Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/128/2025

Wohngebiet rund um den Lindenplatz – Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes (LI)

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Lindenplatz · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 6. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes Lindenplatz (LI) in den Wohnstraßen Ackerstraße 180-204 und 201-215, Dorotheenstraße 6-80, Cranachplatz, Lindenstraße 185-267 und 196- 252, Flurstraße, Lichtstraße, Fortunastraße, Hoffeldstraße 1-95 und 4-98, Grafenberger Allee 143-271, Degerstraße, Bruchstraße 1-57 und 2-72, Schwelmer Straße, Cranachstraße, Engerstraße und damit einhergehend die Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Bezirksvertretung 2 hat mit dem Antrag BV2/251/2023 die Verwaltung gebeten für das Quartier östlich der Dorotheenstraße in Flingern-Nord die Einführung einer Bewohnerparkregelung zu prüfen.

Grundlage für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten ist § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO). Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden, sondern nur für ganze Quartiere.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · OVA/128/2025

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 4.3

    Bezirksvertretung 2. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung mehrheitlich beschlossen“.

  3. Sitzung · TOP 9

    Ordnungs- und Verkehrsausschuss. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00565232.pdf Published Time: 2026-02-24T09:39:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: OVA/128/2025 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Wohngebiet rund um den Lindenplatz – Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes (LI) Fachbereich : 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 28.04.2026 Anhörung Ordnungs- und Verkehrsausschuss 13.05.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes Lindenplatz (LI) in den Wohnstraßen Ackerstraße 180-204 und 201-215, Dorotheenstraße 6-80, Cranachplatz, Lindenstraße 185-267 und 196- 252, Flurstraße, Lichtstraße, Fortunastraße, Hoffeldstraße 1-95 und 4-98, Grafenberger Allee 143-271, Degerstraße, Bruchstraße 1-57 und 2-72, Schwelmer Straße, Cranachstraße, Engerstraße und damit einhergehend die Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet. Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 2 hat mit dem Antrag BV2/251/2023 die Verwaltung gebeten für das Quartier östlich der Dorotheenstraße in Flingern-Nord die Einführung einer Bewohnerparkregelung zu prüfen. Grundlage für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten ist § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO). Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden, sondern nur für ganze Quartiere. Voraussetzungen sind ein Mangel an privaten Stellflächen und ein erheblicher Parkraummangel im öffentlichen Straßenraum. Die Ausdehnung eines Bewohnerparkgebietes darf maximal 1.500 m betragen. Mangels ausreichender privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen Parkraummangels, der u. a. durch Verlagerungen aus dem Bewohnerparkgebiet Hermannplatz (HP) westlich der Dorotheenstraße erhöht wurde und durch die Seite 2 geplante Radleitroute entlang der Cranachstraße voraussichtlich weiter steigen wird, besteht die Möglichkeit, Bewohnern dieses städtischen Quartieres Bewohnerparkvorrechte zu erteilen. Die Untersuchung der Parkraumbelegung zeigt, dass der gebietsfremde Langparkeranteil an Werktagen im Tagesverlauf durchgängig hoch ist, was die Parkplatzsituation deutlich verschärft. Um 12 Uhr erreicht er sein Maximum bei 31 %. Der Fremdparkeranteil bis 14 Uhr liegt deutlich über 20 % und bleibt bis 16 Uhr mit 18 % hoch. Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen für ein Bewohnerparkgebiet entsprechend § 45 Absatz 1b Satz 1 Nr. 2a StVO und VwV zur StVO § 45 Nummer XI für das oben genannte Quartier als gegeben an. Gebietsabgrenzung Lindenplatz (LI): Das betroffene Quartier ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche bzw. besonderes Wohngebiet ausgewiesen. Insofern existiert hier eine besondere Schutzwürdigkeit. Außerdem befindet sich im südlichen Drittel der Dorotheenstraße ein Siedlungsschwerpunkt, ein Ort, an dem sich eine hohe Dichte an Wohnungen und somit auch Bewohnern und Kraftfahrzeugen befindet. Mit der S-Bahn-Haltestelle Flingern sowie fünf Stadt- und Straßenbahn- sowie Bus- Haltestellen besteht nach den Kriterien der Stellplatzsatzung eine sehr gute Anbindung des Quartiers an den öffentlichen Personennahverkehr. Somit ist unter anderem für Besuchende eine sehr gute Erreichbarkeit des Quartiers mit dem ÖPNV gegeben. Kunden und Besucher können werktags von 9-20 Uhr unter Verwendung eines Parkscheins mit aktuellen Tarifen (0,60 €/12 Minuten) ohne Beschränkung der Höchstparkdauer parken. Außerhalb der Bewirtschaftungszeiten steht der öffentliche Parkraum weiterhin für jedermann zeitlich unbegrenzt zur Verfügung. Die Parkgebühren und die Bewirtschaftungszeiten ergeben sich aus der gesamtstädtischen Parkgebührenordnung, die am 09.03.2023 vom Rat der Stadt Seite 3 beschlossen wurde (RAT/067/2023). Eine Anpassung der Parkraumbewirtschaftung auf Basis einer Änderung der Parkgebührenordnung bleibt vorbehalten. Für Gewerbetreibende, die ihren Sitz in einem Bewohnerparkgebiet haben, gelten in ganz Nordrhein-Westfalen einheitliche Bedingungen, um Firmenfahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung dort zu parken. Per Erlass des Landesministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr vom 04.12.2015 (III B 3 - 78-12/2) wurde auf Basis §46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a StVO festgelegt, dass der Geschäftsbetrieb für ein einziges Fahrzeug „– nach einer Einzelfallprüfung – eine ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigung zum Parken im Bewohnerparkbereich an seinem Betriebssitz" erhalten kann. Des Weiteren hat die Verwaltung ein Prozedere entwickelt, mit dem – nach Einzelfallprüfung – für den Geschäftsbetrieb zwingend notwendige Fahrzeuge am Betriebssitz in einem Bewohnerparkgebiet Ausnahmegenehmigungen zu Parken erhalten können.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/128/2025