Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 2
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
28.04.2026 · Bezirksvertretung 2
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Die Bezirksvertretung 2 hat in ihrer Sitzung am 28. April 2026 mehrere Beschlüsse gefasst, darunter die Genehmigung von Bauanträgen für Mehrfamilienhäuser und die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes. Zudem wurden Anträge zur Verbesserung der Fußgängersicherheit und zur Errichtung von Düsselbike-Stationen behandelt.
In der Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 28. April 2026 wurden insgesamt 50 Tagesordnungspunkte behandelt. Die Tagesordnung umfasste die Anerkennung der Tagesordnung, die Zulassung von Sachverständigen sowie die Genehmigung der Niederschrift der vorherigen Sitzung. Es wurden mehrere Berichte und Verwaltungsvorlagen vorgestellt, die sich mit verschiedenen Themen des Stadtbezirks befassten.
Die Bezirksvertretung 2 ist ein kommunales Gremium, das sich mit den Belangen des Stadtbezirks 2 in Düsseldorf beschäftigt. Die Sitzung diente der Beratung und Beschlussfassung über verschiedene Anträge und Vorlagen, die sowohl die Infrastruktur als auch soziale Projekte betreffen.
Die Beschlüsse betreffen unter anderem die Genehmigung von Bauanträgen für insgesamt 27 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern, die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes rund um den Lindenplatz sowie die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für verschiedene Projekte, darunter ein Straßenfest und die Modernisierung der Bezirkssportanlage Windscheidstraße. Diese Maßnahmen haben direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität und Infrastruktur im Stadtbezirk 2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen. Die nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung werden weitere Anträge und Berichte behandeln.
Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 30. April 2026 · gpt-4o-mini
Bezirksvertretung 2 · Sitzung vom 28.04.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 13.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes Lindenplatz (LI) in den Wohnstraßen Ackerstraße 180-204 und 201-215, Dorotheenstraße 6-80, Cranachplatz, Lindenstraße 185-267 und 196- 252, Flurstraße, Lichtstraße, Fortunastraße, Hoffeldstraße 1-95 und 4-98, Grafenberger Allee 143-271, Degerstraße, Bruchstraße 1-57 und 2-72, Schwelmer Straße, Cranachstraße, Engerstraße und damit einhergehend die Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet.
Die Bezirksvertretung 2 hat mit dem Antrag BV2/251/2023 die Verwaltung gebeten für das Quartier östlich der Dorotheenstraße in Flingern-Nord die Einführung einer Bewohnerparkregelung zu prüfen. Grundlage für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten ist § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO). Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden, sondern nur für ganze Quartiere.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung. Eine Befreiung ist erforderlich hinsichtlich der Zulassung eines Nicht-Vollgeschosses über dem obersten zulässigen Vollgeschoss.
Auf dem Vorhabengrundstück wird ein II-geschossiges Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten errichtet. Davon sind 2 Wohneinheiten für Pflegewohngemeinschaften mit je 12 Bewohnern geplant. Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 02/005 – Grafental Ost (2023) im WA 4. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung. Eine Befreiung ist erforderlich hinsichtlich der Zulassung eines Nicht-Vollgeschosses über dem obersten zulässigen Vollgeschoss.
Auf dem Vorhabengrundstück ist die Errichtung eines III-geschossigen Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Tiefgarage geplant. Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 02/005 – Grafental Ost (2023) im WA 3. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung. Eine Befreiung ist erforderlich hinsichtlich der Zulassung eines Nicht-Vollgeschosses über dem obersten zulässigen Vollgeschoss.
Auf dem Vorhabengrundstück ist die Errichtung eines II-geschossigen Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten geplant. Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 02/005 – Grafental Ost (2023) im WA 3. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Beseitigung.
