Beschlussvorlage Aktenzeichen SPOA/041/2024

Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an die Düsseldorfer Sportvereine

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 3. Januar 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Sportausschuss beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an die Düsseldorfer Sportvereine. Die Richtlinien treten zum 01.01.2025 in Kraft.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Düsseldorfer Sportvereine wurden zuletzt im Jahr 2017 geändert. Mit den nun vorliegenden abgestimmten Änderungsvorschlägen soll aktuellen Entwicklungen im Bereich des Zuschusswesens Rechnung getragen werden. Hinzu kommen Änderungen aufgrund der Beschlussfassungen zu den Sportförderrichtlinien aus der Ratssitzung vom 14.12.2023.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 3. Januar 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
SPOA/041/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an die Düsseldorfer Sportvereine Fachbereich: 52 - Sportamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Sportausschuss 27.11.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Sportausschuss beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an die Düsseldorfer Sportvereine. Die Richtlinien treten zum 01.01.2025 in Kraft. Sachdarstellung: Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Düsseldorfer Sportvereine wurden zuletzt im Jahr 2017 geändert. Mit den nun vorliegenden abgestimmten Änderungsvorschlägen soll aktuellen Entwicklungen im Bereich des Zuschusswesens Rechnung getragen werden. Hinzu kommen Änderungen aufgrund der Beschlussfassungen zu den Sportförderrichtlinien aus der Ratssitzung vom 14.12.2023. Diese Beschlüsse beinhalten eine Anpassung der Präambel, mit der eine besondere Wertschätzung einer offenen Willkommenskultur in den Sportvereinen ausgedrückt werden soll. Außerdem wurde mit der Förderung von Gleichstellung und Chancengleichheit eine neue Zuschussart beschlossen, die Aufnahme in die Richtlinien gefunden hat. Besonderes Augenmerk wurde bei der Neufassung auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt gelegt. Vereine mit Jugendabteilungen sollen künftig nur noch Zuschüsse erhalten können, wenn sie entsprechende Maßnahmen zum Präventionsschutz treffen. Hierzu gehört zwingend die Erstellung eines Jugendschutzkonzeptes in den nächsten drei Jahren. Dies betrifft insbesondere die pauschale Förderung des Jugendsports, die sich nach Anzahl der jugendlichen Vereinsmitglieder bemisst. Seite 2 Die Förderung des Mädchensports ist ein erklärtes sportpolitisches Ziel in der Landeshauptstadt Düsseldorf. In den vergangenen Jahren erfolgte hier eine projektbezogene Förderung von Mädchen in Mannschaftssportarten. Damit möglichst viele Düsseldorfer Sportvereine hiervon profitieren können, soll auch hier eine pauschalierte Zuschussgewährung nach Anzahl jugendlicher weiblicher Mitglieder erfolgen. Eine Förderung besonders engagierter Projekte in diesem Bereich ist durch Einzelbeschlussfassung des Sportausschusses weiterhin möglich. Bei der Bezuschussung von Sportplatzpflegegeräten erfolgte eine Anpassung der Höchstförderung von 3.100 EURO auf 4.000 EURO. Außerdem wurd e in dieser Zuschussart die Sperrfrist von 24 Monaten auf 12 Monate reduziert. Im Bereich der Stärkung der Kooperationen und Fördermaßnahmen mit besonderen Perspektiven wurde erstmals auch eine Bezuschussung von Berufsausbildungen in die Richtlinien aufgenommen. Anlagen: Neufassung Sportförderrichtlinien
Neufassung Sportförderrichtlinien als Text anzeigen
