APS/131/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Rahmenbedingungen zum Anhandgabeverfahren zur Grundstücksfläche
Reichenbacher Weg
Fachbereich:
65 - Liegenschaftsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für
Wirtschaftsförderung,
internationale und regionale
Zusammenarbeit
18.11.2025 Vorberatung
Ausschuss für
Wohnungswesen und
Modernisierung
24.11.2025 Vorberatung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
26.11.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die maßgeblichen
Kriterien für die erneute Ausschreibung zum Anhandgabeverfahren „Reichenbacher
Weg". Dies unter Aufhebung der Vorlage APS/024/2021 (Kriterien für die
Ausschreibung) sowie der Vorlage APS/071/2023 (Anhandgabe und Bestellung eines
Erbbaurechtes), da das Verfahren beendet wurde.
Sachdarstellung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet die im Lageplan gekennzeichnete
Grundstücksfläche „Reichenbacher Weg" zur Realisierung eines Bauvorhabens durch
eine Baugemeinschaft an.
(Eine Baugemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Privatpersonen , die ein
Wohnbauprojekt für den eigenen Bedarf realisieren und langfristig nutzen.
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Auf einen Bauträger wird verzichtet, die Baugemeinschaft erhält ein Grundstück
übertragen und beauftragt u. a. Architekt, Projektsteuerer sowie ausführende
Firmen. Die Baugemeinschaft umfasst mindestens drei, zumeist aber mehr Haushalte
und errichtet neben den selbstgenutzten Wohnungen einen zusätzlichen
Gemeinschaftsraum, der allen Parteien zur Verfügung steht. Sie errichten keine
Wohnungen zur Vermietung oder zum Verkauf an Dritte.)
Bestellung eines Erbbaurechtes zugunsten der Baugemeinschaft
Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant - vorbehaltlich der Zustimmung der
zuständigen Gemeindeorgane - die Vergabe des im Lageplan gekennzeichneten
Grundstücks im Rahmen eines Erbbaurechts, für die Dauer von 99 Jahren zur
Realisierung eines Bauvorhabens dur ch eine Baugemeinschaft entsprechend dem
nachfolgend näher beschriebenem Verfahren.
Es wird im Vorfeld mittels des nachfolgend beschriebenen zweistufigen Verfahrens
die Baugemeinschaft ermittelt, welche aufgrund ihres Konzeptes überzeugt und die
Liegenschaft zur weiteren Konkretisierung der Bebauung anhand gegeben erhält.
Alle weiteren Informationen und Bedingungen zum Grundstück und Verfahren
entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Text:
Reichenbacher Weg
Gemarkung Flur Flurstück Fläche
Eller 32 1163 1.285 m²
Objektbeschreibung Das Grundstück befindet sich im östlichen Teil der
Landeshauptstadt Düsseldorf und liegt im Stadtbezirk
8, innerhalb des Stadtteils Vennhausen (Gemarkung
Eller).
Es liegt in einer verkehrsberuhigten Zone, innerhalb
eines ruhigen Wohngebietes und angrenzend an eine
öffentliche Grünfläche mit dem neu gestalteten,
renaturierten Verlauf der südlichen Düssel.
Die sozialen Infrastruktureinrichtungen
(Kindertagesstätten, Grundschulen) sowie Geschäfte
des täglichen Bedarfs erreichen Sie fußläufig.
Die nur wenige Minuten entfernten Naturschutz -,
Erholungs- und Freizeitgebiete (Stadtwald Düsseldorf,
Eller Forst, Unterbacher See) bieten einen Ausgleich
zu dem durch In dustrie und Gewerbe geprägten
naheliegenden Stadtteil Lierenfeld.
Im Hinblick auf die Regelungen zu notwendig
werdenden Stellplätzen, wird der Standort als gut
erschlossen bewertet. Neben dem ÖPNV -Angebot
(Buslinien, S-Bahnhof D´dorf Gerresheim) ist die
Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz (L 53, L
404, A 46) gegeben.
(Die örtlichen Verkehrsverhältnisse können bei der
Realisierung einer Baumaßnahme insbesondere bei
der Stellplatzthematik (notwendige auf dem
Grundstück unterzubringende Nachweisstellplätze)
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Berücksichtigung finden.
