Zulassung von Sachverständigen gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation beschließt, Herrn Frank Reinartz, Geschäftsführer der Düsseldorf Digitalagentur GmbH, gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW als Sachverständigen zur dauerhaften Teilnahme an den Sitzungen des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation bis zum Ablauf dieser Wahlperiode zuzulassen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat im Jahr 2024 im Rahmen der Digitalisierungsoffensive die Tochtergesellschaft Düsseldorf Digitalagentur GmbH (DDA) gegründet, um im kommunalen Umfeld neue Wege zu gehen und eine Beschleunigung sowie schlagkräftige und effiziente Umsetzung von Digitalisierungsprojekten zu erreichen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ADIG/035/2025