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BV6/001/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Ergebnis der Beratungen zur Aufstellung des Haushaltsplans 2025
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 6
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 6 29.01.2025 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
1. Instandsetzung Radweg Münsterstraße in Mörsenbroich (BV6/161/2024)
Die Bezirksvertretung 6 bittet den Rat und die zuständigen Ausschüsse einstimmig,
den Radweg auf der Münsterstraße in Mörsenbroich in beiden Richtungen in einen
Zustand zu versetzen, der dem heutigen Standard entspricht und dafür Mittel im
Haushalt bereit zu stellen.
Aufgrund der noch nicht vorhandenen Planung ist eine Angabe von Kosten nicht
möglich.
Es ist noch keine Planung vorhanden. Das Gutachten zum Radhauptnetz sieht je
nach Abschnitt verschiedene Maßnahmen vor. In Bereichen, in denen bisher keine
Radverkehrsanlagen vorhanden sind, ist ein Ausbau der Radwege im Rahmen der
straßenräumlichen Möglichkeiten vorgesehen. In Bereichen mit zu geringen Breiten
sollen Radwege durch einen Flächengewinn durch schmalere Kfz-Fahrbahnen auf das
Regelmaß verbreitert werden. In Bereichen, in denen aufgrund der Platzverhältnisse
Radwege im Seitenraum nicht möglich sind, ist die Markierung von Radfahrstreifen
angedacht.
Haushaltsantrag der BV6
Die Maßnahme Münsterstraße stellt einen Ausbau und Lückenschluss des
Radhauptnetzes dar und schließt an den geplanten Verlauf der Radleitroute 4 an.
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Die Schaffung einer Radverkehrsanlage durch Verbreiterung der Radwege auf ein
richtlinienkonformes Maß führt zu einer Steigerung der Verkehrssicherheit für
Radfahrer.
Die Einrichtung und Verbesserung von Radverkehrsanlagen fördert den Umsti eg vom
Auto auf das Fahrrad.
Die Verwaltung hat die Maßnahme auf die Maßnahmenliste für Radverkehrsprojekte
aufgenommen. Eine Umsetzung ist frühestens 2026 vorgesehen. Die Finanzierung
erfolgt aus dem Radwegeetat.
Die Verwaltung empfiehlt daher den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen.
2. Aufstellung von fünf Geschwindigkeitstafelanzeigern (BV6/162/2024)
Die Bezirksvertretung 6 bittet den Rat der Stadt Düsseldorf und seine Ausschüsse
einstimmig mit Änderung, Mittel für die Anschaffung von drei mobilen
Geschwindigkeitsanzeigetafeln (Smiley) im Stadtbezirk 6. Diese sollen im 1.
Halbjahr 2025 insbesondere vor sensiblen Einrichtungen aufgestellt werden.
Die Kosten für eine Geschwindigkeitsanzeige (GAT) betragen ca. 3.000 EUR.
Aktuell erfolgt eine Ausschreibung für die Erneuerung der bestehenden
Geschwindigkeitsanzeigetafeln. Geplant sind mit der Ausschreibung 10 feste GAT
(pro BV jeweils 1) und 20 mobile GAT (pro BV jeweils 2), also 30 neue Geräte
insgesamt. Zusammen mit der Erneuerung wird eine Dienstleistung für den Betrieb
sowie das Aufstellen und Versetzen der Tafeln mit ausgeschrieben. Hierdurch können
die Standorte häufiger gewechselt werden.
Erstmaliger Haushaltsantrag
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Die Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeige führt zur Einhaltung der angeordneten
Geschwindigkeit und somit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
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Aufgrund der aktuell schon laufenden Ausschreibung empfiehlt die Verwaltung den
Antrag zurück zu stellen.
3. Barrierefreier Umbau der Haltestelle „Am Röttchen" (BV6/164/2024)
Die Bezirksvertretung 6 bittet den Rat der Stadt Düsseldorf und seine Ausschüsse
einstimmig, im Haushalt 2025 Mittel für den barrierefreien Umbau der Haltestelle
„Am Röttchen" vorzusehen.
Es können zum jetzigen Zeitpunkt, vor Beginn der Planungsaufnahme, noch keine
Kosten benannt werden.
Es liegt noch keine Planung vor.
Erstmaliger Haushaltsantrag
Nahverkehrsplan (NVP)
Ein barrierefreier Ausbau trägt auch zur Verkehrssicherheit bei.