Das Vorhabengrundstück Hoffeldstraße 43 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5677/039 sowie des einfachen Bebauungsplans Nr. 5688/018, der straßenseitig eine Fluchtlinie festsetzt. Zudem befindet sich das Vorhabengrundstück im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 02.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hintergrund und Anlass: Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.02.2024 die Verwaltung in Kooperation mit der Connected Mobility Düsseldorf GmbH (CMD) mit dem Aufbau und Betrieb eines kommunalen Mietradsystems in Düsseldorf beauftragt (SI-RAT/001/2024). Am 01.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich des Überschreitens der GFZ und der Überschreitung der Baulinie .
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5579/054. Dieser ist unterteilt in unterschiedliche Nutzungsbereiche. Hinsichtlich der Art der Nutzung sind hier mehrere Kerngebiete festgesetzt. Das geplante Vorhaben liegt innerhalb der Nutzungsbereiche MK 3 und MK 4.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Haushalt 2026 ist für den Bauunterhalt an städtischen Schulen, zweckgebunden für Schulen, ein Betrag in Höhe von 2.463.728, - Euro für alle Bezirke veranschlagt. Unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels (3,50 Euro Einwohneranteil) entfällt auf den Stadtbezirk 2 ein Anteil in Höhe von 231.329, - Euro für das Jahr 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das Projekt Bezirkssportanlage Windscheidstraße Modernisierung der Wettkampfanlage die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Vorläufige Gesamtkosten (brutto) 3.240.000 EUR Standort Die Sportanlage besteht aus einer Wettkampfanlage mit Naturrasenspielfeld und Tennenrundlaufbahn, einem Groß- und einem Jugendspielfeld mit Kunstrasenbelag sowie einem Naturrasenkleinspielfeld. Bei der Sportanlage handelt es sich um eine öffentlich zugängliche Bezirkssportanlage, die für den Stadtteil zeitlich unbefristet den Bedarf an Außensportflächen decken soll. Es besteht ein Miet- und Pflegevertrag mit dem Verein DSC 99 e.V.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 beschließt die Festsetzung von sechs Trödelmärkten im 2.
Die Marktveranstalterin hat für das 2. Halbjahr 2026 die Festsetzung von sechs Trödelmärkten auf dem Metro-Parkplatz an der Schlüterstraße. Die Veranstaltungsreihe wird seit dem Jahresende 2024 regelmäßig und erfolgreich an dieser Örtlichkeit durchgeführt. Bei den zurückliegenden Märkten gab es keine Beanstandungen oder Beschwerden. Das Verwaltungsverfahren ist erfolgreich abgeschlossen. Es bestehen keine Ablehnungsgründe.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Am 01.05.2026 soll das Straßenfest stattfinden. Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums am 25.03.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums am 14.04.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums am 14.04.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums am 14.04.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums am 14.04.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 beschließt – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung des Jahres 2026 - die Ausführung und Finanzierung des Projektes: Umgestaltung Bolzplatz Hermannplatz Beschlusslage: Im Dezember 2023 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen, für die Erstellung und folgenden Umsetzung des neuen Masterplans Jugend-und Bolzplätze 250.000 Euro in den Jahren 2024 ff. bereitzustellen (siehe RAT/475/2023). Im Dezember 2024 wurden die Mittel für die Jahre 2025 bis 2028 auf 400.000 Euro jährlich erhöht (siehe RAT/419/2024).
Kosten: Konsumtive Kosten (Festwert): keine Investive Kosten: 200.000,00 EUR --------------------------------------------------------------------- Gesamtkosten (brutto): 200.000,00 EUR Ausgangssituation: Die vorhandene Bolzspielfläche auf dem Hermannplatz kommt im stark verdichteten Umfeld des Stadtbezirks eine besondere Bedeutung zu. Die Nutzung der Fläche durch Kinder und Jugendliche ist stark nachgefragt. Die Bolzplatzoberfläche befindet sich aktuell in einem nur noch wenig bespielbaren Zustand und bedarf der Sanierung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 bittet die Verwaltung, eine Übersicht über längerfristig leerstehende Ladenlokale im Stadtbezirk 2 zu erstellen und der Bezirksvertretung darzustellen, 1. in welchen Geschäftsstraßen des Stadtbezirks derzeit eine erhöhte Zahl leerstehender Ladenlokale festzustellen ist, 2. welche Ursachen für die Leerstände aus Sicht der Verwaltung erkennbar sind, 3. welche Möglichkeiten bestehen, um länger leerstehende Ladenlokale durch Zwischennutzungen oder andere Maßnahmen temporär zu beleben.
