Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 1
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
26.06.2026 · Bezirksvertretung 1
Die Niederschrift liegt vor. Angezeigt werden bis zur sicheren Zuordnung nur amtliche Sitzungsdaten.
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 1 · Sitzung vom 26.06.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 21.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von zwei Stellplätzen.
Am 19.12.2022 wurde der Anbau und die Aufstockung und Modernisierung des Büro- und Geschäftshauses an der Worringer Str. 2-4 genehmigt. Das Vorhaben befindet sich derzeit im Bau. Für die Nutzungseinheit im 2.Obergeschoss wurde bereits ein Mieter gefunden. Für die Einheit liegt ein Bauantrag zur Nutzungsänderung von Büro zur Physiotherapie Praxis vor.
Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV1/077/2026 Beigeordnete Zuschke Schulstraßen und Schulwegsicherheit im Stadtbezirk 1 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BV1/077/2026) Frage 1: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Schulstraßen an den Schulstandorten im Stadtbezirk 1 eingerichtet werden können? Frage 2: An welchen Schulstandorten im Stadtbezirk 1 hat die Fachverwaltung die Einrichtung einer Schulstraße geprüft bzw. geplant? Frage 3: Welche weiteren Maßnahmen aus dem Werkzeugkasten für Schulwegsicherheit sind aktuell an den Schulstandorten im Stadtbezirk 1 geplant? Antwort zu Frage 1: Unter einer „Schulstraße" ist im derzeitigen Sprachgebrauch die temporäre Sperrung einer Straße für den Kfz-Verkehr im Nahbereich einer Schule zu den maßgeblichen Bring- und Holzeiten zu verstehen. Es gibt hierfür jedoch keine allgemeingültige Definition. Die Kommunen in Deutschland gehen folglich unterschiedlich mit dem Thema um. Eine Schulstraße kann entweder zeitlich begrenzt im Rahmen eines Verkehrsversuches oder dauerhaft eingerichtet werden. Dem Charakter eines Versuches entsprechend ist jedoch nur eine zeitlich begrenzte Erprobung zulässig, die i. d. R. ein Jahr nicht überschreiten sollte. Um eine temporäre Sperrung dauerhaft einzurichten, muss die Widmung der Straße geändert werden. Rechtliche Grundlage für die dafür notwendige Teileinziehung ist § 7 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW. Wichtige Voraussetzung für die Einrichtung einer Schulstraße ist, dass dies in ein schulisches Mobilitätsmanagement des jeweiligen Schulstandortes eingebunden ist. Dies bedarf sorgfältiger Vorbereitung und Kommunikation in Zusammenarbeit mit Schulgemeinschaft aus Schulleitung und Elternpflegschaft, Anwohnerinitiativen und Polizei sowie ggf. weiteren Akteuren. Die am jeweiligen Standort umzusetzenden Maßnahmen sind im Ergebnis des Prozesses in einem Schulwegsicherungskonzept festzulegen. Die Schulstraße sollte dabei stets das letzte Mittel der Wahl sein, wenn mit anderen Maßnahmen nicht ausreichend sichergestellt werden kann, dass die Kinder den Schulweg sicher zurücklegen können. Antwort zu Frage 2: An keinem der Schulstandorte im Stadtbezirk 1 hat die Fachverwaltung bislang die Einrichtung einer Schulstraße geprüft oder geplant. Antwort zu Frage 3: Der Instrumentenkasten zu einer Erhöhung der Schulwegsicherheit beinhaltet ein breites Spektrum Maßnahmen. Diese können im Einzelfall und bei Bedarf von der Verwaltung vorgeschlagen oder als laufendes Geschäft der Verwaltung umgesetzt werden. Hierzu zählen folgende Themenfelder: Sichtfelder / Gehwegbreiten / Querungsmöglichkeiten Hol- und Bringzonen Tempo 30 Einsatz von mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafeln (GAT) Fahrradzonen Nachbarschaftszonen Verkehrserziehung Aus dem Werkzeugkasten (Themenfeld Sichtfelder/Gehwegbreiten/Querungsmöglichkeiten) für Schulwegsicherheit plant die Verwaltung derzeit an den nachfolgenden Grundschulstandorten bauliche Maßnahmen: Matthias-Claudius-Schule, Pempelfort Thomas-Schule, Derendorf KGS Essener Straße, Derendorf GGS Rolandstraße, Golzheim Max-Schule, Carlstadt Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung und der derzeitigen Haushaltssituation, kann aktuell kein Zeitpunkt benannt werden, wann Schulwegsicherungsmaßnahmen umgesetzt werden. Darüber hinaus wird auch im Rahmen von anderweitig veranlassten Maßnahmen, beispielsweise bei Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit an Haltestellen oder auch des Radwegeausbaus, die Schulwegsicherheit an Schulstandorten, auch von weiterführenden Schulen, verbessert. Für Maßnahmen aus anderen Themenfeldern wie die Einrichtung von Hol- und Bringzonen, der Aufstellung von GAT oder der Anordnung von Tempo 30 bedarf es in der Regel keines längeren Planungsprozesses.