Die Barrierefreiheit trägt zu Stärkung des ÖPNV als Teil des Umweltverbundes bei.
Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen und die am 14.12.2023 vom Rat
beschlossene Vorlage „Bahnsteiglängen und Prioritäten beim barrierefreien
Haltestellenausbau im Niederflurbahnnetz (OVA/133/2023)" weiter anzuhalten.
Zunächst werden daher die Haltestellen des Wehrhahn-Liniennetzes und wichtiger
Umleitungsstrecken (60 Meter Bahnsteiglänge) umgesetzt.
4. Sauberkeit in den Stadtteilen: Verkürzung der Pflegeinterv alle bei den
städtischen Grünflächen, des Straßenbegleitgrüns und der
Spontanvegetation im Stadtbezirk 6 (BV6/165/2024)
Die Bezirksvertretung 6 bittet den Rat der Stadt Düsseldorf und die zuständigen
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Ausschüsse einstimmig, im Haushalt 2025 die zusätzlichen Mittel für die Verkürzung
der Pflegeintervalle von öffentlichen Grünflächen und des Straßenbegleitgrüns sowie
für die Beseitigung der Spontanvegetation auf befestigten öffentlichen
Verkehrsflächen bereit zu stellen.
Verkürzung der Pflegeintervalle von öffentlichen Grünflächen und des
Straßenbegleitgrüns
1. Beschlusslage Politik
Die Bezirksvertretung 6 beantragte zuletzt für das Haushaltsjahr 2021 eine Erhöhung
der Mittel für die Reinigung und Pflege des Straßenbegleitgrüns sowie der Entfernung
der Spontanvegetation auf befestigten Flächen.
2. Planungsstand
Die Grünpflege beinhaltet in allen Stadtbezirken eine regelmäßige Bearbeitung der
Flächen und Einrichtungen in den öffentlichen Grünanlagen, den Spielplätzen und im
Straßenbegleitgrün. Die Pflegestandards werden einheitlich im gesamten Stadtgebiet
umgesetzt. In Abhängigkeit von der Pflegekategorie und Objektart werden die Pflege
und Reinigungshäufigkeiten festgelegt. Die Durchführungszeiträume der Arbeiten
werden festgelegt und dienen auch den beauftragten Fachfirmen als Vorgabe. Die
tatsächlichen Termine für die Arbeitsausführungen werden entsprechend der
Witterungsverhältnisse angepasst. Verschmutzungen im Straßenbegleitgrün we rden
mit jedem dritten Reinigungsdurchgang auf den Verkehrsflächen entfernt. Darüber
hinaus ist mit jedem gärtnerischen Pflegedurchgang im Verkehrsgrün eine Reinigung
verbunden. Im Jahr 2025 ist ein zusätzlicher Pflegedurchgang beim
Straßenbegleitgrün geplant.
Ergänzende Information:
Die zusätzliche Bewässerung von Jungbäumen und Bäumen an Extremstandorten
wird stets mit der aktuellen Witterung abgeglichen. Die
Stadtverwaltung hat im gesamten Stadtgebiet an 16 Standorten insgesamt 320
Bodensensoren verbaut, die in unterschiedlichen Tiefen in
der Baumgrube die Wasserspannung messen. Aus diesen Informationen wird das für
die Pflanzen verfügbare Wasser ermittelt und die
Wässerungsintervalle sowie die Intensität angepasst.
3. Kosten / Finanzierung
Die Kosten für den zusätzlichen Pflegedurchgang beim Straßenbegleitgrün werden
auf 80.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung erfolgt
durch im Rahmen des Haushaltsplans 2025 zusätzlich etatisierten Mittel für die
Stadtsauberkeit.
4. Empfehlung der Verwaltung
Die Finanzmittel sind aus Sicht der Verwaltung ausreichend.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
Beseitigung der Spontanvegetation auf befestigten öffentlichen
Verkehrsflächen
1. Beschlusslage Politik
Die Bezirksvertretung 6 beantragte zuletzt für das Haushaltsjahr 2021 eine Erhöhung
der Mittel für die Reinigung und Pflege des Straßenbegleitgrüns sowie der Entfernung
der Spontanvegetation auf befestigten Flächen.
2. Planungsstand
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In diesem Jahr ist tatsächlich eine recht große Dimension an Spontanvegetation
(oder auch Wildkraut/ Fugenwuchs genannt) zu verzeichnen. Dies ist auf die
Wetterlage mit abwechselnd viel Sonne und Regen zurückzuführen, weil dann
sämtliches Grün stärker sprießt, als in den früheren, besonders trockenen Sommern.
