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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586891.pdf
Published Time: 2026-05-22T06:37:00.000Z
Number of Pages: 4
Markdown Content:
OVA/057/2026
## X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
## Betrifft:
## Radverkehrsmaßnahme Grafenberger Allee zwischen den Knotenpunkten Hans-Sachs-
## Straße / Cranachstraße und Sohnstraße / Lichtstraße in Fahrtrichtung Lichtstraße
## Fachbereich :
## 66 - Amt für Verkehrsmanagement
## Dezernentin / Dezernent:
## Beigeordnete Cornelia Zuschke
## Beratungsfolge:
## Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
## Bezirksvertretung 2 09.06.2026 Anhörung
## Ordnungs- und
## Verkehrsausschuss 24.06.2026 Entscheidung
## Beschlussdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt den Ausbau der
Radverkehrsanlagen auf der Grafenberger Allee zwischen den Knotenpunkten Hans-
Sachs-Straße / Cranachstraße und Sohnstraße / Lichtstraße in Fahtrichtung
Lichtstraße.
## Sachdarstellung:
Anlass der Planung und vorhandener Zustand
Die Grafenberger Allee ist Bestandteil des Radhauptnetzes der Landeshauptstadt
Düsseldorf und stellt eine bedeutende Ost-West-Verbindung für den Radverkehr dar.
Im Zuge des Ausbaus des Radhauptnetzes sollen die bestehenden
Radverkehrsanlagen auf der Grafenberger Allee im Abschnitt Hans-Sachs-Straße /
Cranachstraße bis zur Sohnstraße / Lichtstraße erneuert und qualitativ verbessert
werden. Kurz vor dem Knotenpunkt Cranachstraße / Grafenberger Allee schließt die
Maßnahme an die Radleitroute 2 an. Seite 2
Der ursprüngliche Anlass der Planung war der geplante barrierefreie Ausbau der
Stadtbahnhaltestelle Engerstraße. Zwischenzeitlich wurde jedoch entschieden, die
Haltestelle in den Bereich zwischen Sohnstraße und Ivo-Beucker-Straße zu verlegen,
um eine bessere Umsteigesituation ziwschen Stadt- und Straßenbahn zu erzielen.
Die Verlegung der Haltestelle ist erst für den Zeitraum nach 2030 vorgesehen.
Aufgrund des schlechten Zustands des südlichen Seitenraums besteht ein dringender
Handlungsbedarf, so dass die bereits begonnene Radverkehrsplanung fortgesetzt und
vor der Verlgung der Haltestelle realisiert werden soll.
Die Grafenberger Allee ist eine vierstreifige Hauptverkehrsstraße. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit beträgt im Planungsabschnitt 50 km/h. Die
Verkehrsbelastung liegt in der Spitzenstunde bei rund 800 Kraftfahrzeugen (15:30 -
16:30 Uhr). Auf den jeweils linken Fahrstreifen verläuft der Bahnkörper der
Stadtbahnlinien (U72, U73 und U83), teilweise als ÖPNV-Sonderfahrstreifen. Auf dem
betreffenden Straßenabschnitt verkehren pro Stunde 15 Stadtbahnen je Richtung.
Ergänzend wird der Abschnitt an Wochenendnächten durch die Nachtbuslinien NE2,
NE4 und NE5 bedient.
Insgesamt befinden sich in Fahrtrichtung Lichtstraße ca. 23 Kfz-Stellplätze in
baulichen Parkbuchten zwischen Baumscheiben angrenzend zur Fahrbahn.
Insbesondere der Seitenraum in Fahrtrichtung Lichtstraße weist erhebliche Mängel
auf. Der vorhandene Radweg mit einer Breite von ca. 1,20 m wird lediglich durch
Markierungen gekennzeichnet. Eine bauliche Trennung sowie eine farbliche
Absetzung gegenüber dem Gehweg fehlen. Taktile Elemente zur eindeutigen
Abgrenzung zum Gehweg sind nicht vorhanden. Darüber hinaus führen
Wurzelschäden sowie Ausbesserungen mit Kaltasphalt zu Beeinträchtigungen.
Planung
Der Radweg auf der Südseite der Grafenberger Allee zwischen der Hans-Sachs-
Straße / Cranachstraße und der Sohnstraße / Lichtstraße wird grundlegend erneuert
und weiterhin im Seitenraum geführt.
