Beschlussvorlage Aktenzeichen KUA/018/2025

Rahmenverträge für die freie Szene

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 26. September 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Einführung von Rahmenverträgen für die freie Szene in Form von Zuwendungsverträgen mit einer dreijährigen Laufzeit ab 1.1.2026. Sie betreffen Zuwendungen, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung seit mehr als vier Jahren geleistet werden und im Jahr 2025 auf der Transferliste verzeichnet sind.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

1. Kurzdarstellung Mit Beschluss des oben genannten Antrages wurde die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Konzept für die Schaffung einer erhöhten Planungssicherheit der freien Szene zu entwickeln und vorzulegen. Mit dem Antrag wurde auch ein zu integrierender Dynamisierungsfaktor beschlossen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 26. September 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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KUA/018/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Rahmenverträge für die freie Szene Fachbereich: 41 - Kulturamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Kulturausschuss 15.05.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Einführung von Rahmenverträgen für die freie Szene in Form von Zuwendungsverträgen mit einer dreijährigen Laufzeit ab 1.1.2026. Sie betreffen Zuwendungen, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung seit mehr als vier Jahren geleistet werden und im Jahr 2025 auf der Transferliste verzeichnet sind. Vorbehaltlich einer auskömmlichen Beschlussfassung für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 wird eine Dynamisierung der Zuwendungen gemäß Anlage 1 vorgenommen. Die Deckung erfolgt aus dem Kulturetat und wird im Produkt 2528101 (Kulturamt) und den Sachkonten 53170000 (Zuwendungen für laufende Zwecke an private Unternehmen) und Sachkonto 53180000 (Zuwendungen an übrige Bereiche) und Sachkonto 53172800 (Förderung der Fotografie) bereitgestellt. Beschlusslage: RAT/237/2024 Antrag der SPD Ratsfraktion Kulturstandort Düsseldorf: Mehr Planungssicherheit für die freie Szene Seite 2 Sachdarstellung: 1. Kurzdarstellung Mit Beschluss des oben genannten Antrages wurde die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Konzept für die Schaffung einer erhöhten Planungssicherheit der freien Szene zu entwickeln und vorzulegen. Mit dem Antrag wurde auch ein zu integrierender Dynamisierungsfaktor beschlossen. 2. Ausgangslage Jährlich werden zu den Haushaltsberatungen meist über 100 Anträge bei der Kulturverwaltung eingereicht, geprüft und im Anschluss den politischen Beratungen vorgelegt. Die Förderungen werden im Rahmen des Gesamthaushaltes der Landeshauptstadt Düsseldorf jährlich in der Ratssitzung im Dezember beschlossen. Erst danach erstellt die Kulturverwaltung jährlich wiederkehrend entsprechende Zuwendungsbescheide. Das folgende Konzept soll einerseits das gesamte Verfahren verschlanken und andererseits den betreffenden Zuwendungspositionen eine erhöhte Planungssicherheit durch mehrjährige