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SPOA/041/2024
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an die Düsseldorfer Sportvereine
Fachbereich:
52 - Sportamt
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Sportausschuss 27.11.2024 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Sportausschuss beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Richtlinien
über die Gewährung von Zuschüssen an die Düsseldorfer Sportvereine.
Die Richtlinien treten zum 01.01.2025 in Kraft.
Sachdarstellung:
Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Düsseldorfer Sportvereine
wurden zuletzt im Jahr 2017 geändert.
Mit den nun vorliegenden abgestimmten Änderungsvorschlägen soll aktuellen
Entwicklungen im Bereich des Zuschusswesens Rechnung getragen werden.
Hinzu kommen Änderungen aufgrund der Beschlussfassungen zu den
Sportförderrichtlinien aus der Ratssitzung vom 14.12.2023.
Diese Beschlüsse beinhalten eine Anpassung der Präambel, mit der eine besondere
Wertschätzung einer offenen Willkommenskultur in den Sportvereinen ausgedrückt
werden soll. Außerdem wurde mit der Förderung von Gleichstellung und
Chancengleichheit eine neue Zuschussart beschlossen, die Aufnahme in die
Richtlinien gefunden hat.
Besonderes Augenmerk wurde bei der Neufassung auf den Schutz der Kinder und
Jugendlichen vor sexueller Gewalt gelegt. Vereine mit Jugendabteilungen sollen
künftig nur noch Zuschüsse erhalten können, wenn sie entsprechende Maßnahmen
zum Präventionsschutz treffen. Hierzu gehört zwingend die Erstellung eines
Jugendschutzkonzeptes in den nächsten drei Jahren. Dies betrifft insbesondere die
pauschale Förderung des Jugendsports, die sich nach Anzahl der jugendlichen
Vereinsmitglieder bemisst.
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Die Förderung des Mädchensports ist ein erklärtes sportpolitisches Ziel in der
Landeshauptstadt Düsseldorf. In den vergangenen Jahren erfolgte hier eine
projektbezogene Förderung von Mädchen in Mannschaftssportarten. Damit möglichst
viele Düsseldorfer Sportvereine hiervon profitieren können, soll auch hier eine
pauschalierte Zuschussgewährung nach Anzahl jugendlicher weiblicher Mitglieder
erfolgen. Eine Förderung besonders engagierter Projekte in diesem Bereich ist durch
Einzelbeschlussfassung des Sportausschusses weiterhin möglich.
Bei der Bezuschussung von Sportplatzpflegegeräten erfolgte eine Anpassung der
Höchstförderung von 3.100 EURO auf 4.000 EURO. Außerdem wurd e in dieser
Zuschussart die Sperrfrist von 24 Monaten auf 12 Monate reduziert.
Im Bereich der Stärkung der Kooperationen und Fördermaßnahmen mit besonderen
Perspektiven wurde erstmals auch eine Bezuschussung von Berufsausbildungen in
die Richtlinien aufgenommen.
Anlagen:
Neufassung Sportförderrichtlinien
Neufassung Sportförderrichtlinien als Text anzeigen
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Die Vergabe von Zuschüssen an Düsseldorfer Sportvereine ist ein zentraler Bestandteil der Sportförderung in der Sportstadt
Düsseldorf. Die Sportvereine fördern den Zusammenhalt in der Stadtgesellschaft und bilden die Basis für eine Stadt, die die
Menschen, die in ihr leben, in Bewegung bringen will.
Verschiedene Zuschussarten bilden das vielfältige und umfangreiche Aufgabenspektrum der Düsseldorfer Sportvereine ab. Mit dieser
Förderung sollen die Vereine in die Lage versetzt werden, den Sport in der Sportstadt Düsseldorf in all seinen Facetten weiter zu
entwickeln und nachhaltig zu sichern sowie integrativ und inklusiv auszurichten. Dabei soll ein respektvolles, gewalt-, rassismus- und
diskriminierungsfreies Miteinander gefördert werden, in dem sich alle hier lebenden Menschen in einer offenen und vielfältigen
Sportgemeinschaft wohl und zugehörig fühlen. Im Düsseldorfer Sport ist kein Platz für Gewalt, Hass und Rassismus.