Der betreffende Straßenabschnitt besitzt zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Der
jeweils linke Fahrstreifen ist teilweise als ÖPNV-Sonderfahrstreifen angelegt, sodass
dem Kfz-Verkehr durchgehend nur ein Fahrstreifen je Richtung zur Verfügung steht.
Darüber hinaus ist es vorgehsehen, die Stadtbahn zukünftig auf einem besonderen
begrünten Bahnkörper in der Fahrbahnmitte zu führen. Aufgrund der Bedeutung der
Grafenberger Allee als ÖPNV-Hauptachse wird von einem Fahrstreifenentfall zu
Gunsten des Radverkehrs abgesehen. Da nur jeweils ein Fahrstreifen für den Kfz-
Verkehr durchgehend befahrbar ist, sind die Belastungsbereiche für zweistreifige
Straßen maßgebend. Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010)
liegt der Belastungsbereich bei 800 Kfz in der Spitzenstunde und einer zulässigen
Geschwindigkeit von 50 km/h zwischen 2 und 3. Die erhobenen Verkehrszahlen aus
2020 stehen noch unter dem Einfluss der COVID-19-Pandemie. Daher ist eine höhere
Belastung anzunehmen. Demnach ist der Belastungsbereich 3 maßgebend, bei dem
eine Trennung des Radverkehrs vom Kfz-Verkehr erforderlich ist. Aus den genannten
Gründen verbleibt daher die Führung des Radverkehrs im Seitenraum auf einem
Radweg.
Die Gesamtbreite des südlichen Seitenraums in Fahrtrichtung Lichstraße beträgt ca.
6,00 m, wovon etwa 2,00 m auf Baumscheiben und Parkbuchten entfallen. Für den
Geh- und Radweg stehen ca. 4,00 m zur Verfügung. Die Gehwegbreite beträgt, wie
im Bestand, 2,00 m. Die vorhandenen Kfz-Stellplätze bleiben erhalten. Zwischen den
Parkbuchten und dem Radweg wird ein 0,75 m breiter Sicherheitstrennstreifen
eingerichtet. Seite 3
Aufgrund der örtlichen Randbedingungen können die Regelmaße der Richtlinien für
die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie der ERA 2010 im vorliegenden
Abschnitt nicht durchgehend eingehalten werden. Der Radweg weist eine
durchschnittliche Breite von ca. 1,25 m auf, variiert jedoch punktuell zwischen 1,18
m und 2,00 m.
Ab Höhe Hausnummer 231 beträgt die Radwegbreite bis zum Wartebereich der
Haltestelle Engerstraße ca. 1,25 m. Da die Verlegung der Haltestelle erst für einen
Zeitraum nach 2030 vorgesehen ist, bleibt der Wartebereich einschließlich des
angrenzenden Radwegs im Rahmen der Umsetzung dieser Maßnahme in dem
heutigen Zustand erhalten. Nach der Verlegung der Haltestelle wird der Radweg
innerhalb des Wartebereichs bis zur Hausnummer 257 auf 1,65 m verbreitert.
Zwischen den Hausnummern 257 und 269 reduziert sich die Breite wieder auf ca.
1,25 m. Ab Höhe Hausnummer 269 wird eine Radwegbreite von 2,00 m erzielt. Die
Maßnahme endet am Knotenpunkt Lichtstraße / Grafenberger Allee.
Der Radweg wird rot gepflastert und die taktilen Elemente verlaufen zwischen dem
Geh- und Radweg. Der 0,75 m breite Sicherheitstrennstreifen zwischen dem Radweg
und den Kfz-Stellplätzen wird baulich ebenfalls in Pflasterbauweise hergestellt. Im
Bereich der Baumscheiben entfällt der Sicherheitstrennstreifen. Stattdessen können
die Baumscheiben bis zum Sicherheitstrennstreifen vergrößert werden. Dadurch
verbessern sich die Bodenbedingungen für die Wurzeln der Bäume und die
Wahrscheinlichkeit von Wurzelschäden verringert sich.
Am Knotenpunkt Lindenstraße / Grafenberger Allee wird der Radverkehr in
Fahrtrichtung Lichtstraße geradeaus ohne Mittelinsel geführt. Inwiefern die
Mittelinsel für den Fußverkehr gemäß des Bestands bestehen bleibt, klärt sich im
weiteren Planungsprozess. Zusätzlich wird im Bereich der Lindenstraße 261 eine
Rampe hergestellt, um das Linksabbiegen für den Radverkehr aus der Lindenstraße
in die Grafenberger Allee auf der Fahrbahn zu ermöglichen. Hierfür entfallen drei Kfz-
Stellplätze. Eine Aufleitung auf den Radweg der Nordseite in Fahtrichtung
Cranachstraße wird zunächst provisorisch hergestellt und im Zuge des späteren
Ausbaus der Nordseite angepasst.
