Das Wichtigste
Das Bürgerhaus Gerresheim am Wallgraben 34‑38 bleibt am jetzigen Standort. Die geplante Erweiterung durch Umnutzung des Aloys‑Odenthal‑Platz 1 wird aus wirtschaftlichen und denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht weiterverfolgt; die Kosten dafür liegen bei rund 1,4 Mio. €. Das Gebäude wird zusammen mit dem Liegenschaftsamt zur Vermarktung angeboten, während die beiden Mehrzweckräume (Kapazität 54 bzw. 24 Personen) weiterhin für Vereine, Kurse und private Anlässe genutzt werden können.
Warum wichtig
Bürgerinnen und Bürger können die bestehenden Räume weiterhin buchen, ohne Unterbrechungen durch Bauarbeiten; die Vermarktung könnte künftig neue Nutzer*innen anziehen, beeinflusst aber nicht die aktuelle Nutzung.
Die Details
- Räume: Zwei Mehrzweckräume (größer 54 Plätze, kleiner 24 Plätze) am Wallgraben 34‑38.
- Nutzung: Aktuell freie Kapazitäten; Einzelanmietungen wegen Stellenvakanz nicht möglich, regelmäßige Neuanmietungen zulässig.
- Erweiterung: Geplante Umnutzung des Aloys‑Odenthal‑Platz 1 fällt wegen Wirtschaftlichkeit und Denkmalschutz weg; Kosten geschätzt 1,4 Mio. €.
- Vermarktung: Amt für Soziales und Jugend gibt das Gebäude zusammen mit dem Liegenschaftsamt zur Vermarktung frei.
- Zukunft: Weiterbetrieb am Wallgraben bleibt; alternative Standorte bislang ungeeignet, spätere Prüfung möglich.
Einordnung
Der Beschluss betrifft die Nutzung des Bürgerhauses in Gerresheim. Es gibt keine baulichen Veränderungen, das Haus bleibt am Wallgraben und wird künftig vermarktet, was die Verfügbarkeit der Räume für die lokale Gemeinschaft langfristig sichert.
Hintergrund
Ein Bürgerhaus ist ein kommunales Gemeinschaftszentrum, das Räume für Vereine, Kurse, Versammlungen und private Veranstaltungen bereitstellt. Es dient als lokaler Treffpunkt und fördert das soziale Miteinander.
Verfahrensstand
Beratungsweg
06.10.2026
Endgültige Beratung
Kenntnisnahme
Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Informationsvorlage BV als Text anzeigen
BV7/163/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Bürgerhaus Gerresheim
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 7
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 706.10.2026Kenntnisnahme
Das Bürgerhaus Gerresheim, am Wallgraben 34-38 verfügt über einen größeren und einen
kleineren Mehrzweckraum. Die Räume bieten Platz für bis zu 54 bzw. 24 Personen und
werden regelmäßig u.a. von Vereinen für Tanzunterricht und Sportkurse, Selbsthilfegruppen,
Musikunterricht, Malkurse oder auch Wohneigentümerversammlung und private Anlässe
angemietet.
Beide Räume bieten aktuell freie Kapazitäten für Anmietungen, wobei Einzelanmietungen
aufgrund einer aktuellen Stellenvakanz nicht umsetzbar sind. Neuanmietungen, für eine
regelmäßige Nutzung sind möglich.
Die geplante Erweiterung des Bürgerhaus Gerresheim durch die Umnutzung des Standortes
Aloys-Odenthal-Platz 1 kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden.
Die Kostenschätzung in Höhe von 240.000€ vor der Erstellung des Bauantrages wurden im
Zuge der weiterführenden Prüfung des Gebäudes sowie der Vorgaben aus dem Bauantrag
in Verbindung mit dem Denkmalschutz fortgeschrieben. Die Kosten belaufen sich für die
Nutzung erforderlichen Maßnahmen auf ca. 1.400.000€. Zudem ist aufgrund der
brandschutzrechtlichen Vorgaben nur eine eingeschränkte Nutzung von 3 Räumen möglich.
Dies resultiert aus den Auflagen des Denkmalschutzes, da keine äußerlichen
Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden dürfen und somit eine Rettung von
Personen aus dem Gebäude nur eingeschränkt möglich ist.
Das Amt für Soziales und Jugend hat keinen alternativen Nutzungsbedarf für das Gebäude.
Aus diesem Grund ist beabsichtigt in Verbindung mit dem Liegenschaftsamt das Gebäude in
die Vermarktung zu geben.
Bezüglich eines alternativen Standorts für das Bürgerhaus Gerresheim wurden Optionen
geprüft, die sich bisher allerdings als nicht geeignet gezeigt haben. Daher ist derzeit
vorgesehen, das Bürgerhaus Gerresheim am Standort „Am Wallgraben 34-38"
weiterzuführen. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt eine auch aus wirtschaftlicher Sicht
sinnvolle Alternative ergeben, steht einer erneuten Prüfung aus Sicht des Amtes für Soziales
und Jugend nichts im Wege.
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KI-gestützt aufbereitet am 24. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/163/2026