Berücksichtigung von Nebenräumen wie Gemeinschaf tsraum, Keller, Trockenräume, Freisitze etc.) - 7 Punkte 4. Energetisches und ökologisches Konzept - 10 Punkte a) hoher angestrebter energetischer Standard, z.B. in Anlehnung an die KFW -Energieeffizienzhäuser - 4 Punkte b) Gebäudebezogener Ansatz, besonde re Anforderungen an Baustoffe - 4 Punkte c) Sonstiges (besondere Ansätze, die nicht unter a) und b) fallen) - 2 Punkte In den einzureichenden Unterlagen (siehe Punkt einzureichende Unterlagen zur vorgenannten Abgabefrist ) sind Erläuterungen zu den Punkten dieser Wertungsmatrix beizufügen. Das obsiegende Konzept wird Bestandteil (Bauverpflichtung) des zu schließenden Erbbaurechtsvertrages. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestellung des Erbbaurechtes unter dem Vorb ehalt der Zustimmung der zuständigen Gemeindeorgane der Landeshauptstadt Düsseldorf steht. Sobald der für die Bestellung des Erbbaurechtes erforderliche Beschluss des zuständigen Gemeindeorgans vorliegt, kann der Erbbaurechtsvertrag zu den hier genannten B edingungen beurkundet werden. Die Beurkundung des Erbbaurechtsvertrages soll spätestens 6 Monate nach Ratsbeschluss erfolgen Abgabefrist für die Konzeptbewerbung Die Unterlagen / das Angebot für die Teilnahme am Verfahren müssen im verschlossenem Umsch lag bis zum ……….. , 12.00 Uhr ( Frist wird noch festgesetzt - 5 Monate nach Beginn der Internetpräsenz) Seite 5 bei der Landeshauptstadt Düsseldorf, Liegenschaften, Brinckmannstraße 4, Zimmer 0.13, 40225 Düsseldorf eingegangen sein. Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften: „Nicht öffnen! Angebotsfrist Veröffentlichungstermin + 5 Monate , 12:00 Uhr Ausschreibungsverfahren: Torfbruchstraße 171/173 “ Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote sowie mündliche oder unvollständige Angebote und Angebote per E - Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt. Sofern die Unterlagen per Post (über die Zentrale Poststelle der Stadtverwaltung) zugesandt werden, ist auf rechtzeitige Zusendung zu achten, da der interne Postverteilungslauf bis zu 3 Tagen Zeit in Anspruch nehme n kann. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang im o. g. Zimmer. Evtl. Verzögerungen bzw. Versäumnisse von mit dem Transport beauftragten Personen und Unternehmen sind Risiko des Bieters. Sofern die Landeshauptstadt Düsseldorf von der Option Gebrauch macht, eine zweite Bearbeitungsstufe durchzuführen, wird für die Einreichung der Unterlagen die weitere Abgabefrist im Verfahren bekannt gegeben. Einzureichende Unterlagen / Konzeptbewerbung zur vorgenannten Abgabefrist Veröffentlichungstermin + 5 Monate Folgende Unterlagen sind in Papierform (2 Ausfertigungen) sowie in digitaler Form auf CD (jeweils 8 -fach) einzureichen: Zu Punkt 2 der Bewertungsmatrix - Kurze Erläuterung des städtebaulichen Entwurfes und des Nutzungskonzeptes - Einbindung in die stadträumliche Umgebung im Maßstab 1:5.000/ 1:2.000 - Städtebaulich/ freiraumplanerische Idee als Lageplan mit Dachaufsicht im Maßstab 1:500 mit Aussagen zu dem Gebäudekörper und deren Dachbegrünung (inkl. Darstellung der Geschossigkeiten), Erschließung sowi e Darstellung der Regelung der Erschließung innerhalb des Grundstücks (vor allem die Zu - und Ausfahrt der Tiefgarage sowie möglicher Anlieferverkehre). Bei der Freiraumgestaltung sind private und gemeinschaftliche Flächen mit dem jeweiligen angestrebten Nutzungskonzept darzustellen. Unterbaute Flächen sind intensiv zu begrünen. Dabei sind geplante Tiefgaragen zu überdecken (mindestens 0,80 m + Drainschicht. Bei Baumstandorten auf Tiefgaragen beträgt die Überdeckung mindestens 1,30 m + Drainschicht) . Au ssagekräftige