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APS/143/2025
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Mehrfachbeauftragung im kooperativen Verfahren - Tuchtinsel - Vorbereitung einer
Mehrfachbeauftragung und Öffentlichkeitsbeteiligung
Fachbereich:
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 05.12.2025 Anhörung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
28.01.2026 Entscheidung
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Sitzung des APS am 28.01.2026 Vorlage Nr. APS/143/2025
Mehrfachbeauftragung im Vorbereitung einer
kooperativen Verfahren Mehrfachbeauftragung und
- Tuchtinsel - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Vorlage Nr. APS/143/2025
Mehrfachbeauftragung im kooperativen Verfahren
- Tuchtinsel -
- Vorbereitung einer Mehrfachbeauftragung im kooperativen Verfahren
- Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zur Vorbereitung einer Mehrfachbeauftragung im
kooperativen Verfahren - Tuchtinsel - sowie Vorbereitung einer
Öffentlichkeitsbeteiligung angehört und empfiehlt dem Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung unterstützt das in der
Sachdarstellung aufgezeigte Vorgehen zur weiteren Entwicklung der
sogenannten Tuchtinsel und begrüßt den Vorschlag einer
Mehrfachbeauftragung im kooperativem Verfahren durch den
Vorhabenträger. Die Verwaltung wird beauftragt, die beschriebenen
Prozesse, insbesondere auch die Durchführung einer
Öffentlichkeitsbeteiligung, zu begleiten und fortzuführen.
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Sachdarstellung:
Mehrfachbeauftragung im kooperativen Verfahren
- Tuchtinsel -
Luftbild mit Umring des Plangebietes; Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf
Kurzbeschreibung des Projektes
Anlass und Ziele des Verfahrens
Der städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerb Kö-Bogen II hat im Jahr 2009
bereits eine Weiterentwicklung der Tuchtinsel vorgesehen, die bislang - auch
aufgrund mehrerer Eigentümer - nicht gesamtheitlich umgesetzt werden konnte.
Während die Realisierung des Kö-Bogen I und II voranschritt und weitere
Entwicklungen (Ingenhoven Tal, Alte Leipziger, aktuelle Opernentwicklung, etc.) die
Transformation der Innenstadt voranbrachten, kamen die Bemühungen zur
städtebaulich-architektonischen Qualifizierung der Tuchtinsel bislang über Ideen
nicht hinaus.
Nach einer Klärung der eigentumsrechtlichen Voraussetzungen soll nun der
Lückenschluss vollzogen werden. Ziel des Projektentwicklers ist es, die Tuchtinsel
sowohl zukunftsweisend architektonisch zu qualifizieren als auch einen Mehrwert für
die Stadt(-gesellschaft) zu generieren. Die Tuchtinsel soll als urbaner Knotenpunkt
zwischen Schadowstraße, Berliner Allee, Immermannstraße und Kö -Bogen fungieren.
Neben dem neuen Opernhaus, das einen wichtigen städtebaulichen Impuls am
östlichen Ende der Schadowstraße setzen wird, soll die Entwicklung der Tuchtinsel
einen weiteren, zukunftsweisenden Baustein im urbanen Gefüge des Rheinboulevards
ausbilden.
Plangebiet und Umgebung
Die sogenannte Tuchtinsel befindet sich in der zentralen Innenstadt, im nahen
Umfeld architektonischer Ikonen, wie Dreischeibenhaus und Schauspielhaus. Das
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direkte Gegenüber bildet das sogenannte „Ingehoven-Tal".
Die Tuchtinsel liegt südlich der Schadowstraße. Im Osten grenzt das Grundstück an
die Zufahrt in den Kö-Bogen-Tunnel, im Westen an die Berliner Allee. Zum
Plangebiet gehören ebenso zwei Grundstücke östlich der Zufahrt in den Kö-Bogen-
Tunnel.
In unmittelbarer Nähe des Plangebietes sind alle zentralen, innerstädtischen
Nutzungen verortet. Neben kulturellen Einrichtungen, befinden sich dort hochwertige
Büro- und Einzelhandelsimmobilien sowie Wohnnutzungen. Die Tuchtinsel ist
aufgrund seiner zentralen Lage, insbesondere auch durch den öffentlichen
Personennahverkehr, sehr gut erreichbar.
