Antrag
Aktenzeichen BV2/228/2024
Bindung von Restmitteln für die Sanierung und Neugestaltung der Skateranlage im Stadtwerkepark - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Termine abgeschlossen
Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heinzelmännchenweg 5 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug
1Dokument
5. November 2024veröffentlicht
Themen
Aus der amtlichen Vorlage
Die Bezirksvertretung 2 beschließt die Bindung der Restmittel aus den bezirksbezogenen Bauunterhaltungsmitteln (Liste B und C) für die Planung und Umsetzung der Sanierung sowie Neugestaltung der Skateranlage im Stadtwerkepark in Flingern-Süd. Bei der Neukonzeption sollen Kinder und Jugendliche aus dem Stadtbezirk einbezogen werden.
Auszug aus „Antrag“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Verfahrensstand
Beratungsweg
19.11.2024
Endgültige Beratung
Bezirksvertretung 2
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BV2/228/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 03.11.2024
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
der Bezirksvertretung 2
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Philipp Schlee
Betrifft:
Bindung von Restmitteln für die Sanierung und Neugestaltung der Skateranlage im
Stadtwerkepark
- Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antrag:
Die Bezirksvertretung 2 beschließt die Bindung der Restmittel aus den
bezirksbezogenen Bauunterhaltungsmitteln (Liste B und C) für die Planung und
Umsetzung der Sanierung sowie Neugestaltung der Skateranlage im Stadtwerkepark
in Flingern-Süd. Bei der Neukonzeption sollen Kinder und Jugendliche aus dem
Stadtbezirk einbezogen werden.
Begründung:
Im Zuge des Antrags BV2/207/2023 hat die BV2 bereits im September 2023
beschlossen, die Verwaltung um eine Sanierung und Neugestaltung der in die Jahre
gekommenen Anlage im Stadtwerkepark zu bitten, nachdem viele Nutzerinnen
beklagt haben, dass das Angebot in einem schlechten Zustand ist und nicht mehr
den aktuellen Anforderungen speziell für fortgeschrittene Skater*innen entspricht.
Die Verwaltung hat daraufhin zurückgemeldet, dass die Bindung der Fördermittel aus
dem Programm „Soziale Stadt" einer grundlegenden Umgestaltung der Anlage
entgegensteht. Da diese Bindung 2025 ausläuft, kann das Projekt nun kurzfristig
unter Einsatz von Restmitteln der BV2 aus dem Haushaltsjahr 2024 mit der von der
Fachverwaltung in Aussicht gestellten Kinder- und Jugendbeteiligung starten. Das
Vorhaben könnte so einen wichtigen Beitrag leisten, um die Attraktivität des
Stadtwerkeparks insbesondere für junge Menschen deutlich zu steigern.
gez. Brigitte Reich
Fraktionssprecherin
Seite 2
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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/228/2024