Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 6
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 6 · Sitzung vom 14.10.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 15.10.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist die Preisgestaltung bzw. die Festlegung der Tarifzonen zustande gekommen?
2. Gibt es „Härtefallregelungen“ wodurch ein geringerer Tarif gezahlt werden kann?
3. Gibt es die Möglichkeit, die Tarifzonen anzupassen?
Ab Oktober 2026 gilt die neue Gebührenordnung für die Vergabe von Parkausweisen. Für den Stadtbezirk 6 haben wir bei der ursprünglichen Diskussion im Jahr 2024 bereits angeregt, dass die „Tarifzone III“ für weite Teile des Stadtbezirk 6 gelten soll. Dies wurde auch zugesagt. In der aktuellen Version ist nur ein ganz kleiner Teil (Lichtenbroich) in die Tarifzone III gerutscht. Da Teile des Stadtbezirkes 6 als „sozial schwach“ gelten, weshalb u. a. Unterstützung durch den Verfügungsfonds im Rahmen des Projektes „soziale Stadt“ erfolgt, verwundert es schon sehr, dass dies bei der Gebührenordnung keine Berücksichtigung findet.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Drucksache BV6/071/2026 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.04.2026 Tarifzonen der neuen Parkausweisregelung Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist die Preisgestaltung bzw. die Festlegung der Tarifzonen zustande gekommen? Antwort: Bei der diskutierten Erhöhung der Bewohnerparkgebühren handelt es sich um einen politischen Beschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses vom 25. Februar 2026. Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in ihrer Koalitionsvereinbarung das Ziel formuliert, die Balance zwischen Mobilität, Lebensqualität und Flächengerechtigkeit zu stärken. Dabei soll der ruhende Verkehr möglichst auf private Stellplätze verlagert werden, damit der öffentliche Raum stärker als Lebens- und Aufenthaltsraum genutzt werden kann. Derzeit wird die Beschlussvorlage ausgearbeitet, die nach den Sommerferien in die politischen Gremien eingebracht werden soll. Erst mit dem Beschluss können verbindliche Aussagen zu zukünftigen Gebührenhöhen und Tarifzonen getroffen werden. Frage 2: Gibt es „Härtefallregelungen" wodurch ein geringerer Tarif gezahlt werden kann? Antwort: Es gibt bereits Ausnahmeregelungen für Pflegedienste, pflegende Angehörige etc. Weitere Ausnahmen sind laut Straßenverkehrsordnung nicht möglich. Hierzu gibt es bereits einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes. Frage 3: Gibt es die Möglichkeit, die Tarifzonen anzupassen? Antwort: Diese Frage kann aktuell nicht beantwortet werden, siehe Antwort zu Frage 1.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Am Bahnhof Düsseldorf-Flughafen entsteht der EUREF-Campus. Während der Bauarbeiten wurde die Fahrradabstellanlage versetzt und reduziert. Inzwischen wurden bewirtschaftete Fahrradabstellboxen errichtet, die freie Abstellanlage befindet sich jedoch in einem unfertigen Zustand. Eine Fahrradabstellanlage ist wichtig für die Radfahrenden, die den EUREF-Campus besuchen und den ÖPNV des Bahnhofes nutzen. Insofern ist die Mitteilung über die Art (z. B. Bügel, Überdachung) und die Anzahl der geplanten Fahrradstellplätze von öffentlichem Interesse.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Drucksache BV6/074/2026 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen vom 14.04.2026 Fahrradabstellanlage am Bahnhof Düsseldorf-Flughafen / Ahrensplatz Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Die Verwaltung wird um Mitteilung gebeten, in welcher Art und in welchem Umfang Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Düsseldorf-Flughafen / Ahrensplatz geplant sind und wann diese fertiggestellt werden. Antwort: Die Reduzierung der Fahrradabstellanlagen erfolgte aufgrund der Einrichtung einer Baustellenfläche. Für die Einrichtung der Baustellenfläche mussten die Fahrradabstellboxen versetzt und die Fahrradabstellanlage reduziert werden. Am Ahrensplatz sind langfristig mehrere Projekte geplant. Hierzu zählen der Mobility Hub des EUREF Campus, die U81 Ost und die Radleitroute 3. Da die Abstimmungen über die hierfür benötigten Flächen noch nicht abgeschlossen sind, kann derzeit noch keine abschließende Aussage darüber getroffen werden, auf welcher Fläche langfristig eine größere Fahrradabstellanlage eingerichtet werden kann. Da am Standort weiterhin ein Bedarf an frei zugänglichen Fahrradabstellmöglichkeiten besteht, wurde unabhängig davon geprüft, ob außerhalb der für die genannten Projekte benötigten Flächen kurzfristiger zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden können. Nach derzeitigem Stand ist die Aufstellung von sechs Fahrradständern möglich. Damit können voraussichtlich 12 zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden. Zum Einsatz kommen die im Stadtgebiet üblichen Anlehnbügel. Sollte die Abstimmung ergeben, dass die Umsetzung der Fahrradabstellmöglichkeiten möglich ist, erfolgt die Umsetzung nach Kapazität der ausführenden Firmen. Für Personen, die den EUREF Campus besuchen, stellt der EUREF Campus Abstellplätze für Fahrräder bereit.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zur Verkehrssicherheit an der Kreuzung Hamborner Straße/Kürtenstraße vor, insbesondere zur Entwicklung der Verkehrsunfälle und der Unfälle mit Beteiligung von Fußgänger:innen in den vergangenen fünf Jahren?
2. Welche Maßnahmen wurden seit der im Rahmen des Fußverkehrs-Checks fest- gestellten Unfallproblematik an der Kreuzung umgesetzt, insbesondere hinsichtlich der Ampelschaltung und der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger:innen?
3. Welche weiteren Maßnahmen sind zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung geplant oder werden derzeit geprüft?
