Informationsvorlage als Text anzeigen
KUA/146/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Erstellung der Rahmenverträge der freien Szene ab dem Jahr 2026: Sachstand zu
den Anträgen und Vorstellung des Verfahrens
Fachbereich:
41 - Kulturamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Kulturausschuss 27.11.2025 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt den Sachstand der
Anträge sowie die Ausführungen zum angepassten Verfahren zur kontinuierlichen
Förderung von Institutionen und Projekten, die namentlich im Teilergebnisplan des
Kulturamtes erfasst sind, zur Kenntnis.
Beschlusslage:
Gremium Datum Vorlagennummer mit
Titel
Beschlussart
Rat 27.06.2024 RAT/237/2024/1
Antrag der
Ratsfraktionen von SPD
und FDP: Kulturstandort
Düsseldorf: Mehr
Planungssicherheit für
die freie Szene
Ratsbeschluss
Rat 10.07.2025 KUA/018/2025
Rahmenverträge für die
freie Szene
Ratsbeschluss
Rat 10.07.2025 RAT/274/2025
Änderungsantrag der
Ratsfraktionen von SPD,
CDU, FDP und Bündnis
90/Die Grünen zur
Vorlage KUA/018/2025
Ratsbeschluss
Seite 2
1. Kurzdarstellung
Die Möglichkeit, ab 2026 mehrjährige Förderverträge zu schließen, soll eine größere
Planungssicherheit für Zuwendungsnehmer*innen gewährleisten. Dazu gehört eine
dynamische Erhöhung der Fördersumme abhängig von der Inflation.
Gleichzeitig soll das jährliche Verfahren verschlankt werden, indem der Umfang der
jährlichen Beratungsunterlagen für die Etatsitzungen weiter reduziert wird.
Außerdem sollen Antragsteller*innen, die seit weniger als 4 Jahren gefördert werden
und mit denen daher voraussichtlich kein Rahmenvertrag geschlossen wird,
frühestmöglich über die voraussichtliche Förderhöhe informiert werden.
2. Ausgangslage
Mit Beschluss RAT/237/2024/1 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur
Schaffung von mehr Planungssicherheit der freischaffenden Kunst- und Kulturszene
zu erarbeiten. Dazu wurde mit der Vorlage KUA/018/2025 die Einführung von
mehrjährigen Förderverträgen für Akteur*innen vorgestellt, die bereits seit mehr als
vier Jahren auf der Transferliste des Kulturamts geführt werden. Diese Einführung
wurde mit der Vorlage RAT/274/2025 in geänderter Form beschlossen.
Vorbehaltlich von Einzelfallprüfungen werden beschlussgemäß rund 60
Zuwendungsnehmer*innen einen solchen Rahmenvertrag erhalten. Diese wurden im
Zuge der Antragstellung für das Jahr 2026 über die neue Form der Förderung
informiert.
Der größte Teil der vorliegenden Anträge weist im Vergleich zum Jahr 2025 keine
geänderte Fördersumme aus. Es gibt allerdings sowohl Anträge, die über die 2
prozentige Erhöhung hinaus weiteren Mehrbedarf darstellen als auch solche, deren
Förderbedarf sich gemindert hat. Der Saldo beläuft sich insgesamt auf einen
Mehrbedarf, der im Einzelnen zur Entscheidung in die Haushaltsberatungen
eingebracht wird.
3. Geplante Maßnahmen
a. Umfang der Beratungsunterlagen
Um die Beratungsunterlagen insgesamt zu verschlanken, werden Anträge
ohne Veränderung der Fördersumme zunächst nicht beigefügt. Sie werden
allerdings weiterhin auf der tabellarischen Übersicht der Transferpositionen
(Transferliste) abgebildet. Selbstverständlich können auch diese
Dokumente auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.