Zuwendungsverträge er möglichen. Die geplanten Maßnahmen berücksichtigen Förderungen, die aktuell auf der Transferliste verzeichnet sind. 3. Geplante Maßnahmen: a. Einführung von Zuwendungsverträgen für die freie Szene ab dem 1.1.2026 Die Verwaltung hat hierfür das Instrument eines mehrjährigen Zuwendungsvertrages entwickelt und verwaltungsintern abgestimmt. Der Vertrag richtet sich beschlussgemäß grundsätzlich an Förderungen, die länger als vier Jahre bestehen und wird auf folgende Förderungen angewendet: - Betriebskostenförderungen - Festivals - wiederkehrende Projektförderungen mit bekannter Projektstruktur Mietförderungen sind vom mehrjährigen Zuwendungsvertrag ausgeschlossen, da die Miethöhen sich unter Einfluss des Marktes dynamisch entwickeln und hierfür eigene Verträge existieren. Zuwendungsempfänger von Mietförderungen erhalten daher weiterhin einen jährlichen Zuwendungsbescheid nach Beschluss des jährlichen Gesamthaushaltes. Eine Liste der Zuwendungsempfänger, die einen Vertrag erhalten sollen, ist als Anlage beigefügt. b. Laufzeit Die Laufzeit soll jeweils für drei Jahre, erstmalig vom 1.1.2026 bis 31.12.2028, gelten. Jährlich ist jedoch ein Verwendungsnachweis mit einer Einnahmen/Überschussrechnung sowie einem Sachbericht vorzulegen. Für den weiteren Turnus sind erneut Anträge im zweiten Halbjahr 2028 einzureichen. Für Zuwendungsempfänger, die einen mehrjährigen Zuwendungsvertrag erhalten, entfällt eine erneute Antragstellung während der Laufzeit. c. Dynamisierung Im Rahmen der mehrjährigen Förderung ist eine Dynamisierung, also eine jährliche Seite 3 Erhöhung, vorgesehen. Die Erhöhung soll Kostensteigerungen abmildern. Grundlage der Berechnung für den Abschluss eines Zuwendungsvertrages wird die zu beschließende Zuwendungshöhe für das Jahr 2026 sein. Die Erhöhung wird progressiv berechnet. Die Verwaltung schlägt eine Dynamisierung von bis zu 2 Prozent für die Jahre 2027 und 2028 vor, die mit in den Vertrag aufgenommen werden. Der genaue Faktor soll in jährlichen Gesprächen zwischen Zuwendungsempfänger*in und Kulturverw altung abgestimmt und gegebenenfalls mittels eines Nachtrags festgeschrieben werden. Eine weitere jahresaktuelle Anpassung der Förderhöhe ist während des Vertragszeitraumes nicht vorgesehen. d. Rücklagenbildung während des Vertragszeitraumes Im Rahmen der mehrjährigen Zuwendungsverträge wird eine an den Zuwendungszweck gebundene, begrenzte Rücklagenbildung ermöglicht. Dieser Zweck wird vor allem durch die im Vertrag festgelegten Zielvereinbarungen näher beschrieben. Die Rücklagenbildung sieht eine Summe in Höhe von 2/12 der kommunalen Jahresförderung (aus dem Vorjahr) vor. Sie kann in das Folgejahr übertragen und muss im betreffenden Folgejahr verausgabt werden. Kumulierte Rückstellungen sind nicht zulässig. e. Einführung von Zielvereinbarungen Hier handelt es sich um eine aus der Kulturentwicklungsplanung abgeleitete Maßnahme zur Entwicklung von Zielvereinbarungen (siehe Abschlussbericht Ziel 2, Maßnahme 3). Entsprechende Leitziele, sowie Leitkriterien und Indikatoren sind im Zwischenstandsbericht aufgeführt (Anlage der beschlossenen Vorlage KUA/ 