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV1/107/2026 Beigeordneter Zaum Anfrage der AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung 1 - Terrassenaufbau Stockkampstraße PKW-Stellplatz Frage 1: Warum wurde in unmittelbarer Nähe einer Bürgersteig-Terrasse hier eine Genehmigung des Überbaus eines PKW-Stellplatzes genehmigt? Antwort: Es ist seit mehreren Jahren gängige Verwaltungspraxis in der Landeshauptstadt Düsseldorf, PKW-Stellplätze für Zwecke der Außengastronomie zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung für die Erteilung der erforderlichen Sondernutzungserlaubnis ist, dass die Sicherheit des Verkehrs gewährleistet bleibt und der Gemeingebrauch der Straße insbesondere für Menschen mit Behinderung nicht erheblich beeinträchtigt wird. Im hier vorliegenden Fall lagen Gründe für eine Ablehnung der beantragten Erlaubnis nicht vor. Frage 2: Welche Maßnahmen wurden und werden hier ergriffen, um zu verhindern, dass es durch die Nähe der Bodenkonstruktion der Terrasse zum Baum hier nicht zu einer Schädigung dieses Baumes kommt? Antwort: Um eine Schädigung von Bäumen zu verhindern dürfen Baumscheiben nicht überbaut werden. Ebenso ist das Abstellen von Mobiliar auf diesen Flächen nicht zulässig. Sofern erforderlich, wird das Freihalten der Baumscheiben mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen durchgesetzt. Frage 3: Welche Maßnahmen der Kompensation des hierdurch entfallenen Parkplatzes sieht die Verwaltung? Antwort: Maßnahmen zur Kompensation des entfallenen Parkplatzes sind nicht vorgesehen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV1/106/2026 Beigeordneter Zaum Anfrage der AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung 1 Terrassenverbreiterungen in den Fahrbahnbereich Schwerinstraße Frage 1: Mit welcher Begründung wurde hier mehrfach eine nicht notwendige Ausdehnung einer terrassenähnlichen Außengastronomie auf die Fahrbahn genehmigt? Antwort: Es ist seit mehreren Jahren gängige Verwaltungspraxis in der Landeshauptstadt Düsseldorf, PKW-Stellplätze für Zwecke der Außengastronomie zur Verfügung zu stellen. In bestimmten Einzelfällen ist es aus Gründen der Verkehrssicherheit empfehlenswert, die erlaubte Fläche auf die Fahrbahn auszudehnen. Dies ist insbesondere -wie hier vorliegend- der Fall, wenn auf der Straße im Übrigen quer oder schräg geparkt wird. Im optimalen Fall bilden Front bzw. Heck der abgestellten Fahrzeuge mit der fahrbahnseitigen Grenze der Terrasse eine Linie. Frage 2: Welche Maßnahmen wurden und werden hier zur Vermeidung eines regelmäßigen Rückstaus ergriffen? Antwort: Die Größe der für die Außengastronomie genutzten Flächen ist so bemessen, dass Verkehrsbehinderungen durch sie nicht verursacht werden. Bei Kontrolle der Gaststätten wurde jedoch festgestellt, dass die erlaubten Maße der Terrassen überschritten wurden. Hier werden nunmehr kurzfristig Maßnahmen zur Reduzierung der Flächen eingeleitet. Frage 3: Welche Maßnahmen der Kompensation für die hierdurch entfallenen Stellplätze sieht die Verwaltung vor? Antwort Maßnahmen zur Kompensation entfallener Parkplatzes sind nicht vorgesehen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob durch die Einrichtung einer Diagonalsperre im Kreuzungsbereich Leopoldstraße/Cantadorstraße oder durch andere geeignete verkehrslenkende Maßnahmen der Durchgangs- bzw. Umgehungsverkehr reduziert und eine Verkehrsberuhigung in der Leopold- und Cantadorstraße erreicht werden kann.