Seite 1 von 26 Die Vergabe von Zuschüssen an Düsseldorfer Sportvereine ist ein zentraler Bestandteil der Sportförderung in der Sportstadt Düsseldorf. Die Sportvereine fördern den Zusammenhalt in der Stadtgesellschaft und bilden die Basis für eine Stadt, die die Menschen, die in ihr leben, in Bewegung bringen will. Verschiedene Zuschussarten bilden das vielfältige und umfangreiche Aufgabenspektrum der Düsseldorfer Sportvereine ab. Mit dieser Förderung sollen die Vereine in die Lage versetzt werden, den Sport in der Sportstadt Düsseldorf in all seinen Facetten weiter zu entwickeln und nachhaltig zu sichern sowie integrativ und inklusiv auszurichten. Dabei soll ein respektvolles, gewalt-, rassismus- und diskriminierungsfreies Miteinander gefördert werden, in dem sich alle hier lebenden Menschen in einer offenen und vielfältigen Sportgemeinschaft wohl und zugehörig fühlen. Im Düsseldorfer Sport ist kein Platz für Gewalt, Hass und Rassismus. Der Sportausschuss hat den Richtlinien in dieser Fassung in seiner Sitzung am 27. November 2024 zugestimmt. Sie treten zum 1. Januar 2025 in Kraft. Inhalt Inhalt Voraussetzungen Zuschussarten 1.Veranstaltungen 1.1. Besondere Sportveranstaltungen 1.2. Förderpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf für internationale und/oder besonders herausragende Sportveranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich 2.Teilnahme an Meisterschaften 3.Jugendsport 4.Vereinsjubiläen 5.Sportanlagen - Unterhaltung durch Vereine 6.Sport- und Sportpflegegeräte 7.Baumaßnahmen für Sportzwecke 8.Gebühren für Straßenreinigung und 9.Qualifizierung & Unterstützung des Ehrenamtes Voraussetzungen Zuschussarten 1. Veranstaltungen 1.1. Besondere Sportveranstaltungen 1.2. Förderpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf für internationale und/oder besonders herausragende Sportveranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich 2. Teilnahme an Meisterschaften 3. Jugendsport 4. Vereinsjubiläen 5. Sportanlagen - Unterhaltung durch Vereine 6. Sport- und Sportpflegegeräte 7. Baumaßnahmen für Sportzwecke 8. Gebühren für Straßenreinigung und 9. Qualifizierung und Unterstützung des Ehrenamtes im Sport Seite 2 von 26 9.1. Zuschuss zum Einsatz qualifizierter Trainer/innen und/oder Übungsleiter/innen 9.2. Düsseldorfer Sportvereine: Kooperationen und Fördermaßnahmen mit besonderen Perspektiven 9.1. Qualifizierungszuschuss zur Stärkung der Vereinsarbeit 9.2. Förderung Hauptamtlichkeit: Kooperation und Fördermaßnahmen mit besonderen Perspektiven 10. Gleichstellung Voraussetzungen Voraussetzungen Grundsätzlich werden Zuschüsse nur gewährt, wenn die erforderlichen Mittel bereitstehen; die jeweils letzte Bestandserhebung des Vereins sowie die in den verschiedenen Zuschussarten geforderten Verwendungsnachweise vorliegen (Abgabetermin/Status wird vom Stadtsportbund/LSB NRW vorgegeben) ein schriftlicher Antrag (siehe jeweilige Zuschussart) vorliegt der Verein a)als gemeinnützig anerkannt ist (Steuerfreiheit gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 9 des Körperschaftsteuergesetzes 1977) und dies durch Übersendung des Körperschaftsteuer- Freistellungsbescheides nachweist (das angegebene Datum des Steuerbescheids darf nicht älter als 5 Jahre bzw. des vorläufigen Bescheids nicht älter als 3 Jahre sein); b)dem Stadtsportbund (SSB) sowie einem Sportfachverband des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen angehört; erforderliche Anträge vom Vorstand des Vereins nach § 26 BGB Grundsätzlich werden Zuschüsse nur gewährt, wenn die erforderlichen Mittel bereitstehen, die Bestandserhebung des jeweiligen Jahres des Vereins beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen 1 sowie die in den verschiedenen Zuschussarten geforderten Verwendungsnachweise vorliegen (Abgabetermin/Status wird vom Stadtsportbund Düsseldorf 2 /LSB vorgegeben), ein schriftlicher Antrag (siehe jeweilige