Der Sportausschuss hat den Richtlinien in dieser Fassung in seiner Sitzung am 27. November 2024 zugestimmt. Sie treten zum 1.
Januar 2025 in Kraft.
Inhalt Inhalt
Voraussetzungen
Zuschussarten
1.Veranstaltungen
1.1. Besondere Sportveranstaltungen
1.2. Förderpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf
für internationale und/oder besonders
herausragende Sportveranstaltungen im Kinder-
und Jugendbereich
2.Teilnahme an Meisterschaften
3.Jugendsport
4.Vereinsjubiläen
5.Sportanlagen - Unterhaltung durch Vereine
6.Sport- und Sportpflegegeräte
7.Baumaßnahmen für Sportzwecke
8.Gebühren für Straßenreinigung und
9.Qualifizierung & Unterstützung des Ehrenamtes
Voraussetzungen
Zuschussarten
1. Veranstaltungen
1.1. Besondere Sportveranstaltungen
1.2. Förderpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf für
internationale und/oder besonders herausragende
Sportveranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich
2. Teilnahme an Meisterschaften
3. Jugendsport
4. Vereinsjubiläen
5. Sportanlagen - Unterhaltung durch Vereine
6. Sport- und Sportpflegegeräte
7. Baumaßnahmen für Sportzwecke
8. Gebühren für Straßenreinigung und
9. Qualifizierung und Unterstützung des Ehrenamtes
im Sport
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9.1. Zuschuss zum Einsatz qualifizierter
Trainer/innen und/oder Übungsleiter/innen
9.2. Düsseldorfer Sportvereine: Kooperationen und
Fördermaßnahmen mit besonderen Perspektiven
9.1. Qualifizierungszuschuss zur Stärkung der
Vereinsarbeit
9.2. Förderung Hauptamtlichkeit: Kooperation und
Fördermaßnahmen mit besonderen Perspektiven
10. Gleichstellung
Voraussetzungen Voraussetzungen
Grundsätzlich werden Zuschüsse nur gewährt, wenn
die erforderlichen Mittel bereitstehen;
die jeweils letzte Bestandserhebung des Vereins sowie die in den
verschiedenen Zuschussarten geforderten
Verwendungsnachweise vorliegen
(Abgabetermin/Status wird vom Stadtsportbund/LSB NRW
vorgegeben)
ein schriftlicher Antrag (siehe jeweilige Zuschussart) vorliegt
der Verein
a)als gemeinnützig anerkannt ist (Steuerfreiheit gemäß § 5
Abs. 1 Ziffer 9 des Körperschaftsteuergesetzes 1977) und
dies durch Übersendung des Körperschaftsteuer-
Freistellungsbescheides nachweist (das angegebene Datum
des Steuerbescheids darf nicht älter als 5 Jahre bzw. des
vorläufigen Bescheids nicht älter als 3 Jahre sein);
b)dem Stadtsportbund (SSB) sowie einem Sportfachverband
des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen angehört;
erforderliche Anträge vom Vorstand des Vereins nach § 26 BGB
Grundsätzlich werden Zuschüsse nur gewährt, wenn
die erforderlichen Mittel bereitstehen,
die Bestandserhebung des jeweiligen Jahres des Vereins beim
Landessportbund Nordrhein-Westfalen
1
sowie die in den
verschiedenen Zuschussarten geforderten
Verwendungsnachweise vorliegen (Abgabetermin/Status wird
vom Stadtsportbund Düsseldorf
2
/LSB vorgegeben),
ein schriftlicher Antrag (siehe jeweilige Zuschussart) vorliegt,
der Verein
a)als gemeinnützig anerkannt ist (Steuerfreiheit gemäß §
5 Abs. 1 Ziffer 9 des Körperschaftsteuergesetzes 1977)
und dies durch Übersendung des
Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides nachweist
(das angegebene Datum des Steuerbescheids darf nicht
älter als 5 Jahre beziehungsweise (bzw.) des vorläufigen
Bescheids nicht älter als 3 Jahre sein),
b)dem SSB sowie einem Sportfachverband des LSB
angehört,
1
Im weiteren Text: LSB
2
Im weiteren Text: SSB
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(Bürgerliches Gesetzbuch, z.B. Vorsitzende bzw. Vorsitzender
und/oder Stellvertreterin bzw. Stellvertreter) unterzeichnet
sind;
erforderliche Anträge und die erforderlichen Voraussetzungen
termingerecht dem Stadtsportbund/dem Sportamt vorliegen.