Bei Rückstaus im Bereich Oststraße/Am Wehrhahn weichen zahlreiche Verkehrsteilnehmende des motorisierten Individualverkehrs auf die Leopold- und Cantadorstraße aus, um Verzögerungen zu umgehen. Dies führt zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung innerhalb dieses Wohngebietes. Der erhöhte Durchgangsverkehr verursacht zusätzlichen Lärm, beeinträchtigt die Aufenthaltsqualität und führt zu Sicherheitsrisiken für Fußgängerinnen und Fußgänger. Besonders betroffen sind Kinder auf ihren täglichen Wegen zur efa, zu den umliegenden Kindertagesstätten sowie zur Paul-Klee-Schule.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 unterstützt den Bürgerantrag und bittet das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Verkehrsmanagement, eine entsprechende Beschilderung mit Hinweis auf die Ruhezeiten am Maria-und-Josef-Otten-Platz anzubringen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anlass Eine Weiterentwicklung der sogenannten Tuchtinsel wurde bereits im städtebaulich- freiraumplanerischen Wettbewerb des Kö-Bogen ll im Jahr 2009 vorgesehen. Das Wettbewerbsergebnis sah für den Bereich der Tuchtinsel bereits damals einen Hochpunkt vor.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von Stellplätzen im Anwohnerparkbereich.
Das Vorhabengrundstück Kreuzstraße 64a liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5576/78. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB beurteilt. Geplant ist die Aufstockung und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses. Das Erdgeschoss (Gewerbe- bzw. Büronutzung) und das 1. bis 5. Obergeschoss (Wohnnutzung) werden umgebaut. Zusätzlich wird das Gebäude um zwei weitere Geschosse zur Wohnnutzung aufgestockt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Art der Nutzung.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans 5480/011 von 1936, der eine Großmarkthalle im relevanten Bereich festsetzt. Weiterhin liegt das Baugrundstück im Geltungsbereich der Durchführungspläne 5480/017 von 1955 zur Erweiterung des Großmarktgeländes durch Verwaltungsbauten sowie 5480/019 mit Festsetzungen Fluchtlinien und Bauzonen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung des Weihnachtsmarktes auf dem Münsterplatz als Jahrmarkt nach § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung mit folgenden Öffnungszeiten: Laufzeit: 19.11.2026 – 23.12.2026 Am Totensonntag bleibt der Markt geschlossen.
Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung des wiederkehrenden Weihnachtsmarktes auf dem Münsterplatz. Am Konzept des Marktes gibt es gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. Beanstandungen oder Beschwerden wurden hier im Vorjahr nicht bekannt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung für einen Hippie-Markt am Tonhallenufer. Bei dem Markt sollen Kunsthandwerk, Schmuck und Kleidung sowie balearische und ibizenkische Accessoires angeboten werden. Es handelt sich um einen neuen Markt zu dem noch keine Erfahrungswerte vorliegen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der APS beschließt die erforderliche Befreiung von der Art der baulichen Nutzung vom Bebauungsplan Nr. 5476/100.
Das Carsch-Haus wird derzeit kernsaniert. Es wird dabei Bezug genommen auf den Beschluss des Ausschusses vom 01.12.2021 unter der Vorlagennummer APS/156/2021. Im Verhältnis zu diesem Beschluss sind folgende Änderungen geplant: Es ist geplant, das Gebäude mit dem an der Kasernenstraße 6 über eine Brücke im 4.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Herstellung einer baulichen Mitteltrennung in der Kaiserswerther Straße zwischen dem Reeser Platz und dem Golzheimer Platz als Testphase mit einer Dauer von einem Jahr.
Veranlassung Das unerlaubte Linksabbiegen beziehungsweise das unerlaubte Wenden über die Bahnkörper der Straßen- oder Stadtbahnen der Rheinbahn gehören in Düsseldorf stadtweit zu einer häufigen Ursache von Unfällen. Die Kaiserswerther Straße wurde durch den Beschluss der Unfallkommission als Testbereich für die Ausarbeitung einer stadtweiten Regellösung für eine bauliche Mitteltrennung im Bereich von markierten Bahnkörpern ausgewählt. Auf dieser Grundlage soll zunächst über ein Jahr eine bauliche Mitteltrennung auf der Kaiserswerther Straße getestet werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Aufhebung folgender Beschlüsse: Die Bezirksvertretung hebt ihren Beschluss vom 01.03.2024 – Am Nordfriedhof 1, 1B-1E – Herstellen eines barrierefreien Zugangs - mit einem Budget in Höhe von 43.000,00 Euro auf. Die Mittel fließen auf das Budgetkonto 21 211 01 – 52415100 Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen zurück und stehen damit für neue Maßnahmen wieder zur Verfügung.