Aktuell, d.h. für das laufende Jahr 2024, steht noch für viele Straßen im Stadtbezirk
6 die einmal jährliche Beseitigung von Spontanvegetation aus. Jedoch sind
„Herzstücke" - wie z.B. der Hülsmeyerplatz mit dem Wochenmarkt und die
Unterrather Straße - bereits bearbeitet worden, nicht aber die Westfalenstraße und
diverse sonstige Bereiche außerhalb der besonders frequentierten Örtlichkeiten im
Bezirk. Die mit der Wildkrautbeseitigung beauftragten Dienstleister wurden nun
gebeten, den Stadtbezirk 6 priorisiert abzuarbeiten. Z.B. wird die Westfalenstraße
noch im laufenden Monat Oktober bearbeitet.
3. Kosten / Finanzierung
Für die in Rede stehende Vorgehensweise entstehen keine zusätzlichen Kosten
4. Empfehlung der Verwaltung
Da es mit den vorgenannten Maßnahmen sic herlich kurzfristig eine Verbesserung des
Erscheinungsbildes geben wird, sind darüber hinaus keine weiteren Maßnahmen
vorgesehen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
5. Sicherheit im Stadtbezirk 6 (BV6/166/2024)
Die Bezirksvertretung 6 bittet den Rat der Stadt Düsseldorf und die zuständigen
Ausschüsse einstimmig mit Änderungen, im Haushalt 2025
Personalkapazitäten aus dem bestehenden Personalpool des Ordnungs -und
Servicedienstes sowie finanzielle Mittel zur Verfügung zu
stellen, um folgende Maßnahmen im Rahmen eines Pilotprojektes im Stadtbezirk 6
umzusetzen:
Entsendung von zwei Vollzeitkräften - eine Verkehrsüberwachung & ein OSD -
in den Stadtbezirk 6,
die Fach- und Disziplinaraufsicht würde beim Fachamt verbleiben,
die Durchführung von gemeinsamen Sprechstunden mit dem
Bezirkspolizeidienst,
vermehrte Doppelstreifen von OSD & Bezirkspolizeidienst; gerne auch in
enger Zusammenarbeit mit Streetworkern,
verstärkte Beleuchtung an „Angsträumen" und Hotspots.
Die Einsatzstrategie der Außendienste des Ordnungsamtes ist gesamtstädtisch
ausgerichtet und sieht keine stationäre Bindung in den Stadtbezirken vor. Die
laufende Anpassung der Einsatzkonzepte an wechselnde Gegebenheiten ist eine
dauerhafte Führungsaufgabe und gehört zum Geschäft der laufenden Verwaltung.
Die finanziellen Mittel zur Aufgabenerfüllung sind entsprechend im Haushalts - und
Stellenplan abgebildet.
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Einer gesonderten Bereitstellung von Ressourcen zur Umsetzung einzelner
Vorschläge bedarf es nicht.
In Hinblick auf die angeregten Sprechstunden des Ordnungsamtes mit dem
Bezirkspolizeidienst ist unverändert festzustellen, dass derartige stationäre Angebote
nicht angenommen werden. Das Ordnungsamt organisiert bereits seit Jahren
Bürgersprechstunden gemeinsam mit der Landespolizei an verschiedenen Standorten
im Stadtbezirk 6 wie auch im gesamten Stadtgebiet.
Doppelstreifen in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Nord erfolgen bereits.
Zu Änderungen an der Beleuchtung wird seitens des Ordnungsamte s keine
Stellungnahme abgegeben.
6. Sofortmaßnahmen bei Straßenschäden: Einrichtung eines Budgets für die
Bezirksvertretung 6 um Sofortmaßnahmen durchführen zu können
(BV6/167/2024)
Die Bezirksvertretung 6 bittet den Rat der Stadt Düsseldorf und die zuständigen
Ausschüsse einstimmig, im Haushalt 2025 Mittel für Einrichtung eines Budgets zur
Durchführung von Sofortmaßnahmen bei Straße nschäden bereit zu stellen.
Die Höhe der auftretenden Schäden ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich und lässt
sich nur schwer beziffern.
In der Regel keine Planung erforderlich.
Laufendes Geschäft der Verwaltung, kein Beschluss erforderlich.