Lebendige Geschäftsstraßen sind ein wichtiger Bestandteil der Stadtteilentwicklung und tragen wesentlich zur Aufenthaltsqualität in den Quartieren bei. In verschiedenen Bereichen des Stadtbezirks 2 ist jedoch zu beobachten, dass Ladenlokale über längere Zeit leer stehen oder nur eingeschränkt genutzt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 bittet die Verwaltung die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Bezirk 2 so anzupassen, dass E-Fahrzeuge an ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr auch dann parken dürfen, wenn kein aktiver Ladevorgang mehr stattfindet. Eine zeitliche Öffnung der Stellflächen sollte mit den Betreibern der Ladeinfrastruktur abgestimmt werden. Derzeit werden Stand- und Blockiergebühren erhoben, wenn kein Ladevorgang stattfindet. Damit die beabsichtigte Entlastung tatsächlich wirksam wird, wäre es erforderlich, diese Gebühr im genannten Zeitraum auszusetzen, um einen Widerspruch zwischen zulässigem Parken und kostenpflichtiger Sanktionierung zu vermeiden.
In den Nachtstunden besteht erfahrungsgemäß eine deutlich geringere Auslastung der Ladeinfrastruktur. Die vorhandenen Parkflächen sind insbesondere in Wohngebieten häufig stark begrenzt. Durch die zeitliche Beschränkung wird die Nutzung der Ladeinfrastruktur tagsüber weiterhin uneingeschränkt gewährleistet. Eine entsprechende Regelung würde die Parksituation für Anwohner entspannen, ohne die Elektromobilität zu beeinträchtigen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Mindestgrünphase für die Überquerung der Schlüterstraße für Fußgänger*innen auf 25 Sekunden zu verlängern, um die Überquerung der Schlüterstraße ohne Zwischenhalt zu ermöglichen.
An der Einmündung der Schlüterstraße in die Grafenberger Allee müssen Fußgänger*innen drei Fahrbahnen überqueren, um von der einen Seite der Schlüterstraße zur gegenüberliegenden Seite der Schlüterstraße zu kommen. Zwei dieser Fahrbahnen haben auch einen separaten Radfahrstreifen. Die Mindestzeit für die Grünphase beträgt lediglich 21 Sekunden. Diese Zeit reicht nicht aus, um alle Fahrbahnen in normalem Tempo ohne Zwischenhalt zu überqueren. Selbst wenn bei „Grün" sofort die Fahrbahn betreten wird, endet die Grünzeit vor dem Überqueren von zwei Fahrbahnen. Vor der dritten Fahrbahn kommt man zum Stehen und muss auf die nächste Grünphase warten. Je nach LSA-Anforderung der Schienenfahrzeuge auf der Grafenberger Allee oder der abbiegenden Kraftfahrzeuge sind längere Grünphasen für Zu-Fuß-Gehende möglich aber in der Praxis eher die Ausnahme.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertreterinnen bitten die Verwaltung, zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung einen Bericht zum Prozess der räumlichen Erweiterung des Jugendhilfeträgers und soziokulturellen Zentrums Kabawil e.V. vorzulegen.