Die aktuellen Regelungen hierzu entnehmen Sie bitte
der Internetseite der Landeshauptstadt Düsseldorf
unter
https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/60-1/60104-
satzung-der-landeshauptstadt-duesseldorf-ueber-die-
herstellung-von-stellplaetzen-und-garagen-sowie-von-
abstellplaetzen-fuer-fahrraeder-nach-48-bauordnung-
nrw-stellplatzsatzung/
beziehungsweise
http://maps.duesseldorf.de/stellplatzrichtlinie/)
Bei dem zur Bebauung vorgesehenen Grundstück
handelt es sich um eine wohnwirtschaftliche /
ziergärtnerisch genutzte Fläche, die Nutzungen sind
aufgegeben bzw. werden vor Bestellung des
Erbbaurechtes aufgekündigt, die aufstehenden
Gebäude wurden abgebrochen .
Es ist nicht auszuschließen, dass neben den
befestigten Flächen noch weitere Gebäudeteile
(Fundamente o.ä.) vorhanden sind oder sich auf dem
Grundstück Aufwuchs bzw. Bäume befinden, für deren
Entfernung es im Einzelfall einer gesonderten
Genehmigung bed arf. Dies ist bei Bedarf von den
Erbbauberechtigten selbst zu veranlassen, sämtliche
Kosten (Genehmigung, Fällung etc.) tragen die
Erbbauberechtigten.
Verfahrensbeschreibung Das Anhandgabeverfahren richtet sich an
Baugemeinschaften, einen Zusammenschluss von
Privatpersonen, die ein Bauprojekt für den eigenen
Bedarf realisieren möchten.
Die angestrebte Vergabe im Erbbaurecht soll unter der
Voraussetzung erfolgen, dass die eingereichte
Konzeption weiter konkretisiert und zur Ausführung
kommt.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt im
Rahmen eines zweistufigen Verfahrens eine Auswahl
unter den Bewerbern zu treffen.
Verfahrensschritt - Konzeptbewerbung
Die Bewerber werden aufgefordert, zunächst nur eine
Konzeptbewerbung einzureichen. Eine detaillierte
Planung eines Architekten*in ist in diesem Schritt
noch nicht erforderlich, siehe Spalte „einzureichende
Unterlagen/Konzeptbewerbung".
Aus sämtlichen Bewerbern werden dann zunächst drei
Baugemeinschaften ausgewählt, deren
Gemeinschaftliches / Gemeinwohlorientiertes
Nutzungskonzept überzeugt.
1. Verfahrensschritt - Konkretisierung der
Konzeptbewerbung
Diese drei Baugemeinschaften werden eingeladen, ein
vertiefendes Konzept mit entsprechenden
Planunterlagen innerhalb eines angemessenen
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Zeitraumes (von 8 ggf. 12 Wochen) einzureichen.
Hierfür ist in der Regel eine Unterstützung
(Architektur, Stadtplanung o.ä.) erforderlich.
2. Weiteres Verfahren
Nach Ablauf der Abgabefrist dieser erweiterten
Konzeptbewerbung werden Vertreter*innen aus der
Verwaltung, der Politik und ggf. weiterer Fachkundiger
auf Basis der eingereichten Unterlagen und nach
Durchführung eines Anhandgabegesprächs, zwei
Bewerbungen (erstplatzierte, obsiegende
Baugemeinschaft und zweitplatzierte, ggf.
nachrückende Baugemeinschaf t) ermitteln, die den
politischen Gremien der Landeshauptstadt Düsseldorf
zur Beschlussfassung empfohlen werden.
Entscheidungskriterien sind hierbei u.a.
• Gemeinschaftliches Nutzungskonzept und
• städtebauliches Konzept/Architektur
• energetisches und ökologisches Konzept
Parallel bzw. vorab wird das Angebot eines
Erbbaurechtsvertrages, welches sämtliche Konditionen
des Vertrags unter Berücksichtigung des eingereichten
Nutzungskonzepts enthält, für das zu bebauende
Grundstück durch das Liegenschaftsamt zur Verfügung
gestellt.
Vor Abschluss des Erbbaurechtsvertrages sind die
schriftliche Annahme des entsprechenden Angebotes
sowie die entsprechende Zustimmung der zuständigen
Gemeindeorgane notwendig.
Mit Zustimmung / Beschlussfassung ist die
Beurkundung des Erbbaurechtsvertrages möglich,
vorausgesetzt
• die Baugemeinschaft ist vollständig und ein
Nachweis (Mitgliederliste, Bevollmächtigte,
quotale Aufteilung) liegt vor.
• eine Finanzierungsbestätigung sowie
Eigenkapitalnachweise werden spätestens vier
Wochen vor Beurkundung vorgelegt.
