Beschlussvorlage Aktenzeichen BV3/187/2024

Zuschuss an den Verein Düsseldorfer Paddlergilde e.V.

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heinz-Schmöle-Straße 10 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 5. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten Zuschusses: Verein Düsseldorfer Paddlergilde e.V. Maßnahme Erweiterung der Bootshalle auf der Wassersportanlage „Am Sandacker 37" Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04 /78170100/ 7.90000278 Bezeichnung Zuschüsse für Investitionen an Vereine Zuschuss bis zu 8.082,00 EUR Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Mitgliederstatistik 2024: Anteil % Gesamt: 124 männlich: 74 weiblich: 50 Jugendanteil (0-18 Jahre): 8 6 männlich: 5 4 weiblich: 3 2 Der Verein Düsseldorfer Paddlergilde e.V. (DPG) ist per langfristigem Gebrauchsüberlassungsvertrag auf der Vereinssportanlage „Am Sandacker 37" in Düsseldorf-Hamm ansässig. Für das Vereinshaus besteht ein langfristig vertraglich festgeschriebenes Erbbaurecht.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV3/187/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Zuschuss an den Verein Düsseldorfer Paddlergilde e.V. Fachbereich: 52 - Sportamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 26.11.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten Zuschusses: Verein Düsseldorfer Paddlergilde e.V. Maßnahme Erweiterung der Bootshalle auf der Wassersportanlage „Am Sandacker 37" Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04 /78170100/ 7.90000278 Bezeichnung Zuschüsse für Investitionen an Vereine Zuschuss bis zu 8.082,00 EUR Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein. Sachdarstellung: Mitgliederstatistik 2024: Anteil % Gesamt: 124 männlich: 74 weiblich: 50 Jugendanteil (0-18 Jahre): 8 6 männlich: 5 4 weiblich: 3 2 Seite 2 Der Verein Düsseldorfer Paddlergilde e.V. (DPG) ist per langfristigem Gebrauchsüberlassungsvertrag auf der Vereinssportanlage „Am Sandacker 37" in Düsseldorf-Hamm ansässig. Für das Vereinshaus besteht ein langfristig vertraglich festgeschriebenes Erbbaurecht. Auf dem vom Verein genutzten Grundstück befindet sich eine im Jahr 2014 erstellte Bootshalle, die seinerzeit durch einen städtischen Sonderzuschuss in Höhe von 264.000 EURO gefördert wurde. Grund für die Förderung war damals die Bereitschaft der DPG, eine Teilfläche des Grundstücks an den benachbarten Verein Ruderclub Germania 1904 e.V. abzutreten, damit dieser dort seinen Status als Leistungszentrum erhalten konnte. Mittlerweile reichen die Kapazitäten der Bootshalle jedoch nicht mehr aus. Grund hierfür ist vor allem der zunehmende Platzbedarf, insbesondere für die Unterbringung von Wander- und Seekajaks. Um dem abzuhelfen, wurde eine Erweiterung der Bootshalle notwendig. Diese erfolgte auf der Freifläche nördlich der bestehenden Bootshalle. Als Fortführung der bestehenden Halle wurde dabei im Wesentlichen eine Stahlkonstruktion gleicher Bauart in den Abmessungen von ca. 12,50 m X 4,50 m und einer lichten Höhe von ca. 4,00 m errichtet. Die Außenhülle besteht analog zur bestehenden Halle aus Sandwichelementen mit Aluminiumoberfläche, die auf einem Betonfundament aufgesetzt sind. Das Dach der Bootshalle ist als Pultdach mit großem Dachüberstand ausgeführt. Die verlängerten Seitenwände (Ost-und Westwand) wurden bodenseitig mit den wiederverwendeten Steinen der ehemaligen Nordwand an die bestehende Pflasterfläche angeschlossen. Mit dem Wegfall der Pflasterumrandung der neuen Nordwand konnte so eine Versiegelung durch zusätzliche Pflasterfläche vermieden werden. In den Oberlichtern der West- und Ostwand wurden im Bereich der 2 neuen Eingänge Belüftungselemente installiert. Neben den Hauptarbeiten an Baukonstruktion und Fundament fielen als weitere Gewerke noch die Installation von Strom- und Wasseranschlüssen sowie Grünflächen- und Pflasterarbeiten an. Der zusätzlich entstandene Raum wurde für die Aufnahme von weiteren Booten mit einem entsprechenden Ständerwerk ausgestattet. Nach den vom Sportausschuss beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Düsseldorfer Sportvereine können Investitionen in die sportliche Infrastruktur mit bis zu 33% für Fremdleistungen gefördert werden. Bei Zuschüssen von mehr als 5.000 EUR entscheidet die zuständige Bezirksvertretung über die Gewährung. Städtische Zuschüsse nach diesen Richtlinien gelten als nachrangig, das heißt mögliche Drittleistungen - wie z.B. Bundes- oder Landeszuschüsse - werden von den zuschussfähigen Gesamtkosten abgezogen. Der DPG wurde für die Realisierung der Maßnahme eine Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem dortigen Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022" in Höhe von 38.500,00 EUR zur Verfügung gestellt. Das entspricht 70% der dort als Berechnungsgrundlage veranschlagten Baukosten von 54.775,40 EUR. Eine städtische Förderung war zu diesem Zeitpunkt nicht geplant, obwohl eine grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme durchaus bestanden hätte. Es wurde kein städtischer Zuschuss beantragt und insofern war das Sportamt in die Finanzierung des Neubaus bislang nicht eingebunden. Die Arbeiten sind unterdessen nahezu abgeschlossen und die DPG muss mit erhöhten Kosten rechnen, die sein Finanzierungsbudget übersteigen. Er hat daher um städtische Unterstützung gebeten und nunmehr nachträglich einen städtischen Zuschuss beantragt um die Mehrkosten decken zu können. Seite 3 Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt 62.992,10 EURO, die in erster Linie aus Architektenleistungen resultieren, die bei sowohl bei der Kostenaufstellung als auch bei der Beantragung der Landesmittel nicht berücksichtigt wurden. Eine nachträgliche Erhöhung des Landeszuschusses ist nicht möglich, so dass sich der Verein hilfesuchend an das Sportamt gewandt hat, da er finanziell nicht in der Lage ist, die Mehrkosten aus eigenen Mitteln zu decken. Grundsätzlich kann ein Zuschuss nur gewährt werden, wenn mit den Arbeiten noch nicht begonnen wurde. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist zuschussschädlich. Das Versäumnis des Vereins, die Baumaßnahme und die Beantragung der Landesförderung beim Sportamt anzuzeigen, wäre grundsätzlich als Ablehnungsgrund zu werten. Um die DPG jedoch in dieser kritischen Situation zu unterstützen und insbesondere das Gesamtprojekt womöglich nicht noch vor Abschluss zu gefährden, erscheint eine ausnahmsweise nachträgliche städtische Förderung denkbar und angemessen. Es ergibt sich somit folgender Finanzierungsplan: Gesamtkosten 62.991,70 EUR ./. Landeszuschuss NRW aus „Moderne Sportstätte 2022" 38.500,00 EUR Zuschussfähige Gesamtkosten 24.492,10 EUR ./. städtischer Zuschuss von bis zu 33% für Fremdleistungen, höchstens jedoch 8.082,00 EUR Vereinsanteil 16.410,10 EUR

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/187/2024