Kabawil bemüht sich seit Jahren am Standort Flurstraße 11 für die Durchführung der kulturpädagogischen Angebote um eine räumliche Erweiterung. Der zusätzliche Raumbedarf ist anerkannt und wird lediglich durch die Flächenverfügbarkeit behindert. Die zuletzt verfügbaren Flächen wurden an eine private Musikschule vergeben. Darüber hinaus gibt es weitere Flächen im benachbarten Gebäude im Innenhof der Flurstraße 11. Diese Räume müssen allerdings ertüchtigt werden. Ein Fahrplan zur Ertüchtigung dieser Flächen soll im Mittelpunkt des Berichts stehen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen und die Bezirksvertretung 2 darüber zu informieren, in welcher Form eine Fassadenbegrünung am Kioskgebäude auf dem Hermannplatz in Flingern Nord möglich ist. Die Prüfung soll als Basis für eine mögliche spätere Umsetzung durch eine Nachbarschaftsinitiative dienen.
Der Hermannplatz ist ein überaus beliebter Treffpunkt in Flingern Nord. Aufgrund seiner Nutzung u.a. als Marktplatz und als Bolzplatz ist er allerdings größtenteils versiegelt und besitzt daher relativ wenig Grünqualität. Eine Möglichkeit, dies zu ändern, wäre eine Begrünung des aktuell vorwiegend als öffentliche Toilette und Lagerraum genutzten ehemaligen Kioskgebäudes an der Ecke Platanenstraße/Lindenstraße. Dazu könnte beispielsweise eine bodengebundene Begrünung angelegt werden, die direkt an der Fassade oder auch zum Schutz der Gebäudesubstanz über Drähte/Seile vor der Fassade rankt. Die Begrünung soll selbstverständlich so erfolgen, dass die sonstige Nutzung des Gebäudes nicht eingeschränkt wird. Die bekannte und etablierte Initiative "Hermann blüht auf" hat bereits ihr Interesse bekundet, eine solche Begrünung in Abstimmung mit der Verwaltung zu konzipieren, umzusetzen und zu pflegen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Sicherheit der Fußgehenden erhöht werden könnte, die im Bereich der Kreuzung Mathildenstraße die Grunerstraße queren und diese Maßnahmen gegebenenfalls zu treffen.
Die Grunerstraße ist vor der Kreuzung Mathildenstraße in beide Richtungen mit einem Zebrastreifen und Schildern versehen. Dennoch kommt es, wie Anwohner berichten, oft zu überhöhter Geschwindigkeit des Autoverkehrs und zur Missachtung des Zebrastreifens. Insbesondere Eltern von jüngeren Schulkindern (im Einzugsgebiet befinden sich die Carl- Sonnenschein-Schule, die Brehmschule, die Heinrich-Heine-Gesamtschule) wünschen sich besseren Schutz. Die Tatsache, dass auf diesem Straßenabschnitt immer wieder „geblitzt" wird, zeigt, dass der beobachtete Missstand auch bei den zuständigen städtischen Stellen z.T. bekannt ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die Farbreste in den Bereichen, in denen mit der Entfernung der gelben Farbe begonnen wurde, nun endlich vollständig zu entfernen.
Die Einrichtung der Nachbarschaftszone am Paulusplatz wurde von der Bezirksvertretung begrüßt. Auch aus der Anwohnerschaft gab es positive Resonanz. Entsetzt aber waren die Anwohner über die gelbe Farbe auf dem Boden. Diese sollte dann zumindest in einigen Bereichen wieder entfernt werden. Offensichtlich aber hat die Verwaltung die Arbeit auf halber Strecke eingestellt. Im Ergebnis wurde z.B. der Bürgersteig an der Paulusstraße in einem nicht akzeptablen Zustand gelassen. Wer derart vergammelte Flächen schafft, darf sich nicht wundern, wenn die Akzeptanz für derartige Pilotprojekte abnimmt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Hundekotbeutelstation, die sich auf dem Höherweg in der Nähe der Hubbelrather Straße befindet, an einen anderen, geeigneteren Standort innerhalb dieses Umfeldes zu verlagern und zwei zusätzliche Hudekotbeutelstationen im näheren Umfeld zu installieren.
