Beschlussvorlage Aktenzeichen ADIG/035/2025

Zulassung von Sachverständigen gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 4. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation beschließt, Herrn Frank Reinartz, Geschäftsführer der Düsseldorf Digitalagentur GmbH, gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW als Sachverständigen zur dauerhaften Teilnahme an den Sitzungen des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation bis zum Ablauf dieser Wahlperiode zuzulassen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat im Jahr 2024 im Rahmen der Digitalisierungsoffensive die Tochtergesellschaft Düsseldorf Digitalagentur GmbH (DDA) gegründet, um im kommunalen Umfeld neue Wege zu gehen und eine Beschleunigung sowie schlagkräftige und effiziente Umsetzung von Digitalisierungsprojekten zu erreichen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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ADIG/035/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Zulassung von Sachverständigen gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen Fachbereich: 10 - Hauptamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Olaf Wagner Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation 20.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation beschließt, Herrn Frank Reinartz, Geschäftsführer der Düsseldorf Digitalagentur GmbH, gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW als Sachverständigen zur dauerhaften Teilnahme an den Sitzungen des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation bis zum Ablauf dieser Wahlperiode zuzulassen. Sachdarstellung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat im Jahr 2024 im Rahmen der Digitalisierungsoffensive die Tochtergesellschaft Düsseldorf Digitalagentur GmbH (DDA) gegründet, um im kommunalen Umfeld neue Wege zu gehen und eine Beschleunigung sowie schlagkräftige und effiziente Umsetzung von Digitalisierungsprojekten zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, dass Herr Reinartz in seiner Funktion als Geschäftsführer der DDA auch in der neuen Wahlperiode regelmäßig seine Expertise in die Sitzungen des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation einbringt und für Fragen - auch im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen - zur Verfügung steht. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ADIG/035/2025