Anträge, die nach den in den Zuschussarten vorgegebenen
Terminen eingehen, können unter Umständen erst im nächsten
Jahr bewilligt werden. Sofern es die Zuschussgeberin bzw. der
Zuschussgeber für erforderlich hält, kann er weitere, nicht in
diesen Richtlinien explizit aufgeführte Unterlagen bei der
Zuschussempfängerin bzw. beim Zuschussempfänger
anfordern.
Über weitere Zuschüsse, die nicht in diesen Richtlinien
erfasst sind, entscheidet der Sportausschuss im Einzelfall.
erforderliche Anträge vom Vereinsvorstand
3
(z.B. Vorsitzende
bzw. Vorsitzender und/oder Stellvertreterin bzw.
Stellvertreter) unterzeichnet sind,
erforderliche Anträge und die erforderlichen Voraussetzungen
termingerecht dem SSB/dem Sportamt vorliegen.
Anträge, die nach den in den Zuschussarten vorgegebenen
Terminen eingehen, können unter Umständen erst im nächsten
Jahr bewilligt werden. Sofern es die Zuschussgeberin bzw. der
Zuschussgeber für erforderlich hält, kann sie/er weitere, nicht
in diesen Richtlinien explizit aufgeführte Unterlagen bei der
Zuschussempfängerin bzw. beim Zuschussempfänger
anfordern.
Vereine, die Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren als
Mitglieder führen oder Angebote für Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren bieten, fallen unter die Regelungen des
Landeskinderschutzgesetzes. Das
Landeskinderschutzgesetz fordert die Entwicklung,
Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen
Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und
Jugendförderungsgesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten
gehören auch die sportliche und freizeitorientierte
Jugendarbeit. Daher sind die Vereine verpflichtet bis
31.12.2027 ein Schutzkonzept zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor körperlicher, psychischer und
sexualisierter Gewalt sowie Machtmissbrauch nach den
Vorgaben des Landeskinderschutzgesetzes zu erstellen. Das
Schutzkonzept muss jeder Verein nach seinen Bedürfnissen
3
Mit dieser Bezeichnung ist jeweils der Vorstand des Vereins gemäß § 26 BGB gemeint.
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anlegen, auf seine Verhältnisse abstimmen und nach seinen
Möglichkeiten einrichten.
Ab dem Förderjahr 2025 ist sowohl der Nachweis zu
erbringen, dass mit der Erarbeitung eines vereinseigenen
Schutzkonzeptes begonnen wurde (beispielsweise durch die
Kontaktaufnahme mit Fachberatungsstellen, LSB oder SSB),
als auch sicher zu stellen, dass sie keine Personen haupt-,
neben- oder ehrenamtlich beschäftigen oder vermitteln, die
rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten verurteilt
wurden. Dazu sollen sich die Vereine bei der Einstellung oder
Vermittlung und in regelmäßigen Abständen von den
betroffenen Personen erweiterte Führungszeugnisse
vorlegen lassen.
Darüber hinaus gelten die Regelungen der §§ 8a und 72a
Abs. 2 und 4 SGB VIII.
Über weitere Zuschüsse, die nicht in diesen Richtlinien
erfasst sind, entscheidet der Sportausschuss im Einzelfall.
Zuschussarten Zuschussarten
1.
Veranstaltungen
1.
