Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/013/2025

Qualitätssicherndes Verfahren und Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 09/032 - Nördlich Wimpfener Straße

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Wimpfener Straße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 5. Februar 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Ausgangslage: Die Realschule Benrath und das Schloß-Gymnasium Benrath befinden sich aktuell auf einem gemeinsamen städtischen Grundstück nördlich der Wimpfener Straße. Das Schloß-Gymnasium zieht im Februar 2025 auf eine Fläche an der Benrodestraße und der Marbacher Straße um. Der Umzug der Realschule Benrath soll Mitte 2025 erfolgen, sodass beide Schulen weiterhin einen gemeinsamen Schulcampus bilden. Auch hierfür wird am neuen Schulstandort das Bebauungsplanverfahren Nr. 09/014 „Benrodestraße / Marbacher Straße" durchgeführt. Das ca. 4,1 ha große Grundstück nördlich der Wimpfener Straße soll nach dem Rückbau der beiden Schulen einer Wohnnutzung zugeführt werden. Beide Projekte sind Teil der sog. „Benrather Rochade".

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. Februar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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APS/013/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Qualitätssicherndes Verfahren - Nördlich Wimpfener Straße - Ergebnis, Weiteres Vorgehen und Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 09/032 - Nördlich Wimpfener Straße - Öffentlichkeitsbeteiligung Fachbereich: 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 21.02.2025 Anhörung Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 24.03.2025 Vorberatung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 26.03.2025 Entscheidung Seite 2 Sitzung des APS am 26.03.2025 Vorlage Nr. APS/013/2025 Qualitätssicherndes Verfahren Ergebnis Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 09/032 Öffentlichkeitsbeteiligung Seite 3 Vorlage Nr. APS/013/2025 Qualitätssicherndes Verfahren Nr. 09/032 - Ergebnis Gutachterverfahren - Beschluss der weiteren Vorgehensweise Bebauungsplan -Vorentwurf Nr. 09/032 - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussentwurf: BV 9 Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 10 der Bezirkssatzung zu dem vorliegenden Ergebnis des Qualitätssichernden Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung - 09/032 Nördlich Wimpfener Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen. AWM Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt das vorliegen - de Ergebnis des Qualitätssichernden Verfahrens - Nördlich Wimpfener Straße - zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage den städtebaulichen Entwurf gemäß den Empfehlungen des Preisgerichts zu überarbeiten. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf Grundlage des überarbeiteten städtebaulichen Entwurfes durchzuführen. Seite 4 Sachdarstellung: Ausgangslage: Die Realschule Benrath und das Schloß-Gymnasium Benrath befinden sich aktuell auf einem gemeinsamen städtischen Grundstück nördlich der Wimpfener Straße. Das Schloß-Gymnasium zieht im Februar 2025 auf eine Fläche an der Benrodestraße und der Marbacher Straße um. Der Umzug der Realschule Benrath soll Mitte 2025 erfolgen, sodass beide Schulen weiterhin einen gemeinsamen Schulcampus bilden. Auch hierfür wird am neuen Schulstandort das Bebauungsplanverfahren Nr. 09/014 „Benrodestraße / Marbacher Straße" durchgeführt. Das ca. 4,1 ha große Grundstück nördlich der Wimpfener Straße soll nach dem Rückbau der beiden Schulen einer Wohnnutzung zugeführt werden. Beide Projekte sind Teil der sog. „Benrather Rochade". Nutzungsperspektiven für die Fläche nördlich der Wimpfener Straße: Im letzten Jahr hat unter großer Beteiligung der Öffentlichkeit ein mehrphasiges Gutachterverfahren für das bisherige Schulgrundstück an der Hospitalstraße 45 stattgefunden. Auftraggeberin war die Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG (IDR AG) zusammen mit der städtischen Wohnungsgesellschaft (SWD) in e nger Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Düsseldorf. Für das Gutachterverfahren wurde ein Nutzungsmix aus Wohnhäusern mit verschiedenen Wohnangeboten, gemeinschaftlichen Nutzungen und auch sozialer Infrastruktur, wie einer Kindertagesstätte, vorgegeben. Gleichzeitig sollte behutsam mit dem Baumbestand innerhalb des Plangebietes umgegangen und die Fuß- und Radwegeverbindungen gestärkt werden. Rückblick Gutachterverfahren: Zu dem Gutachterverfahren wurden 16 Teams (Stadtplanung mit Landschaftsarchitektur) eingeladen, die seit der Auftaktveranstaltung (DIALOG 1) am 22. Mai 2024 an ersten Entwürfen gearbeitet haben. Am 25. September 2024 wählte eine Jury bestehend aus externen Experten, Politik und Vertretern der Stadtverwaltung mit Unterstützung von beratenden Bürgerinnen und Bürgern und externen Gutachterinnen und Gutachtern die sechs vielversprechendsten Ideen für die Vertiefungsphase aus. Diese wurden am 26. September 2024 in einer öffentlichen Zwischenpräsentation (DIALOG 2) vorgestellt und im Anschluss mit der Öffentlichkeit diskutiert. Seite 5 Auf