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BV2/230/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauunterhalt sonstige städtische Einrichtungen 1111105001 52415200 (Liste B)
- Übertragung von Restmitteln
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 2
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 2 19.11.2024 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 2 beschließt die zweckgebundene Übertragung aus dem
Bauunterhalt sonstige städtische Einrichtungen 1111105001 52415200
- Liste B
Ansatz: 287.662,00 EUR
Beschlüsse: 154.437,53 EUR
Noch freie Mittel: 133.224,47 EUR
für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen:
LfdNr Grundlage Maßnahme Betrag
1 BV2/020/2023 Konzeption, Planung und
Umsetzung einer Sanierung und
Neugestaltung der Skateranlage
im Stadtwerkepark
59.224 EUR
2 BV2/149/2023 Entsiegelung und Umgestaltung
des Lindenplatzes
4.000 EUR
3 BV2/155/2024 Fußgängerquerung Lindenstraße 50.000 EUR
4 BV2/159/2024 Einziger Parkplatz mit
barrierefreier E-Ladesäule im
Stadtbezirk
20.000 EUR
Summe 133.224 EUR
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Restmittel 0,47 EUR
Sachdarstellung:
Lfd.-Nr. 1
BV2/020/2023
Konzept für Sanierung der Skateranlage im Stadtwerkepark
Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag zu entwickeln und der BV2
vorzulegen, um die Skateranlage im Stadtwerkepark in Flingern-Süd instand zu
setzen sowie zeitgemäßer und für Nutzer*innen unterschiedlicher Fähigkeitslevel
attraktiver zu gestalten. Bei der Erarbeitung des Vorschlags sollen die Skater-
Community sowie ggfs. weitere sachkundige Vertreter*innen von infrage
kommenden Akteuren wie z.B. dem Stadtsportbund und/oder den
Jugendfreizeiteinrichtungen im Bezirk beteiligt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Um eine bedarfsgerechte Umplanung der Skateranlage im Stadtwerkepark zu
ermöglichen, ist eine Evaluierung, mit einer Befragung der Zielgruppe wichtige
Voraussetzung.
Aus diesem Grund sollte vorab die Zielgruppe befragt werden, um eine
bedarfsgerechte Umplanung zu ermöglichen. Das Garten -, Friedhofs- und Forstamt
wird in Zusammenarbeit mit der Servicestelle Partizipation eine Bedarfsanalyse für
die Skateranlage vor Ort durchführen. Für die Bedarfsanalyse werden mindestens
zwei Ortstermine mit der Skaterszene und möglichen anderen Nutzern erfolgen.
Aufgrund der Witterung können diese Termine erst ab April/Mai 2023 durchgeführt
werden. Das Ergebnis der Bedarfsanalyse wird der Bezirksvertretung zur Verfügung
gestellt.
Nachfolgend könnte von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit Fachplanern /
Fachplanerinnen ein bedarfsgerechtes Konzept für eine Sanierung der Skateranlage
im Stadtwerkepark erstellt werden, das dann voraussichtlich im Sommer/Herbst
2023 in der Bezirksvertretung 2 vorgestellt werden könnte.
Dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt stehen für eine Fachplanung und eine nach-
folgende Sanierung der Skateranlage keine Mittel zur Verfügung.
Lfd.-Nr. 2
BV2/149/2023
Entsiegelung und Umgestaltung des Lindenplatzes
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob eine Entsiegelung der gepflasterten
Fläche auf dem Lindenplatz in Flingern sowie eine Verlegung der dort installierten
Fahrradständer auf die gegenüberliegende, dauerhaft im Schatten liegende Seite des
Platzes umsetzbar ist und mit welchen Kosten diese Maßnahme verbunden wäre. In
diesem Zusammenhang ist außerdem zu prüfen, ob die Maßnahme aus dem
Sonderetat Klimaanpassung des Dezernats für Umwelt und Mobilität finanziert
werden kann und ob die Übernahme der Fläche dur ch das Garten- Friedhofs- und
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Forstamt erfolgen kann. Das Ergebnis der Prüfung soll der Bezirksvertretung 2
vorgelegt werden.
Aktuelle Rückmeldung aus der Fachverwaltung:
Der Umbau der Fahrradständer am Lindenplatz könnte für 4.000 EUR erfolgen. Im
Anschluss würde die Initiative „platzgrün" gemeinsam mit Anlieger*innen ein mit
Stauden Hochbeet bepflanzen und dauerhaft pflegen.
Dieses würde die Initiative (nach Abschluss eines förmlichen Gestattungsvertrages
mit dem Amt 66) aus eigenen Mitteln finanzieren.
Der Standort des Hochbeets entspricht dem Standort des ehemaligen Kiosk -
Gebäudes auf der besonnten Spitze des Platzes.
Lfd.-Nr. 3
BV2/155/2024
Fußgängerquerung Lindenstraße
Die Verwaltung wird gebeten, alle Querungen der Lindenstraße zwischen Cranach-
und Dorotheenstraße so herzustellen, dass Fußgehende, besonders gehbehinderte
Menschen, gefahrenfrei und ohne auf den Radweg auszuweichen, die Straßen queren
können (Absenken des Bordsteines, evtl. Versetzung eines Pollers)
Stellungnahme der Ve rwaltung:
Die Verwaltung sieht ebenfalls Optimierungsbedarf an den angesprochenen Stellen.
Die vielen Wünsche aus dem gesamten Stadtgebiet, die seitens der Bezirke, der
Bürgerschaft und den politischen Gremien an die Verwaltung herangetragen werden,
werden gesammelt und sukzessive bearbeitet. Die Bearbeitung der sich in stetiger
Erweiterung befindlichen Liste erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden
finanziellen und personellen Ressourcen.
Lfd.-Nr. 4
BV2/159/2024
Einziger Parkplatz mit barrierefreier E-Ladesäule im Stadtbezirk
Die einzige barrierefreie E-Ladesäule im öffentlichen Straßenraum im Stadtbezirk 2
an der Ackerstr. 131 wird mit einer barrierefreien Parkfläche versehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Ladesäulenbetreiber kann nachträglich nicht dazu verpflichtet werden, die Fläche
barrierefrei herzurichten.
Sollte die Bezirksvertretung dies trotzdem wünschen und die Finanzierung
übernehmen, würde die Verwaltung sich um die Herrichtung kümmern.
Zunächst würde eine Planung erstellt, um zu klären, ob es sich eine solche Fläche an
der Stelle mit den einzuhaltenden Neigungen umsetzen lässt.
Die reinen straßenbautechnischen Kosten werden auf brutto 15.000,- bis 20.000,-
Euro geschätzt.
Für neu geplante E-Ladesäulen im Stadtbezirk wird der Aufsteller befragt, ob er
bereit ist eine barrierefreie Ladesäule und Fläche herzurichten.
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