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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00589931.pdf
Published Time: 2026-06-25T09:25:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
BV6/111/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Öffentliche Beleuchtung – Erneuerung gasbetriebene Beleuchtung
(Standsicherheitsmaßnahmen 2026) in Mörsenbroich, Rath und Unterrath
Fachbereich :
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 6 08.07.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 6 beschließt die Erneuerung der historischen Leuchtenmodelle durch
moderne strombetriebene Leuchten auf Grund von Standsicherheitsmaßnahmen 2026 in ihrem
Zuständigkeitsbereich gemäß Straßenliste.
Die Bezirksvertretung 6 wird über die Umrüstung der historischen Leuchtenmodelle von der
Betriebsart Gas auf die Betriebsart Strom (unter Beibehaltung der äußeren Leuchtenform) auf
Grund von Standsicherheitsmaßnahmen informiert.
Sachdarstellung:
Die großflächige Umrüstung der gasbetriebenen Leuchten auf energieeffizienten Strombetrieb
hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf im September 2023 beschlossen (RAT/341/2023),
Ausnahme bilden die Gaslichtpunkte im Hofgarten. Vorgesehen ist der weitest gehende Erhalt
der äußeren Hülle für etwa 11.840 Gasleuchten von (zum Zeitpunkt der Beschlussfassung) etwa
13.600 Gaslichtpunkten.
Dies ist im Rahmen der Leitlinien zur Fortschreibung des Masterplans „Energieeffiziente und
historische Straßenbeleuchtung“ ebenfalls vom Düsseldorfer Stadtrat im Dezember 2023
beschlossen worden (OVA/179/2023). Es erfolgt somit kein breiter Rückbau der Gaslichtpunkte
und deren Ersatz durch strombetriebene moderne Leuchtenmodelle, sondern ein großflächiger
Erhalt der äußeren Form der historischen Leuchtenmodelle im Stadtbild.
Dennoch gibt es Straßen, in denen keine auf Strom umgerüsteten historischen Modelle neu
eingebaut werden können (vgl. Mengengerüst oben gem. Leitlinien OVA/179/2023). Diese
Straßen werden, ebenfalls gem. OVA/179/2023, der zuständigen Bezirksvertretung zur
Beschlussfassung vorgelegt. Gründe hierfür sind unter anderem erhöhte lichttechnische
Anforderungen, eine entsprechende städtebauliche Ensemblewirkung sowie die Tatsache, dass Seite 2
altersbedingt nicht alle heute vor Ort im Betrieb befindlichen Leuchtenteile für die
Wiederaufbereitung und damit Wiederverwendung als neue Stromleuchte geeignet sind.
Bauprogramm Umrüstung vor dem Hintergrund der Marktraumumstellung
Das erforderliche Bauprogramm zur Umrüstung der Betriebsart Gas auf Strom richtet sich an die
Sektionen der Marktraumumstellung (MRU) aus. Diese Sektionen geben den zeitlichen und
räumlichen Rahmen vor. Die Aufteilung der Sektionen ist nicht von der Landeshauptstadt
Düsseldorf zu beeinflussen.
Anlass der vorliegenden Arbeiten
Darüber hinaus sind für den Betrieb der Öffentlichen Beleuchtungsanlagen weiterhin regelmäßige
Sicherheitsprüfungen an den Gasverbrauchsgeräten durchzuführen (Prüfung der
Standsicherheit, Prüfung der Gasdichtigkeit etc.).
Sind diese Ergebnisse negativ (keine Standsicherheit mehr gegeben oder Gasundichtigkeit
festgestellt), ist ein sicherheitsrelevantes Handeln, unabhängig vom oben beschriebenen
Bauprogramm Marktraumumstellung erforderlich.
Diese Prüfergebnisse liegen für den Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung 6 für die
Stadtteile Mörsenbroich, Rath und Unterrath vor. Daraus ergibt sich für 56 Lichtpunkte ein
direkter sicherheitsrelevanter Handlungsbedarf zur zwingend notwendigen Erneuerung. Wenn in
einer Straße oder einem sinnhaften Straßenabschnitt eine Häufung von negativen
Standsicherheitsprüfungen auftreten, werden dann diese Straßen oder diese sinnhaften
Abschnitte in einem Stück erneuert und umgerüstet. Dadurch können Kapazitäten gebündelt und
die Bautätigkeiten vor Ort komprimiert durchgeführt werden.
Sollte die Erneuerung nicht unter Erhalt der äußeren Form erfolgen, werden diese Straßen oder
Straßenabschnitte gemäß erwähntem Ratsbeschluss OVA/179/2023 der zuständigen
Bezirksvertretung zur Beschlussfassung wie hier im Rahmen dieser Vorlage vorgelegt.
Beteiligung im Rahmen der Planung
Für die erforderlichen und zur Beschlussfassung vorgelegten Arbeiten an der historischen
Öffentlichen Beleuchtung besteht eine denkmalrechtliche Erlaubnispflicht gemäß § 9
Denkmalschutzgesetz. Die erforderliche Zustimmung wurde erteilt.
Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt aus den im Haushalt eingestellten Mitteln für die öffentliche Beleuchtung.
Anliegerbeiträge
Mit Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW vom 05.03.2024 gilt, dass für
Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zuständigen Organ ab dem 1. Januar 2024
beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im
Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Beiträge erhoben werden dürfen (Erhebungsverbot).
Die durch das Erhebungsverbot von Straßenausbaubeiträgen entstehenden Einnahmeausfälle
für die Gemeinde werden auf Antrag der Gemeinde bei der NRW-Bank nach Maßgabe der
Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen durch das Land NRW
erstattet. Für die Erneuerungsmaßnahmen „Öffentliche Beleuchtung“ werden entsprechende
Erstattungsanträge gestellt. Seite 3
Straßenliste Beschlussfassung
Ersatz durch moderne Straßenleuchte
im Zuständigkeitsbereich BV 6
auf Grund negativer Standsicherheitsprüfungen 2026
In folgenden Straßen werden die historischen Modelle durch moderne strombetriebene
Straßenleuchten ersetzt:
Mörsenbroich
Haeselerstraße 3 Stück
Ludwig-Beck-Straße 1 Stück
Trompeterstraße 1 Stück
Rath
Haeselerstraße 3 Stück
Ludwig-Beck-Straße 1 Stück
Trompeterstraße 1 Stück
Unterrath
Nicht betroffen. Die notwendige Erneuerung erfolgt an allen Standorten unter Erhalt der
äußeren Form