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KUA/018/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Rahmenverträge für die freie Szene
Fachbereich:
41 - Kulturamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Kulturausschuss 15.05.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Einführung von
Rahmenverträgen für die freie Szene in Form von Zuwendungsverträgen mit einer
dreijährigen Laufzeit ab 1.1.2026. Sie betreffen Zuwendungen, die zum Zeitpunkt
der Beschlussfassung seit mehr als vier Jahren geleistet werden und im Jahr 2025
auf der Transferliste verzeichnet sind.
Vorbehaltlich einer auskömmlichen Beschlussfassung für die Haushaltsjahre 2027
und 2028 wird eine Dynamisierung der Zuwendungen gemäß Anlage 1
vorgenommen.
Die Deckung erfolgt aus dem Kulturetat und wird im Produkt 2528101 (Kulturamt)
und den Sachkonten 53170000 (Zuwendungen für laufende Zwecke an private
Unternehmen) und Sachkonto 53180000 (Zuwendungen an übrige Bereiche) und
Sachkonto 53172800 (Förderung der Fotografie) bereitgestellt.
Beschlusslage:
RAT/237/2024
Antrag der SPD Ratsfraktion
Kulturstandort Düsseldorf: Mehr
Planungssicherheit für die freie Szene
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Sachdarstellung:
1. Kurzdarstellung
Mit Beschluss des oben genannten Antrages wurde die Verwaltung beauftragt, ein
entsprechendes Konzept für die Schaffung einer erhöhten Planungssicherheit der
freien Szene zu entwickeln und vorzulegen. Mit dem Antrag wurde auch ein zu
integrierender Dynamisierungsfaktor beschlossen.
2. Ausgangslage
Jährlich werden zu den Haushaltsberatungen meist über 100 Anträge bei der
Kulturverwaltung eingereicht, geprüft und im Anschluss den politischen Beratungen
vorgelegt. Die Förderungen werden im Rahmen des Gesamthaushaltes der
Landeshauptstadt Düsseldorf jährlich in der Ratssitzung im Dezember beschlossen.
Erst danach erstellt die Kulturverwaltung jährlich wiederkehrend entsprechende
Zuwendungsbescheide.
Das folgende Konzept soll einerseits das gesamte Verfahren verschlanken und
andererseits den betreffenden Zuwendungspositionen eine erhöhte
Planungssicherheit durch mehrjährige Zuwendungsverträge er möglichen. Die
geplanten Maßnahmen berücksichtigen Förderungen, die aktuell auf der Transferliste
verzeichnet sind.
3. Geplante Maßnahmen:
a. Einführung von Zuwendungsverträgen für die freie Szene ab dem
1.1.2026
Die Verwaltung hat hierfür das Instrument eines mehrjährigen Zuwendungsvertrages
entwickelt und verwaltungsintern abgestimmt. Der Vertrag richtet sich
beschlussgemäß grundsätzlich an Förderungen, die länger als vier Jahre bestehen
und wird auf folgende Förderungen angewendet:
- Betriebskostenförderungen
- Festivals
- wiederkehrende Projektförderungen mit bekannter Projektstruktur
Mietförderungen sind vom mehrjährigen Zuwendungsvertrag ausgeschlossen, da die
Miethöhen sich unter Einfluss des Marktes dynamisch entwickeln und hierfür eigene
Verträge existieren. Zuwendungsempfänger von Mietförderungen erhalten daher
weiterhin einen jährlichen Zuwendungsbescheid nach Beschluss des jährlichen
Gesamthaushaltes.
Eine Liste der Zuwendungsempfänger, die einen Vertrag erhalten sollen, ist als
Anlage beigefügt.
b. Laufzeit
Die Laufzeit soll jeweils für drei Jahre, erstmalig vom 1.1.2026 bis 31.12.2028,
gelten. Jährlich ist jedoch ein Verwendungsnachweis mit einer
Einnahmen/Überschussrechnung sowie einem Sachbericht vorzulegen. Für den
weiteren Turnus sind erneut Anträge im zweiten Halbjahr 2028 einzureichen. Für
Zuwendungsempfänger, die einen mehrjährigen Zuwendungsvertrag erhalten,
entfällt eine erneute Antragstellung während der Laufzeit.
c. Dynamisierung
Im Rahmen der mehrjährigen Förderung ist eine Dynamisierung, also eine jährliche
Seite 3
Erhöhung, vorgesehen. Die Erhöhung soll Kostensteigerungen abmildern. Grundlage
der Berechnung für den Abschluss eines Zuwendungsvertrages wird die zu
beschließende Zuwendungshöhe für das Jahr 2026 sein. Die Erhöhung wird
progressiv berechnet. Die Verwaltung schlägt eine Dynamisierung von bis zu 2
Prozent für die Jahre 2027 und 2028 vor, die mit in den Vertrag aufgenommen
werden. Der genaue Faktor soll in jährlichen Gesprächen zwischen
Zuwendungsempfänger*in und Kulturverw altung abgestimmt und gegebenenfalls
mittels eines Nachtrags festgeschrieben werden.