071/2020). Sie bilden die Grundlage für die individuell zu erstellenden Zielvereinbarungen und orientieren sich an folgenden Kriterien, die je nach Einrichtung und gefördertem Projekt sehr unterschiedlich gewichtet sein können:  Verhandlung gesellschaftlicher Themen : Mitwirkung an stadtgesellschaftlichen Verständigungs- und Vernetzungsprozessen  Aktive Teilhabe- und Diversitätsorientierung: etwa Berücksichtigung partizipativer Ansätze, Ansprache neuer Zielgruppen  Anwendung spartenübergreifender und interdisziplinärer Arbeitsweisen  Inhaltliches Potenzial: etwa Modellcharakter, Wirkung für die Düsseldorfer Kulturszene, Integration künstlerischen Nachwuchses  Kooperation und Vernetzung : in der Entwicklung und Realisierung des Projektes werden Partner mit eingebunden und Synergien gesucht  Angemessene Vergütung der freien Mitarbeiter*innen auf der Grundlage von Honorarempfehlungen  Nachhaltigkeit - unter anderem Beachtung von Aspekten zum Klima -, Umwelt- und Ressourcenschutz Anders als in der Projektförderung werden zusätzliche Kriterien wie die künstlerische Qualität, die Realisierungschancen und eine stimmige Projekt- und Finanzierungsplanung aufgrund der langjährigen, wiederkehrenden Förderung vorausgesetzt. Die Zielvereinbarungen werden mit allen Zuwendungsempfängern anhand der Leitkriterien im Verlauf des Jahres 2025 entwickelt. Sie werden Bestandteil des Vertrages. Die Zielvereinbarungen haben keine Auswirkung auf die im Zuwendungsvertrag festgelegte Förderhöhe während der Vertragslaufzeit. Seite 4 f. Integration in das digitale Förderverfahren Für die Antragserfassung ist angestrebt, das digitale Verfahren anzupassen. Alle Anträge für den Haushalt 2026 sollen demnach digital erfasst und zur politischen Beratung vorgelegt werden. 4. Finanzielle Auswirkungen x Ja  Nein Die Erhöhung hat aufgrund der Dynamisierung jährliche Auswirkungen auf den Haushalt der Jahre 2026 bis 2028. Es sind daher Verpflichtungsermächtigungen zu berücksichtigen. Die Höhe ermittelt sich aus den für 2026 zu beschließenden Zuwendungshöhen. Diese sollen den vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf am 12.12.2024 beschlossenen Ansätzen 2025 entsprechen . Anlagen: Anlage 1 - Übersicht Dynamisierung
Anlage 1 - Übersicht Dynamisierung korrigiert als Text anzeigen
Title: 00558397.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00558397.pdf Published Time: Wed, 18 Jun 2025 14:08:45 GMT Number of Pages: 4 Markdown Content: Anlage 1 # Modellhafte Rechnung auf Grundlage der Ansätze 2025 Stand: 15.04.2025 Antragsteller / Antragstellerin gemäß Kosten-und Finanzierungsplanung (Projektbezeichnung) Ansatz 2025 nach Beschluss KUA/163/2024 und RAT/465/2024 Ansatz Rahmenvertrag (2026), Jahr 1 1. Jahr nach Dynamisierungsrate von 2 % (2027), Jahr 2 2. Jahr nach Dynamisierungsrate von 2 % (2028), Jahr 3 Bemerkungen Transferaufwendungen, Konto 53170000 "Zuwendungen für laufende Zwecke an private Unternehmen" Arbeitskreis Kultur im Stadtbezirk 8 e.V. 10.730 10.730 10.945 11.163 art.vision gGmbH, (HafenKunstKino) 20.000 20.000 20.400 20.808 Asphalt Festival gGmbH 450.000 450.000 459.000 468.180 BBK Bezirksverband