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Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: 00373520.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00373520.pdf
Published Time: Wed, 11 Mar 2020 08:55:11 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV1/094/2020
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Bürgersteig Ulmenstraße zwischen Spichernplatz und Saarbrücker Straße, Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 11.10.2019; BV1/030/2019
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 1
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 27.03.2020 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Die Verwaltung wird gebeten, Maßnahmen zu prüfen und vorzustellen, die geeignet sind, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen auf dem westlichen Bürgersteig der Ulmenstraße nördlich des Spichernplatzes zu verbessern.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat die Situation vor Ort begutachtet und konnte keine gravierenden baulichen Mängel und auch keine Mängel der Markierung oder der Beschilderung feststellen. Unmittelbarer Handlungsbedarf ist von daher nicht gegeben.
Allerdings wurde in der Zwischenzeit die an dieser Einmündung vorhandene Beschilderung optimiert.
Gleichwohl konnte das beschriebene Fehlverhalten (Benutzung des Radweges in der falschen Richtung, Befahren des Gehweges mit dem Fahrrad) hier beobachtet werden. Diese Missachtung der Verkehrsregeln ist leider auch an vielen anderen Stellen in der Stadt zu sehen. Eine erhöhte Unfalllage an der Örtlichkeit ist nach Mitteilung der Polizei nicht gegeben. Die Polizei wird die Örtlichkeit jedoch im Rahmen der Personaleinsatzlage beobachten.
Verkehrshelfer (Eltern von Grundschulkindern) oder auch Schülerlotsen (ältere Schüler von weiterführenden Schulen) können Schülern beim Queren von Straßen und helfen, jedoch können sie nicht den Radverkehr regeln.
Im Zusammenhang mit der Erschließung der neuen Wohnbebauung auf dem Gelände der ehemaligen Ju stizvollzugsanstalt „Ulmer Höh‘“ wird in Höhe der Wörthstraße eine
zusätzliche Ampelanlage auf der Ulmenstraße errichtet. Dadurch wird die Erreichbarkeit des westlich der Ulmenstraße gelegenen Wohngebietes, in dem auch die Grundschule in der Blumenstraße liegt, von der östlichen Straßenseite aus maßgeblich verbessert. Die Verwaltung erwartet, dass aufgrund der dann alternativ zur Verfügung stehenden Wegebeziehung die Zahl der Verkehrsverstöße auf dem westlichen Gehweg abnehmen wird. Seite 2
Eine Verlegung des Radverkehrs auf die Fahrbahn ist mittelfristig nicht zu erwarten. Der genannte Straßenabschnitt ist nicht Bestandteil des ersten Maßnahmenpaketes zum Radhauptnetz (Bedarfsbeschluss, Vorlage 66/ 86/2018).