Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: 00367445.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00367445.pdf
Published Time: Mon, 04 May 2020 09:47:44 GMT
Number of Pages: 14
Markdown Content:
APS/066/2019
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Investorenauswahlverfahren Torfbruchstraße 171/173
Fachbereich:
65 - Liegenschaftsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für
Wirtschaftsförderung,
Tourismus und
Liegenschaften
03.03.2020 Vorberatung
Ausschuss für
Wohnungswesen und
Modernisierung
09.03.2020 Vorberatung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
29.04.2020 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die maßgeblichen Kriterien für die Ausschreibung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für den Grundstücksbereich Torfbruchstraße 171/173 im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Verfahrens.
Sachdarstellung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergibt die im Lageplan gekennzeichneten Grundstücksflächen nach dem Erbbaurecht im Rahmen des nachfolgend näher beschriebenen Verfahrens.
Der von den Bewerbern bezifferte jährliche Erbbauzins sowie die von Ihnen einzureichenden Entwurfskonzepte für die Bebauung der nach dem Erbbaurecht zu vergebenden Grundstücksflächen unterliegen dabei dem Wettbewerb.
Das Grundstück wurde im Vorfeld der geplanten Ausschreibung der SWD angeboten, von dieser jedoch aufgrund der schwierigen Grundstücksverhältnisse (Lärm, zu klein, Mischnutzung, Grundwasserhaltung) abgelehnt. Seite 2
Gemarkung Flur Flurstücke Fläche
Gerresheim 20 28/226 ca. 1.530 m²
A. Kurzbeschreibung
Objektbeschreibung Das Erbbaurechtsgrundstück befindet sich im östlichen Teil der
Landeshauptstadt Düsseldorf im Stadtbezirk 7 sowie der
Gemarkung Gerresheim.
Neben dem guten ÖPNV -Angebot (Buslinien, S-Bahnhof
D´Dorf Gerresheim,) sowie der guten Verkehrsanbindung an
das üb erregionale Verkehrsnetz (A 46), sind die sozialen
Infrastruktureinrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen) gut
erreichbar. Geschäfte des täglichen Bedarfes erreichen Sie
fußläufig. Neben den im Baugebiet befindlichen ausgedehnten
Grünflächen, laden auch die innerhalb weniger Minuten
erreichbaren Naturschutz -, Erholungs - und Freizeitgebiete
(Stadtwald Düsseldorf, Unterbacher See) zu Freizeitaktivitäten
ein.
(Die örtlichen Verkehrsverhältnisse können bei der Umsetzung
einer Bebauung insbesondere bei der Ste llplatzthematik
Berücksichtigung finden. Die aktuellen Regelungen entnehmen
Sie bitte www.duesseldorf.de/ bauaufsichtsamt/a -z/stellplaetze -
und -garagen -fuer -wohnnutzung.html bzw.
http://maps.duesseldorf.de/stellplatzrichtlinie/ )
Der Bebauungsplan setzt Lärmpegelbereich VI bzw. V fest.
Gemäß textlicher Festsetzung Nr. 15.1 sind an den Fassaden
im Mischgebiet (MI) zwischen den im B -Plan genannten
Lärmpunkten (Bereiche mit Schrägschraffur) Fenster und
Öffnungen zu Aufenthaltsräumen nicht zulässig. (Hinweis:
Aufenthaltsräume in Wohnungen sind z. B. Wohn -, Schlaf - und
Kinderzimmer, Wohnküchen, Gemeinschaftsräume,
Gästezimmer etc., nicht als Aufenthalt sräume gewertet werden
z. B. Treppen, Bäder, Abstellkammern, reine kleine
„Kochküchen“). Demzufolge ist eine Wohnbebauung auf dem
Eckgrundstück nur schwer realisierbar (Ausschluss von
Fenstern und Öffnungen zu Aufenthaltsräumen (vorgelagerte
Loggien mit öf fenbaren Fenstern gelten als Öffnung)). Es wird
geraten eine unsensible Nutzung, insbesondere für den am
stärksten belasteten Gebäudeeckbereich Dreher - /
Torfbruchstraße, vorzusehen. Hier bietet sich für stark
verlärmte Gebäude -Eckbereiche an, den Erschlie ßungskern
des Gebäudes (Treppenhaus etc.) oder eine unsensible
Nutzung (Büros, Arztpraxen etc.) vorzusehen. Am
Quellenbusch wurden z. B. für die zur Torfbruchstraße
ausgerichtete Seite einer Wohnnutzung (langgestreckte
riegelförmige Bebauung) Treppenräume, Bäder, kleine
Kochküchen und Abstellräume vorgesehen, während die
Aufenthaltsräume zur abgewandten, ruhigen Seite orientiert
sind. Große „durchgesteckte“ Wohnräume können eine
Festverglasung zur Straße und öffenbare Fenster zum Hof
haben. Denkbar wären Ko nzepte mit einer Wohngruppe
und/oder Wohnen und Arbeiten sowie kleinere
Gewerbeeinheiten und Büros (zur Straße Co -Working -
Arbeitsräume, zum Hof Co -Living). Im Mischgebiet ist auch Seite 3
eine gewerbliche Nutzung (z.B. Praxis oder Bereiche für
ärztliche verordnete Anwendungen) z.B. im Erdgeschoss
zulässig.