Am 01.03.2024 hat die Bezirksvertretung 01 den Beschluss gefasst, einen barrierefreien Zugang zum Verwaltungsgebäude am Nordfriedhof herzustellen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel wurden durch die Bezirksvertretung bereits bereitgestellt. Im Anschluss an den Beschluss wurde die Umsetzbarkeit der Maßnahme durch die zuständigen Fachbereiche geprüft. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Herstellung eines barrierefreien Zugangs unter den vorhandenen baulichen Rahmenbedingungen nicht möglich ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt für den Bereich Unterhaltung von Grundstücken und bauliche Anlagen für Liste a) Schulen Konto 21 211 01 / 52415100 folgende Maßnahmen: 1. Gerresheimer Straße 34, KGS Paul-Klee-Grundschule, Umwidmung des Beschlusses vom 22.11.2019 von Anbringen innenliegende Rollos in Anbringung Hitzeschutzfolien und Aufstockung des Budgets um 45.000,00 Euro auf insgesamt 75.000,00 Euro, 2. GGS Rolandstraße 40, Renovierungsarbeiten Innenbereich mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 20.000,00 Euro, 3. Königsallee 57, Görres-Gymnasium, Renovierung historisches Treppenhaus mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 55.000,00 Euro und 4. Charlottenstraße 110, St.-Benedikt-Schule, Modernisierung Klassenräume eine Anschubfinanzierung in Höhe von mindestens 126.423,57 Euro.
Im Haushalt 2026 ist für den Bauunterhalt an städtischen Schulen, zweckgebunden für Schulen, ein Betrag in Höhe von 2.303.859, - Euro für alle Bezirke neu veranschlagt. Unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels (3,50 Euro Einwohneranteil) entfällt auf den Stadtbezirk 1 ein Anteil in Höhe von 313.842, - Euro für das Jahr 2026. Das Budget der Bezirksvertretung 1 stellt sich aktuell wie folgt dar: Haushaltsansatz 2026 313.842,00 € Zuzüglich Mittelrückfluss aufgrund von Aufhebung Beschlüsse Adlerstraße, Dachsanierung, 57.000 € MA0002013 Aufhebung Beschluss 22.05.2026 57.000,00 € Zuzüglich Mittelrückfluss aufgrund von Revision Pempelforter Straße 40, Humboldt-Gymnasium, WLan 0,00 € KGS Essener Straße, Wandgestaltung Außenbereich 13.514,32 € Bastionstraße 24, Luisen-Gymnasium, Malerarbeiten Innenbereich 16.515,97 € Scharnhorststraße 8, Leibnitz-Montessori-Gymnasium, Renovierung Innenbereich 51,28 € Budget Stand 22.06.2026 400.923,57 € Abzüglich bereits beschlossener Maßnahmen GGS Bongardstraße 9, Matthias-Claudius-Schule, Erneuerung der Bodenbeläge in den Fluren vom Hauptgebäude -45.000,00 € KGS Essener Straße 1, Renovierungsarbeiten Innenbereich -59.500,00 € Gerresheimer Str. 34-36, KGS Paul-Klee-Grundschule, Renovierungsarbeiten Innenbereich -50.000,00 € Für weitere Beschlüsse zur Verfügung stehendes Budget 246.423,57 € Die Verwaltung schlägt folgende Maßnahmen vor: 1 Gerresheimer Str. 34-36, KGS Paul-Klee-Grundschule Umwidmung Anbringen Hitzeschutzfolien und Budgetaufstockung 45.000,00 € 2 GGS Rolandstraße 40 Renovierungsarbeiten Innenbereich 20.000,00 € 3 Königsallee 57, Görres- Gymnasium Renovierung historisches Treppenhaus 55.000,00 € 4 Charlottenstraße 110, St.- Benedikt-Schule, Modernisierung Klassenräume 126.423,57 € Summe 246.423,57 € Für weitere Beschlüsse zur Verfügung stehendes Budget Stand 22.06.2026 246.423,57 € Restbudget bei vorlagengemäßer Beschlussfassung 0,00 € Beschreibung der Maßnahmen Zu 1 Gerresheimer Straße 34 – 36 Ein Ingenieurbüro hat nach eingehender Untersuchung festgestellt, dass innenliegende Rollos keine nennenswerten Vorteile im Bezug zu Wärmeschutzeffekten erzielen würden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Gemäß § 3 (2) der Satzung zur Nutzung des Ehrenhofes sind Veranstaltungen der nicht am Ehrenhof ansässigen Kulturinstitute zulässig und sollen nur an insgesamt maximal 18 Kalendertagen pro Jahr (zuzüglich ggf. erforderlichem Zeitaufwand für Auf- und Abbauarbeiten) zugelassen werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie oft wird dieser Bücherschrank von innen und außen gereinigt?
