Bauunterhaltungsmittel 2024 Teil B "sonstige städtische Einrichtungen" - Hitzeschutzmaßnahmen für verschiedene Sportstätten im Stadtbezirk 6
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 6 beschließt, die Einrichtung von Hitzeschutzmaßnahmen für verschiedene Sportstätten im Stadtbezirk 6 in Höhe von 6.707,39 EUR aus den Bauunterhaltungsmitteln 2024 Teil B „sonstige städtische Einrichtungen" (Konto 1.10.11.111.050.001 5/72415600) zu finanzieren.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Die finanzielle Unterstützung von Sportstätten hat weitreichende positive Auswirkungen, die über die Förderung des Sports hinausgehen. Sie trägt maßgeblich zur Verbesserung der Gesundheit, sozialer Integration, Wirtschaft und Lebensqualität bei. Um diese Vorteile zu maximieren und den Bedingungen in Sportstätten zu verbessern, ist es wichtig, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, die den Komfort und das Wohlbefinden der Sportler und Besucher sicherstellen. Eine besonders wichtige Maßnahme in diesem Zusammenhang ist der Hitzeschutz. Bei steigenden Temperaturen und zunehmend häufigeren Hitzewellen wird es immer wichtiger, Sportstätten mit entsprechenden Schutzmaßnahmen auszustatten. Diese können durch finanzielle Unterstützung realisiert werden und bieten Schutz vor den negativen Auswirkungen von extremen Wetterbedingungen. Zu den Hitzeschutzmaßnahmen gehören zum Beispiel Sonnenschirme oder Schattenspender sowie Trinkwasserstationen oder Wasserspender.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 6
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/217/2024