Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: 00456672.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00456672.pdf
Published Time: Wed, 17 Aug 2022 04:44:17 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV1/179/2022
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Königsallee 21,23 - Teilabbruch des Gebäudes
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 26.08.2022 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung von Abbruchmaßnahmen an einem Gebäude im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung und der Denkmal-bereichssatzung Königsallee.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Königsallee 21,23 liegt im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung und der Denkmalbereichssatzung Königsallee. Demnach bedürfen sämtliche bauliche Maßnahmen sowie insbesondere die Beseitigung der Erlaubnis.
Im Bereich der Erhaltungssatzung soll die städtebauliche Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt geschützt werden. Die zu schützenden Gebäude prägen allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt. Ebenso sind die Gebäude zu schützen, die von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung sind.
Das im Bestand vorhandene sechsgeschossige Gebäude wurde im Jahr 1975 mit vier Untergeschossen auf einer Grundstücksfläche von ca. 3.600 m² errichtet.
Dieses Gebäude soll nun in ein nutzungsoffenes, zukunftssicheres und attraktives Geschäftshaus umgebaut werden. Mit dem hier vorliegenden Antrag sollen erste Maßnahmen zur Vorbereitung genehmigt werden.
Beantragt ist vorab die teilweise Beseitigung des Gebäudes. Hierzu sollen die bestehenden Staffelgeschosse und die Fassaden zurückgebaut werden. Weiterhin Seite 2
erfolgt ein Teilrückbau und die Entkernung des Innenausbaus. Die Planung sieht dabei vor, große Teile des bestehenden Rohbaus zu erhalten und in die Neukonzeption zu integrieren.
Der entsprechende Bauantrag für die Neuentwicklung des Grundstückes wird der Bezirksvertretung nach Abschluss der baurechtlichen Prüfung im Rahmen einer gesonderten Beschlussvorlage vorgestellt.
Begründung:
Der Teilabbruch ist dem Genehmigungsantrag vorgeschaltet, um die vorbereitenden baulichen Maßnahmen einleiten zu können.
Das Gebäude aus den 70-er Jahren entspricht nicht den Zielen der Erhaltungssatzung, der Erhalt von Gebäudeteilen und der Umbau sind jedoch begrüßenswert.
Das Abstimmungsverfahren mit den Fachämtern wurde durchgeführt, es bestehen keine Bedenken seitens des Umweltamtes und des Stadtplanungsamtes.
Das Vorhaben ist mit der Denkmalbehörde abgestimmt und die denkmalrechtliche Erlaubnis liegt vor.
Anlagen:
Katasterauszug Luftbild Amtlicher_Lageplan Schnitt
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Title: 00456683.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00456683.pdf
Published Time: Thu, 11 Aug 2022 11:31:12 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
KÖ21 — Projektvorstellung für die Bezirksvertretung — August 2022
## Amtlicher Lageplan
PDenkmalnummer: 05111000 A 1323 (Gesamtanlage mit Stadtgraben und Gartenanlagen) Denkmalnummer: 05111000 A 586 Denkmalnummer: 05111000 A 787