2. Wie wird seitens der Projektpaten auf eine Überfüllung und sichtbare Unordnung reagiert und welche Maßnahmen gibt es, um eine durchgehende Übersichtlichkeit zu erreichen?
3. Welche Kriterien führen dazu, dass ein Buch „fragwürdig“ eingestuft und entfernt wird?
zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 26.06.2026 Betrifft: Zustand offener Bücherschrank im Berty-Albrecht-Park - Anfrage der AfD-Fraktion Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie oft wird dieser Bücherschrank von innen und außen gereinigt?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV1/142/2026 Zustand offener Bücherschrank im Berty-Albrecht-Park - Anfrage der AfD-Fraktion 1. Wie oft wird dieser Bücherschrank von innen und außen gereinigt? Der Offene Bücherschrank im Berty-Albrecht-Park wird mindestens einmal pro Woche aufgeräumt, nach Bedarf gereinigt und von Aufklebern und Graffiti befreit. 2. Wie wird seitens der Projektpaten auf eine Überfüllung und sichtbare Unordnung reagiert und welche Maßnahmen gibt es, um eine durchgehende Übersichtlichkeit zu erreichen? Die Projektpat*innen (und viele andere Nutzer*innen der Bücherschränke) stellen umgefallene Bücher regelmäßig auf und entfernen Bücher, die sehr schlechtem Zustand sind. Bei ständiger Überfüllung machen sich die Pat*innen/ Nutzer*innen oft die Mühe, Bücher auf andere, weniger volle Schränke, umzuverteilen. Allerdings ist bei diesem, wie bei fast allen Schränken, zu beobachten, dass sich der Inhalt/ Anzahl der Bücher aufgrund der begeisterten Nutzung in ständigem Wandel befindet, sodass sich solche Überfüllungssituationen oft von selbst erledigen. 3. Welche Kriterien führen dazu, dass ein Buch „fragwürdig" eingestuft und entfernt wird? Bitte nennen Sie mehrere Bespiele und die entsprechenden Begründungen. Unter „fragwürdige Bücher" fallen alle Bücher mit Inhalten, die nicht der freiheitlich- demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland entsprechen sowie solche mit tendenziös-religiösen Inhalten. Erfreulicherweise kann zu ersterem keine Beispiele angeführt werden, da niemals vorgekommen, entfernt werden hin und wieder Schriften der „Zeugen Jehovas"/"Scientology". Abschließend wird darauf hinweisen, dass die mittlerweile 36 „Offenen Bücherschränke" mittlerweile fester Bestandteil des Stadtbildes und des kulturellen Lebens in Düsseldorf geworden sind. Sie dienen nicht allein dem Austausch von Büchern - die Menschen kommen auch miteinander ins Gespräch; in der Reihe „Books am Bücherschrank", die z.T. vom Literaturbüro, zum größten Teil aber von den Pat*innen/ Stadtteilinitiativen organisiert wird, finden Veranstaltungen mit den unterschiedlichsten Formaten für Kinder und Erwachsene statt, die zur Stärkung der Stadtviertel und zum Zusammenhalt der Anwohner*innen beitragen. Bei so vielen Schränken, die 24/7 genutzt werden, ist es unvermeidbar, dass es zu zeitweiligen Verschmutzungen/ Unordnung kommt, bis wieder jemand putzt und aufräumt. Für Hinweise diesbezüglich ist das Literaturbüro NRW als Projektbeauftragte selbstverständlich jederzeit ansprechbar - noch schöner ist es natürlich, wenn solche Missstände kurz selbst beseitigt werden, denn das Projekt lebt von dem Gebrauch, aber auch dem Engagement aller Bürger*innen der Stadt.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ist das Ordnungsamt angewiesen, die Überschreitung der Parkplatzfläche und Mitbenutzung von Rad- und Fußweg als Parkfläche zu kontrollieren und zu ahnden?