Zuschussart) vorliegt, der Verein a)als gemeinnützig anerkannt ist (Steuerfreiheit gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 9 des Körperschaftsteuergesetzes 1977) und dies durch Übersendung des Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides nachweist (das angegebene Datum des Steuerbescheids darf nicht älter als 5 Jahre beziehungsweise (bzw.) des vorläufigen Bescheids nicht älter als 3 Jahre sein), b)dem SSB sowie einem Sportfachverband des LSB angehört, 1 Im weiteren Text: LSB 2 Im weiteren Text: SSB Seite 3 von 26 (Bürgerliches Gesetzbuch, z.B. Vorsitzende bzw. Vorsitzender und/oder Stellvertreterin bzw. Stellvertreter) unterzeichnet sind; erforderliche Anträge und die erforderlichen Voraussetzungen termingerecht dem Stadtsportbund/dem Sportamt vorliegen. Anträge, die nach den in den Zuschussarten vorgegebenen Terminen eingehen, können unter Umständen erst im nächsten Jahr bewilligt werden. Sofern es die Zuschussgeberin bzw. der Zuschussgeber für erforderlich hält, kann er weitere, nicht in diesen Richtlinien explizit aufgeführte Unterlagen bei der Zuschussempfängerin bzw. beim Zuschussempfänger anfordern. Über weitere Zuschüsse, die nicht in diesen Richtlinien erfasst sind, entscheidet der Sportausschuss im Einzelfall. erforderliche Anträge vom Vereinsvorstand 3 (z.B. Vorsitzende bzw. Vorsitzender und/oder Stellvertreterin bzw. Stellvertreter) unterzeichnet sind, erforderliche Anträge und die erforderlichen Voraussetzungen termingerecht dem SSB/dem Sportamt vorliegen. Anträge, die nach den in den Zuschussarten vorgegebenen Terminen eingehen, können unter Umständen erst im nächsten Jahr bewilligt werden. Sofern es die Zuschussgeberin bzw. der Zuschussgeber für erforderlich hält, kann sie/er weitere, nicht in diesen Richtlinien explizit aufgeführte Unterlagen bei der Zuschussempfängerin bzw. beim Zuschussempfänger anfordern. Vereine, die Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren als Mitglieder führen oder Angebote für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bieten, fallen unter die Regelungen des Landeskinderschutzgesetzes. Das Landeskinderschutzgesetz fordert die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten gehören auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit. Daher sind die Vereine verpflichtet bis 31.12.2027 ein Schutzkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt sowie Machtmissbrauch nach den Vorgaben des Landeskinderschutzgesetzes zu erstellen. Das Schutzkonzept muss jeder Verein nach seinen Bedürfnissen 3 Mit dieser Bezeichnung ist jeweils der Vorstand des Vereins gemäß § 26 BGB gemeint. Seite 4 von 26 anlegen, auf seine Verhältnisse abstimmen und nach seinen Möglichkeiten einrichten. Ab dem Förderjahr 2025 ist sowohl der Nachweis zu erbringen, dass mit der Erarbeitung eines vereinseigenen Schutzkonzeptes begonnen wurde (beispielsweise durch die Kontaktaufnahme mit Fachberatungsstellen, LSB oder SSB), als auch sicher zu stellen, dass sie keine Personen haupt-, neben- oder ehrenamtlich beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten verurteilt wurden. Dazu sollen sich die Vereine bei der Einstellung oder Vermittlung und in regelmäßigen Abständen von den betroffenen Personen erweiterte Führungszeugnisse vorlegen lassen. Darüber hinaus gelten die Regelungen der §§ 8a und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII. Über weitere Zuschüsse, die nicht in diesen Richtlinien erfasst sind, entscheidet der Sportausschuss im Einzelfall. Zuschussarten Zuschussarten 1. Veranstaltungen 1. Veranstaltungen 1.1 Besondere Sportveranstaltungen 1.1 Besondere Sportveranstaltungen Die Landeshauptstadt Düsseldorf fördert die Düsseldorfer Sportvereine bei der Durchführung