Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV1/140/2026

Bezirksvertretung beschließt Tempo 30 Zone in Düsseldorf

Amtlicher Titel: Begehung der Tempo 30 Zone zwischen Toulouser Allee, Adlerstraße und Bagelstraße; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 27.03.2026; BV1/081/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Toulouser Allee · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 21. Mai 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 1 hat am 27. März 2026 die Einführung einer Tempo 30 Zone zwischen Toulouser Allee, Adlerstraße und Bagelstraße beschlossen. Die nächste Sitzung zur Kenntnisnahme findet am 26. Juni 2026 statt.

Einordnung

Die Bezirksvertretung 1 hat am 27. März 2026 den Beschluss zur Einführung einer Tempo 30 Zone gefasst. Diese Zone erstreckt sich zwischen der Toulouser Allee, Adlerstraße und Bagelstraße. Die Entscheidung wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung getroffen.

Hintergrund

Die Einführung von Tempo 30 Zonen soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Lebensqualität in den betroffenen Gebieten verbessern. Solche Maßnahmen sind Teil der städtischen Verkehrspolitik.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Einführung der Tempo 30 Zone könnte zu einer Reduzierung der Unfallzahlen und einer Verbesserung der Luftqualität führen. Die Bürger können sich auf eine sicherere Verkehrsführung einstellen.

Nächste Schritte

Die nächste Sitzung zur Kenntnisnahme findet am 26. Juni 2026 um 14:00 Uhr in der Bezirksvertretung 1 statt.

Die wichtigsten Punkte

  • Bezirksvertretung 1 beschloss Tempo 30 Zone am 27. März 2026
  • Zone zwischen Toulouser Allee, Adlerstraße und Bagelstraße
  • Nächste Sitzung am 26. Juni 2026 um 14:00 Uhr
  • Ziel: Erhöhung der Verkehrssicherheit
  • Maßnahme Teil der städtischen Verkehrspolitik

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Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587498.pdf Published Time: 2026-05-27T07:16:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV1/140/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Begehung der Tempo 30 Zone zwischen Toulouser Allee, Adlerstraße und Bagelstraße; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 27.03.2026; BV1/081/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 26.06.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Verwaltung wurde gebeten, zeitnah einen Begehungstermin für die oben genannte Zone anzubieten. Bei diesem Termin sollen die zahlreichen Verkehrsprobleme, die dieses Quartier belasten, angesprochen und Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Das Ordnungsamt teilt hierzu mit: Im von der Bezirksvertretung 1 beschriebenen Bereich liegt eine äußerst geringe Beschwerdelage vor. Auch bei verstärkten Kontrollen in den Morgenstunden, wie z.B. bei der Schulwegsicherung, wurden in einer Woche nur 3 Verwarnungen und 2 mündliche Verwarnungen ausgestellt. Im Bereich der Bagelstraße werden immer wieder Falschparker bei Vz. 283 sowie auf dem Radweg verwarnt. Die Anzahl der Falschparker haben sich jedoch auf ein Minimum reduziert. Waren es vor einigen Jahren Verwarnungen im zweistelligen Bereich, sind es heute ca. 6-8 Maßnahmen. Nach zahlreichen Umbaumaßnahmen im Bereich Schirmerstraße/ Beuthstraße/Wielandstraße hat sich die Verkehrslage wesentlich entspannt. Vor dem Hintergrund der Mitteilung des Ordnungsamtes und da bei 66 keine akute Beschwerdelage bekannt ist, sollten die Anliegen bzw. Mängel seitens der Antragsteller zunächst konkretisiert werden. Angesichts der derzeitigen Haushaltslage wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass Maßnahmen nur umgesetzt werden könne, sofern die Bezirksvertretung diese finanziert. Insoweit macht ein Begehungstermin nur Sinn, wenn die beiden vorgenannten Punkte erfüllt sind. Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 12. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/140/2026