Die Beratungsunterlagen werden demnach aus der tabellarischen
Gesamtübersicht (Transferliste) bestehen, ergänzt um die Anträge, in
denen es zu wesentlichen Änderungen kommt sowie den Neuanträgen. Aus
Gründen der Übersichtlichkeit wird auf eine Darstellung der mittelfristigen
Finanzplanung verzichtet. Diese kann entsprechend den Unterlagen zum
Haushaltsplan-Entwurf 2026 entnommen werden.
Der Fokus der politischen Beratung kann somit auf die veränderten
Anträge und Neuanträge gerichtet werden.
Diese einzelnen Antragsunterlagen bestehen wie üblich aus einer
Checkliste, in der die Verwaltung die wesentlichen Inhalte darstellt, einem
Steckbrief mit den Daten der Antragstellenden, der
Seite 3
Maßnahmenbeschreibung und einem Wirtschaftsplan beziehungsweise
einem Kosten- und Finanzierungsplan.
b. Konzept zur frühestmöglichen Information von Antragstellenden,
die keinen Rahmenvertrag erhalten
Auch für Antragstellende, mit denen voraussichtlich kein Rahmenvertrag
geschlossen wird, weil es sich beispielsweise um Maßnahmen handelt, die
seit weniger als 4 Jahren gefördert werden, soll die Planungssicherheit
erhöht werden.
Die Verwaltung wird dazu zeitgleich zum Versand der Beratungsunterlagen
zum Haushalt 2026 die Antragstellenden über die zu erwartende
Förderhöhe gemäß dem Haushaltsplan -Entwurf informieren. Diese
geplanten Zuwendungsbeträge stehen dabei unter dem Vorbehalt der
Beschlussfassung des Rates.
Eine seriöse Aussage zur Förderung von Neuanträgen und Mehranträgen
kann derweil nicht vor Verabschiedung des Haushalts gegeben werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Für das Haushaltsjahr 2026 soll die Förderhöhe für die Vertragspartner*innen
grundsätzlich dem jeweiligen Ansatz aus dem Haushaltsbeschluss für das Jahr 2025
zuzüglich einer zweiprozentigen Erhöhung entsprechen. Dies führt zu einem
Mehrbedarf, der durch den Kulturetat gedeckt werden muss.
Erstmals zum Haushaltsjahr 2027 greift die Regelung der Dynamisierung der
Förderung. Demnach erhöht sich der der jeweilige Förderbetrag erneut um 2 Prozent
sowie eventuell um einen weiteren Betrag, der von der Entwicklung der Inflationsrate
des Vorjahres sowie der Inflationsentwicklung der jeweils letzten drei Jahre abhängt.
Die endgültige Inflationsrate für ein gesamtes Jahr wird erst Anfang des Folgejahres
vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Die Einbeziehung dieser Variablen
macht gegebenenfalls eine zusätzliche Auszahlung an die Vertragspartner*innen
notwendig.
5. Weiteres Vorgehen
Der zeitliche Ablauf sieht vor, die Beratungsunterlagen zu den Förderanträgen
Anfang Dezember zu verschicken.
Die Etatberatungen werden aufgrund der Neukonstituierung von Stadtrat und
Ausschüssen in Folge der Kommunalwahl erst im ersten Quartal 2026 stattfinden.
Dies hat zur Folge, dass sowohl Zuwendungsbescheide, als auch die Rahmenverträge
voraussichtlich erst Ende März 2026 unterzeichnet werden können.
Um die Zahlungsfähigkeit der Zuwendungsempfänger*innen zum Jahresanfang
sicherzustellen, besteht die Möglichkeit, Abschlagszahlungen für das erste Quartal
auf dem Niveau des Vorjahres zu erhalten. Diese werden anschließend mit den
beschlossenen Fördersummen verrechnet.
Im 2. Halbjahr 2027 wird das Verfahren evaluiert. Im Hinblick auf Anschlussverträge
können dadurch Potentiale zur Weiterentwicklung des Förderinstruments ermittelt
und anschließend dem Kulturausschuss vorgestellt werden.
Seite 4