An der Kreuzung Hamborner Straße/Kürtenstraße kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu Verkehrsunfällen. Bereits im Rahmen des Düsseldorfer Fußverkehrs- Checks 2020 wurden an diesem Knotenpunkt mehrere Unfälle mit Beteiligung von Fußgänger:innen festgestellt. Dabei wurde insbesondere die kurze Grünphase für den Fußverkehr problematisiert und eine genauere Untersuchung der Unfallursachen sowie eine Anpassung der Ampelschaltung empfohlen. Auch in jüngerer Zeit kam es dort zu schweren Unfällen. Vor diesem Hintergrund soll geklärt werden, wie sich die Verkehrssituation an der Kreuzung inzwischen entwickelt hat und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vorgesehen sind.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Drucksache BV6/169/2026 Antwort der Verwaltung zur Anfrage des Luca Meyer (Die Linke) vom 30.09.2026 Verkehrssicherheit an der Kreuzung Hamborner Straße/Kürtenstraße Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zur Verkehrssicherheit an der Kreuzung Hamborner Straße/Kürtenstraße vor, insbesondere zur Entwicklung der Verkehrsunfälle und der Unfälle mit Beteiligung von Fußgänger:innen in den vergangenen fünf Jahren? Antwort: Der Knotenpunkt ist im Jahr 2015 als Unfallschwerpunkt in Erscheinung getreten. Daraufhin wurde die Beleuchtungsstärke erhöht. Seitdem hat sich das Unfallgeschehen deutlich unauffälliger entwickelt; in den letzten Jahren ist die Zahl der Unfälle rückläufig, sodass der Knotenpunkt bereits seit längerer Zeit nicht mehr als Unfallhäufungsstelle einzustufen ist. Insbesondere gab es in den vergangenen Jahren nur einen Unfall unter Beteiligung des Fußverkehrs. Die wenigen Kfz-Unfälle verteilen sich vielmehr auf den Bereich der Hamborner Straße. Im Rahmen einer Unfallanalyse wurde der Knotenpunkt detailliert betrachtet. Diese bestätigt, dass das Unfallgeschehen sehr verteilt ist und sich kaum Auffälligkeiten feststellen lassen. Frage 2: Welche Maßnahmen wurden seit der im Rahmen des Fußverkehrs-Checks festgestellten Unfallproblematik an der Kreuzung umgesetzt, insbesondere hinsichtlich der Ampelschaltung und der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger:innen? Antwort: Die vorgeschlagene Verlegung der Fußgängerfurt näher an den Kreuzungsbereich erfordert eine eingehende Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Knotenpunktgeometrie. Eine kurzfristige Umsetzung ist daher nicht möglich. Aufgrund der Vielzahl an Maßnahmen aus der Bürgerschaft, den politischen Gremien und den Bezirksvertretungen, sowie der derzeitigen Haushaltslage musste das Vorhaben zunächst zurückgestellt werden. Frage 3: Welche weiteren Maßnahmen sind zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung geplant oder werden derzeit geprüft? Antwort: Mittelfristig ist eine Umgestaltung des Knotenpunktes geplant. Die Planung und Umsetzung ist insbesondere von der weiteren Entwicklung der Haushaltslage abhängig.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Können neue, einbruchsichere Altkleidercontainer im Bezirk gegen die alten ausgetauscht werden?
2. Wenn ja, wie lange dauert das Austauschen?
3. Wurden andere Möglichkeiten geprüft, Altkleider einzusammeln?
Die Altkleidercontainer im Bezirk sind wichtige Sammelpunkte für Textilien aller Art. Sie sind ein wichtiger Baustein für das Recycling. Textilien müssen laut EU-Recht gesammelt und wiederverwertet werden. Leider nutzen Menschen die Container, um diese zu plündern. Außerdem wird wiederholt Sperrmüll an den Containern abgestellt.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Drucksache BV6/171/2026 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen vom 30.09.2026 Altkleidercontainer im Bezirk am Beispiel Rather Kreuzweg und Wilseder Weg Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (Amt 19) beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Können neue, einbruchsichere Altkleidercontainer im Bezirk gegen die alten ausgetauscht werden? Antwort: Am Standort Rather Kreuzweg wurde bereits ein sogenannter Panzercontainer aufgestellt. Am Standort Wilseder Weg ist vorgesehen, den bestehenden Altkleidercontainer durch einen Panzercontainer zu ersetzen. Frage 2: Wenn ja, wie lange dauert das Austauschen? Antwort: Der Austausch wird voraussichtlich innerhalb einer Woche erfolgen. Frage 3: Wurden andere Möglichkeiten geprüft, Altkleider einzusammeln? Antwort: Eine denkbare mobile Sammlung von Alttextilien befindet sich zwar in Prüfung, ob und wenn ja, wann eine Realisierung möglich sein könnte, ist derzeit aber noch nicht geklärt.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Steht die Verwaltung im Kontakt mit der Telekom?
2. Wann werden die beiden Telefonanlagen abgebaut und entsorgt?
3. Entstehen der Stadt Kosten für die Entsorgung?
Die alten Telefonanlagen der Telekom sollten im Öffentlichen Raum längst abgebaut sein. Die Telekom hat zugesichert, die alten Anlagen sukzessive abzubauen und zu entsorgen. Seit Jahren stehen im Bereich Haltestelle Münsterstr./Haeselerstr. und Westfalenstr./Helmutstr. schadhafte und beschmierte Telefonanlagen und verschandeln die Umgebung.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Drucksache BV6/181/2026 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen vom 01.10.2026 Telefonanlagen der Telekom im öffentlichen Raum Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Steht die Verwaltung im Kontakt mit der Telekom? Antwort: Die Verwaltung befindet sich im Austausch mit der Telekom, wenn es um den Abbau der Telefonzellen geht. Frage 2: Wann werden die beiden Telefonanlagen abgebaut und entsorgt? Antwort: Die Telekom teilt hierzu auf Nachfrage folgendes mit: Bei der Telestation Münsterstraße/Haeselerstraße wurde mittlerweile der Strom getrennt und der Rückbau durch unser beauftragtes Tiefbauunternehmen ist in der Kalenderwoche 42 eingeplant. Die Anlage an der Westfalenstraße, Ecke Helmutstraße ist keine Anlage der deutschen Telekom. Eine genaue Angabe, wem diese Anlage gehört, kann nach aktuellem Stand nicht gemacht werden. Die Vermutung ist, dass die Anlage ein öffentliches Telefon der Firma „PointService Gehäuse- und Kommunikationstechnik GmbH" ist. Diese Firma hat in Düsseldorf öffentliche Münztelefone vom Typ „Comet 18" aufgestellt und war Betreiber dieser öffentlichen Telefone. Die Verwaltung hat bei der Firma diesbezüglich angefragt. Nach erfolgter Rückmeldung wird die Antwort nachgereicht werden. Frage 3: Entstehen der Stadt Kosten für die Entsorgung? Antwort: Die „Telekom" als auch die „PointService Gehäuse- und Kommunikationstechnik GmbH" sind verpflichtet, die Entfernung auf eigene Kosten durchzuführen.