An der CMD-Mobilitätsstation „Engerstraße“ sowie an der Einmündung Engerstraße
sind der Geh- und Radweg bereits barrierefrei ausgebaut und der Seitenraum
befindet sich in einem entsprechend guten Zustand. Daher sind diese Bereiche nicht
Teil dieser Maßnahme.
Der Geh- und Radweg der Maßnahme endet am Knotenpunkt Grafenberger Allee /
Lichtstraße. Der Knotenpunkt wird im Rahmen des barrierefreien Haltestellenausbaus
und der Verlegung der Haltestelle neu gestaltet. Vor der Hausnummer 250 der
Grafenberger Allee wurde erst 2024 ein 3 cm Bord nach dem alten Standard
errichtet. Daher wird sich der Gestaltungsstandard des gegenüberliegenden Bords an
der getrennten Fuß- und Radverkehrsfurt hiernach richten. Dies gilt ebenso für das
Bord der getrennten Fuß- und Radverkehrsfurt über die Lichtstraße. Wo ein
beidseitig gleicher Standard hergstellt werden kann und es baulich möglich ist,
werden differenzierte Bordhöhen geplant.
Die Planung wurde am 15.12.2025 dem Runden Tische Verkehr vorgestellt. Seitens
des Gremiums wird eine Führung des Radverkehrs auf Fahrbahnniveau angeregt.
Aufgrund der damit verbundenen Einschränkungen der wichtigen ÖPNV-Hauptachse
wird hiervon seitens der Verwaltung abgesehen. Alternativ wird eine möglichst große
Verbreiterung der Flächen für den Fuß- und Radverkehrs präferiert. Dies ist jedoch
nur mit einem entsprechend großen Eingriff in den Parkraum und Baumbestand
möglich, so dass die Verwaltung hiervon absieht. Seite 4
Die Kleine Kommission Radverkehr wurde am 05.05.2026 angehört. Deren
Empfehlungen werden im weiteren Planungsprozess abgewogen und – sofern
möglich – berücksichtigt.
Perspektivisch ist es vorgesehen, im betreffenden Abschnitt auf der Nordseite in
Fahrtrichtung Hans-Sachs-Straße ebenfalls die Radverkehrsanlagen auszubauen.
Finanzierung
Die Kosten für die Südseite werden auf rund 550.000 Euro geschätzt und aus der
Radverkehrspauschale des Fachamtes finanziert.
Umsetzung
Die Umsetzung wird für Ende 2027 angestrebt.
## Anlagen:
## Anlage 1 - Übersichtsplan
## Anlage 2 - Planabschnitt 1 bis 3
Anlage 1 - Übersichtsplan als Text anzeigen
Title: 00587565.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587565.pdf
Published Time: Thu, 21 May 2026 11:48:06 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Anlage 2 - Planabschnitt 1 bis 3 als Text anzeigen
Title: 00587566.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587566.pdf
Published Time: Thu, 21 May 2026 11:48:10 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
W
> W
WWWW W WWWWWWG
195 199 172 192 193 194 191 196 197 198
## Gemarkung Flingern Flur 22
Grafenberger Allee L 392
III VI VII VI VI VI VI VI I
> 11243 231 231 44233 239 235 241 237
L
> 0,75
> 1,28 2,00
> 0,75
> 1,28 2,00
> 0,75
> 1,23 2,00
> Ausbaugrenze H
> WWWWWWWWWWWGH
199 200 234 161 231 232 233 201 202
## G ma kung Flingern
L 392 Lindenstraße
VI VI VVVIVI VVVIV II
> 245 243 247 265 249 249 533267 267
L
VV
> 263 261
226 0,75
> 1,18 2,01
> 2,00 1,65 2,35
> Ausbaugrenze
2,00
Ausbau nach Verlegung der Haltestelle Engerstraße
> 2,30 1,65 2,00
2,17 3,50
> 2,50 1,60
W
GGWWW
W WWWWWWWWW
234 99 100 105 114 115 116 117 98 89 262 264
## Gemarkung Flingern Flur 9
Grafenberger Allee L 392 Engerstraße
IVII VII IV VII VVII VII IV
> 259 261 2 a 2 a 257 257 211271 271 269 533
> Lichtstraße
L