Düsseldorf e.V./ BBK Kunstforum e.V. 12.330 12.330 12.577 12.828 Ben J. Riepe Kompanie e.V. (Betrieb) 100.000 100.000 102.000 104.040 Benrather Kulturkreis e.V., (Montagsprosa in der Orangerie) 2.500 1.900 1.938 1.977 Nur einmalige Erhöhung in 2025, Ansatz 2026 wieder auf Niveau 2024 Beuger, Antoine, (Klangraum) 10.800 10.800 11.016 11.236 Bücherbummel auf der Kö e.V. 50.000 50.000 51.000 52.020 Aufgrund der Aufspaltung Antragserfahrung unter vier Jahren, das Format ist aber etabliert Chorverband Düsseldorf e. V. 24.000 24.000 24.480 24.970 Düsseldorf Cologne Veranstaltungs GbR (0211 Düsseldorf Ausstellungsverzeichnis) 20.000 20.000 20.400 20.808 Düsseldorfer Büdchentag e. V. 50.000 50.000 51.000 52.020 Düsseldorf Festival gGmbH 200.000 80.000 81.600 83.232 Nur einmalige Erhöhung in 2025, Ansatz 2026 wieder auf Niveau 2024 Düsseldorfer Marionettentheater gGmbH 315.000 315.000 321.300 327.726 Filmwerkstatt Düsseldorf e.V. 152.007 152.007 155.047 158.148 Förderkreis Industriepfad Düsseldorf-Gerresheim e.V. 15.000 15.000 15.300 15.606 Forum Freies Theater e.V. (Betrieb) 1.216.048 1.216.048 1.240.369 1.265.176 Forum freies Theater e.V. (Landes-Schülertheater-Treffen NRW, Maulheld*innen) 4.780 4.780 4.876 4.973 Freie Szene Düsseldorf-performing arts e.V. (Internetpräsenz freie Szene darstellende Künste) 8.426 8.426 8.595 8.766 Antragsteller / Antragstellerin gemäß Kosten-und Finanzierungsplanung (Projektbezeichnung) Ansatz 2025 nach Beschluss KUA/163/2024 und RAT/465/2024 Ansatz Rahmenvertrag (2026), Jahr 1 1. Jahr nach Dynamisierungsrate von 2 % (2027), Jahr 2 2. Jahr nach Dynamisierungsrate von 2 % (2028), Jahr 3 Bemerkungen Freundeskreis Kulturbahnhof Eller e.V. 76.610 76.610 78.142 79.705 Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit Düsseldorf e.V. 3.500 3.500 3.570 3.641 Golzheim Fest e.V. 16.480 16.480 16.810 17.146 Hans Peter Zimmer Stiftung, (Weltkunstzimmer) 30.000 30.000 30.600 31.212 Heinrich-Heine-Gesellschaft e.V. 2.000 2.000 2.040 2.081 Institut für Kunstdokumentation u. Szenografie (IKS) 14.000 14.000 14.280 14.566 Jazz in Düsseldorf e.V. (Betrieb Jazzschmiede und Jazz und Weltmusik im Hofgarten) 112.870 112.870 115.127 117.430 Jüdische Gemeinde Düsseldorf, (Paul-Spiegel- Filmfestival - Jüdische Welten) 4.750 4.750 4.845 4.942 Junge Aktionsbühne (Jugendamt Düsseldorf) (City Beats Newcomer Festival) 11.110 11.110 11.332 11.559 Kabawil e.V., (Kulturarbeit in Bürgerhäusern) 12.000 12.000 12.240 12.485 Künstlerverein Malkasten 155.000 155.000 158.100 161.262 KulturCrew e. V., First Beats 4.000 4.000 4.080 4.162 Kunstraum im Salzmannbau (Betrieb), (früher: Verein zur Veranstaltung von Kunstausstellungen e.V. (Neuer Kunstraum Düsseldorf)) 89.000 89.000 90.780 92.596 Literaturbüro NRW e.V. (Düsseldorfer Literaturtage) 40.900 40.900 41.718 42.552 Literaturbüro NRW e.V. (Betrieb) 113.220 113.220 115.484 117.794 Neue Düsseldorfer Hofmusik 11.400 11.400 11.628 11.861 New Fall Festival Düsseldorf gGmbH (New Fall Festival) 100.000 100.000 102.000 104.040 notabu.ensemble neue musik GbR 25.000 25.000 25.500 26.010 NRW Landesbüro Tanz e.V. (Internationale Tanzmesse) 