Größere Straßeninstandsetzungen werden abgestimmt mit anderen Vorhaben (z.B.
Leitungsverlegungen der NGD oder Amt 67 usw.)
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden durch regelmäßige Kontrollen turnusmäßig
überprüft und stets in einem verkehrssicheren Zustand gehalten.
6. Wege für Dritte:
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Die im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen festgestellten und dokumentierten
Schäden werden gesammelt und priorisiert. Die Priorisierung ist u. a. abhängig von
der verkehrlichen Bedeutung, des Umfangs und des Aufwandes der Maßnahme. Im
Rahmen dieser gebildeten Prioritäten erfolgt dann die Abarbeitung.
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Für die Begehung, Beurteilung der Schäden und die Priorisierung bedarf es
Fachpersonal, da es sich um Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der
Verkehrssicherungspflicht handelt.
Diese Aufgabe bzw. Verantwortung kann nicht auf Dritte - die Bezirksvertretung /
BezirksvertreterInnen - übertragen werden, § 37 Abs. 1 lit. c) GO NRW. Da der
Vorschlag sich auf „Sofortmaßnahmen" bezieht, ist davon auszugehen, dass damit
die vorgenannten, nicht in die Zuständigkeit einer Bezirksvertretung fallenden
Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gemeint sind.
Für diese Aufgabe sieht der Haushaltsplan bereits ein Budget zur Unterhaltung der
Straßen, Wege und Plätze vor.
Dem Antrag sollte aus den oben genannten Gründen nicht stattgegeben w erden.
7. Schaffung einer sicheren Radverkehrsanlage auf der Unterrather Straße
(BV6/170/2024)
Die Bezirksvertretung 6 bittet den Ordnungs- und Verkehrsausschuss einstimmig, im
Haushalt 2025 Mittel für die Schaffung einer sicheren Radverkehrsanlage auf dem
westlichen Abschnitt der Unterrather Straße inklusive der Einmündung der
Wangeroogestraße bereitzustellen.
Die Planung wird von der Verwaltung erstellt. Aufgrund dessen entstehen keine
zusätzlichen Planungskosten. Die Kosten für die Umsetzung können erst nach der
Fertigstellung der Planung ermittelt werden.
Es liegt bislang keine konkrete Planung vor. Im Rahmen des politischen Antrags
BV6/178/2023 (s. 3.) wurde eine erste Prüfung vorgenommen und aufgrund dessen
begonnen eine erste Machbarkeit für beidseitige Radfahrstreifen auf dem westlichen
Abschnitt der Unterrather Straße geprüft.
Erstmaliger Haushaltsantrag der BV6
Die Unterrather Straße ist Bestandteil des Bezirksnetzes und schließt an das
Radhauptnetz und an den geplanten Verlauf der Radleitroute 3 an.
Die Maßnahme würde zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer
beitragen, da das ungesicherte Einfahren aus dem Seitenraum an der
Wangeroogestraße auf die Unterrather Straße entfallen würde.
Durch die Einrichtung eines Radfahrstreifens wird eine wichtige Radverkehrsachse
attraktiviert, was den Umstieg vom Auto auf das Fahrrad fördert.
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Die Verwaltung hat die Maßnahme auf die Maßnahmenliste für Radverkehrsprojekte
aufgenommen. Eine Umsetzung ist frühestens 2026 vorgesehen. Die Finanzierung
erfolgt aus dem Radwegeetat.
Die Verwaltung empfiehlt daher den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen.
8. Ertüchtigung des Fußgängerweges A44 -Autobahndeckel (BV6/171/2024)
Die Bezirksvertretung 6 bittet den zuständigen Ausschuss einstimmig, im Haushalt
2025 Mittel für die Instandsetzung / Ertüchtigung des Fußgängerwegs im Grüngürtel
auf dem Autobahndeckel der A44 nahe der Kalkumer Straße bereitzustellen.
1. Beschlusslage Politik
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2. Planungsstand
Der Bund, vertreten durch die Autobahn GmbH Rheinland, hat als
Grundstückseigentümer die Fläche der Stadt Düsseldorf für die Nutzung als
öffentliche Grünfläche zur Verfügung gestellt. Die Stadt ist für Erhaltung und
Unterhaltung der Grünfläche zuständig. Die Entwässerung der Wege ist über eine
Entwässerungsanlage vorgesehen, die in die Pumpanlage des Bundes zur
Tunnelentwässerung mündet. Die Entwässerungsleitunge
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.