Die Anwohner im Umfeld des Höherweges und der umliegenden Straßen bemängeln zu viele Hundehaufen in der Umgebung. Die Anzahl der Hundekotbeutelstationen scheint nicht ausreichend zu sein. Die Hundekotbeutelstation, die sich auf dem Höherweg in der Nähe der Hubbelrather Straße befindet ist meistens leer, da die Schulkinder der sich in der Nähe befindlichen Grundschule mit den Hundekotbeuteln spielen. Daher scheint dieser Standort nicht optimal ausgewählt zu sein.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Bauvorhaben Cube Central 378 hat für die jüngere Stadtentwicklung in Düsseldorf eine herausragende Bedeutung. Dies ist das Urteil aus verschiedenen Ecken der Fachöffentlichkeit und auch die Auffassung von Teilen des Verwaltungsvorstands der Landeshauptstadt Düsseldorf. Bereits die ersten Projektideen aus dem Jahr 2018 - und auch schon davor - wurden öffentlich intensiv diskutiert. Dieser Diskurs führte zu Beginn des Jahres 2020 in den gemeinsamen Prozess einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Planwerkstatt 378. Planwerkstatt getragen von der interessierten Öffentlichkeit. 378 Namensbestandteil aus Cube Central 378. Dies mit der kurzen Formel: „Ihr die Leute, wir das Geld". Heraus gekommen ist die Befriedung eines städtebaulichen Konflikts und das Konzept für das Bauvorhaben Cube Central 378, dass offenbar kurz vor der Fertigstellung ohne Geld dasteht. Für das Bauvorhaben Cube Central 378, bzw. der Objektgesellschaft Cube Asset X, wurde am 07.01.2026 ein Insolvenzverfahren vom Amtsgericht Köln angeordnet. Damit kommt eine Leidensgeschichte zu ihrem vorläufigen Höhepunkt die bereits ein halbes Jahr zu beobachten war. Es ist für die Düsseldorfer Stadtentwicklung leider kein unbekanntes Phänomen: Investoren, die zu weit raus schwimmen finden regelmäßig keinen Weg zurück. Nun steht die Restrukturierung der Kapitalseite des Bauvorhabens auf der Tagesordnung und in jeder Krise stecken Chancen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Gebäude Kettwiger Straße 16-22 werden seit einiger Zeit entmietet und saniert. Die Wohnungen können sowohl zur Eigennutzung als auch der Kapitalanlage erworben werden. Hier, wie an anderen Stellen der Stadt, lässt sich ein sehr eigennütziger Prozess beobachten der sich wenig bis gar nicht für öffentliche Belange interessiert. Vor den Gebäuden Kettwiger Straße 16-22 befindet sich eine kleine Vorgartenzone. Im Vorgarten steht mittlerweile ein Baugerüst mit aggressiver Werbung für das Investment in eine Wohnung. Der Aufwuchs und die Bäume im Vorgarten sind verschwunden. Eigentümerin der Vorgartenzone ist die Landeshauptstadt Düsseldorf. Der private Bereich beginnt erst an der Außenkante der Gebäude Kettwiger Straße 16-22. So ist es der Liegenschaftskarte zu entnehmen. Demnach steht das Baugerüst auf öffentlichem Grund und Boden. Zu der verschwundenen Vegetation und den Bäume existiert ein öffentliches Interesse und es besteht die Möglichkeit dieses durchzusetzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ist der Verwaltung dies bekannt und wurde für die Baumfällungen eine Genehmigung erteilt?