Eine weitere jahresaktuelle Anpassung der Förderhöhe ist während des
Vertragszeitraumes nicht vorgesehen.
d. Rücklagenbildung während des Vertragszeitraumes
Im Rahmen der mehrjährigen Zuwendungsverträge wird eine an den
Zuwendungszweck gebundene, begrenzte Rücklagenbildung ermöglicht. Dieser
Zweck wird vor allem durch die im Vertrag festgelegten Zielvereinbarungen näher
beschrieben. Die Rücklagenbildung sieht eine Summe in Höhe von 2/12 der
kommunalen Jahresförderung (aus dem Vorjahr) vor. Sie kann in das Folgejahr
übertragen und muss im betreffenden Folgejahr verausgabt werden. Kumulierte
Rückstellungen sind nicht zulässig.
e. Einführung von Zielvereinbarungen
Hier handelt es sich um eine aus der Kulturentwicklungsplanung abgeleitete
Maßnahme zur Entwicklung von Zielvereinbarungen (siehe Abschlussbericht Ziel 2,
Maßnahme 3). Entsprechende Leitziele, sowie Leitkriterien und Indikatoren sind im
Zwischenstandsbericht aufgeführt (Anlage der beschlossenen Vorlage KUA/
071/2020). Sie bilden die Grundlage für die individuell zu erstellenden
Zielvereinbarungen und orientieren sich an folgenden Kriterien, die je nach
Einrichtung und gefördertem Projekt sehr unterschiedlich gewichtet sein können:
Verhandlung gesellschaftlicher Themen : Mitwirkung an
stadtgesellschaftlichen Verständigungs- und Vernetzungsprozessen
Aktive Teilhabe- und Diversitätsorientierung: etwa Berücksichtigung
partizipativer Ansätze, Ansprache neuer Zielgruppen
Anwendung spartenübergreifender und interdisziplinärer Arbeitsweisen
Inhaltliches Potenzial: etwa Modellcharakter, Wirkung für die Düsseldorfer
Kulturszene, Integration künstlerischen Nachwuchses
Kooperation und Vernetzung : in der Entwicklung und Realisierung des
Projektes werden Partner mit eingebunden und Synergien gesucht
Angemessene Vergütung der freien Mitarbeiter*innen auf der Grundlage
von Honorarempfehlungen
Nachhaltigkeit - unter anderem Beachtung von Aspekten zum Klima -,
Umwelt- und Ressourcenschutz
Anders als in der Projektförderung werden zusätzliche Kriterien wie die künstlerische
Qualität, die Realisierungschancen und eine stimmige Projekt- und
Finanzierungsplanung aufgrund der langjährigen, wiederkehrenden Förderung
vorausgesetzt.
Die Zielvereinbarungen werden mit allen Zuwendungsempfängern anhand der
Leitkriterien im Verlauf des Jahres 2025 entwickelt. Sie werden Bestandteil des
Vertrages.
Die Zielvereinbarungen haben keine Auswirkung auf die im Zuwendungsvertrag
festgelegte Förderhöhe während der Vertragslaufzeit.
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f. Integration in das digitale Förderverfahren
Für die Antragserfassung ist angestrebt, das digitale Verfahren anzupassen. Alle
Anträge für den Haushalt 2026 sollen demnach digital erfasst und zur politischen
Beratung vorgelegt werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
x Ja Nein
Die Erhöhung hat aufgrund der Dynamisierung jährliche Auswirkungen auf den
Haushalt der Jahre 2026 bis 2028. Es sind daher Verpflichtungsermächtigungen zu
berücksichtigen. Die Höhe ermittelt sich aus den für 2026 zu beschließenden
Zuwendungshöhen. Diese sollen den vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf am
12.12.2024 beschlossenen Ansätzen 2025 entsprechen .