Innovative Wohnkonzepte ggf. kombiniert mit Arbeitsräumen
entlang der lärmbelasteten Fassadenbereiche sind
ausdrücklich erwünscht. Die Wohnungen sollten preisgünstig
sein. Z.B. ein Wohnkonzept für Personen mit ge ringem
Einkommen, die eine Hausgemeinschaft in einem Mietobjekt
mit sozialer Verantwortung und gegenseitiger Hilfe bilden
möchten. “barrierefrei - bezahlbar - gemeinschaftlich“
Kleine barrierefreie / -arme sogenannte Kernwohnungen mit
reduzierter Wohnflä che, die durch Angebote / Flächen wie
Gemeinschaftsräume, Gästezimmer, Terrassen, Arbeits - und
Werkräume o. ä. ergänzt werden können.
Ggf. Wohncafé auch als Treffpunkt für gemeinsame Mahlzeiten
und Aktivitäten.
B. Verfahrensbeschreibung / Verfahrensbedingun gen
Verfahrensbeschreibung Die Bestellung des Erbbaurechtes an dem Grundstück soll
unter der Voraussetzung an einen Investor erfolgen, dass die
zur Ausführung vorgesehene Entwurfsarbeit und das
vorgesehene Nutzungskonzept realisiert werden.
Das Verfahren richtet sich an Investoren und Interessenten, die
an der Realisierung von Wohnbauvorhaben und kleinteiligen
Büro -, und/oder Gewerbeeinheiten Interesse haben.
In der ersten Stufe ist ein Ideenkonzept zu erarbeiten, dem
Skizzen des Bauvorhabens so wie erste Grundrisse beizufügen
sind. In der zweiten Stufe ist die Planung in Abstimmung mit
dem Planungsamt der Stadt Düsseldorf zu konkretisieren.
Das Bauvorhaben soll auf der Grundlage des gültigen
Bebauungsplanes Nr. 5977/049 „Am Quellenbusch“ aus dem
Jahre 2005 umgesetzt werden (s.a.
http://maps.duesseldorf.de ). Die Festsetzungen sind
einzuhalten.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, ein
mehrstufiges Verfahren durchzuführen. Ebenfalls behält sich
die Landeshauptstadt Düsseldorf vor, Nachgebote zu fordern.
Vorbehaltlich der Feststellung der Eignung des Bieters (s. dazu
Punkt einzureichende Unterlagen) erfolgt die Auswahl anhand
der nachfolgenden Wertungen:
1. Erbbauzins - 30 Punkte (Gebot x 30 ./. höchstes
Gebot)
2. Städtebauliche, freiraumplanerische und architektonische
Kriterien - 30 Punkte
a) reagiert gestalterisch auf die Umgebung - 6 Punkte
b) Bewertung des städtebaulichen Entwurfs
(Umsetzbarkeit, Originalität) - 6 Punkte
c) Verkehr (ausreichende PKW -Stellplätze,
Anordnung Besucherstellplätze, Anordnung
Tiefgarage, z.B. auch Carsharing,
Fahrradstellplätze) - 6 Punkte
d) Architektur (Fassadengestaltung Farbe/ Materialität;
Fassadenbegrünung) - 9 Punkte
e) Fre iraumplanung (Schaffung eines Seite 4
nutzergruppenspezifischen privaten und
insbesondere gemeinschaftlich nutzbaren
Freiraumes und Berücksichtigung des Gehrechtes
für die Allgemeinheit. Aspekte der Stadtökologie
sollen berücksichtigt werden) - 3 Punkte
3. Nutzungskonzept - 30 Punkte
a) Berücksichtigung der preisgünstigen Wohnformen
sowie zugeordneter Freiräume und Aufteilung
Nutzungsarten (Vielfalt, Durchmischung - das
Gebot mit dem höchsten Anteil in Segment
preisgünstig bekommt hierbei die volle Punktzahl) -
14 Punkte
b) Nachhaltigkeit (z .B. flexible Grundrisse, Halten im
Bestand) - 7 Punkte
c) Qualität der Grundrisse sollen zur
Wohnraumversorgung geeignet, von guter
Wohnqualität und wohntechnisch zweckmäßig sein.