2. Aus welchem Grund erfolgten die Fällungen?
Zwischen den Häusern der LEG Wohnanlage prägten bis zum Herbst 2025 große und mittelgroße Bäume das Erscheinungsbild der Anlage. Im Herbst 2025 wurden in der LEG-Wohnanlage mindestens 15 Bäume gefällt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinter dem Eisstadion an der Brehmstraße bzw. neben der angrenzenden Gastronomie auf dem öffentlichen Parkplatz an der Südseite des Gebäudes wurden bereits vor mehreren Monaten mehrere Großgeräte (unter anderem Kühlschränke und Klimageräte) sowie weitere Abfälle illegal entsorgt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das zentrale Drogenhilfezentrum an der Flurstraße 45 ist an seiner Lage gescheitert, was auch vorhersehbar war. Denn das Drogenhilfezentrum liegt in einem Wohngebiet, Wand an Wand mit einer Grundschule mit ca. 280 Kindern, einer Kindertagesstätte mit ca. 80 Kindern, mit mehreren größeren Senioreneinrichtungen, Einzelhandel sowie einer Stadtteilbücherei. Bei schmalen Straßen und dem Lastring im unmittelbaren Umfeld.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann wird dieser Missstand endlich behoben?
2. Wieso dauert es so lange, ein bekanntes Problem mit der Zeitinsel zu beheben?
Am 19.11.2024 habe ich eine Anfrage gestellt bezüglich der Signallichtanlage der Straßenbahn an der Haltestelle Engerstraße, da diese zu spät auf Rot schaltet und somit Fahrgäste, die ein- und aussteigen massiv gefährdet sind. Nachdem nichts geschah, habe ich diesen Sachverhalt Frau Metzker, der Leiterin des Amtes 66, bei Ihrem Besuch in der Bezirksvertretung im Herbst 2024 mitgeteilt. Nachdem weiterhin nichts geschah, habe ich am 13.05.2025 eine weitere diesbezügliche Anfrage gestellt. Dann habe ich dies Herrn Bäumken von der Rheinbahn am 17.06.2025 bei seinem Besuch in der BV ebenfalls mitgeteilt. Dieser versprach, sofort etwas zu unternehmen, da ja Menschen gefährdet seien. Da wiederum nichts geschah, habe ich den Sachverhalt erneut Frau Metzker und ihre Mitarbeiter:innen bei ihrem Besuch im Herbst 2025 mitgeteilt. Mir wurde zunächst versichert, dies sei mehrfach überprüft worden und es sei alles in bester Ordnung. Zusätzlich wurde mir ein Ortstermin vorgeschlagen, um dies zu bestätigen. Am 26.11.2025 erhielt ich die Nachricht, dass das Amt 66 nun mitgeteilt habe, dass es bekannt sei, dass die Zeitinsel in bestimmten Konstellationen zu spät schaltet und derzeit Lösungsansätze geprüft würden. Da täglich die Gesundheit von ÖPNV-Gästen an dieser Haltestelle gefährdet ist, stelle ich folgende Nachfrage: Frage 1: Wann wird dieser Missstand endlich behoben?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Am Haus Bruchstraße 42 wurden in den Jahren 2024/25 Sanierungsarbeiten an der Fassade durchgeführt. Bei diesen Sanierungsarbeiten sollen absichtlich Schäden an den Fenstersimsen herbeigeführt worden sein. Das Gerüst für die Sanierungsarbeiten wurde zu Beginn des Jahres 2025 entfernt. Im August 2025 wurde, nach dem Abplatzen von Fassadenteilen und der hieraus entstanden akuten Gefährdung der öffentlichen Verkehrsflächen, erneut ein Baugerüst aufgestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wohnungsleerstand kann bei der Stadtverwaltung unter [email protected] oder Telefon 0211 8996677 oder 0211 8996036 gemeldet werden. Dieser Service scheint immer mehr genutzt zu werden, was daraus zu schließen ist, dass wir immer öfter darauf angesprochen werden. Wahrscheinlich ist das darauf zurückzuführen, dass die Wohnsituation besonders im Stadtbezirk 2 angespannt ist. Wir werden allerdings auch immer wieder darauf hingewiesen, dass Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung mit dem Hinweis auf Datenschutz abgewiesen werden. Das ist völlig unverständlich, denn es wird ja nicht nach den Besitzverhältnissen der Wohnungen gefragt, sondern nach dem Bearbeitungsstand.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wird geprüft, ob die Hol- und Bring-Zone genutzt wird bzw. ob Eltern nun andere verbotene Parkflächen, z.B. die Holbeinstraße, nutzen?
