Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV6/001/2025

Ergebnis der Beratungen zur Aufstellung des Haushaltsplans 2025

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Oberrather Straße 10 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 6. Januar 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 6 bittet den Rat und die zuständigen Ausschüsse einstimmig, den Radweg auf der Münsterstraße in Mörsenbroich in beiden Richtungen in einen Zustand zu versetzen, der dem heutigen Standard entspricht und dafür Mittel im Haushalt bereit zu stellen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

1. Instandsetzung Radweg Münsterstraße in Mörsenbroich (BV6/161/2024) Die Bezirksvertretung 6 bittet den Rat und die zuständigen Ausschüsse einstimmig, den Radweg auf der Münsterstraße in Mörsenbroich in beiden Richtungen in einen Zustand zu versetzen, der dem heutigen Standard entspricht und dafür Mittel im Haushalt bereit zu stellen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Januar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV6/001/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Ergebnis der Beratungen zur Aufstellung des Haushaltsplans 2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 29.01.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: 1. Instandsetzung Radweg Münsterstraße in Mörsenbroich (BV6/161/2024) Die Bezirksvertretung 6 bittet den Rat und die zuständigen Ausschüsse einstimmig, den Radweg auf der Münsterstraße in Mörsenbroich in beiden Richtungen in einen Zustand zu versetzen, der dem heutigen Standard entspricht und dafür Mittel im Haushalt bereit zu stellen. Aufgrund der noch nicht vorhandenen Planung ist eine Angabe von Kosten nicht möglich. Es ist noch keine Planung vorhanden. Das Gutachten zum Radhauptnetz sieht je nach Abschnitt verschiedene Maßnahmen vor. In Bereichen, in denen bisher keine Radverkehrsanlagen vorhanden sind, ist ein Ausbau der Radwege im Rahmen der straßenräumlichen Möglichkeiten vorgesehen. In Bereichen mit zu geringen Breiten sollen Radwege durch einen Flächengewinn durch schmalere Kfz-Fahrbahnen auf das Regelmaß verbreitert werden. In Bereichen, in denen aufgrund der Platzverhältnisse Radwege im Seitenraum nicht möglich sind, ist die Markierung von Radfahrstreifen angedacht. Haushaltsantrag der BV6 Die Maßnahme Münsterstraße stellt einen Ausbau und Lückenschluss des Radhauptnetzes dar und schließt an den geplanten Verlauf der Radleitroute 4 an. Seite 2 Die Schaffung einer Radverkehrsanlage durch Verbreiterung der Radwege auf ein richtlinienkonformes Maß führt zu einer Steigerung der Verkehrssicherheit für Radfahrer. Die Einrichtung und Verbesserung von Radverkehrsanlagen fördert den Umsti eg vom Auto auf das Fahrrad. Die Verwaltung hat die Maßnahme auf die Maßnahmenliste für Radverkehrsprojekte aufgenommen. Eine Umsetzung ist frühestens 2026 vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Radwegeetat. Die Verwaltung empfiehlt daher den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen. 2. Aufstellung von fünf Geschwindigkeitstafelanzeigern (BV6/162/2024) Die Bezirksvertretung 6 bittet den Rat der Stadt Düsseldorf und seine Ausschüsse einstimmig mit Änderung, Mittel für die Anschaffung von drei mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafeln (Smiley) im Stadtbezirk 6. Diese sollen im 1. Halbjahr 2025 insbesondere vor sensiblen Einrichtungen aufgestellt werden. Die Kosten für eine Geschwindigkeitsanzeige (GAT) betragen ca. 3.000 EUR. Aktuell erfolgt eine Ausschreibung für die Erneuerung der bestehenden Geschwindigkeitsanzeigetafeln. Geplant sind mit der Ausschreibung 10 feste GAT (pro BV jeweils 1) und 20 mobile GAT (pro BV jeweils 2), also 30 neue Geräte insgesamt. Zusammen mit der Erneuerung wird eine Dienstleistung für den Betrieb sowie das Aufstellen und Versetzen der Tafeln mit ausgeschrieben. Hierdurch können die Standorte häufiger gewechselt werden. Erstmaliger Haushaltsantrag --- Die Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeige führt zur Einhaltung der angeordneten Geschwindigkeit und somit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. --- Seite 3 Aufgrund der aktuell schon laufenden Ausschreibung empfiehlt die Verwaltung den Antrag zurück zu stellen. 