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Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Meisenweg", Steig 1 und 2 sowie zwei Baumpflanzungen und die Einrichtung eines Fußgängerüberweges gemäß Plan-Nr. S 1536 / 106 P.
Zur Verbesserung des verkehrlichen Standards sollen perspektivisch alle Haltestellen des Linienbusverkehrs in Düsseldorf barrierefrei ausgebaut werden (vgl. Nahverkehrsplan Ö Vorlage Nr. 66/ 37/2017). Die Haltestelle „Meisenweg" befindet sich auf der Eckenerstraße im Stadtteil Unterrath. Der Bussteig 1 liegt auf der nördlichen Straßenseite, Bussteig 2 auf der südlichen Straßenseite. Sie werden im Linienbetrieb von den Linien M1 und 730 bedient. Bussteig 1 befindet sich am Fahrbahnrand. Bussteig 2 liegt an einer Busbucht. Die Anfahrbarkeit für die Busse ist gegeben, allerdings entspricht der bauliche Zustand nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind notwendig von der textlichen Festsetzung Nr. 4 und Nr. 8.5.
Das Vorhabengrundstück Arcadiastraße 10 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5870/22. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein Kerngebiet (MK) und südlich davon ein allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine GRZ von 1,0 sowie eine GFZ von 1,7 festgesetzt. Stellplätze sind gem. textlicher Festsetzung Nr. 4 grundsätzlich unterirdisch oder auf den dafür festgesetzten Flächen zu errichten. Je 4 Stellplätze ist gem. textlicher Festsetzung Nr. 8.5 ein Baum zu pflanzen. Die Stellplatzanlage erstreckt sich über beide Baugebiete.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen, der festgesetzten Flächen für Garagen und Stellplätze, der geschlossenen Bauweise sowie der Zulässigkeit von Stellplätzen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen erforderlich. Darüber hinaus ist eine Befreiung von der festgesetzten Dachneigung erforderlich.
Das Vorhabengrundstück Am Röttchen 106 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5481/27. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein reines Wohngebiet (WR) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung sind eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,8 und eine Geschossigkeit von II festgesetzt. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan eine geschlossene Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen, Flächen für Garagen und Stellplätze sowie eine Dachneigung von 45° fest.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann wird die Reparatur des Hallenbodens durchgeführt?
2. Was war der Grund für die Verzögerung?
Der Sportunterricht in der Turnhalle Max-Halbe-Straße ist seit geraumer Zeit durch den welligen Bodenbelag gestört. Stolpern und Verletzungen können durch den unebenen, kaputten Boden hervorgerufen werden. Die Vereine, die vor Ort z.B. Tischtennis anbieten, monieren den schadhaften Boden. Dieser sollte in den Sommerferien 2025 repariert, bzw. ausgetauscht werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Prognose für den Fortbestand der Unterkünfte für Geflüchtete gibt es in den Planungen der Verwaltung?
2. Welche Nachnutzungskonzepte für die betreffenden Flächen gibt es?
3. Wie hat sich die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in den letzten drei Jahren entwickelt und welche Ausblicke gibt es vor dem Hintergrund von in der Summe rückläufiger Zugangszahlen in NRW?
Die zur Versorgung von geflüchteten Personen erforderlichen Einrichtungen müssen mit Sorgfalt geführt und den Bedarfen angemessen ausgestattet und betreut sein, um Menschen, die aus bedrohlichen Lebenssituationen kommen, helfen zu können. Gleichwohl müssen Veränderungen des Umfangs dieser Bedarfe Teil der Planung für geeignete Nachnutzungen der Flächen sein. Zur frühzeitigen Orientierung bitten wir die Verwaltung um Informationen für die kurz- und mittelfristige Zukunft.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wird mittels der Messungen der 460 Sensoren an 115 Bäumen stadtweit und am Bolzplatz der Fritz-von-Wille-Straße (Mörsenbroich) bezogen auf den Stadtbezirk 6 die Wässerung auch der benachbarten Bäume oder gar die aller „zusätzlich zu wässernden Bäume" der Stadt gesteuert?
2. Welche stadtbezirksspezifischen Gründe, bspw. Grundwasserpegel, Niederschlagsmengen, Temperaturen, Größe der Baumscheibe, Anzahl oder Alter der Bäume insgesamt, sind dafür verantwortlich, dass nur rund 5% der „zusätzlich zu wässernden Bäume" im Stadtbezirk 6 stehen?
Zentral erscheint die Aussage, dass mit nur 786 Bäume in der zusätzlichen Bewässerung bei stadtweit insgesamt 16.000 zu wässernden Bäumen die BV6 keinen „Hot Spot" des Bewässerungsbedarfes darstellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
3. Welche Evaluationsergebnisse liegen zu den seit 2017 umgesetzten verkehrslenkenden Maßnahmen vor und welche konkreten Maßnahmen wurden daraus abgeleitet?