besonderer Sportveranstaltungen, wie z.B. Deutsche Meisterschaften. Die Landeshauptstadt Düsseldorf fördert die Düsseldorfer Sportvereine bei der Durchführung besonderer Sportveranstaltungen., wie zum Beispiel Deutsche Meisterschaften. Seite 5 von 26 Bis zu 3.000,00 EUR für die Durchführung / Ausrichtung einer besonderen Sportveranstaltung. Zu diesen besonderen Sportveranstaltungen zählen: • Endrunde / Endspiel Deutsche Meisterschaft, Deutsche Pokal-Endrunde, Europapokal, Europameisterschaft oder Weltmeisterschaft • Internationale Sportveranstaltungen (mindestens 1/3 der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer bzw. Mannschaften kommen aus dem Ausland) mit leistungssportlichem Schwerpunkt oder besonderer Bedeutung für den Nachwuchssport • Veranstaltungen mit besonderen Schwerpunktmaßnahmen und besonderem gesamtstädtischen Interesse in den Bereichen Inklusion, Integration, Geschlecht sowie Projekte und Aktionen gegen Homophobie Es wird pro Jahr und Verein eine bzw. zwei (dann Maximalzuschuss: bis zu 1.500 EUR) Veranstaltung bezuschusst. Für die Zuschussart ist ein formloser Antrag beim Stadtsportbund Der Antrag mit Finanzierungsplan muss mindestens 3 Monate vor der Veranstaltung dem Stadtsportbund vorliegen. Der Zuschuss wird nach Vorlage der Endabrechnungsunterlagen endgültig festgelegt und ausgezahlt. In begründeten Fällen sind auch Sportverbände antragsberechtigt. Eine Auszahlung vor der Veranstaltung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Der Sportausschuss entscheidet unter Berücksichtigung etwaiger Finanzierungszusagen weiterer städtischer Institutionen über die Bis zu 3.000,00 EURO für die Durchführung/Ausrichtung einer besonderen Sportveranstaltung. Zu diesen besonderen Sportveranstaltungen zählen: • Endrunde / Endspiel Deutsche Meisterschaft, Deutsche Pokal-Endrunde, Europapokal, Europameisterschaft oder Weltmeisterschaft, • Internationale Sportveranstaltungen (mindestens ein Drittel der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer bzw. Mannschaften kommen aus dem Ausland) mit leistungssportlichem Schwerpunkt oder besonderer Bedeutung für den Nachwuchssport, • Sportveranstaltungen mit besonderen Schwerpunktmaßnahmen und besonderem gesamtstädtischen Interesse in den Bereichen Inklusion, Integration, Geschlecht, Gewaltprävention und Gewaltschutz sowie Antidiskriminierung, insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexualisierte Gewalt sowie die Diskriminierung gegenüber queeren Menschen. Pro Jahr und Verein wird eine Veranstaltung beziehungsweise zwei Veranstaltungen (dann Maximalzuschuss bis zu 1.500 EURO) bezuschusst. Für die Zuschussart ist ein formloser Antrag beim SSB Der Antrag mit Finanzierungsplan muss mindestens drei Monate vor der Veranstaltung dem SSB vorliegen. Der Zuschuss wird nach Vorlage der Endabrechnungsunterlagen endgültig Seite 6 von 26 Förderungswürdigkeit der Veranstaltung, die Vergabe und die Höhe der Fördermittel sowie über die Ausnahmen. Im Einzelfall entscheidet der Sportausschuss auch über die Förderung von Veranstaltungen, die nicht unter die o.g. Kriterien fallen (z.B. bei einer besonders herausragenden Bedeutung für die Landeshauptstadt Düsseldorf). festgelegt und ausgezahlt. In begründeten Fällen sind auch Sportverbände antragsberechtigt. Eine Auszahlung vor der Veranstaltung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Der Sportausschuss entscheidet unter Berücksichtigung etwaiger Finanzierungszusagen weiterer städtischer Institutionen über die Förderungswürdigkeit der Veranstaltung, die Vergabe und die Höhe der Fördermittel sowie über die Ausnahmen. Im Einzelfall entscheidet der Sportausschuss auch über die Förderung von Veranstaltungen, die nicht unter die o.g. Kriterien fallen (z.B. bei einer besonders herausragenden Bedeutung für die Landeshauptstadt Düsseldorf). 