Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV6/130/2026

Bereitstellung von Laubkörben auf dem Lichtenbroicher Weg und Amt Stock im Herbst - Vorlage BV6/095/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Lichtenbroicher Weg · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 15. Juli 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 10.06.2026 gebeten zu prüfen, ob im Herbst die Aufstellung an 3 - 5 Standorten auf dem Lichtenbroicher Weg und Am Stock möglich ist, die von Anwohnern zur Entsorgung des Laubs der Straßenbäume genutzt werden können. Sofern die Aufstellung grundsätzlich möglich ist, bieten wir einen Ortstermin mit ortskundigen Mitgliedern der BV 6 an, um die Standorte festzulegen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. Juli 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · BV6/130/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 48

    Bezirksvertretung 6. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV6/130/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Bereitstellung von Laubkörben auf dem Lichtenbroicher Weg und Amt Stock im Herbst - Vorlage BV6/095/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 614.10.2026Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 10.06.2026 gebeten zu prüfen, ob im Herbst die Aufstellung an 3 - 5 Standorten auf dem Lichtenbroicher Weg und Am Stock möglich ist, die von Anwohnern zur Entsorgung des Laubs der Straßenbäume genutzt werden können. Sofern die Aufstellung grundsätzlich möglich ist, bieten wir einen Ortstermin mit ortskundigen Mitgliedern der BV 6 an, um die Standorte festzulegen. Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (Amt 19) nimmt dazu wie folgt Stellung: Für die Entfernung von Herbstlaub bestehen in Düsseldorf die folgenden Möglichkeiten: - Entfernung durch die AWISTA Kommunal im Zuge der satzungsgemäßen Straßenreinigung: Im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage zur Straßenreinigungssatzung, https://www.awista-kommunal.de/strassenreinigung ) ist aufgeführt, in welchen Straßen diese Reinigung durchgeführt wird. Dies betrifft die überwiegende Zahl der Straßen in Düsseldorf, in denen sowohl Fahrbahn wie auch Gehweg wöchentlich gereinigt werden, einschließlich der Entfernung von Laub. Anwohnerinnen und Anwohner zahlen diese Leistung über die Straßenreinigungsgebühr. - Soweit hingegen in der Straßenreinigungssatzung für eine Straße eine Anwohnerreinigung festgelegt ist, haben diese auch die Pflicht zur Reinigung und auch zur Entsorgung der erfassten Abfälle - und zahlen dementsprechend keine Gebühr. Dies betrifft z.B. die Stichstraße Lichtenbroicher Weg zu den bis Häusern 197-201a sowie die Straße Am Stock. - Entsorgung über die im Teilservice stadtweit gebührenfreie Biotonne: Anwohnerinnen und Anwohner haben bei Bedarf die Möglichkeit, z.B. eine größere Biotonne zu bestellen, um darüber „sauber separiertes" Laub zu entsorgen. - Gebührenfreie Entsorgung über Recyclinghöfe und mobile Grünschnittsammlung. Vor diesem Hintergrund wird keine Notwendigkeit gesehen, in Düsseldorf zusätzlich zur ohnehin erfolgenden Straßenreinigung Laubkörbe bereit zu stellen. Seite 2

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/130/2026