Perspektiven als Skizze: - Blick von der Torfbruchstraße - Blick von der Dreherstraße - Zwei Ansichten als Skizzen inkl. Höhenangaben und Darstellung der bestehenden Nachbarbebauung - Grundrissgestaltung (auch zu Punkt 3 der Bewertungsmatrix ), Lage und Größe der Nebenräume Seite 6 - Prüfplan mit Darstellung der Abstandflächen, Lage und Anzahl der Stellplätze sowie Festsetzungen des B- Planes (in erster Linie die Baugrenzen und Baulinien, die 14 m Gebäudetiefe, das Gehrecht, der Durchgang, die Durchfahrt etc.) - Zusammenstellung der wichtigen Flächenkennwerte (inkl. Grünflächenanteile) und Berechnung von GFZ und GRZ sowie Berechnung einer gesonderten GRZ unter Berücksichtigung der Grundstücksversiegelung mit Zufahrten und Wegen sowie Angaben zu den unterbauten Flä chen entsprechend dem beiliegenden Formblatt - Ausführungen zu Lärmschutz und Architektur, d.h. Gestaltungskatalog Materialen, Fassadengestaltung - Ausführungen zur Freiraumgestaltung, Bepflanzungskonzept / Materialien der Flächenbefestigung / Fassaden - und Da chbegrünung Zu Punkt 3 der Bewertungsmatrix (neben den unter 2. aufgeführten Unterlagen) - Nutzungskonzept mit Angaben der Grundfläche, Geschossfläche sowie oberirdischer und unterirdischer BGF (sofern nicht nur Wohnen geplant wird, je Nutzungsart im Formb latt einzutragen) Zu Punkt 4 der Bewertungsmatrix - Kurze Erläuterung des energetischen und ökologischen Konzepts Folgende Unterlagen sind ausschließlich in Papierform einzureichen: Zu Punkt 1 der Bewertungsmatrix Detaillierte Erbbauzinsvorstellung; es ist ein Bodenwert anzugeben, dieser ist informativ aufzuschlüsseln nach Wohnfläche (nach Wohnflächenverordnung) bzw. BGF (Hinweis: zu Vergleichszwecken wird von einem Verhältnis Wohnfläche/ BGF von 0,75 ausgegangen) – s.a. Formblatt Zur Eignung des Bieters Name und Rechtsform des Bieters (= zukünftigen Vertragspartners), Darstellung der fachlichen Eignung (insbesondere im Hinblick auf die Bauverpflichtung), aktuelle Creditreformauskunft des Bieters, Finanzierungsnachweis über die Gesamtinvestition. Die gena nnten Unterlagen sind folgendermaßen einzureichen: - Skizzen DIN A3 - ausgedruckter Erläuterungsbericht - ausgedrucktes und ausgefülltes Formblatt - Skizzen als pdf (hohe Qualität, mind. 300 dpi in Originalgröße) oder JPEG (maximale Qualität) - Erläuterungsbericht als Word -Dokument - Flächenberechnung im Formblatt einzufügen Hinweis Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, weitere Details zu den geforderten und eingereichten Unterlagen vom Seite 7 Bewerber zu fordern. Rahmenbedingungen für das Entwurfskonzept Bebaubarkeit und Zielrichtung Das zu überplanende Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen (im Sinne des § 30 Abs. 1 Bau GB qualifizierten) Bebauungsplans Nr. 5977/049 „Am Quellenbusch“ aus dem Jahre 2005. Die Details entnehmen Sie bi tte, dem Bebauungsplan sowie den textlichen Festsetzungen. Abrufbar unter http://maps.duesseldorf.de Besonderer Wert wird auf die Architektur, den Lärmschutz und das Nutzungskonzept gelegt. Lärm Die Beurteilungspegel im Eckbereich des bestehenden Gebäudes 74 dB(A) am Tag und 65 dB(A) in der Nacht. Eine

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

2 fiskalischer Plan Torfbruchstraße als Text anzeigen
Title: 00367451.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00367451.pdf Published Time: Thu, 19 Dec 2019 09:30:11 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
4 B Plan Torfbruchstraße als Text anzeigen
Title: 00367453.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00367453.pdf Published Time: Thu, 19 Dec 2019 09:30:24 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/066/2019