1.2 Förderpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf für internationale und/oder besonders herausragende Sportveranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich 1.2 Förderpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf für internationale und/oder besonders herausragende Sportveranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich Mit dem Förderpreis würdigt die Landeshauptstadt Düsseldorf Veranstaltungen, die einen ganz besonderen Stellenwert für den Nachwuchssport in der Stadt besitzen. Bis zu 10.000,00 EUR als Förderpreis für die Durchführung internationaler und/oder besonders herausragender Sportveranstaltungen oder besonders herausragender Bedeutung z.B. für Menschen mit Behinderungen und/oder Menschen mit Migrationshintergrund im Kinder- und Jugendbereich. Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter ist verpflichtet, mindestens einen Programmpunkt als „Förderpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf" auszuschreiben und mindestens 10% der bereitgestellten Zuschusssumme als Preise zu vergeben. Mit dem Förderpreis würdigt die Landeshauptstadt Düsseldorf Veranstaltungen, die einen ganz besonderen Stellenwert für den Nachwuchssport in der Stadt besitzen. Bis zu 10.000,00 EURO als Förderpreis für die Durchführung internationaler und/oder besonders herausragender Sportveranstaltungen oder besonders herausragender Bedeutung z.B. für Menschen mit Behinderungen und/oder Menschen mit Migrationshintergrund im Kinder- und Jugendbereich. Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter ist verpflichtet, mindestens einen Programmpunkt als „Förderpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf" auszuschreiben und mindestens Seite 7 von 26 Für die Vergabe der Fördermittel ist jeweils eine Einzelbeschlussfassung des Sportausschusses erforderlich. Es wird pro Jahr und Verein eine Veranstaltung bezuschusst Hinweis zur Antragstellung: Für die Zuschussart ist ein formloser Antrag beim Stadtsportbund Dem Antrag, der mindestens 3 Monate vor der Veranstaltung dem Stadtsportbund vorliegen muss, sind ein Programmentwurf und ein Finanzierungsplan mit voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die Entscheidung im Sportausschuss beizufügen. Der Zuschuss wird nach Vorlage des Nachweises über die Durchführung der Veranstaltung und der Vergabe des Förderpreises ausgezahlt. Eine Auszahlung vor der Veranstaltung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. 10 Prozent der bereitgestellten Zuschusssumme als Preise zu vergeben. Für die Vergabe der Fördermittel ist jeweils eine Einzelbeschlussfassung des Sportausschusses erforderlich. Es wird pro Jahr und Verein eine Veranstaltung bezuschusst Hinweis zur Antragstellung: Für die Zuschussart muss der Vereinsvorstand einen formlosen Antrag beim SSBeinreichen. Dem Antrag, der mindestens drei Monate vor der Veranstaltung dem SSB vorliegen muss, sind ein Programmentwurf und ein Finanzierungsplan mit voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die Entscheidung im Sportausschuss beizufügen. Der Zuschuss wird nach Vorlage des Nachweises über die Durchführung der Veranstaltung und der Vergabe des Förderpreises ausgezahlt. Eine Auszahlung vor der Veranstaltung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. 2. Teilnahme an Meisterschaften 2. Teilnahme an Meisterschaften Zur Förderung des leistungsorientierten Wettkampfsports gewährt die Landeshauptstadt Düsseldorf Zuschüsse an Sportvereine für Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer an Meisters

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SPOA/041/2024