Basis der Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie den Empfehlungen der Jury hat eine Überarbeitung der sechs ausgewählten Entwürfe durch die Teams stattgefunden. Am 18. Dezember 2024 wurde die dritte DIALOG -Veranstaltung durchgeführt, an der zahlreiche Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Die Jury trat am 19. Dezember 2024 zusammen, wählte aber noch keine Preisträgerinnen und Preisträger aus den sechs überarbeiteten Entwürfen aus. Am 14. Januar hatten die Bürgerinnen und Bürger in Form einer weiteren Dialogveranstaltung (DIALOG 4) erneut die Möglichkeit Anregungen zu den Entwürfen abzugeben. Ergebnis aus den konstruktiven Beteiligungen der Benrather Öffentlichkeit ist insgesamt eine kritische Auseinandersetzung mit der durch die Entwurfsverfassenden vorges ehenen Dichte. Am 23.01.2025 fand die abschließende Sitzung des Beratungsgremiums statt, in der die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung vom 14.01.2025 vermittelt wurden. Das Beratungsgremium entschied sich nach intensiver Beratung und Diskussion in sorgfältiger Abwägung aller Belange einstimmig für den Beitrag des Büros Bogevischs Buero Architektur & Stadtplanung / München. Ergebnis des Wettbewerbes: 1. Rang: Bogevischs Buero Architektur & Stadtplanung gmb (Landschaftsplanerin aus eigenem Büro) 3. Rang: Lorber Paul Architekten GmbH mit studio grüngrau GmbH Molestina Architekten + Stadtplaner GmbH und qla simon quindel mit Planungsbüro DTP Landschaftsarchitekten GmbH 4. Rang: hector3 architekten Schneider Breuer PartmbB mit GTL Landschaftsarchitektur Triebswetter Mauer Bruns Part MbB 4. Rang: Duplex Architekten GmbH mit club L94 Landschaftsarchitekten GmbH 4. Rang: Steidle Architekten Gesellschaft von Architekten und Stadtplanern mbH mit mahl Gebhard Konzepte Landschaftsarchitekten BDLA Sta dtplaner PartG mbB Das städtebauliche Konzept konnte die Jury einstimmig durch Funktionalität, Robustheit und Qualität im öffentlichen Raum sowie im Wohnungsbau überzeugen. Gleichzeitig prägt den Entwurf auch der verträgliche Übergang zur benachbarten Bebauung. Das Konzept von Bogevischs aus München generiert durch die südlichen, geöffneten Blöcke geschickt einen parkähnlichen öffentlichen Grünraum, welcher ausreichend Abstand und gleichzeitig Gemeinsamkeit mit dem bestehenden Quartier sucht. Der Entwurf nimmt ebenfalls geschickt die Baufluchten der bestehenden Nachbarbebauung auf und erhält dadurch große Teile des wichtigen gewachsenen Baumbestandes. Die länglichen, schallschützenden 5 - 6-geschossigen Baukörper begleiten die Münchner Straße und schützen die südlichen Bereiche des Quartiers vor Seite 6 Schall. Im prämierten Entwurf werden 60 % der Wohneinheiten als öffentlich geförderte Wohnungen geplant. Der Siegerentwurf ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Überarbeitungsempfehlungen: Die Jury sprach mit ihrer Beurteilung des Siegerentwurfes eine Empfehlung zur Optimierung der gefundenen Lösung aus. Aus der Vorprüfung, den Anregungen der Öffentlichkeit und der Jury selbst ergeben sich folgende Überarbeitungsempfehlungen: - Der Beitrag liegt im unteren Bereich der Wohn-Geschossfläche, es gilt zu prüfen, ob ohne städtebauliche Qualitätsverluste und vor allem ohne die gewünschten, sensiblen Übergänge zur Nachbarschaft zu vernachlässigen, weitere Wohnungen geschaffen werden könnten. Dabei ist auch auf die öffentliche Spielflächenversorgung zu achten, die entsprechend anzupassen wäre. - Die lärmschützende, versetze Zeilenstruktur zur Münchener Straße sollte nicht zu monoton ausgeprägt werden und könnte eine stärkere Gliederung erfahren, um eine „skulpturale" Wirkung zu entfalten. Die Überarbeitung der Zeilenstruktur im Norden sollte bestmöglich auf den erhaltenswerten Baumbestand reagieren. - Das Ost-Entree zur Hospitalstraße muss überarbeitet werden, hierbei gilt es insbesondere die Gebäudehöhe und Präsenz zum öffentlichen Raum zu überprüfen und weiter gestalterisch-funktional zu qualifizieren. Hierzu zählt auch die Qualifizierung der wichtigen Gebäude-Erdgeschosszone und des vorgelagerten Freiraums. Weiteres Vorgehen: Auf Basis des Siegerentwurfs soll für das neue Wohnquartier ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, da die neue Bebauung nicht auf Grundlage des bestehenden Planungsrechtes realisiert werden kann. Es ist vorgesehen, den städtebaulichen Entwurf des 1. Preisträgers nach der Zustimmung durch die politischen Gremien entsprechend den oben genannten Punkten zu einem Masterplan weiterzuentwickeln. Im Anschluss wird die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des Masterplans durchgeführt werden . Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplanes. Seite 7 Anlagen: 1. Plan
1. Plan als Text anzeigen
Title: Microsoft PowerPoint - Anlage 01_Siegerentwurf.pptx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00543833.pdf Published Time: Wed, 05 Feb 2025 08:13:38 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: > Anlage Vorlage Nr. APS/013/2025 QSV „Nördlich Wimpfener Straße“ 1. Preis: Bogevischs Buero Architektur & Stadtplanung GmbH

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/013/2025