In der Vorlage OVA/078/2026 führt die Verwaltung verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf den Hauptverkehrsachsen Düsseldorfs an. Hier werden unter anderem Maßnahmen, wie das Benchmarksystem zur Analyse von Verkehrsdaten, das Grüne-Welle-Tool, Anpassungen der Lichtsignalanlagensteuerung, zusätzliche LED-Anzeigetafeln sowie Maßnahmen zur Optimierung des Baustellenmanagements aufgeführt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In Düsseldorf gibt es mittlerweile rund 2.500 sogenannte „E-Ladesäulen" für Elektromobilität. Um die Entwicklung der E-Ladesäulen im Stadtbezirk 6 besser verstehen und analysieren zu können.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Drucksache BV6/180/2026 Antwort der Verwaltung zur Anfrage des Herrn Axel Lange (AfD) vom 01.10.2026 E-Ladesäulen im Stadtbezirk 6 Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich der Bestand der E-Ladesäulen im Stadtbezirk 6 seit 2017 entwickelt? Bitte pro Jahr auflisten, differenziert nach Säulen der Stadtwerke Düsseldorf, sonstigen Anbieter der öffentlichen Hand (inkl. ÖPP) und privatwirtschaftlichen Anbietern. Antwort: Der Bestand an Ladeinfrastruktur hat sich im Stadtbezirk 6 wie folgt entwickelt: • 2017-2021: keine • 2022: 12 Ladepunkte der Stadtwerke (6 Säulen) • 2023: 16 Ladepunkte der Stadtwerke (8 Säulen) • 2024: 16 Ladepunkte der Stadtwerke (8 Säulen) • 2025: 12 Ladepunkte der Stadtwerke (6 Säulen), 6 Ladepunkte von ubitricity (3 Säulen) & 2 Ladepunkte von Wirelane (1 Säule) • 2026: 4 Ladepunkte der Stadtwerke (2 Säulen) In Summe sind es 68 Ladepunkte (34 Säulen). Frage 2: Wie viele KWh wurden an diese Säulen geliefert? Bitte pro Jahr auflisten, differenziert nach Säulen der Stadtwerke, sonstigen Anbietern der öffentlichen Hand (inkl. ÖPP) und privatwirtschaftlichen Anbietern. Antwort: Die Verwaltung hat die Daten bei den jeweiligen Anbietern der Ladeinfrastruktur angefragt. Alle Anbieter haben die Weitergabe dieser Daten untersagt. Frage 3: Wie hoch sind die Durchschnittspreise pro KWh? Bitte pro Jahr auflisten, differenziert nach Stadtwerke Düsseldorf, sonstigen Anbietern der öffentlichen Hand (inkl. ÖPP) und privatwirtschaftlichen Anbietern. Antwort: Diese Daten werden seitens der Verwaltung nicht nachgehalten, da sich die Preise regelmäßig verändern und von mehreren Faktoren abhängig sind; zum Beispiel: Ad hoc- Laden, Ladekarten, Basis- oder Vielfahrer-Tarife, Roaminggebühren, Tages- und Nachttarife, Schnell - und Normalladen.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die drei verwilderten Baumscheiben vor den Häusern Am Röttchen 71 und 67a (Restaurant „Ca' del Re") wieder mit geeigneten Straßenbäumen zu bepflanzen.
Wir brauchen zur Verbesserung des Stadtklimas an allen nur möglichen Standorten in Düsseldorf Bäume. Darüber hinaus wirken verwilderte Baumscheiben ungepflegt und beeinträchtigen das Stadtbild.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, Maßnahmen gegen die Vermüllung an Altkleidercontainern der AWISTA vorzunehmen: 1.Sobald durch die AWISTA im Rahmen der Leerung von Altkleidercontainern eine Vermüllung feststellt, soll ein Warnhinweis (gerne Mehrsprachig) angebracht werden, dass bei nochmaliger Vermüllung der Container entfernt wird. 2.Bei nochmaliger Vermüllung, konsequente Entfernung der Container.
Die Vermüllung des Straßenbildes im Stadtbezirk nimmt immer mehr zu. Besonders extrem stellt sich seit einiger Zeit die Situation an den Altkleidercontainern der AWISTA dar. An diesen Standorten werden Altkleidersäcke nicht in den, sondern vor den Containern abgelegt. Dies führt dazu, dass die Säcke aufgerissen, durchwühlt und die Kleidung dann verstreut wird. Zusätzlich wird an den Standorten immer Häufiger Rest- und Sperrmüll abgeladen. Um dem konsequent entgegenzuwirken, bitten wir die Verwaltung nachdrücklich dafür zu sorgen, dass die oben genannten Punkte bis spätestens Ende 2026 umgesetzt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 bittet die Verwaltung um Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur kulturellen Nachnutzung der Spielstätte des Jungen Schauspiels in einer der nächsten Sitzungen im Dezember 2026.
Mit Ausnahme der Stadtteilbüchereien in Unterrath und an der Westfalenstraße war das Junge Schauspiel bis zu seinem Wegzug das einzige städtisch-kulturelle Angebot im Stadtbezirk 6. Von 1993 bis Sommer 2025 wurde der Standort an der Münsterstraße durchgehend als Kinderund Jugendtheater genutzt. Bis Ende 2027 ist hier die Neue Schauspiel GmbH noch als Nutzerin aktiv. Mit Ratsbeschluss vom 27.06.2024 (KUA/104/2024) sollte eine auf vier Jahre befristete kulturelle Nachnutzung des Standorts konzipiert und dafür der bauliche Zustand im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft werden. Die Vorstellung der Ergebnisse war ursprünglich für das 1. Quartal 2025 angekündigt. Mittlerweile arbeitet die Verwaltung an der finalen Bewertung der Machbarkeitsstudie (vgl. Antwort zur Anfrage KUA/136/2026).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, das Teilstück Lichtenbroicher Weg 29 - 37 zur Fahrradstraße umzuwidmen. (Anlage 1) Sollte die Umwidmung nicht möglich sein, wird um Einrichtung eines durch weiße Farbe markierten 2-Richtungs-Radweges auf der westlichen Seite des Teilstücks gebeten.
Durch die am Anfang und am Ende des Straßenabschnitts auslaufenden Radwege entsteht eine Lücke im Radwegenetz, die dazu verleitet, dass Fahrradfahrer in beide Richtungen den Bürgersteig auf der westlichen Häuserseite benutzen (Anlage 2). Dort jedoch treten Bewohner, die ihr Haus verlassen, direkt auf den Gehweg und somit ggf. in den Fahrweg von Radfahrern, was oft zu gefährlichen Situationen führt. Die beantragte Neuregelung macht Auto- und Fahrradfahrern deutlich, dass von letzteren verbindlich der Fahrstreifen zu nutzen ist, wo sie Vorrang vor ein- oder ausparkenden Autos hätten, und hemmt so die Nutzung des Bürgersteigs durch Fahrradfahrer.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob auf dem Lichtenbroicher Weg im Bereich zwischen dem Familienzentrum blueRock.familie (Lichtenbroicher Weg 96) und dem Lichtenbroicher Weg auf Höhe der Einmündungen Mintarder Weg und Franz-Rennefeld-Weg Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) eingerichtet werden können. Dabei soll insbesondere geprüft werden, welche Querungsstellen sich hierfür eignen.