Veranstaltungen
1.1
Besondere Sportveranstaltungen
1.1
Besondere Sportveranstaltungen
Die Landeshauptstadt Düsseldorf fördert die Düsseldorfer
Sportvereine bei der Durchführung besonderer
Sportveranstaltungen, wie z.B. Deutsche Meisterschaften.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf fördert die Düsseldorfer
Sportvereine bei der Durchführung besonderer
Sportveranstaltungen., wie zum Beispiel Deutsche
Meisterschaften.
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Bis zu 3.000,00 EUR für die Durchführung / Ausrichtung einer
besonderen Sportveranstaltung.
Zu diesen besonderen Sportveranstaltungen zählen:
• Endrunde / Endspiel Deutsche Meisterschaft, Deutsche
Pokal-Endrunde, Europapokal, Europameisterschaft oder
Weltmeisterschaft
• Internationale Sportveranstaltungen (mindestens 1/3 der
Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer bzw. Mannschaften kommen
aus dem Ausland) mit leistungssportlichem Schwerpunkt oder
besonderer Bedeutung für den Nachwuchssport
• Veranstaltungen mit besonderen Schwerpunktmaßnahmen
und besonderem gesamtstädtischen Interesse in den Bereichen
Inklusion, Integration, Geschlecht sowie Projekte und Aktionen
gegen Homophobie
Es wird pro Jahr und Verein eine bzw. zwei (dann
Maximalzuschuss: bis zu 1.500 EUR) Veranstaltung bezuschusst.
Für die Zuschussart ist ein formloser Antrag beim Stadtsportbund
Der Antrag mit Finanzierungsplan muss mindestens 3 Monate vor
der Veranstaltung dem Stadtsportbund vorliegen. Der Zuschuss
wird nach Vorlage der Endabrechnungsunterlagen endgültig
festgelegt und ausgezahlt. In begründeten Fällen sind auch
Sportverbände antragsberechtigt. Eine Auszahlung vor der
Veranstaltung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Der Sportausschuss entscheidet unter Berücksichtigung etwaiger
Finanzierungszusagen weiterer städtischer Institutionen über die
Bis zu 3.000,00 EURO für die Durchführung/Ausrichtung einer
besonderen Sportveranstaltung.
Zu diesen besonderen Sportveranstaltungen zählen:
• Endrunde / Endspiel Deutsche Meisterschaft, Deutsche
Pokal-Endrunde, Europapokal, Europameisterschaft oder
Weltmeisterschaft,
• Internationale Sportveranstaltungen (mindestens ein
Drittel der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer bzw. Mannschaften
kommen aus dem Ausland) mit leistungssportlichem
Schwerpunkt oder besonderer Bedeutung für den
Nachwuchssport,
• Sportveranstaltungen mit besonderen
Schwerpunktmaßnahmen und besonderem gesamtstädtischen
Interesse in den Bereichen Inklusion, Integration, Geschlecht,
Gewaltprävention und Gewaltschutz sowie Antidiskriminierung,
insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen
sexualisierte Gewalt sowie die Diskriminierung gegenüber
queeren Menschen.
Pro Jahr und Verein wird eine Veranstaltung beziehungsweise
zwei Veranstaltungen (dann Maximalzuschuss bis zu 1.500
EURO) bezuschusst.
Für die Zuschussart ist ein formloser Antrag beim SSB
Der Antrag mit Finanzierungsplan muss mindestens drei Monate
vor der Veranstaltung dem SSB vorliegen. Der Zuschuss wird
nach Vorlage der Endabrechnungsunterlagen endgültig
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Förderungswürdigkeit der Veranstaltung, die Vergabe und die
Höhe der Fördermittel sowie über die Ausnahmen.
Im Einzelfall entscheidet der Sportausschuss auch über die
Förderung von Veranstaltungen, die nicht unter die o.g. Kriterien
fallen (z.B. bei einer besonders herausragenden Bedeutung für
die Landeshauptstadt Düsseldorf).
festgelegt und ausgezahlt. In begründeten Fällen sind auch
Sportverbände antragsberechtigt. Eine Auszahlung vor der
Veranstaltung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Der Sportausschuss entscheidet unter Berücksichtigung
etwaiger Finanzierungszusagen weiterer städtischer
Institutionen über die Förderungswürdigkeit der Veranstaltung,
die Vergabe und die Höhe der Fördermittel sowie über die
Ausnahmen.
