Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/386/2024

Wiederwahl von Herrn Beigeordneten Christian Zaum

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 25. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt wählt Herrn Beigeordneten Christian Zaum gemäß § 71 Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) mit Wirkung vom 01.06.2025 für eine weitere Amtszeit von 8 Jahren zum Beigeordneten.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Herr Christian Zaum wurde in der Sitzung des Rates am 06.04.2017 mit Wirkung zum 01.06.2017 für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten gewählt. Gemäß § 71 Abs. 2 GO NRW darf eine Wiederwahl frühestens 6 Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Eine vorherige Stellenausschreibung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Über die Wiederwahl entscheidet der Rat im Wahlverfahren gem. § 50 Abs. 2 GO NRW.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 25. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
RAT/386/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Wiederwahl von Herrn Beigeordneten Christian Zaum Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 12.12.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt wählt Herrn Beigeordneten Christian Zaum gemäß § 71 Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) mit Wirkung vom 01.06.2025 für eine weitere Amtszeit von 8 Jahren zum Beigeordneten. Sachdarstellung: Herr Christian Zaum wurde in der Sitzung des Rates am 06.04.2017 mit Wirkung zum 01.06.2017 für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten gewählt. Gemäß § 71 Abs. 2 GO NRW darf eine Wiederwahl frühestens 6 Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Eine vorherige Stellenausschreibung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Über die Wiederwahl entscheidet der Rat im Wahlverfahren gem. § 50 Abs. 2 GO NRW.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/386/2024