2. Zu welchen Maßnahmen greift das Ordnungsamt?
3. In wieviel Prozent der Fälle wird abgeschleppt?
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist das Ordnungsamt angewiesen, die Überschreitung der Parkplatzfläche und Mitbenutzung von Rad- und Fußweg als Parkfläche zu kontrollieren und zu ahnden? 2. Zu welchen Maßnahmen greift das Ordnungsamt? 3. In wieviel Prozent der Fälle wird abgeschleppt?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und wo auf der Berliner Allee mehr Mülleimer installiert werden können.
Anwohnende und Beschäftigte auf der Berliner Allee beklagen immer wieder herumliegenden Müll auf den Bürgersteigen. An den Ampelanlagen zu Beginn jedes Straßenblocks sind in der Regel Mülleimer angebracht. Dazwischen gibt es keine weiteren Mülleimer und die Distanzen von Mülleimer zu Mülleimer sind groß. Vielleicht ist es möglich, auf der Hälfte jedes Häuserblocks einen weiteren Standmülleimer gut sichtbar aufzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, die Gehwegfläche im Bereich der Ausfahrt der Feuer- und Rettungswache 3 zur Münsterstraße instand zu setzen bzw. zu erneuern und hierbei eine dauerhaft belastbare Ausführung sicherzustellen.
Im Bereich der Ausfahrt der Feuer- und Rettungswache 3 zur Münsterstraße weisen die Gehwegplatten Schäden auf. Teilweise sind sie locker und uneben. Durch die regelmäßige Belastung infolge der Ein- und Ausfahrten schwerer Einsatzfahrzeuge hat sich der Zustand der Fläche verschlechtert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, auf dem Spielplatz Stephanienstraße einen Basketballkorb zu installieren.
Die Leitung des Zitty als Patin des Spielplatzes würde gerne ihr Angebot um diese Möglichkeit erweitern. Die in ihren Augen einfachste Lösung wäre es, den Korb auf das bereits stehende Fußballtor oben aufzuschweißen. Wahlweise ginge natürlich auch ein anderer Standort, z.B. an dem Kassenhäuschen der Tiefgarage.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bordstein an der Schinkelstraße im Bereich der Kreuzung Schirmerstraße/Beuthstraße am Fuß- und Radweg in Richtung Toulouser Allee abzusenken.
Der betreffende Abschnitt ist Teil des Düsseldorfer Radwegenetzes. Die vorhandene Bordsteinkante erschwert eine sichere und komfortable Nutzung für Radfahrende erheblich. Gleichzeitig stellt die Querungsstelle aufgrund des erhöhten Bordsteins für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Familien mit Kinderwagen usw. ein Hindernis dar. Durch eine Absenkung des Bordsteins können Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit gleichermaßen verbessert werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Die Bezirksvertretung 1 stellt der Matthias-Claudius-Grundschule die Kosten zur Installation eines Waschbeckens in Raum 0.5 von 6.300 € aus Liste A zur Verfügung.
Vor zwei Jahren wurde in diesem Klassenraum ein vorhandenes Waschbecken im Rahmen einer Renovierung entfernt, mit der Begründung, es werde eine digitale Tafel installiert und dann benötige man kein Wasser mehr in dem Klassenraum. Der Raum wurde vor zwei Jahren von einer ersten Klasse belegt. Die digitale Tafel ist bis heute nicht angebracht und angeblich soll auch keine mehr kommen. Die Klasse arbeitet seit zwei Jahren mit einer normalen analogen Tafel. Die Klassenlehrerein behilft sich mit mehreren Wassereimern im Klassenraum. Da die Klasse 29 Schülerinnen und Schüler umfasst, kommt es wegen der Enge im Raum immer wieder zu „Unfällen“ mit den Eimern und zu Überschwemmungen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, auf dem kleinen Platz zwischen Kaiserswerther/Nord/Venloerstr. Blumenkästen aufzustellen.