Im Einzelfall entscheidet der Sportausschuss auch über die
Förderung von Veranstaltungen, die nicht unter die o.g.
Kriterien fallen (z.B. bei einer besonders herausragenden
Bedeutung für die Landeshauptstadt Düsseldorf).
1.2
Förderpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf für
internationale und/oder besonders herausragende
Sportveranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich
1.2
Förderpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf für
internationale und/oder besonders herausragende
Sportveranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich
Mit dem Förderpreis würdigt die Landeshauptstadt Düsseldorf
Veranstaltungen, die einen ganz besonderen Stellenwert für den
Nachwuchssport in der Stadt besitzen.
Bis zu 10.000,00 EUR als Förderpreis für die Durchführung
internationaler und/oder besonders herausragender
Sportveranstaltungen oder besonders herausragender Bedeutung
z.B. für Menschen mit Behinderungen und/oder Menschen mit
Migrationshintergrund im Kinder- und Jugendbereich.
Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter ist verpflichtet,
mindestens einen Programmpunkt als „Förderpreis der
Landeshauptstadt Düsseldorf" auszuschreiben und mindestens
10% der bereitgestellten Zuschusssumme als Preise zu vergeben.
Mit dem Förderpreis würdigt die Landeshauptstadt Düsseldorf
Veranstaltungen, die einen ganz besonderen Stellenwert für den
Nachwuchssport in der Stadt besitzen.
Bis zu 10.000,00 EURO als Förderpreis für die Durchführung
internationaler und/oder besonders herausragender
Sportveranstaltungen oder besonders herausragender
Bedeutung z.B. für Menschen mit Behinderungen und/oder
Menschen mit Migrationshintergrund im Kinder- und
Jugendbereich.
Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter ist verpflichtet,
mindestens einen Programmpunkt als „Förderpreis der
Landeshauptstadt Düsseldorf" auszuschreiben und mindestens
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Für die Vergabe der Fördermittel ist jeweils eine
Einzelbeschlussfassung des Sportausschusses erforderlich.
Es wird pro Jahr und Verein eine Veranstaltung bezuschusst
Hinweis zur Antragstellung:
Für die Zuschussart ist ein formloser Antrag beim Stadtsportbund
Dem Antrag, der mindestens 3 Monate vor der Veranstaltung
dem Stadtsportbund vorliegen muss, sind ein Programmentwurf
und ein Finanzierungsplan mit voraussichtlichen Einnahmen und
Ausgaben für die Entscheidung im Sportausschuss beizufügen.
Der Zuschuss wird nach Vorlage des Nachweises über die
Durchführung der Veranstaltung und der Vergabe des
Förderpreises ausgezahlt. Eine Auszahlung vor der Veranstaltung
ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
10 Prozent der bereitgestellten Zuschusssumme als Preise zu
vergeben.
Für die Vergabe der Fördermittel ist jeweils eine
Einzelbeschlussfassung des Sportausschusses erforderlich.
Es wird pro Jahr und Verein eine Veranstaltung bezuschusst
Hinweis zur Antragstellung:
Für die Zuschussart muss der Vereinsvorstand einen formlosen
Antrag beim SSBeinreichen.
Dem Antrag, der mindestens drei Monate vor der Veranstaltung
dem SSB vorliegen muss, sind ein Programmentwurf und ein
Finanzierungsplan mit voraussichtlichen Einnahmen und
Ausgaben für die Entscheidung im Sportausschuss beizufügen.
Der Zuschuss wird nach Vorlage des Nachweises über die
Durchführung der Veranstaltung und der Vergabe des
Förderpreises ausgezahlt. Eine Auszahlung vor der
Veranstaltung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
2.
Teilnahme an Meisterschaften
2.
Teilnahme an Meisterschaften
Zur Förderung des leistungsorientierten Wettkampfsports
gewährt die Landeshauptstadt Düsseldorf Zuschüsse an
Sportvereine für Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer an
Meisters
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.