Anlagen:
Anlage 1 - Übersicht Dynamisierung
Anlage 1 - Übersicht Dynamisierung korrigiert als Text anzeigen
Title: 00558397.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00558397.pdf
Published Time: Wed, 18 Jun 2025 14:08:45 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
Anlage 1
# Modellhafte Rechnung auf Grundlage der Ansätze 2025 Stand: 15.04.2025
Antragsteller / Antragstellerin gemäß
Kosten-und Finanzierungsplanung
(Projektbezeichnung)
Ansatz 2025 nach
Beschluss
KUA/163/2024 und
RAT/465/2024
Ansatz
Rahmenvertrag
(2026), Jahr 1
1. Jahr nach
Dynamisierungsrate
von 2 % (2027), Jahr
2
2. Jahr nach
Dynamisierungsrate
von 2 % (2028), Jahr
3
Bemerkungen
Transferaufwendungen, Konto 53170000
"Zuwendungen für laufende Zwecke an
private Unternehmen"
Arbeitskreis Kultur im Stadtbezirk 8 e.V. 10.730 10.730 10.945 11.163
art.vision gGmbH, (HafenKunstKino) 20.000 20.000 20.400 20.808
Asphalt Festival gGmbH 450.000 450.000 459.000 468.180
BBK Bezirksverband Düsseldorf e.V./ BBK
Kunstforum e.V. 12.330 12.330 12.577 12.828
Ben J. Riepe Kompanie e.V. (Betrieb) 100.000 100.000 102.000 104.040
Benrather Kulturkreis e.V., (Montagsprosa in der
Orangerie) 2.500 1.900 1.938 1.977
Nur einmalige Erhöhung in
2025, Ansatz 2026 wieder
auf Niveau 2024
Beuger, Antoine, (Klangraum) 10.800 10.800 11.016 11.236
Bücherbummel auf der Kö e.V. 50.000 50.000 51.000 52.020
Aufgrund der Aufspaltung
Antragserfahrung unter vier
Jahren, das Format ist aber
etabliert
Chorverband Düsseldorf e. V. 24.000 24.000 24.480 24.970
Düsseldorf Cologne Veranstaltungs GbR
(0211 Düsseldorf Ausstellungsverzeichnis) 20.000 20.000 20.400 20.808
Düsseldorfer Büdchentag e. V. 50.000 50.000 51.000 52.020
Düsseldorf Festival gGmbH 200.000 80.000 81.600 83.232
Nur einmalige Erhöhung in
2025, Ansatz 2026 wieder
auf Niveau 2024
Düsseldorfer Marionettentheater gGmbH 315.000 315.000 321.300 327.726
Filmwerkstatt Düsseldorf e.V. 152.007 152.007 155.047 158.148
Förderkreis Industriepfad Düsseldorf-Gerresheim
e.V. 15.000 15.000 15.300 15.606
Forum Freies Theater e.V. (Betrieb) 1.216.048 1.216.048 1.240.369 1.265.176
Forum freies Theater e.V.
(Landes-Schülertheater-Treffen NRW,
Maulheld*innen)
4.780 4.780 4.876 4.973
Freie Szene Düsseldorf-performing arts e.V.
(Internetpräsenz freie Szene darstellende
Künste)
8.426 8.426 8.595 8.766 Antragsteller / Antragstellerin gemäß
Kosten-und Finanzierungsplanung
(Projektbezeichnung)
Ansatz 2025 nach
Beschluss
KUA/163/2024 und
RAT/465/2024
Ansatz
Rahmenvertrag
(2026), Jahr 1
1. Jahr nach
Dynamisierungsrate
von 2 % (2027), Jahr
2
2. Jahr nach
Dynamisierungsrate
von 2 % (2028), Jahr
3
Bemerkungen
Freundeskreis Kulturbahnhof Eller e.V. 76.610 76.610 78.142 79.705
Gesellschaft für christlich-jüdische
Zusammenarbeit Düsseldorf e.V. 3.500 3.500 3.570 3.641
Golzheim Fest e.V. 16.480 16.480 16.810 17.146
Hans Peter Zimmer Stiftung, (Weltkunstzimmer) 30.000 30.000 30.600 31.212
Heinrich-Heine-Gesellschaft e.V. 2.000 2.000 2.040 2.081
Institut für Kunstdokumentation u. Szenografie
(IKS) 14.000 14.000 14.280 14.566
Jazz in Düsseldorf e.V.