Dieser Antrag resultiert aus der letzten Stadtteilkonferenz. Dieses Plätzchen ist im Moment nur durch ein öffentliches Toilettenhaus gestaltet. Durch von Anwohnenden beklagten Missbrauch als Konsum- oder Waschraum gibt es immer wieder Spannungen zwischen den einzelnen Bevölkerungsgruppen. In der Folge wurde sogar die eigentlich erwünschte Sitzbank vor Rewe wieder abmontiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, vor dem Eingang zum Röntgeninstitut Fahrradständer zu installieren.
Dieses Röngeninstitut führt auch das Mammographie Screening durch. Dadurch ist ein reger Publikumsverkehr zu verzeichnen. Da die Frauen zu großen Teilen aus Düsseldorf kommen, erledigen recht viele den Weg mit dem Fahrrad. Auf dem Grundstück werden lediglich einige Stellplätze für PKWs in der Tiefgarage angeboten. Platz zum Abstellen von Fahrrädern steht nicht zur Verfügung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Dieser Antrag resultiert aus Gesprächen mit Anwohnenden des Spielplatzes Stephanienstraße. Eltern beklagen, dass regelmäßig das in der Hohenzollernstraße/Stephanienstraße und Klosterstraße geltende Tempolimit von 30 missachtet wird und die Autos mit deutlich höherer Geschwindigkeit durch die Straße fahren. Dies ist insbesondere gefährlich, da alle Straßen entlang des Spielplatzes führen und sich zusätzlich in der Hohenzollern- als auch in der Klosterstraße sowohl eine Kita als auch das efa befinden. Insofern wird das Aufbringen von Piktogrammen, eventuell sogar sporadisch eine Tempokontrolle, als notwendig erachtet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung1 bittet die Verwaltung, Kontakt mit der Telekom aufzunehmen und eine umgehende Entfernung der Überbleibsel von Telefonzellen zu veranlassen, zum Beispiel in der Hunsrückenstraße und am Kai und Lore Lorentz Platz an der Kunsthalle.
Seit Jahren stehen unansehnliche Überreste von Telefonzellen in der Altstadt und beeinträchtigen das Erscheinungsbild der Altstadt. Eine schnellstmögliche Entfernung wäre wünschenswert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Golzheimer Straße auf die Prioritätenliste für die Straßensanierung zu setzen, um den Straßenbelag zu sanieren und dabei zu prüfen, ob ggf. Flüsterasphalt aufgetragen werden kann.
Von mehreren Anwohnern wurde der schlechte Zustand der Straße beklagt. Auch die Sicherheit von Radfahrern wurde bemängelt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die insbesondere an Freitag- und Samstagabenden geeignet sind, die Ansammlung der Tuning- und Auto-Poser-Szene im Bereich unterhalb der Theodor-Heuss-Brücke zu unterbinden sowie illegale Fahrzeugrennen und sonstige verkehrsgefährdende Aktivitäten auf der Rotterdamer Straße wirksam zu verhindern. Dabei sollen insbesondere verstärkte Kontrollen, sowie ordnungsrechtliche und temporäre bauliche Maßnahmen geprüft werden. Die Maßnahmen sollen dabei in enger Abstimmung und unter Einbindung der Polizei zu konzipieren und umgesetzt werden.
Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit ist vermehrt zu beobachten, dass sich an Freitag- und Samstagabenden zahlreiche Angehörige der Tuning- und Auto-Poser-Szene im Bereich unterhalb der Theodor-Heuss-Brücke treffen. Dabei kommt es regelmäßig zu erheblichen Lärmbelästigungen durch aufheulende Motoren, unnötiges Beschleunigen sowie manipulierte Auspuffanlagen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, zeitnah einen Begehungstermin für die oben genannte Zone anzubieten. Bei diesem Termin sollen die zahlreichen Verkehrsprobleme, die dieses Quartier belasten, angesprochen und Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Das Ordnungsamt teilt hierzu mit: Im von der Bezirksvertretung 1 beschriebenen Bereich liegt eine äußerst geringe Beschwerdelage vor. Auch bei verstärkten Kontrollen in den Morgenstunden, wie z.B. bei der Schulwegsicherung, wurden in einer Woche nur 3 Verwarnungen und 2 mündliche Verwarnungen ausgestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, wie die Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich Prinz-Georg-Straße, Rochusstraße und Bagelstraße so angepasst werden kann, dass Radfahrenden ein durchgängiges und regelkonformes Geradeausfahren in nördlicher Richtung auf der Prinz-Georg-Straße ermöglicht wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, wie die Sicherheit von Radfahrenden bei dem Übergang von dem Radweg vom Bürgersteig auf die Fahrbahn verbessert werden kann und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung wird die Sperrfläche am Beginn des Radfahrstreifens mit Flexpollern ausstatten und damit die provisorisch eingerichtete Radverkehrsführung an dieser Stelle sichern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die vorhandenen Fahrradständer vor dem Gebäude an der Hafenstr. 4 an einen anderen, geeigneteren Standort zu versetzen oder zu entfernen. Weiterhin wird gebeten, andere Ständer zu nutzen, da die derzeit verwendeten Ständer nur eine geringe Anzahl an Fahrräder anschließen lassen im Verhältnis der genutzten Installationsfläche.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Rahmen des Projektes Südverlängerung Toulouser Allee (Bedarfsbeschluss OVA/066/2019) sind sowohl eine signalisierte Querungsstelle für den Fußverkehr über die Worringer Straße auf Höhe der Hausnummern 17 und 28 als auch eine signalisierte Querungsstelle über die neu geplante Verlängerung der Toulouser Allee, die zwischen Worringer Str. 14 und 28 in die Worringer Straße mündet, geplant, die zukünftig die im Antrag BV1/035/2025 beabsichtigte Wegebeziehung ermöglichen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Aktuell werden weiterhin die im Beschluss OVA/049/2020 vorgesehenen Bewohnerparkgebiete abgearbeitet. Drei dieser Gebiete befinden sich derzeit in politischer Abstimmung. Nach Einrichtung dieser sind noch acht Gebiete ausstehend, die sukzessive umgesetzt werden sollen. Im Anschluss daran werden weitere Untersuchungen durchführt, da nach StVO für die Einrichtung neuer Bewohnerparkgebiete eine aufwendige Parkdruckuntersuchung durchgeführt werden muss. Ein genauer Zeitrahmen, wann das genannte Gebiet untersucht wird, kann derzeit nicht genannt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 30) auf Höhe der Grundschule auf der Gerresheimer Straße führen. Stellungnahme der Verwaltung: Anlässlich des vorliegenden Antrages wurde in einem ersten Schritt am 21.05.2026 für die Dauer von ca. 8 Wochen eine Geschwindigkeitsanzeigetafel in der Gerresheimer Straße installiert, die die gefahrenen Geschwindigkeiten vor Ort misst. Eine dauerhafte Installation ist nicht vorgesehen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt, das Gebäude des heutigen Luisengymnasiums an der Bastionsstraße 24 nicht zu verkaufen, sondern im städtischen Eigentum zu belassen. Stellungnahme der Verwaltung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung vom 07.05.2026 die Ausschreibung mit Konzeptausschreibung und Höchstgebot für das Gebäude des heutigen Luisengymnasiums beschlossen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für den Projekttag Antidiskriminierung des Görres-Gymnasiums in Höhe von bis zu 1.000,- EUR.
Der Verein der Freunde und Förderer des Görres-Gymnasiums beantragt für die Durchführung des Projekttages finanzielle Unterstützung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für Golzheimfest in Höhe von bis zu 3.000,- EUR.
Der Verein Golzheimfest e.V. beantragt für die Durchführung des Golzheimfestes finanzielle Unterstützung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an den Heimatverein Derendorfer Jonges 1956 e.V. in Höhe von bis zu 2.000,- EUR. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung.
Der Heimatverein Derendorfer Jonges 1956 e.V. beantragt für die Durchführung des Martinszuges in Derendorf finanzielle Unterstützung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an den Verein Düsseldorfer Schachklub 1914/35 e.V. in Höhe von bis zu 900,- EUR. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung.
Der Verein Düsseldorfer Schachklub 1914/25 e.V. beantragt für die Durchführung des Umzuges und Trainingsmaterial für die Jugend finanzielle Unterstützung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an das Nachbarschaftsfest Feldstraße in Höhe von bis zu 789,- EUR. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung.
Die Initiatoren des Nachbarschaftsfestes beantragen für die Durchführung des Festes auf der Feldstraße finanzielle Unterstützung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an Kinder.Machen.Dinge. in Höhe von bis zu 2.500,- EUR. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung.
Die Initiatoren beantragen für die Durchführung des Kinder.Machen-Dinge – Mitmachfestivals finanzielle Unterstützung.
5 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
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