30.000 210.000 214.200 218.484 Summe Durchführungsjahr als Grundlage onomato künstlerverein e.V. 23.280 23.280 23.746 24.221 plan.d. produzentengalerie e.V. 12.100 12.100 12.342 12.589 psallite cantate gGmbH Internationales Düsseldorfer Orgelfestival_IDO 58.000 58.000 59.160 60.343 Puppentheater Helmholtzstraße e. V. 152.600 152.600 155.652 158.765 Reichert Bahrenberg GbR_Theater an der Luegallee 46.270 46.270 47.195 48.139 Robert-Schumann-Gesellschaft e.V. 10.800 10.800 11.016 11.236 Antragsteller / Antragstellerin gemäß Kosten-und Finanzierungsplanung (Projektbezeichnung) Ansatz 2025 nach Beschluss KUA/163/2024 und RAT/465/2024 Ansatz Rahmenvertrag (2026), Jahr 1 1. Jahr nach Dynamisierungsrate von 2 % (2027), Jahr 2 2. Jahr nach Dynamisierungsrate von 2 % (2028), Jahr 3 Bemerkungen Seniorentheater in der Altstadt SeTa e.V. (Produktion) 9.500 9.500 9.690 9.884 Städtischer Musikverein zu Düsseldorf e.V. 38.650 38.650 39.423 40.211 Städtischer Musikverein zu Düsseldorf. e.V. (Singpause) 210.000 210.000 214.200 218.484 Stüttgen, Christoph (Kasperkoffer) 6.000 6.000 6.120 6.242 tanzhaus nrw e.V. (Betrieb) 1.529.395 1.529.395 1.559.983 1.591.183 tanzhaus nrw e.V. (take-off: Junger Tanz) 220.000 220.000 224.400 228.888 Theater der Klänge e.V. (Produktion) 30.000 30.000 30.600 31.212 Verbunt e.V. (Hall Of Fame, Graffiti) 40.000 40.000 40.800 41.616 Verein Düsseldorf-Palermo e.V. 11.700 11.700 11.934 12.173 Verein zur Förderung des Approximation Festival e.V. (Approximations Festival) 100.000 100.000 102.000 104.040 Verein zur Förderung des Heinrich Heine Geburtshauses e.V. (Heine Haus) 157.753 157.753 160.908 164.126 Verein zur Veranstaltung von Kunstausstellungen e.V. (DIE GROSSE Kunstausstellung NRW) 150.000 150.000 153.000 156.060 40 Grad Urban Art e.V. (40 Grad Urban Art Festival) 39.000 39.000 39.780 40.576 zakk gGmbH (Betrieb) 1.259.000 1.259.000 1.284.180 1.309.864 zakk gGmbH (Bandprofessionalisierung) 13.000 13.000 13.260 13.525 zakk gGmbH (D-DORF POP DAY) 5.000 5.000 5.100 5.202 zakk gGmbH Poesiepause 13.500 13.500 13.770 14.045 Summe 53170000: 7.649.009 7.708.409 7.862.577 8.019.829 Transferaufwendungen, Konto 53180000 "Zuwendungen an übrige Bereiche" Institut Francais (Veranstaltungen) 10.000 10.000 10.200 10.404 Summe 53180000: 10.000 10.000 10.200 10.404 Transferaufwendungen, Konto 53172800 "Förderung der Fotografie" DFI e.V. 91.500 91.500 93.330 95.197 Düsseldorf Cologne Veranstaltungs GbR, (Düsseldorf Photo+) 100.000 204.000 208.080 212.242 Summe Durchführungsjahr als Grundlage Summe Förderung der Fotografie 191.500 295.500 301.410 307.438 Gesamtsumme 8.013.909 8.174.187 8.337.671 Antragsteller / Antragstellerin gemäß Kosten-und Finanzierungsplanung (Projektbezeichnung) Ansatz 2025 nach Beschluss KUA/163/2024 und RAT/465/2024 Ansatz Rahmenvertrag (2026), Jahr 1 1. Jahr nach Dynamisierungsrate von 2 % (2027), Jahr 2 2. Jahr nach Dynamisierungsrate von 2 % (2028), Jahr 3 Bemerkungen Mehrbedarf im Vergleich zum Vorjahr 0 160.278 163.484 Der Mehrbedarf in den Jahren 2027 und 2028 beträgt insgesamt 323.641 EUR.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen KUA/018/2025