Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV6/196/2024

Baumfällungen im Stadtbezirk 6 ab der 44. Kalenderwoche 2024

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
An der Golzheimer Heide 120 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 5. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher und müssen gefällt werden. Vorab werden die Bäume auf Nester und Nisthöhlen kontrolliert. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit muss ab der 44. Kalenderwoche ein Baum im Stadtbezirk 6 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen Details zur Lage, Baumart und Grund der Fällung hervor. Die zu fällenden Bäume werden vor der Fällung mit einer gut sichtbaren Informations-Banderole am Baumstamm gekennzeichnet und auf maps.Düsseldorf.de veröffentlicht. Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen die Leitungsträger wie z.B. die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV6/196/2024 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Baumfällungen im Stadtbezirk 6 ab der 44. Kalenderwoche 2024 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 04.12.2024 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher und müssen gefällt werden. Vorab werden die Bäume auf Nester und Nisthöhlen kontrolliert. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit muss ab der 44. Kalenderwoche ein Baum im Stadtbezirk 6 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen Details zur Lage, Baumart und Grund der Fällung hervor. Die zu fällenden Bäume werden vor der Fällung mit einer gut sichtbaren Informations-Banderole am Baumstamm gekennzeichnet und auf maps.Düsseldorf.de veröffentlicht. Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen die Leitungsträger wie z.B. die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder zu bepflanzen. Lfd. Stadtgrün Lage Baumart St.U Fällgrund Nr. 1 Straße Robert-Stolz-Str. Echte Mehlbeere 78 absterbend Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/196/2024