Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV3/191/2024

Errichtung einer Brunnenanlage auf dem Platz „De Blääk“

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
De Blääk · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 12. November 2024veröffentlicht

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BV3/191/2024 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Errichtung einer Brunnenanlage auf dem Platz „De Blääk„ Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 3 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 26.11.2024 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 02.07.2024 folgenden Beschluss gefasst: In der Sitzung am 28.11.2023 hat die Bezirksvertretung beschlossen Restmittel aus den Verfügungsmitteln 2023 zum bezirklichen Bauunterhalt zweckgebunden für die (Mit-)Finanzierung einer Brunnenanlage auf dem Platz "De Blääk" festzulegen. Daher beauftragen wir nun die Verwaltung in diesem Zusammenhang Planungen im Dialog mit der Hammer Bürgerschaft und den örtlichen Vereinen aufzunehmen, auf diesem Platz die Anlage eines Brunnens mit Wasseranschluss zu errichten. Wir bitten das Ergebnis der Planungen sowie Kostenschätzung für Errichtung und Betrieb im dritten Q uartal der Bezirksvertretung vorzustellen. Die Verwaltung teilt mit, dass die Kosten einer kleinen Brunnenanlage mit Umwälzpumpe allein für die Brunnentechnik ca. 77.000, - € betragen. Die Kosten des gestalteten Aufbaues richtet sich nach dem Aufwand. Als Beispiel sei der Brunnen an der Immermannstraße (Teilbereich Kö -Bogen) genannt, der incl. Preissteigerung mit ca. 46.000,- € zu beziffern ist. Es ergibt sich nach diesem Beispiel eine Gesamtsumme von ca. 126.000, - € für eine kleine Brunnenanlage. Dazu fallen Kosten für den laufenden Unterhalt der Brunnenanlage an (Kosten für Strom, Wasser, Reinigung usw.) Sofern die Bezirksvertretung bereit ist die Kosten für die Errichtung des Brunnens und deren Unterhaltung zu übernehmen, wir die Verwaltung die Maßnah me in die Prioritätenliste aufnehmen. Seite 2 Die Abarbeitung der sich in stetiger Aktualisierung befindlichen Prioritätenliste, in der die Anträge aus den 10 Bezirksvertretungen, der Bürgerschaft und den politischen Gremien gesammelt werden, erfolgt entsprechend der Priorisierung. Die Priorisierung ist u. a. abhängig von der stadtgestalterischen oder verkehrlichen Bedeutung, des Umfangs und des Aufwandes der Maßnahme.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/191/2024