3. Barrierefreier Umbau der Haltestelle „Am Röttchen" (BV6/164/2024) Die Bezirksvertretung 6 bittet den Rat der Stadt Düsseldorf und seine Ausschüsse einstimmig, im Haushalt 2025 Mittel für den barrierefreien Umbau der Haltestelle „Am Röttchen" vorzusehen. Es können zum jetzigen Zeitpunkt, vor Beginn der Planungsaufnahme, noch keine Kosten benannt werden. Es liegt noch keine Planung vor. Erstmaliger Haushaltsantrag Nahverkehrsplan (NVP) Ein barrierefreier Ausbau trägt auch zur Verkehrssicherheit bei. Die Barrierefreiheit trägt zu Stärkung des ÖPNV als Teil des Umweltverbundes bei. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen und die am 14.12.2023 vom Rat beschlossene Vorlage „Bahnsteiglängen und Prioritäten beim barrierefreien Haltestellenausbau im Niederflurbahnnetz (OVA/133/2023)" weiter anzuhalten. Zunächst werden daher die Haltestellen des Wehrhahn-Liniennetzes und wichtiger Umleitungsstrecken (60 Meter Bahnsteiglänge) umgesetzt. 4. Sauberkeit in den Stadtteilen: Verkürzung der Pflegeinterv alle bei den städtischen Grünflächen, des Straßenbegleitgrüns und der Spontanvegetation im Stadtbezirk 6 (BV6/165/2024) Die Bezirksvertretung 6 bittet den Rat der Stadt Düsseldorf und die zuständigen Seite 4 Ausschüsse einstimmig, im Haushalt 2025 die zusätzlichen Mittel für die Verkürzung der Pflegeintervalle von öffentlichen Grünflächen und des Straßenbegleitgrüns sowie für die Beseitigung der Spontanvegetation auf befestigten öffentlichen Verkehrsflächen bereit zu stellen. Verkürzung der Pflegeintervalle von öffentlichen Grünflächen und des Straßenbegleitgrüns 1. Beschlusslage Politik Die Bezirksvertretung 6 beantragte zuletzt für das Haushaltsjahr 2021 eine Erhöhung der Mittel für die Reinigung und Pflege des Straßenbegleitgrüns sowie der Entfernung der Spontanvegetation auf befestigten Flächen. 2. Planungsstand Die Grünpflege beinhaltet in allen Stadtbezirken eine regelmäßige Bearbeitung der Flächen und Einrichtungen in den öffentlichen Grünanlagen, den Spielplätzen und im Straßenbegleitgrün. Die Pflegestandards werden einheitlich im gesamten Stadtgebiet umgesetzt. In Abhängigkeit von der Pflegekategorie und Objektart werden die Pflege und Reinigungshäufigkeiten festgelegt. Die Durchführungszeiträume der Arbeiten werden festgelegt und dienen auch den beauftragten Fachfirmen als Vorgabe. Die tatsächlichen Termine für die Arbeitsausführungen werden entsprechend der Witterungsverhältnisse angepasst. Verschmutzungen im Straßenbegleitgrün we rden mit jedem dritten Reinigungsdurchgang auf den Verkehrsflächen entfernt. Darüber hinaus ist mit jedem gärtnerischen Pflegedurchgang im Verkehrsgrün eine Reinigung verbunden. Im Jahr 2025 ist ein zusätzlicher Pflegedurchgang beim Straßenbegleitgrün geplant. Ergänzende Information: Die zusätzliche Bewässerung von Jungbäumen und Bäumen an Extremstandorten wird stets mit der aktuellen Witterung abgeglichen. Die Stadtverwaltung hat im gesamten Stadtgebiet an 16 Standorten insgesamt 320 Bodensensoren verbaut, die in unterschiedlichen Tiefen in der Baumgrube die Wasserspannung messen. Aus diesen Informationen wird das für die Pflanzen verfügbare Wasser ermittelt und die Wässerungsintervalle sowie die Intensität angepasst. 3. Kosten / Finanzierung Die Kosten für den zusätzlichen Pflegedurchgang beim Straßenbegleitgrün werden auf 80.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung erfolgt durch im Rahmen des Haushaltsplans 2025 zusätzlich etatisierten Mittel für die Stadtsauberkeit. 4. Empfehlung der Verwaltung Die Finanzmittel sind aus Sicht der Verwaltung ausreichend. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen. Beseitigung der Spontanvegetation auf befestigten öffentlichen Verkehrsflächen 1. Beschlusslage Politik Die Bezirksvertretung 6 beantragte zuletzt für das Haushaltsjahr 2021 eine Erhöhung der Mittel für die Reinigung und Pflege des Straßenbegleitgrüns sowie der Entfernung der Spontanvegetation auf befestigten Flächen. 2. Planungsstand Seite 5 In diesem Jahr ist tatsächlich eine recht große Dimension an Spontanvegetation (oder auch Wildkraut/ Fugenwuchs genannt) zu verzeichnen. Dies ist auf die Wetterlage mit abwechselnd viel Sonne und Regen zurückzuführen, weil dann sämtliches Grün stärker sprießt, als in den früheren, besonders trockenen Sommern. Aktuell, d.h. für das laufende Jahr 2024, steht noch für viele Straßen im Stadtbezirk 6 die einmal jährliche Beseitigung von Spontanvegetation aus. Jedoch sind „Herzstücke" - wie z.B. der Hülsmeyerplatz mit dem Wochenmarkt und die Unterrather Straße - bereits bearbeitet worden, nicht aber die Westfalenstraße und diverse sonstige Bereiche außerhalb der besonders frequentierten Örtlichkeiten im Bezirk. Die mit der Wildkrautbeseitigung beauftragten Dienstleister wurden nun gebeten, den Stadtbezirk 6 priorisiert abzuarbeiten. Z.B. wird die Westfalenstraße noch im laufenden Monat Oktober bearbeitet. 3. Kosten / Finanzierung Für die in Rede stehende Vorgehensweise entstehen keine zusätzlichen Kosten 4. Empfehlung der Verwaltung Da es mit den vorgenannten Maßnahmen sic herlich kurzfristig eine Verbesserung des Erscheinungsbildes geben wird, sind darüber hinaus keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen. 5. Sicherheit im Stadtbezirk 6 (BV6/166/2024) Die Bezirksvertretung 6 bittet den Rat der Stadt Düsseldorf und die zuständigen Ausschüsse einstimmig mit Änderungen, im Haushalt 2025 Personalkapazitäten aus dem bestehenden Personalpool des Ordnungs -und Servicedienstes sowie finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um folgende Maßnahmen im Rahmen eines Pilotprojektes im Stadtbezirk 6 umzusetzen:  Entsendung von zwei Vollzeitkräften - eine Verkehrsüberwachung & ein OSD - in den Stadtbezirk 6,  die Fach- und Disziplinaraufsicht würde beim Fachamt verbleiben,  die Durchführung von gemeinsamen Sprechstunden mit dem Bezirkspolizeidienst,  vermehrte Doppelstreifen von OSD & Bezirkspolizeidienst; gerne auch in enger Zusammenarbeit mit Streetworkern,  verstärkte Beleuchtung an „Angsträumen" und Hotspots. Die Einsatzstrategie der Außendienste des Ordnungsamtes ist gesamtstädtisch ausgerichtet und sieht keine stationäre Bindung in den Stadtbezirken vor. Die laufende Anpassung der Einsatzkonzepte an wechselnde Gegebenheiten ist eine dauerhafte Führungsaufgabe und gehört zum Geschäft der laufenden Verwaltung. Die finanziellen Mittel zur Aufgabenerfüllung sind entsprechend im Haushalts - und Stellenplan abgebildet. Seite 6 Einer gesonderten Bereitstellung von Ressourcen zur Umsetzung einzelner Vorschläge bedarf es nicht. In Hinblick auf die angeregten Sprechstunden des Ordnungsamtes mit dem Bezirkspolizeidienst ist unverändert festzustellen, dass derartige stationäre Angebote nicht angenommen werden. Das Ordnungsamt organisiert bereits seit Jahren Bürgersprechstunden gemeinsam mit der Landespolizei an verschiedenen Standorten im Stadtbezirk 6 wie auch im gesamten Stadtgebiet. Doppelstreifen in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Nord erfolgen bereits. Zu Änderungen an der Beleuchtung wird seitens des Ordnungsamte s keine Stellungnahme abgegeben. 6. Sofortmaßnahmen bei Straßenschäden: Einrichtung eines Budgets für die Bezirksvertretung 6 um Sofortmaßnahmen durchführen zu können (BV6/167/2024) Die Bezirksvertretung 6 bittet den Rat der Stadt Düsseldorf und die zuständigen Ausschüsse einstimmig, im Haushalt 2025 Mittel für Einrichtung eines Budgets zur Durchführung von Sofortmaßnahmen bei Straße nschäden bereit zu stellen. Die Höhe der auftretenden Schäden ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich und lässt sich nur schwer beziffern. In der Regel keine Planung erforderlich. Laufendes Geschäft der Verwaltung, kein Beschluss erforderlich. Größere Straßeninstandsetzungen werden abgestimmt mit anderen Vorhaben (z.B. Leitungsverlegungen der NGD oder Amt 67 usw.) Die öffentlichen Verkehrsflächen werden durch regelmäßige Kontrollen turnusmäßig überprüft und stets in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. 