(Lärm und dazu gehört auch die Berücksichtigung
von Nebenräumen wie Gemeinschaf tsraum, Keller,
Trockenräume, Freisitze etc.) - 7 Punkte
4. Energetisches und ökologisches Konzept - 10 Punkte
a) hoher angestrebter energetischer Standard, z.B. in
Anlehnung an die KFW -Energieeffizienzhäuser -
4 Punkte
b) Gebäudebezogener Ansatz, besonde re
Anforderungen an Baustoffe - 4 Punkte
c) Sonstiges (besondere Ansätze, die nicht unter a)
und b) fallen) - 2 Punkte
In den einzureichenden Unterlagen (siehe Punkt
einzureichende Unterlagen zur vorgenannten Abgabefrist ) sind
Erläuterungen zu den Punkten dieser Wertungsmatrix
beizufügen.
Das obsiegende Konzept wird Bestandteil (Bauverpflichtung)
des zu schließenden Erbbaurechtsvertrages.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestellung des
Erbbaurechtes unter dem Vorb ehalt der Zustimmung der
zuständigen Gemeindeorgane der Landeshauptstadt
Düsseldorf steht. Sobald der für die Bestellung des
Erbbaurechtes erforderliche Beschluss des zuständigen
Gemeindeorgans vorliegt, kann der Erbbaurechtsvertrag zu
den hier genannten B edingungen beurkundet werden.
Die Beurkundung des Erbbaurechtsvertrages soll
spätestens 6 Monate nach Ratsbeschluss erfolgen
Abgabefrist für die
Konzeptbewerbung
Die Unterlagen / das Angebot für die Teilnahme am Verfahren
müssen im verschlossenem Umsch lag
bis zum ……….. , 12.00 Uhr ( Frist wird noch festgesetzt - 5
Monate nach Beginn der Internetpräsenz) Seite 5
bei der
Landeshauptstadt Düsseldorf, Liegenschaften,
Brinckmannstraße 4, Zimmer 0.13,
40225 Düsseldorf
eingegangen sein. Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften:
„Nicht öffnen! Angebotsfrist Veröffentlichungstermin + 5
Monate , 12:00 Uhr Ausschreibungsverfahren:
Torfbruchstraße 171/173 “
Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote sowie
mündliche oder unvollständige Angebote und Angebote per E -
Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt. Sofern die
Unterlagen per Post (über die Zentrale Poststelle der
Stadtverwaltung) zugesandt werden, ist auf rechtzeitige
Zusendung zu achten, da der interne Postverteilungslauf bis zu
3 Tagen Zeit in Anspruch nehme n kann.
Entscheidend ist der fristgerechte Eingang im o. g. Zimmer.
Evtl. Verzögerungen bzw. Versäumnisse von mit dem
Transport beauftragten Personen und Unternehmen sind Risiko
des Bieters.
Sofern die Landeshauptstadt Düsseldorf von der Option
Gebrauch macht, eine zweite Bearbeitungsstufe
durchzuführen, wird für die Einreichung der Unterlagen die
weitere Abgabefrist im Verfahren bekannt gegeben.
Einzureichende Unterlagen /
Konzeptbewerbung zur
vorgenannten Abgabefrist
Veröffentlichungstermin + 5
Monate
Folgende Unterlagen sind in Papierform (2 Ausfertigungen)
sowie in digitaler Form auf CD (jeweils 8 -fach) einzureichen:
Zu Punkt 2 der Bewertungsmatrix
- Kurze Erläuterung des städtebaulichen Entwurfes und
des Nutzungskonzeptes
- Einbindung in die stadträumliche Umgebung im
Maßstab 1:5.000/ 1:2.000
- Städtebaulich/ freiraumplanerische Idee als Lageplan
mit Dachaufsicht im Maßstab 1:500 mit Aussagen zu
dem Gebäudekörper und deren Dachbegrünung (inkl.