Der Lichtenbroicher Weg wird von vielen Menschen zu Fuß genutzt. Im genannten Bereich befindet sich mit dem Familienzentrum blueRock.familie unter anderem eine Kindertagesstätte sowie weitere Angebote für Kinder und Familien. Außerdem befindet sich dort eine Flüchtlingsunterkunft. Entsprechend besteht dort ein regelmäßiger Querungsbedarf. Derzeit gibt es in diesem Bereich keine unmittelbare sichere Querungsmöglichkeit für Fußgänger:innen. Insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Kinderwagen oder Mobilitätseinschränkungen kann das Überqueren der Straße dadurch erschwert sein. Daher soll die Verwaltung prüfen, an welchen Stellen auf dem genannten Abschnitt ein Fußgänger*innenüberweg sinnvoll und verkehrsrechtlich möglich ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt, das Areal auf dem Flurstück 547 an der Münsterstraße, Ecke Radschlägerweg in Mörsenbroich im Rahmen einer Erstbenennung als „Radschlägerplatz" zu benennen.
Die zu benennende Fläche hat in seiner Vergangenheit viele inoffizielle Bezeichnungen gehabt. Zuletzt lief es häufig unter „Kreitenplatz" oder „Kreitenplätzchen". Mit der Umbenennung der Schlieffenstraße in „Radschlägerweg" und in Kombination mit der Skulptur des Radschlägers, die den Ort seit vielen Jahren ziert und 2024 restauriert wurde, sollte der Ort nun auch einen Namen bekommen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, eine Lösung zur Beschattung des Spielplatzes KSP-Heideweg in Mörsenbroich zu entwickeln und dabei zu erwägen eine Pergola als Rankhilfe für schattenspendende Pflanzen herzustellen, die den Spiel- und Aufenthaltsflächen mit hinreichendem Schattenwurf dienen kann. Erwogen werden möge auch die Möglichkeit sonstiger zusätzlicher Bepflanzungen mit Schattenwurfwirkung.
Der zurückliegende Sommer hat mit seiner Hitzephase den großen Bedarf für Sonnenschutzinstallationen, besonders auf Spielplätzen, eindrucksvoll deutlich gemacht. In Anlehnung an eine bereits praktizierte Lösung der Kita Klosterstraße in deren Außenbereich eine Pergola aufgestellt wurde, ist eine attraktive und zugleich preisgünstige Lösung unter Verzicht auf aufwändige Sonnensegel wünschenswert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt, die Verwaltung um ein Konzept zur Konsolidierung der Wochenmärkte im Stadtbezirk 6 zu bitten.
Wochenmärkte führen zur Belebung des öffentlichen Raumes und verbessern dessen Wahrnehmung. Deren soziale Wirkung steigert die Aufenthaltsqualität im Quartier und erzeugt ein positives Heimatgefühl und eine Verbesserung der Identifikation mit dem Umfeld. Menschen begegnen sich ohne aneinander vorbeizulaufen. Die Aufenthaltsdauer im Freien und das Sicherheitsgefühl steigen an. Sie ergänzen den Einzelhandel oft durch hochwertige Produkte. Regionale Waren unterstützen lokale Produktion und kurze Lieferketten. Märkte sind meist fußläufig erreichbar. Wochenmärkte sind multifunktionale Stadtteilmotoren. Beobachtet werden demgegenüber weiniger Händler und daher eine geringere Frequentierung. In Lichtenbroich sind zwei Lieferanten weggefallen. In Rath gibt es Markttage mit nur zwei Händlern. Dem muss rechtzeitig gegengesteuert werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeiten zur Nutzung des leerstehenden Ladenlokals, Volkardeyer Weg 12, als Begegnungsstätte mit Freizeitangeboten für Jugendliche ab 14 Jahren zu erkunden und orientierend die Maßnahmen zur Ertüchtigung dieses Mietobjektes hierfür zu kalkulieren.
Die o.g. Immobilie steht seit mehr als 2 Jahren leer, nachdem zuvor gewerbliche Mieter nur kurz geschäftstätig waren. Dies lässt erkennen, dass eine gewerbliche Nutzung nicht erfolgreich möglich ist. Sie steht verkehrsgünstig in zentraler Lage und wertet mit aktuellem Anblick ein Areal, dass als Lichtenbroicher Stadtteilzentrum wahrgenommen wird, ab. Zugleich gibt es im Umfeld einen Mangel an Begegnungstätten für die Altersgruppe ab 14 Jahren. Eine Anmietung durch die Stadt zwecks Verwendung für ein sozialpädagogisch betreutes Angebot für die o.g. Zielgruppe würde diese Lücke schließen und positiv auf die Entwicklung von Jugendlichen einwirken.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, entsprechend der Empfehlung der Kunstkommission Düsseldorf, die Durchführung und Realisierung eines geladenen, einphasigen, anonymen, künstlerischen Wettbewerbs i.H.v. bis zu 90.000 Euro.
1. Kurzdarstellung: Im Zuge des Neubaus des Förderschulzentrums an der Herdecker Straße im Stadtteil Rath in Düsseldorf, entsteht ein neuer Standort für die Franz-Marc-Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Der Neubau schafft einen zeitgemäßen Lern- und Lebensort, der die pädagogischen Leitgedanken der Schule räumlich unterstützt und vielfältige Möglichkeiten für individuelles Lernen, gemeinschaftliches Erleben und persönliche Entwicklung eröffnet. Differenzierte Lern-, Aufenthalts- und Bewegungsbereiche bieten den Schülerinnen und Schülern ein Umfeld, das auf ihre Bedürfnisse und Potenziale ausgerichtet ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt, der KGS Rather Kreuzweg für St. Martin 2026 einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu __________ Euro aus den Verfügungsmitteln 2026 (Sachkonto 1111114 1000 54990600) zu gewähren.