Bestehendes Planungsrecht
Die Vorhabengrundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes 5477/125 „Kö -Bogen 2. BA". An der Stelle weist der
Bebauungsplan zwei Kerngebiete aus. Das Maß der N utzung ist nicht festgesetzt und
wird demnach gemäß § 34 BauGB beurteilt.
Hochhausrahmenplan
Der Hochhausrahmenplan (HRP) definiert für das Plangebiet, aufgrund der Lage
innerhalb des zentralen Bereichs, der durch Hochhäuser vorgeprägt ist (Raumprinzip:
einzelne Solitäre an Achsen), allgemein ein Entwicklungspotenzial. Das Areal
Tuchtinsel an den Achsen der Berliner Allee und Schadowstraße ist im HRP als
Untersuchungsstandort dargestellt.
Aus einer ersten Beratung - zu einem anderen projektierten Vorhaben an diesem
Standort - im Hochhausbeirat am 15.09.2020 gingen folgende generelle
Empfehlungen zum Grundstück: „Die Tuchtinsel wird als Standort für ein höheres
Gebäude grundsätzlich bestätigt. Eine Auseinandersetzung mit dem städtebaulichen
Wettbewerb aus dem Jahr 2009 erscheint wichtig." Generell ist am Standort mit
besonderer Sensibilität auf den städtebaulichen Kontext Bezug zu nehmen, einerseits
auf das Dreischeibenhaus (Baudenkmal) und andererseits auf die Achse der Berliner
Allee mit Johanniskirche und bestehenden Hochhaus-Solitären.
Neben den bestätigten Standortvoraussetzungen muss jedes neue Hochhaus mit
dem Quartier korrespondieren und einen Stadtbaustein ergänzen, der das Plangebiet
oder den Kontext qualitativ aufwertet. Dieser Mehrwert für die Nachbarschaft bzw.
die Stadtgesellschaft ist individuell für jedes Vorhaben auszuhandeln („social &
sustainable return") und ist im weiteren Prozess, ggf. auch durch Impulse aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung näher zu definieren.
Verfahren
In Anlehnung an die Richtlinie für Planungswettbewerbe, soll eine
Mehrfachbeauftragung im kooperativen Verfahren durchgeführt werden. Der
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Vorhabenträger hat mit der Verwaltung eine Liste möglicher Teams - und
Nachrücker - abgestimmt (siehe nö-Vorlage APS/144/2025), die zeitnah für eine
Bearbeitung der Aufgabenstellung angefragt werden sollen. Das Verfahren soll nicht-
anonym sein, so dass ein offener, transparenter Austausch zwischen teilnehmenden
Teams, Jury und Öffentlichkeit stattfinden kann.
Begleitet wird das Verfahren durch eine breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung,
die bereits mit einer Phase Null, also vor Finalisierung der Aufgabenstellung, beginnt.
Die eigentliche Aufgabenstellung wird mit den hierbei gewonnenen Anregungen der
Bürgerschaft und Erkenntnissen aus der Diskussion dann gesondert durch die
Gremien der Stadt Düsseldorf vor Bearbeitungsstart beschlossen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Für das Verfahren ist eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Bereits
zur Erstellung der Aufgabenstellung soll die Stadtgesellschaft in einer sogenannten
Phase Null durch analoge und digitale Formate eingebunden werden.
Aktuell ist geplant, die Phase Null in drei Schritten durchzuführen. Ein
öffentlichkeitswirksamer Auftakt leitet in die Beteiligungsphase ein, die durch vor-
Ort-Format gekennzeichnet sein soll, das im weiteren Verlauf der Planung noch
auszuarbeiten ist. Den Abschluss soll eine Veranstaltung bilden, in der den
Bürgerinnen und Bürgern die Ideensammlung der Beteiligung vorgestellt werden soll.
Sie wird zudem Teil der Aufgabenstellung sein, so dass die teilnehmenden Teams
über das Ergebnis der Beteiligung in Kenntnis gesetzt sind. Die Phase Null wird durch
eine digitale Beteiligung begleitet.
Schematische Darstellung Phase Null der Öffentlichkeitsbeteiligung; Quelle: AS & P
In einer zweiten Phase soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben
werden, ihre Meinung und Anregungen zu den Entwürfen zu äußern, bevor die Jury
die finale Entscheidung über die Preisträger fällt. Die Ausgestaltung der zweiten
Phase der Beteiligung ist derzeit in Erarbeitung. Eine detaillierte Beschreibung wird in
der Beschlussvorlage zur Aufgabenstellung (2. Quartal 2026) erfolgen.
