Bezirksvertretung Beschlussvorlage Aktenzeichen BV2/230/2024

Bauunterhalt sonstige städtische Einrichtungen 1111105001 52415200 (Liste B) - Übertragung von Restmitteln

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heinzelmännchenweg 5 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 5. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Lfd.-Nr. 1 BV2/020/2023 Konzept für Sanierung der Skateranlage im Stadtwerkepark Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag zu entwickeln und der BV2 vorzulegen, um die Skateranlage im Stadtwerkepark in Flingern-Süd instand zu setzen sowie zeitgemäßer und für Nutzer*innen unterschiedlicher Fähigkeitslevel attraktiver zu gestalten. Bei der Erarbeitung des Vorschlags sollen die Skater- Community sowie ggfs. weitere sachkundige Vertreter*innen von infrage kommenden Akteuren wie z.B. dem Stadtsportbund und/oder den Jugendfreizeiteinrichtungen im Bezirk beteiligt werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV2/230/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauunterhalt sonstige städtische Einrichtungen 1111105001 52415200 (Liste B) - Übertragung von Restmitteln Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 19.11.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 2 beschließt die zweckgebundene Übertragung aus dem Bauunterhalt sonstige städtische Einrichtungen 1111105001 52415200 - Liste B Ansatz: 287.662,00 EUR Beschlüsse: 154.437,53 EUR Noch freie Mittel: 133.224,47 EUR für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen: LfdNr Grundlage Maßnahme Betrag 1 BV2/020/2023 Konzeption, Planung und Umsetzung einer Sanierung und Neugestaltung der Skateranlage im Stadtwerkepark 59.224 EUR 2 BV2/149/2023 Entsiegelung und Umgestaltung des Lindenplatzes 4.000 EUR 3 BV2/155/2024 Fußgängerquerung Lindenstraße 50.000 EUR 4 BV2/159/2024 Einziger Parkplatz mit barrierefreier E-Ladesäule im Stadtbezirk 20.000 EUR Summe 133.224 EUR Seite 2 Restmittel 0,47 EUR Sachdarstellung: Lfd.-Nr. 1 BV2/020/2023 Konzept für Sanierung der Skateranlage im Stadtwerkepark Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag zu entwickeln und der BV2 vorzulegen, um die Skateranlage im Stadtwerkepark in Flingern-Süd instand zu setzen sowie zeitgemäßer und für Nutzer*innen unterschiedlicher Fähigkeitslevel attraktiver zu gestalten. Bei der Erarbeitung des Vorschlags sollen die Skater- Community sowie ggfs. weitere sachkundige Vertreter*innen von infrage kommenden Akteuren wie z.B. dem Stadtsportbund und/oder den Jugendfreizeiteinrichtungen im Bezirk beteiligt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Um eine bedarfsgerechte Umplanung der Skateranlage im Stadtwerkepark zu ermöglichen, ist eine Evaluierung, mit einer Befragung der Zielgruppe wichtige Voraussetzung. Aus diesem Grund sollte vorab die Zielgruppe befragt werden, um eine bedarfsgerechte Umplanung zu ermöglichen. Das Garten -, Friedhofs- und Forstamt wird in Zusammenarbeit mit der Servicestelle Partizipation eine Bedarfsanalyse für die Skateranlage vor Ort durchführen. Für die Bedarfsanalyse werden mindestens zwei Ortstermine mit der Skaterszene und möglichen anderen Nutzern erfolgen. Aufgrund der Witterung können diese Termine erst ab April/Mai 2023 durchgeführt werden. Das Ergebnis der Bedarfsanalyse wird der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt. Nachfolgend könnte von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit Fachplanern / Fachplanerinnen ein bedarfsgerechtes Konzept für eine Sanierung der Skateranlage im Stadtwerkepark erstellt werden, das dann voraussichtlich im Sommer/Herbst 2023 in der Bezirksvertretung 2 vorgestellt werden könnte. Dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt stehen für eine Fachplanung und eine nach- folgende Sanierung der Skateranlage keine Mittel zur Verfügung. Lfd.-Nr. 2 BV2/149/2023 Entsiegelung und Umgestaltung des Lindenplatzes Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob eine Entsiegelung der gepflasterten Fläche auf dem Lindenplatz in Flingern sowie eine Verlegung der dort installierten Fahrradständer auf die gegenüberliegende, dauerhaft im Schatten liegende Seite des Platzes umsetzbar ist und mit welchen Kosten diese Maßnahme verbunden wäre. In diesem Zusammenhang ist außerdem zu prüfen, ob die Maßnahme aus dem Sonderetat Klimaanpassung des Dezernats für Umwelt und Mobilität finanziert werden kann und ob die Übernahme der Fläche dur ch das Garten- Friedhofs- und Seite 3 Forstamt erfolgen kann. Das Ergebnis der Prüfung soll der Bezirksvertretung 2 vorgelegt werden. Aktuelle Rückmeldung aus der Fachverwaltung: Der Umbau der Fahrradständer am Lindenplatz könnte für 4.000 EUR erfolgen. Im Anschluss würde die Initiative „platzgrün" gemeinsam mit Anlieger*innen ein mit Stauden Hochbeet bepflanzen und dauerhaft pflegen. Dieses würde die Initiative (nach Abschluss eines förmlichen Gestattungsvertrages mit dem Amt 66) aus eigenen Mitteln finanzieren. Der Standort des Hochbeets entspricht dem Standort des ehemaligen Kiosk - Gebäudes auf der besonnten Spitze des Platzes. Lfd.-Nr. 3 BV2/155/2024 Fußgängerquerung Lindenstraße Die Verwaltung wird gebeten, alle Querungen der Lindenstraße zwischen Cranach- und Dorotheenstraße so herzustellen, dass Fußgehende, besonders gehbehinderte Menschen, gefahrenfrei und ohne auf den Radweg auszuweichen, die Straßen queren können (Absenken des Bordsteines, evtl. Versetzung eines Pollers) Stellungnahme der Ve rwaltung: Die Verwaltung sieht ebenfalls Optimierungsbedarf an den angesprochenen Stellen. Die vielen Wünsche aus dem gesamten Stadtgebiet, die seitens der Bezirke, der Bürgerschaft und den politischen Gremien an die Verwaltung herangetragen werden, werden gesammelt und sukzessive bearbeitet. Die Bearbeitung der sich in stetiger Erweiterung befindlichen Liste erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen. Lfd.-Nr. 4 BV2/159/2024 Einziger Parkplatz mit barrierefreier E-Ladesäule im Stadtbezirk Die einzige barrierefreie E-Ladesäule im öffentlichen Straßenraum im Stadtbezirk 2 an der Ackerstr. 131 wird mit einer barrierefreien Parkfläche versehen. Stellungnahme der Verwaltung: Der Ladesäulenbetreiber kann nachträglich nicht dazu verpflichtet werden, die Fläche barrierefrei herzurichten. Sollte die Bezirksvertretung dies trotzdem wünschen und die Finanzierung übernehmen, würde die Verwaltung sich um die Herrichtung kümmern. Zunächst würde eine Planung erstellt, um zu klären, ob es sich eine solche Fläche an der Stelle mit den einzuhaltenden Neigungen umsetzen lässt. Die reinen straßenbautechnischen Kosten werden auf brutto 15.000,- bis 20.000,- Euro geschätzt. Für neu geplante E-Ladesäulen im Stadtbezirk wird der Aufsteller befragt, ob er bereit ist eine barrierefreie Ladesäule und Fläche herzurichten. Seite 4

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/230/2024