2. Wie oft ist das Ordnungsamt diesbezüglich vor Ort und werden Verwarnungen ausgesprochen?
Von Anwohner:innen wurde mitgeteilt, dass das Ordnungsamt die Parksituation im Umfeld der Schule seit der Einrichtung der Hol- und Bring-Zone nicht mehr kontrolliert und nun vorwiegend der Bereich der Holbeinstraße, wo das geduldete Parken aufgehoben wurde, von den Elterntaxis genutzt wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung bittet um Prüfung , ob am Brehmplatz im Eckbereich von Weseler Straße und Rethelstraße der bisherige Solitärbaum dort um weitere Bäume ergänzt werden kann . Weitere 1-2 Bäume sollen so gepflanzt werden, dass sie zusammen mit dem verhältnismäßig neu angepflanzten Baum in der Mitte der dreieckigen Teilplatzfläche innerhalb der wassergebundenen Decke eine schattenspendende Baumgruppe bilden. Die ausgewählte Baumart und deren zu erwartende Größe soll zu dem Solitärbaum passen und sinnvoll ergänzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Beschluss: Die Bezirksvertretung 2 fordert die Verwaltung auf, an Haltestellen im Stadtbezirk dafür zu sorgen, dass Radfahrende bei einfahrendem ÖPNV anhalten, um zu vermeiden, dass es zu Problemen mit querenden ÖPNV-Nutzenden kommt. Stellungnahme der Verwaltung: Der §20 der Straßenverkehrsordnung StVO „Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse“ regelt in Absatz 2 das Verhalten von Fahrzeugführenden im Bereich ein- und aussteigender Fahrgäste: „Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.“ Die ÖPNV-Haltestellen liegen alternativ am Fahrbahnrand bzw. der Fahrgastwechsel erfolgt über die Fahrbahn. Im letzteren Fall ist der Ein- und Ausstieg signaltechnisch über eine Zeitinsel gesichert, sodass auch der Radfahrende mittels Rot aufgefordert ist, zu halten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 bittet Rat und Verwaltung um die Bereitstellung von 100.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 für Hitzeschutz an öffentlichen Plätzen und Spielplätzen. Stellungnahme der Verwaltung: 1. Beschlusslage Politik Mit Beschluss RAT/106/2021 wurden für den Hitzeschutz auf Spielplätzen jährliche Etatmittel zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2026 stehen insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, den an der Eduard-Schloemann-Straße gelegenen Bolzplatz regelmäßig instand zu setzen. Stellungnahme der Verwaltung Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der genannte Bolzplatz nur noch wenig bespielt wird, so dass sich insbesondere auf der Grundfläche der beschriebene Bewuchs bildet. Sportliche Betätigungen haben sich zuletzt in den neuen Bewegungspark Sohnstraße verlagert, welcher sich in ca. 450 Meter Entfernung befindet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der barrierefreie Ausbau der Stadtbahn- und Straßenbahnhaltestellen schreitet kontinuierlich voran. Im Hochflur-Stadtbahnnetz verfügen ca. 66 Prozent der Steige über einen stufenlosen Einstieg. Im Niederflur-Stadtbahn-bzw. Straßenbahnnetz sind es ca. 50 Prozent.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, auf dem Kinderspielplatz an der Kühlwetterstraße (Standort-Nr.: 9713) oder an einem anderen geeigneten Standort in der näheren Umgebung 1-2 Tischtennisplatten aufzustellen. Sollten diese nicht aus dem Bestand verfügbar sein, wäre eine (Teil-) Finanzierung aus Bauunterhaltungsmitteln denkbar.
4 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.