Die KGS Rather Kreuzweg hat einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für St. Martin 2026 in Höhe von 1.000 Euro gestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt, dem Selbstverwaltetes Wohnprojekt Theodorstraße e. V. für das Sommerfest 2026 einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu __________ Euro aus den Verfügungsmitteln 2026 (Sachkonto 1111114 1000 54990600) zu gewähren.
Der Selbstverwaltetes Wohnprojekt Theodorstraße e. V. hat einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für das Sommerfest 2026 in Höhe von 800 Euro gestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt, dem Rather Karnevalsgesellschaft 1950 "Rather Aape" e. V. für Jubiläumsfrühstück und - empfang einen Zuschuss in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von bis zu __________ Euro aus den Verfügungsmitteln 2026 (Sachkonto 1111114 1000 54990600) zu gewähren.
Der Rather Karnevalsgesellschaft 1950 "Rather Aape" e. V. hat einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für Jubiläumsfrühstück und - empfang in Höhe von 2.222 Euro gestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt, der GGS Max-Halbe-Straße für die St. Martinsfeier und Laternenausstellung/Adventszeit und Weihnachtsfeier einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu __________ Euro aus den Verfügungsmitteln 2026 (Sachkonto 1111114 1000 54990600) zu gewähren.
Die GGS Max-Halbe-Straße hat einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für die St. Martinsfeier und Laternenausstellung/Adventszeit und Weihnachtsfeier in Höhe von 1.300 Euro gestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt, dem Fest- und Förderverein Leetebrok e. V. für St. Martin 2026 einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu __________ Euro aus den Verfügungsmitteln 2026 (Sachkonto 1111114 1000 54990600) zu gewähren.
Der Fest- und Förderverein Leetebrok e. V. hat einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für St. Martin 2026 in Höhe von 2.000 Euro gestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt, dem Fest- und Förderverein Leetebrok e. V. für die Unterstützung Weihnachten 2026 einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu __________ Euro aus den Verfügungsmitteln 2026 (Sachkonto 1111114 1000 54990600) zu gewähren.
Der Fest- und Förderverein Leetebrok e. V. hat einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Unterstützung Weihnachten 2026 in Höhe von 1.000 Euro gestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt, der KGS Rather Kreuzweg für "Die große Nein-Tonne" & "Mein Körper gehört mir" einen Zuschuss in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von bis zu __________ Euro aus den Verfügungsmitteln 2026 (Sachkonto 1111114 1000 54990600) zu gewähren.
Die KGS Rather Kreuzweg hat einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für "Die große Nein-Tonne" & "Mein Körper gehört mir" in Höhe von 2.500 Euro gestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt, dem Förderverein der St. Franziskus Schule e. V. für den Umzug St. Martin 2026 einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu __________ Euro aus den Verfügungsmitteln 2026 (Sachkonto 1111114 1000 54990600) zu gewähren.
Der Förderverein der St. Franziskus Schule e. V. hat einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für den Umzug St. Martin 2026 in Höhe von 900 Euro gestellt.
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Die Bezirksvertretung 6 beschließt, dem Studio Rahab Mosaic Art für DIALOG - DOMO- Wanderausstellung und öffentliche Vernissage einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu __________ Euro aus den Verfügungsmitteln 2026 (Sachkonto 1111114 1000 54990600) zu gewähren.
Das Studio Rahab Mosaic Art hat einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für DIALOG - DOMO-Wanderausstellung und öffentliche Vernissage in Höhe von 500 Euro gestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 beschließt, dem Bürgerverein Mörsenbroich 1928 e. V. für den Weihnachtsbaum am Kreitenplatz einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu __________ Euro aus den Verfügungsmitteln 2026 (Sachkonto 1111114 1000 54990600) zu gewähren.
Der Bürgerverein Mörsenbroich 1928 e. V. hat einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für den Weihnachtsbaum am Kreitenplatz in Höhe von 1.000 Euro gestellt.
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A)Die Bezirksvertretung 6 hebt folgende Beschlüsse für den Bereich Unterhaltung von Grundstücken und bauliche Anlagen für Liste a) Schulen Konto 21 211 01 / 52415600 auf: 1.Rather Kreuzweg 21, KGS Rather Kreuzweg/Wilhelm-Ferdinand-Schüßler- Tagesschule, Rück- und Umbau Containeranlage mit einem Budget in Höhe von 94.537,81 Euro, Beschlüsse vom 20.11.2019, 23.09.2020 und 09.11.2022, 2.Rather Kreuzweg 21, KGS Rather Kreuzweg/Wilhelm-Ferdinand-Schüßler- Tagesschule, Planungskosten und gegebenenfalls. 1. Bauabschnitt Außenjalousien mit einem Budget in Höhe von 13.659,72 Euro Beschluss vom 17.11.2021 und 3.Rather Kreuzweg 21, KGS Rather Kreuzweg/Wilhelm-Ferdinand-Schüßler- Tagesschule, Sanierung Schultoiletten mit einem Budget in Höhe von 100.000,00 Euro, Beschluss vom 17.11.2021.
Im Haushalt 2026 ist für den Bauunterhalt an städtischen Schulen, zweckgebunden für Schulen, ein Betrag in Höhe von 2.303.859, - Euro für alle Bezirke veranschlagt. Unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels (3,50 Euro Einwohneranteil) entfällt auf den Stadtbezirk 6 ein Anteil in Höhe von 242.190, - Euro für das Jahr 2026.
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Die Bezirksvertretung 6 beschließt, die Aufstellung eines Weihnachtsbaumes inkl. Beleuchtung auf dem Hülsmeyerplatz in Höhe von 3.574,13 EUR aus den Bauunterhaltungsmitteln 2026 Teil B „sonstige städtische Einrichtungen" (Konto 1.10.11.111.050.001 5/72415600) zu finanzieren.
Die Kosten belaufen sich auf 1.400 EUR für einen bis zu 8 m hohen Weihnachtsbaum sowie bis zu 2.174,13 EUR für die Beleuchtung über die Stadtwerke Düsseldorf. Die Beschaffung und Aufstellung erfolgt über das Garten-, Friedhofs- und Forstamt.
