Beschlussvorlage als Text anzeigen
BV3/187/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Zuschuss an den Verein Düsseldorfer Paddlergilde e.V.
Fachbereich:
52 - Sportamt
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 26.11.2024 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten
Zuschusses:
Verein Düsseldorfer Paddlergilde e.V.
Maßnahme Erweiterung der Bootshalle auf der
Wassersportanlage „Am Sandacker 37"
Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04 /78170100/ 7.90000278
Bezeichnung Zuschüsse für Investitionen an Vereine
Zuschuss bis zu 8.082,00 EUR
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein.
Sachdarstellung:
Mitgliederstatistik 2024: Anteil %
Gesamt: 124
männlich: 74
weiblich: 50
Jugendanteil (0-18
Jahre):
8 6
männlich: 5 4
weiblich: 3 2
Seite 2
Der Verein Düsseldorfer Paddlergilde e.V. (DPG) ist per langfristigem
Gebrauchsüberlassungsvertrag auf der Vereinssportanlage „Am Sandacker 37" in
Düsseldorf-Hamm ansässig. Für das Vereinshaus besteht ein langfristig vertraglich
festgeschriebenes Erbbaurecht.
Auf dem vom Verein genutzten Grundstück befindet sich eine im Jahr 2014 erstellte
Bootshalle, die seinerzeit durch einen städtischen Sonderzuschuss in Höhe von
264.000 EURO gefördert wurde. Grund für die Förderung war damals die Bereitschaft
der DPG, eine Teilfläche des Grundstücks an den benachbarten Verein Ruderclub
Germania 1904 e.V. abzutreten, damit dieser dort seinen Status als
Leistungszentrum erhalten konnte.
Mittlerweile reichen die Kapazitäten der Bootshalle jedoch nicht mehr aus. Grund
hierfür ist vor allem der zunehmende Platzbedarf, insbesondere für die
Unterbringung von Wander- und Seekajaks. Um dem abzuhelfen, wurde eine
Erweiterung der Bootshalle notwendig.
Diese erfolgte auf der Freifläche nördlich der bestehenden Bootshalle.
Als Fortführung der bestehenden Halle wurde dabei im Wesentlichen eine
Stahlkonstruktion gleicher Bauart in den Abmessungen von ca. 12,50 m X 4,50 m
und einer lichten Höhe von ca. 4,00 m errichtet. Die Außenhülle besteht analog zur
bestehenden Halle aus Sandwichelementen mit Aluminiumoberfläche, die auf einem
Betonfundament aufgesetzt sind.
Das Dach der Bootshalle ist als Pultdach mit großem Dachüberstand ausgeführt.
Die verlängerten Seitenwände (Ost-und Westwand) wurden bodenseitig mit den
wiederverwendeten Steinen der ehemaligen Nordwand an die bestehende
Pflasterfläche angeschlossen. Mit dem Wegfall der Pflasterumrandung der neuen
Nordwand konnte so eine Versiegelung durch zusätzliche Pflasterfläche vermieden
werden. In den Oberlichtern der West- und Ostwand wurden im Bereich der 2 neuen
Eingänge Belüftungselemente installiert. Neben den Hauptarbeiten an
Baukonstruktion und Fundament fielen als weitere Gewerke noch die Installation von
Strom- und Wasseranschlüssen sowie Grünflächen- und Pflasterarbeiten an. Der
zusätzlich entstandene Raum wurde für die Aufnahme von weiteren Booten mit
einem entsprechenden Ständerwerk ausgestattet.
Nach den vom Sportausschuss beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von
Zuschüssen an Düsseldorfer Sportvereine können Investitionen in die sportliche
Infrastruktur mit bis zu 33% für Fremdleistungen gefördert werden. Bei Zuschüssen
von mehr als 5.000 EUR entscheidet die zuständige Bezirksvertretung über die
Gewährung.
Städtische Zuschüsse nach diesen Richtlinien gelten als nachrangig, das heißt
mögliche Drittleistungen - wie z.B. Bundes- oder Landeszuschüsse - werden von den
zuschussfähigen Gesamtkosten abgezogen.
Der DPG wurde für die Realisierung der Maßnahme eine Zuwendung des Landes
Nordrhein-Westfalen aus dem dortigen Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022"
in Höhe von 38.500,00 EUR zur Verfügung gestellt. Das entspricht 70% der dort als
Berechnungsgrundlage veranschlagten Baukosten von 54.775,40 EUR. Eine
städtische Förderung war zu diesem Zeitpunkt nicht geplant, obwohl eine
grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme durchaus bestanden hätte. Es wurde
kein städtischer Zuschuss beantragt und insofern war das Sportamt in die
Finanzierung des Neubaus bislang nicht eingebunden.
Die Arbeiten sind unterdessen nahezu abgeschlossen und die DPG muss mit erhöhten
Kosten rechnen, die sein Finanzierungsbudget übersteigen. Er hat daher um
städtische Unterstützung gebeten und nunmehr nachträglich einen städtischen
Zuschuss beantragt um die Mehrkosten decken zu können.
Seite 3
Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt 62.992,10 EURO, die in erster Linie
aus Architektenleistungen resultieren, die bei sowohl bei der Kostenaufstellung als
auch bei der Beantragung der Landesmittel nicht berücksichtigt wurden. Eine
nachträgliche Erhöhung des Landeszuschusses ist nicht möglich, so dass sich der
Verein hilfesuchend an das Sportamt gewandt hat, da er finanziell nicht in der Lage
ist, die Mehrkosten aus eigenen Mitteln zu decken.
Grundsätzlich kann ein Zuschuss nur gewährt werden, wenn mit den Arbeiten noch
nicht begonnen wurde. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist zuschussschädlich. Das
Versäumnis des Vereins, die Baumaßnahme und die Beantragung der
Landesförderung beim Sportamt anzuzeigen, wäre grundsätzlich als
Ablehnungsgrund zu werten.
Um die DPG jedoch in dieser kritischen Situation zu unterstützen und insbesondere
das Gesamtprojekt womöglich nicht noch vor Abschluss zu gefährden, erscheint eine
ausnahmsweise nachträgliche städtische Förderung denkbar und angemessen.
Es ergibt sich somit folgender Finanzierungsplan:
Gesamtkosten 62.991,70 EUR
./. Landeszuschuss NRW aus „Moderne Sportstätte 2022" 38.500,00 EUR
Zuschussfähige Gesamtkosten 24.492,10 EUR
./. städtischer Zuschuss von bis zu 33% für Fremdleistungen,
höchstens jedoch
8.082,00 EUR
Vereinsanteil 16.410,10 EUR