6. Wege für Dritte: ---- Die im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen festgestellten und dokumentierten Schäden werden gesammelt und priorisiert. Die Priorisierung ist u. a. abhängig von der verkehrlichen Bedeutung, des Umfangs und des Aufwandes der Maßnahme. Im Rahmen dieser gebildeten Prioritäten erfolgt dann die Abarbeitung. Seite 7 Für die Begehung, Beurteilung der Schäden und die Priorisierung bedarf es Fachpersonal, da es sich um Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht handelt. Diese Aufgabe bzw. Verantwortung kann nicht auf Dritte - die Bezirksvertretung / BezirksvertreterInnen - übertragen werden, § 37 Abs. 1 lit. c) GO NRW. Da der Vorschlag sich auf „Sofortmaßnahmen" bezieht, ist davon auszugehen, dass damit die vorgenannten, nicht in die Zuständigkeit einer Bezirksvertretung fallenden Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gemeint sind. Für diese Aufgabe sieht der Haushaltsplan bereits ein Budget zur Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze vor. Dem Antrag sollte aus den oben genannten Gründen nicht stattgegeben w erden. 7. Schaffung einer sicheren Radverkehrsanlage auf der Unterrather Straße (BV6/170/2024) Die Bezirksvertretung 6 bittet den Ordnungs- und Verkehrsausschuss einstimmig, im Haushalt 2025 Mittel für die Schaffung einer sicheren Radverkehrsanlage auf dem westlichen Abschnitt der Unterrather Straße inklusive der Einmündung der Wangeroogestraße bereitzustellen. Die Planung wird von der Verwaltung erstellt. Aufgrund dessen entstehen keine zusätzlichen Planungskosten. Die Kosten für die Umsetzung können erst nach der Fertigstellung der Planung ermittelt werden. Es liegt bislang keine konkrete Planung vor. Im Rahmen des politischen Antrags BV6/178/2023 (s. 3.) wurde eine erste Prüfung vorgenommen und aufgrund dessen begonnen eine erste Machbarkeit für beidseitige Radfahrstreifen auf dem westlichen Abschnitt der Unterrather Straße geprüft. Erstmaliger Haushaltsantrag der BV6 Die Unterrather Straße ist Bestandteil des Bezirksnetzes und schließt an das Radhauptnetz und an den geplanten Verlauf der Radleitroute 3 an. Die Maßnahme würde zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer beitragen, da das ungesicherte Einfahren aus dem Seitenraum an der Wangeroogestraße auf die Unterrather Straße entfallen würde. Durch die Einrichtung eines Radfahrstreifens wird eine wichtige Radverkehrsachse attraktiviert, was den Umstieg vom Auto auf das Fahrrad fördert. Seite 8 Die Verwaltung hat die Maßnahme auf die Maßnahmenliste für Radverkehrsprojekte aufgenommen. Eine Umsetzung ist frühestens 2026 vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Radwegeetat. Die Verwaltung empfiehlt daher den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen. 8. Ertüchtigung des Fußgängerweges A44 -Autobahndeckel (BV6/171/2024) Die Bezirksvertretung 6 bittet den zuständigen Ausschuss einstimmig, im Haushalt 2025 Mittel für die Instandsetzung / Ertüchtigung des Fußgängerwegs im Grüngürtel auf dem Autobahndeckel der A44 nahe der Kalkumer Straße bereitzustellen. 1. Beschlusslage Politik -/- 2. Planungsstand Der Bund, vertreten durch die Autobahn GmbH Rheinland, hat als Grundstückseigentümer die Fläche der Stadt Düsseldorf für die Nutzung als öffentliche Grünfläche zur Verfügung gestellt. Die Stadt ist für Erhaltung und Unterhaltung der Grünfläche zuständig. Die Entwässerung der Wege ist über eine Entwässerungsanlage vorgesehen, die in die Pumpanlage des Bundes zur Tunnelentwässerung mündet. Die Entwässerungsleitunge

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/001/2025