Verfahrensablauf
Bis zum Start der Phase Null der Öffentlichkeitsbeteiligung, die voraussichtlich nach
Ostern 2026 beginnt, werden Grundlagen ermittelt und die Belange der Fachämter
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erfragt und aufbereitet. Die Ergebnisse der breit angelegten Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger fließen in die Aufgabenstellung der Mehrfachbeauftragung
ein. Diese wird den politischen Gremien im zweiten Quartal 2026 zur
Beschlussfassung vorgelegt, so dass die Teams über den Somm er Zeit zur
Bearbeitung ihrer Entwurfsideen für die Tuchtinsel haben.
Vor der finalen Jurysitzung im vierten Quartal 2026 erfolgt eine erneute
Öffentlichkeitsbeteiligung, deren Feedback den Entscheidungsträgern zur Kenntnis
gegeben wird. Das Planungsrecht wird anschließend auf Grundlage des
Siegerentwurfes neu aufgestellt.
Schematische Darstellung Verfahrensablauf; Quelle: AS & P
Entwicklung eines zentralen Stadtbausteins
Der Vorhabenträger hat sich bei seinen Entwicklungen zur Aufgabe gemacht,
innerstädtische Immobilien neu zu denken - weg von Monofunktionalität hin zu
multifunktionalen, hochwertigen Architekturen im Kontext mit dem umgebenen
Stadtraum. Durch die längst überfällige Entwicklung der bislang wenig attraktiven
Tuchtinsel im Zusammenspiel mit dem benachbarten Grundstück östlich des
Tunnelmunds an der Berliner Allee 2 und 8 sowie dem angrenzenden Stadtraum, soll
das Areal als ein bedeutender Stadtbaustein in prominenter Innenstadtlage deutlich
an Qualität und Attraktivität gewinnen. Die Neubebauung soll die Stadtgestalt positiv
prägen und sich an den Vorgaben des Hochhausrahmenplans orientieren. Aus dem
Vorhaben sollen sowohl neue Impulse für die direkte Umgebung und das gesamte
Quartier resultieren und zudem die Funktion der Innenstadt als lebendiger,
vielfältiger und nachhaltiger Stadtraum gestärkt werden.
Multifunktionales Nutzungskonzept und Belebung
Das Nutzungskonzept für den Stadtbaustein soll zukunftsfähig und wirtschaftlich
tragfähig gestaltet werden. Von Seiten des Entwicklers ist vorgesehen, einen
Gebäudekomplex zu errichten, der eine Mischnutzung („Multi-Use") anbietet und
insbesondere eine Belebung und Aufwertung der Innenstadt unterstützt, weshalb
auch über innovative Funktionen nachgedacht wird. Dabei sollen in einem
mehrgeschossigen Sockel publikumsintensive Angebote aus Einzelhandel,
Gastronomie und Service, öffentliche Einrichtungen, Flächen für Events aber auch
Funktionen wie Sport, Kultur, Gesundheit oder Weiterbildung angesiedelt sein. Dieser
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Ansatz unterstützt immanent den Lückenschluss in der Schadowstraße, verbunden
mit einer Stabilisierung dieser wichtigen Einkaufsstraße und damit die Idee des
„Rheinboulevard". In den oberen Geschossen des Gebäudekomplexes sind
innenstadtaffine Nutzungen wie z.B. Themen-Hotel, „Wohnen auf Zeit", hochwertige
Büroflächen sowie Dienstleistungen oder zentrale Einrichtungen vorgesehen.
Die öffentlichkeitswirksamen Nutzungen sollen dazu beitragen, den angrenzenden
öffentlichen Raum auch außerhalb der Einkaufszeiten zu beleben. Das Ziel besteht
darin, unterstützt durch den Input der Bürgerinnen und Bürger sowie Akteure in der
Phase Null ein Nutzungskonzept zu entwickeln, das einen spürbaren Mehrwert für
den Stadtraum, Stadtgesellschaft und die Innenstadt bietet und ökonomisch
umsetzbar ist. Auf dieser Basis soll im Rahmen der Mehrfachbeauftragung die
bestmögliche stadträumliche Gestaltung gefunden werden, die zudem zeitgemäße
nachhaltige Prinzipien aus Städtebau und Architektur aufgreift.