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Im Rahmen der weiteren Planung wurde die Raumaufteilung der WC-Anlagen angepasst. Hierdurch entstehen zusätzliche Leistungen, insbesondere durch die erforderliche Doppelbeplankung der Wände, die Erneuerung beschädigter Bestandteile sowie die Anpassung bzw. teilweise Erneuerung der WC-Trennwände und Kabinenelemente.
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Die Bezirksvertretung 6 beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Bezirkssatzung aus den reservierten Mitteln (BV6/206/2025) der Maßnahme „Jugend checkt Düsseldorf" im Stadtbezirk 6 1.832,60 Euro für die Beteiligungsaktion für den Spielplatz Sermer Weg bereitzustellen.
Im Rahmen der geplanten Kinderkonferenz für die Stadtteile Unterrath und Lichtenbroich ist eine Beteiligungsaktion am Spielplatz Sermer Weg vorgesehen. Im Mittelpunkt der Aktion steht die gemeinsame künstlerische Gestaltung des geplanten Spielturms durch die beteiligten Kinder.
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Die Bezirksvertretung 6 nimmt den Entwurf ï‚· des doppischen Produkthaushalts für das Haushaltsjahr 2027/2028 ï‚· des Vorberichts und der Anlagen für das Haushaltsjahr 2027/2028 ï‚· der bezirksbezogenen Haushaltsansätze 2027/2028 zur Kenntnis und verweist auf die während der Haushaltsberatung gefassten Beschlüsse.
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Die in der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 10.06.2026 von der AfD-Fraktion gestellten Zusatzfragen werden vom Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) wie folgt beantwortet: Frage 1: Warum wird nicht erfasst, wie viele Parkplätze neu geschaffen und umgewidmet werden oder entfallen? Antwort: Veränderungen im öffentlichen Raum erfolgen kontinuierlich und einzelfallbezogen auf Grundlage verkehrsplanerischer, städtebaulicher und verkehrssicherheitsrelevanter Anforderungen. Aufgrund der Vielzahl und Komplexität der den jeweiligen Maßnahmen zugrundeliegenden Aspekte erfolgt keine gesamtstädtische Erfassung. Die Bilanzierung des öffentlichen Parkplatzbestands ist, wie bereits dargestellt, keine hoheitliche Aufgabe.
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Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 10.06.2026 gebeten zu prüfen, ob im Herbst die Aufstellung an 3 - 5 Standorten auf dem Lichtenbroicher Weg und Am Stock möglich ist, die von Anwohnern zur Entsorgung des Laubs der Straßenbäume genutzt werden können. Sofern die Aufstellung grundsätzlich möglich ist, bieten wir einen Ortstermin mit ortskundigen Mitgliedern der BV 6 an, um die Standorte festzulegen.
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Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 09.11.2022 einstimmig um Prüfung gebeten, ob auf der Röhrenstraße Fahrrad- und Lastenradabstellanlagen (eine im nördlichen und eine im südlichen Bereich) im Rahmen der Initiative „Fahrradabstellplätze für Düsseldorf" eingerichtet werden könnten.
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Die in der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 10.06.2026 von der AfD-Fraktion gestellte Zusatzfrage wird vom Amt für Schule und Bildung (Amt 40) wie folgt beantwortet: Frage: Wie wird sichergestellt, dass die Ruhezeiten eingehalten werden? Antwort: Zu den gesetzlichen Ruhezeiten gemäß Landes-Immissionsschutzgesetz NRW sind die Spielhöfe nicht geöffnet. Hierdurch ist die Einhaltung der Ruhezeit organisatorisch sichergestellt.
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Im Nachgang zur Beantwortung der Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 02.07.2025 teilt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (Amt 19) folgenden aktuellen Sachstand 07/2026 mit: Frage 1: Wann ist mit der Installierung des Trinkwasserspenders zu rechnen?
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Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 29.04.2026 um Auskunft gebeten, welche Ordnungsmaßnahmen zur Absicherung der Verfügbarkeit des für Radfahrende zugeordneten Verkehrsraums zwischen der Bahnstation „Düsseldorf Rath-S" und dem Rather Carré entlang der Hausnummern 68b und 74 auf der Nordseite der Westfalenstraße durchgeführt wurden und für die nächste Zeit beabsichtigt sind. Ferner wird das Ergebnis einer Prüfung erbeten, ob die Hinweise auf PKW-Abstellmöglichkeiten im Parkhaus auf den Anfahrtswegen hinreichend frühzeitig und deutlich angezeigt werden.
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Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 29.04.2026 gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen Fahrzeugführer*innen vom Falschparken auf dem Lichtenbroicher Weg, direkt in der Kreisverkehrausfahrt und zu nahe an der Einmündung nach rechts zum Dickhausweg, im Straßenverlauf gegenüber der Hausnummern 111 bis 121 besser abgehalten werden können. Die zwischen den o.g. Positionen bestehenden öffentlichen drei bis vier Parkplätze sind hiervon unberührt.
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Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 15.06.2022 gebeten, auf dem Platz des Rather Carré Strom- und Wasseranschlüsse zu installieren und die Finanzierung durch das Klimaanpassungsprogramm zu unterstützen. Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (Amt 19) nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Marktverwaltung unterstützt ausdrücklich das Ziel, ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen nach Möglichkeit unbürokratisch zu fördern und geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund wurde für städtische Wochenmarktflächen eine pragmatische Regelung entwickelt, die es ermöglicht, vorhandene Stromanschlüsse gegen eine pauschale Kostenerstattung auch für ehrenamtliche Veranstaltungen zu nutzen. Diese Regelung kann jedoch ausschließlich auf den Flächen angewendet werden, die im Zuständigkeitsbereich der Marktverwaltung liegen. Hierbei handelt es sich um die städtischen Wochenmarktflächen, die von der Marktverwaltung für den Marktbetrieb genutzt und bewirtschaftet werden. Die vorhandenen Stromanschlüsse dienen vorrangig dem Wochenmarktbetrieb; die Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker entrichten hierfür entsprechende Nutzungsentgelte.