Sofern ein Erbbaurechtsvertrag nicht bis zum Ablauf
von 6 Monaten nach Datum der Beschlussfassung mit
der erstplatzierten Baugemeinschaft beurkundet
werden kann, rückt die zweitplatzierte
Baugemeinschaft nach.
Alle bis dahin mit Erstellung, Beurkundung und
Durchführung des Erbbaurechtsvertrages verbundenen
Kosten gehen zu Lasten der Baugemeinschaft /
Erbbauberechtigten.
Die Erbbauberechtigten werden zur Realisierung der
eingereichten Planung innerhalb des
Erbbaurechtsvertrages verpflichtet. Unter anderem
• ist ein genehmigungsfähiger - nach der
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BauPrüfVO-NRW vollständiger und prüffähiger -
Bauantrag / Bauvoranfrage innerhalb von 5
Monaten nach Beurkundung des
Erbbaurechtsvertrages beim Bauaufsichtsamt
einzureichen
• hat der Baubeginn spätestens 6 Monate nach
Bestandskraft der Baugenehmigung zu erfolgen
• ist das Grundstück innerhalb eines Zeitraumes
von 3 Jahren nach Erteilung der
Baugenehmigung entsprechend der mit der
Landeshauptstadt Düsseldorf abgestimmten
Planung in endgültiger Bauweise bezugsfertig
zu bebauen.
Abgabefrist für die
Konzeptbewerbung
Die Unterlagen / das Angebot für die Teilnahme am
Anhandgabeverfahren müssen per Mail unter
[email protected]
bis zum (Veröffentlichungszeitpunkt + 5 Monate)
xx.xx.202x; 12.00 Uhr
eingegangen sein.
Bewerbungen die nach Ablauf dieser Frist eingehen
sowie mündliche oder unvollständige Bewerbungen
und Angebote per Fax werden nicht berücksichtigt.
einzureichende Unterlagen /
Konzeptbewerbung zur
vorgenannten Abgabefrist,
12.00 Uhr
Schriftliches (erstes) Konzept mit den nachfolgend
genannten Unterpunkten (Kennwerte):
Gruppe:
• Angaben zur aktuellen Organisationsform der
Privatpersonen / späteren Nutzer*innen (lose
Gruppe / Initiative, Verein, o.ä.) und der
zukünftigen Rechtsform der Baugemeinschaft
(eGbR, Genossenschaft o.ä.)
• Angaben zur Ausrichtung bzw. gemeinsamen
Leitbild, gemeinsamer Wohnidee, Nutzungskonzept
• Auflistung der vorhandenen
Gruppenmitglieder/Privatpersonen und Nennung
der Gruppenvertreter*innen (es sollte eine
Gruppenstärke von min. 50 % der Gesamtgröße
bereits erreicht sein)
Gebäude (Vorhabenumfang):
• Ideen eines baulichen Konzepts (max. „Stehgreif-
Entwurf" / Skizzenform - keine ausführlichen
Planunterlagen) mit
• Schriftlichen Angaben zu bedarfsgerechter
Architektur- und Bauqualität,
Gemeinschaftsflächen, energetischen Zielen,
nachhaltigen Besonderheiten, ggf. weiteren
• Schriftlichen Angaben zu Zielgrößen der
Wohneinheiten für die jeweiligen x -Personen-
Haushalte sowie Gemeinschaftsflächen innerhalb
und außerhalb des Gebäudes
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Finanzierung:
• Angaben zu geschätzten Gesamtkosten
• Nachweis des Eigenkapitals
• Angaben zum Finanzierungsbedarf und
Finanzierungsumsetzung / geplante Finanzierung
(ggf. Angaben zu geplanten Förderungen für soziale
und/oder energetischen Zielen)
Die zuvor genannten Unterlagen sind als pdf.Dateien
einzureichen.
Hinweis: Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich
vor, weitere Details zu den geforderten und
eingereichten Unterlagen von der Baugemeinschaft zu
fordern.
Im darauffolgenden Verfahrensschritt -
Konkretisierung der Konzeptbewerbung - wird von
den drei ausgewählten Baugemeinsch aften erwartet,
dass sie Unterlagen zur Plausibilisierung des
baurechtlichen Einfügens nach § 34 BauGB einreichen.
Hierbei soll der Aufwand möglichst geringgehalten
werden, da Rahmenbedingungen bereits konkret
vorgeben sind (siehe Bebaubarkeit).
Ebenfalls sollen Aussagen zur Erschließung und
Parksituation und konkrete Angaben zu Wohn - und
Gemeinschaftsflächen sowie zum energetischen und
ökologischen Konzept erfolgen.
