Bezirksvertretung Informationsvorlage
Aktenzeichen BV10/169/2024
Ergebnis der Beratungen zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2025, hier: Umrüstung von sechs Grundwassermessstellen im Stadtbezirk 10 auf funkfähige Datenlogger - Informationsvorlage der Bezirksverwaltungsstelle 10 –
Termine abgeschlossen
Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ricarda-Huch-Straße 1 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug
1Dokument
4. November 2024veröffentlicht
Worum es geht
Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.
Im Original formuliert
Die Verwaltung empfiehlt daher den Antrag abzulehnen. Ergebnis: Der Ausschuss für Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz ist dem Vorschlag der BV 10 entsprechend der Empfehlung der Fachverwaltung nicht gefolgt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Verfahrensstand
Beratungsweg
05.11.2024
Endgültige Beratung
Bezirksvertretung 10
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BV10/169/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Ergebnis der Beratungen zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2025, hier: Umrüstung
von sechs Grundwassermessstellen im Stadtbezirk 10 auf funkfähige Datenlogger -
Informationsvorlage der Bezirksverwaltungsstelle 10 -
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 10
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 10 05.11.2024 Kenntnisnahme
Haushaltsbeschluss:
Die Bezirksvertretung 10 hat in ihrer Sitzung am 01.10.2024 einstimmig
beschlossen, den Rat der Stadt Düsseldorf zu bitten, sechs Grundwassermessstellen
im Stadtbezirk 10 auf funkfähige Datenlogger aus Mitteln des Haushalts 2025
umzurüsten
Stellungnahme/Empfehlung der Fachverwaltung:
Aus Sicht der Fachverwaltung ist der Vorschlag, sechs weitere Messstellen mit
Funkdatenloggern auszustatten, nicht zielführend. Die Kosten für den Umbau
belaufen sich auf ca. 1.800 € pro Messstelle für den Datenlogger sowie ggf. weitere
Kosten für einen erforderlichen Umbau der Messstellen. Dies müsste im Einzelnen
geprüft werden.
Weiterhin kommen laufende Kosten für Batterien, die Datenübertragung via
Mobilfunknetz und allgemeine Wartung hinzu, die sich in etwa auf weitere 100 € pro
Messstelle und Jahr belaufen.
Die Gesamtkosten lägen also bei etwa einmalig 10.800 € für die Anschaffung (+ ggf.
Umbaukosten) sowie etwa 600 € laufende jährliche Kosten.
Weiterhin ist durch die Umrüstung auf Funkdatenlogger keine Einsparung von
Personalressourcen zu erwarten. Zwar entfällt das Auslesen der Datenlogger, jedoch
müssen im Regelfall 2x pro Jahr die Batterien der Geräte getauscht werden, da durch
die Funkübertragung der Energieverbrauch deutlich höher ist. Auch sind die
Funkdatenlogger erfahrungsgemäß häufiger vo n Ausfällen betroffen.
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Demgegenüber steht aus Sicht der Verwaltung nur ein geringer Mehrwert. Für die
wasserwirtschaftlichen Betrachtungen des Amtes 19 reicht die derzeit vorhandene
Ausstattung der Messstellen aus.
Die Verwaltung empfiehlt daher den Antrag abzulehnen.
Ergebnis:
Der Ausschuss für Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz ist dem
Vorschlag der BV 10 entsprechend der Empfehlung der Fachverwaltung nicht
gefolgt.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/169/2024