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Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher und müssen gefällt werden. Vorab werden die Bäume auf besetzte Bruthöhlen und Nester untersucht. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit müssen ab der 32. Kalenderwoche insgesamt 13 Bäume im Stadtbezirk 6 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen Details zur Lage, Baumart und Grund der Fällung hervor. Die zu fällenden Bäume werden vor der Fällung mit einer gut sichtbaren Informations- Banderole am Baumstamm gekennzeichnet und auf maps Düsseldorf veröffentlicht. Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen die Leitungsträger wie z.B. die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten.
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Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 11.03.2026 gebeten, die folgende Änderung der Verkehrsführung vorzunehmen: 1.Die Ausfahrt aus dem Kreisverkehr nach Süden in Richtung Hamborner Straße/Theodorstraße sollte in zwei Spuren möglich sein. Hierzu wäre auf der rechten Seite der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr ein Rückbau des Gehwegs zugunsten des rechten Fahrstreifens erforderlich.
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Der Grütersaaper Weg befindet sich in einem maroden Zustand, weist massive Fahrbahnschäden auf und entspricht nicht den heutigen Anforderungen an eine sichere, umweltgerechte und multifunktionale Erschließung. Obwohl der Weg formal im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) steht, besteht seitens der Landeshauptstadt Düsseldorf Interesse an der Instandsetzung, da der Weg eine wichtige Funktion für die Erschließung landwirtschaftlicher Flächen, die Erreichbarkeit eines bedeutenden Naherholungsgebiets im Düsseldorfer Osten sowie den nicht-motorisierten Freizeitverkehr übernimmt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher und müssen gefällt werden. Vorab werden die Bäume auf besetzte Bruthöhlen und Nester untersucht. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit müssen ab der 40. Kalenderwoche insgesamt 4 Bäume im Stadtbezirk 6 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen Details zur Lage, Baumart und Grund der Fällung hervor. Die zu fällenden Bäume werden vor der Fällung mit einer gut sichtbaren Informations- Banderole am Baumstamm gekennzeichnet und auf maps Düsseldorf veröffentlicht. Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen die Leitungsträger wie z.B. die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 hatte in ihrer Sitzung am 29.04.2026 beantragt, die Wurzelschäden an der Asphaltdecke auf dem Fuß- und Radweg des Boskampwegs (nach der Kehre Wilhelm-Unger-Straße) umgehend zu beseitigen. Hinweis: Die Bezirksvertretung 6 hatte ebenfalls darum gebeten, die Maßnahme über die Bochumer Straße bis zur Theodorstraße zu verlängern.
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Sitzungstermine derAbgabetermine Bezirksvertretung 6für Vorlagen Datum UhrzeitDatum Uhrzeit 27.01.202717:00 Uhr13.01.202710:00 Uhr 03.03.202717:00 Uhr17.02.202710:00 Uhr 21.04.202717:00 Uhr07.04.202710:00 Uhr 09.06.202717:00 Uhr26.05.202710:00 Uhr 07.07.202717:00 Uhr23.06.202710:00 Uhr 22.09.202717:00 Uhr08.09.202710:00 Uhr 17.11.202717:00 Uhr03.11.202710:00 Uhr Die interfraktionellen Sitzungen sind immer ab 2027 am Mittwoch in der Woche vor den Sitzungsterminen:20.01.2027; 24.02.2027; 14.04.2027; 02.06.2027; 30.06.2027; 15.09.2027; 10.11.2027.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 hat in ihrer Sitzung am 06.04.2022 die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob der Schleichweg vom Parkplatz an der Waldstraße zur Haltestelle Oberrath erschlossen werden und in den Wegeplan aufgenommen werden kann und dabei den Einfluss auf den Insektenschutz zu beachten.
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Die Bezirksvertretung 6 hatte in ihrer Sitzung am 10.06.2026 beantragt, die Wilhelm-Raabe- Straße von der Artusstraße bis zur Derfflingerstraße zur Fahrradstraße umzuwidmen. Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die Wilhelm-Raabe-Straße ist Bestandteil des Radhauptnetzes und aufgrund dessen ist grundsätzlich die Einrichtung einer Fahrradstraße denkbar. Vor diesem Hintergrund wurde geprüft, ob örtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der gesamten Wilhelm-Raabe-Straße vorliegen.
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Die Bezirksvertretung 6 hat in ihrer Sitzung am 08.07.2026 beschlossen den bestehenden Altkleidercontainer an der Münsterstraße 519 zu entfernen. Ersatzweise wird angeregt, dass z. B. zu den Wochenmarktzeiten eine durch die Awista realisierte Abgabemöglichkeit für Alttextilien und ähnlichem angeboten wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 6 hat in ihrer Sitzung am 08.07.2026 die Entfernung des Altkleidercontainers am Standort Unterrather Straße 160 beschlossen. Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (Amt 19) nimmt dazu und zu dem Antrag BV6/118/2026 wie folgt Stellung: Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz hat beide Standorte geprüft und dabei z.B. auch die Beschwerdelage (Meldungen aus der Stadtsauberkeitsapp) berücksichtigt. Da bislang an keinem der genannten Standorte herausragende Auffälligkeiten festgestellt wurden und beide Standorte zur Sicherstellung einer wohnortnahen Alttextilsammlung benötigt werden, wäre eine Entfernung der Altkleidercontainer aus fachlicher Sicht nicht sachgerecht. Den Anträgen kann daher nicht entsprochen werden. Eine denkbare mobile Sammlung von Alttextilien befindet sich zwar in Prüfung, ob und wenn ja, wann eine Realisierung möglich sein könnte, ist derzeit aber noch nicht geklärt.
2 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.
Die Bezirksvertretung 6 (Lichtenbroich, Unterrath, Rath, Mörsenbroich) trifft sich am Mittwoch, 14. Oktober 2026, um 17 Uhr im Verwaltungsgebäude an der Münsterstraße 519 zur öffentlichen Sitzung. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen "Meisenweg" Steig 1 und 2 sowie die Entwicklung des Parkplatzbestandes im Stadtbezirk 6. Die Tagesordnungen und die Unterlagen zu dieser Sitzung sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf veröffentlicht unter: www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen.html
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.