(Betrieb Jazzschmiede und Jazz und Weltmusik
im Hofgarten)
112.870 112.870 115.127 117.430
Jüdische Gemeinde Düsseldorf, (Paul-Spiegel-
Filmfestival - Jüdische Welten) 4.750 4.750 4.845 4.942
Junge Aktionsbühne (Jugendamt Düsseldorf)
(City Beats Newcomer Festival) 11.110 11.110 11.332 11.559
Kabawil e.V., (Kulturarbeit in Bürgerhäusern) 12.000 12.000 12.240 12.485
Künstlerverein Malkasten 155.000 155.000 158.100 161.262
KulturCrew e. V., First Beats 4.000 4.000 4.080 4.162
Kunstraum im Salzmannbau (Betrieb), (früher:
Verein zur Veranstaltung von
Kunstausstellungen e.V. (Neuer Kunstraum
Düsseldorf))
89.000 89.000 90.780 92.596
Literaturbüro NRW e.V. (Düsseldorfer
Literaturtage) 40.900 40.900 41.718 42.552
Literaturbüro NRW e.V. (Betrieb) 113.220 113.220 115.484 117.794
Neue Düsseldorfer Hofmusik 11.400 11.400 11.628 11.861
New Fall Festival Düsseldorf gGmbH (New Fall
Festival) 100.000 100.000 102.000 104.040
notabu.ensemble neue musik GbR 25.000 25.000 25.500 26.010
NRW Landesbüro Tanz e.V. (Internationale
Tanzmesse) 30.000 210.000 214.200 218.484 Summe Durchführungsjahr
als Grundlage
onomato künstlerverein e.V. 23.280 23.280 23.746 24.221
plan.d. produzentengalerie e.V. 12.100 12.100 12.342 12.589
psallite cantate gGmbH Internationales
Düsseldorfer Orgelfestival_IDO 58.000 58.000 59.160 60.343
Puppentheater Helmholtzstraße e. V. 152.600 152.600 155.652 158.765
Reichert Bahrenberg GbR_Theater an der
Luegallee 46.270 46.270 47.195 48.139
Robert-Schumann-Gesellschaft e.V. 10.800 10.800 11.016 11.236 Antragsteller / Antragstellerin gemäß
Kosten-und Finanzierungsplanung
(Projektbezeichnung)
Ansatz 2025 nach
Beschluss
KUA/163/2024 und
RAT/465/2024
Ansatz
Rahmenvertrag
(2026), Jahr 1
1. Jahr nach
Dynamisierungsrate
von 2 % (2027), Jahr
2
2. Jahr nach
Dynamisierungsrate
von 2 % (2028), Jahr
3
Bemerkungen
Seniorentheater in der Altstadt SeTa e.V.
(Produktion) 9.500 9.500 9.690 9.884
Städtischer Musikverein zu Düsseldorf e.V. 38.650 38.650 39.423 40.211
Städtischer Musikverein zu Düsseldorf. e.V.
(Singpause) 210.000 210.000 214.200 218.484
Stüttgen, Christoph (Kasperkoffer) 6.000 6.000 6.120 6.242
tanzhaus nrw e.V. (Betrieb) 1.529.395 1.529.395 1.559.983 1.591.183
tanzhaus nrw e.V. (take-off: Junger Tanz) 220.000 220.000 224.400 228.888
Theater der Klänge e.V. (Produktion) 30.000 30.000 30.600 31.212
Verbunt e.V. (Hall Of Fame, Graffiti) 40.000 40.000 40.800 41.616
Verein Düsseldorf-Palermo e.V. 11.700 11.700 11.934 12.173
Verein zur Förderung des Approximation Festival
e.V. (Approximations Festival) 100.000 100.000 102.000 104.040
Verein zur Förderung des Heinrich Heine
Geburtshauses e.V. (Heine Haus) 157.753 157.753 160.908 164.126
Verein zur Veranstaltung von
Kunstausstellungen e.V. (DIE GROSSE
Kunstausstellung NRW)
150.000 150.000 153.000 156.060
40 Grad Urban Art e.V. (40 Grad Urban Art
Festival) 39.000 39.000 39.780 40.576
zakk gGmbH (Betrieb) 1.259.000 1.259.000 1.284.180 1.309.864
zakk gGmbH (Bandprofessionalisierung) 13.000 13.000 13.260 13.525
zakk gGmbH (D-DORF POP DAY) 5.000 5.000 5.100 5.202
zakk gGmbH Poesiepause 13.500 13.500 13.770 14.045
Summe 53170000: 7.649.009 7.708.409 7.862.577 8.019.829
Transferaufwendungen, Konto 53180000
"Zuwendungen an übrige Bereiche"
Institut Francais (Veranstaltungen) 10.000 10.000 10.200 10.404
Summe 53180000: 10.000 10.000 10.200 10.404
Transferaufwendungen, Konto 53172800
"Förderung der Fotografie"
DFI e.V. 91.500 91.500 93.330 95.197
Düsseldorf Cologne Veranstaltungs GbR,
(Düsseldorf Photo+) 100.000 204.000 208.080 212.242 Summe Durchführungsjahr
als Grundlage
Summe Förderung der Fotografie 191.500 295.500 301.410 307.438
Gesamtsumme 8.013.909 8.174.187 8.337.671 Antragsteller / Antragstellerin gemäß
Kosten-und Finanzierungsplanung
(Projektbezeichnung)
Ansatz 2025 nach
Beschluss
KUA/163/2024 und
RAT/465/2024
Ansatz
Rahmenvertrag
(2026), Jahr 1
1. Jahr nach
Dynamisierungsrate
von 2 % (2027), Jahr
2
2. Jahr nach
Dynamisierungsrate
von 2 % (2028), Jahr
3
Bemerkungen
Mehrbedarf im Vergleich zum Vorjahr 0 160.278 163.484
Der Mehrbedarf in den
Jahren 2027 und 2028
beträgt insgesamt 323.641
EUR.