Darstellung der Geschossigkeiten), Erschließung sowi e
Darstellung der Regelung der Erschließung innerhalb
des Grundstücks (vor allem die Zu - und Ausfahrt der
Tiefgarage sowie möglicher Anlieferverkehre). Bei der
Freiraumgestaltung sind private und gemeinschaftliche
Flächen mit dem jeweiligen angestrebten
Nutzungskonzept darzustellen. Unterbaute Flächen
sind intensiv zu begrünen. Dabei sind geplante
Tiefgaragen zu überdecken (mindestens 0,80 m +
Drainschicht. Bei Baumstandorten auf Tiefgaragen
beträgt die Überdeckung mindestens 1,30 m +
Drainschicht) . Au ssagekräftige Perspektiven als Skizze:
- Blick von der Torfbruchstraße
- Blick von der Dreherstraße
- Zwei Ansichten als Skizzen inkl. Höhenangaben und
Darstellung der bestehenden Nachbarbebauung
- Grundrissgestaltung (auch zu Punkt 3 der
Bewertungsmatrix ), Lage und Größe der Nebenräume Seite 6
- Prüfplan mit Darstellung der Abstandflächen, Lage und
Anzahl der Stellplätze sowie Festsetzungen des B-
Planes (in erster Linie die Baugrenzen und Baulinien,
die 14 m Gebäudetiefe, das Gehrecht, der Durchgang,
die Durchfahrt etc.)
- Zusammenstellung der wichtigen Flächenkennwerte
(inkl. Grünflächenanteile) und Berechnung von GFZ
und GRZ sowie Berechnung einer gesonderten GRZ
unter Berücksichtigung der Grundstücksversiegelung
mit Zufahrten und Wegen sowie Angaben zu den
unterbauten Flä chen entsprechend dem beiliegenden
Formblatt
- Ausführungen zu Lärmschutz und Architektur, d.h.
Gestaltungskatalog Materialen, Fassadengestaltung
- Ausführungen zur Freiraumgestaltung,
Bepflanzungskonzept / Materialien der
Flächenbefestigung / Fassaden - und Da chbegrünung
Zu Punkt 3 der Bewertungsmatrix (neben den unter 2.
aufgeführten Unterlagen)
- Nutzungskonzept mit Angaben der Grundfläche,
Geschossfläche sowie oberirdischer und unterirdischer
BGF (sofern nicht nur Wohnen geplant wird, je
Nutzungsart im Formb latt einzutragen)
Zu Punkt 4 der Bewertungsmatrix
- Kurze Erläuterung des energetischen und ökologischen
Konzepts
Folgende Unterlagen sind ausschließlich in Papierform
einzureichen:
Zu Punkt 1 der Bewertungsmatrix
Detaillierte Erbbauzinsvorstellung; es ist ein Bodenwert
anzugeben, dieser ist informativ aufzuschlüsseln nach
Wohnfläche (nach Wohnflächenverordnung) bzw. BGF
(Hinweis: zu Vergleichszwecken wird von einem Verhältnis
Wohnfläche/ BGF von 0,75 ausgegangen) – s.a. Formblatt
Zur Eignung des Bieters
Name und Rechtsform des Bieters (= zukünftigen
Vertragspartners), Darstellung der fachlichen Eignung
(insbesondere im Hinblick auf die Bauverpflichtung), aktuelle
Creditreformauskunft des Bieters, Finanzierungsnachweis über
die Gesamtinvestition.
Die gena nnten Unterlagen sind folgendermaßen einzureichen:
- Skizzen DIN A3
- ausgedruckter Erläuterungsbericht
- ausgedrucktes und ausgefülltes Formblatt
- Skizzen als pdf (hohe Qualität, mind. 300 dpi in
Originalgröße) oder JPEG (maximale Qualität)
- Erläuterungsbericht als Word -Dokument
- Flächenberechnung im Formblatt einzufügen
Hinweis
Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, weitere
Details zu den geforderten und eingereichten Unterlagen vom Seite 7
Bewerber zu fordern.
Rahmenbedingungen für das
Entwurfskonzept
Bebaubarkeit und Zielrichtung
Das zu überplanende Grundstück liegt im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen (im Sinne des § 30 Abs. 1 Bau GB
qualifizierten) Bebauungsplans Nr. 5977/049 „Am
Quellenbusch“ aus dem Jahre 2005.
Die Details entnehmen Sie bi tte, dem Bebauungsplan sowie
den textlichen Festsetzungen. Abrufbar unter
http://maps.duesseldorf.de
Besonderer Wert wird auf die Architektur, den Lärmschutz und
das Nutzungskonzept gelegt.
Lärm
Die Beurteilungspegel im Eckbereich des bestehenden
Gebäudes 74 dB(A) am Tag und 65 dB(A) in der Nacht. Eine
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
2 fiskalischer Plan Torfbruchstraße als Text anzeigen
Title: 00367451.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00367451.pdf
Published Time: Thu, 19 Dec 2019 09:30:11 GMT
Number of Pages: 1
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4 B Plan Torfbruchstraße als Text anzeigen
Title: 00367453.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00367453.pdf
Published Time: Thu, 19 Dec 2019 09:30:24 GMT
Number of Pages: 1
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