Bitte verwenden Sie für die Angabe der o.g.
Kennwerte usw. das Bewerbungsformular.
Die zuvor genannten Unterlagen sind als pdf.Dateien
einzureichen.
Hinweis: Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich
vor, weitere Details zu den geforderten und
eingereichten Unterlagen vom Bewerber zu fordern.
Rahmenbedingungen
für die Konzeption
Die Landeshauptstadt Düsseldorf erwünscht die
Bewerbung von Baugemeinschaften mit sozialer
Verantwortung zum Beispiel in Form eines
Mehrgenerationen- (Familien/Wahlverwandten-)
Projektes
oder
55+-Projektes (für Alleinstehende)
die eine kosten- und flächensparende Bauweise
anstreben und hierbei insbesondere die
Wohnungsgrößen des öffentlich geförderten
Segmentes
1-Personen-Haushalt = 50m²
2-Personen-Haushalt = 65m²
3-Personen-Haushalt = 80m²
4-Personen-Haushalt = 95m²
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5-Personen-Haushalt = 110m²
nicht überschreiten.
Bei besonderen Bedürfnissen (Beispielsweise:
rollstuhlfahrenden Schwerbehinderten,
Alleinerziehenden mit einem oder mehreren Kindern)
können die vorgenannten Größen angemessen
angepasst werden.
Mehrere Kleinstwohnungen (Einzimmerwohnung mit
Kochnische, Bad oder Dusche) die durch
Gemeinschaftsflächen wie Gemeinschaftsküche / -
Wohnzimmer ergänzt würden, könnten eine
Alternative darstellen. Auch hierbei wäre zu
berücksichtigen, dass die Gesamtwohnungsgröße
(Einzimmerwohnung + Geme inschaftsflächen) pro
Haushalt nicht wesentlich überschritten würde.
Bebaubarkeit Die in Rede stehende Fläche befindet sich nicht im
räumlichen Geltungsbedarf eines Bebauungsplans, die
Bebauung richtet sich daher nach § 34 BauGB.
Allerdings ergeben sich folgende
Rahmenbedingungen:
• II - Zahl der Vollgeschosse (§ 20 BauNVO), mit der
optischen Wirkung von 1 Vollgeschoss, Gauben
ausschließlich in der ersten Ebene des Dachs, keine
Abgrabungen
• Max. Firsthöhe: 52,00
Max. Traufhöhe: 46,80
(Gelände ca. 42,80)
• 0,3 - GRZ, Grundflächenzahl (§19 BauNVO)
• Max. 22m Gebäudelänge des Hauptbaukörpers
parallel zum Reichenbacher Weg
• Satteldach, Dachneigung 40-50°
• 5 m begrünte Vorgartenzone entlang des
Reichenbacher Wegs (freizuhalten von Versiegelung
durch Stellplätze, Nebengebäude, Müllabstellflächen
etc.)
Eine Abbildung des Baufensters sowie eine
Schemaskizze finden Sie im Downloadbereich.
Gestaltung der Freiflächen und
verkehrstechnischen Erschließung:
Aufgrund der Gestaltung des Reichenbacher Wegs s ind
Grundstückszufahrten nur im Bereich der bereits
vorhandenen Zufahrten zulässig. Die
Stellplatznachweise sind gemäß Stellplatzsatzung zu
erbringen.
Grundwasserstände:
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Die höchsten bisher gemessenen Grundwasserstände
liegen im Umfeld des Grundstücks bei 38,5 m ü.NHN
(HGW 1988). Der für 1926 für eine Phase bisher
höchster Grundwasserstände in weiten Teilen des
Stadtgebietes ermittelte Grundwasserstand liegt bei
ca. 40 m ü.NHN. Eine systematische Auswertung der
seit 1945 im Stadtgebiet gemessenen
Grundwasserstände zeigt für das Umfeld der
Baumaßnahme einen minimalen
Grundwasserflurabstand von 1 -5 m. Bei einer
Geländehöhe von ca. 42,6 m ü.NHN können demnach
ungünstigsten Falls Grundwasserstände von 41,6 m
ü.NHN auftreten.
Bei einer Unterkellerung eines zukünftigen Gebäudes
ist daher höchstwahrscheinlich mit der Notwendigkeit
einer bauzeitlichen Grundwasserhaltung
(Bauwasserhaltung - Absenkung des
Grundwasserspiegels zur Trockenhaltung der
Baugrube) zu rechnen.
Im Umfeld des Grundstücks sind der Unteren
Umweltschutzbehörde zahlreiche Gebäude
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.