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BV3/191/2024
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Informationsvorlage
Betrifft:
Errichtung einer Brunnenanlage auf dem Platz „De Blääk„
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 3
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 26.11.2024 Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 02.07.2024 folgenden Beschluss
gefasst:
In der Sitzung am 28.11.2023 hat die Bezirksvertretung beschlossen
Restmittel aus den Verfügungsmitteln 2023 zum bezirklichen Bauunterhalt
zweckgebunden für die (Mit-)Finanzierung einer Brunnenanlage auf dem Platz
"De Blääk" festzulegen.
Daher beauftragen wir nun die Verwaltung in diesem Zusammenhang
Planungen im Dialog mit der Hammer Bürgerschaft und den örtlichen Vereinen
aufzunehmen, auf diesem Platz die Anlage eines Brunnens mit
Wasseranschluss zu errichten. Wir bitten das Ergebnis der Planungen sowie
Kostenschätzung für Errichtung und Betrieb im dritten Q uartal der
Bezirksvertretung vorzustellen.
Die Verwaltung teilt mit, dass die Kosten einer kleinen Brunnenanlage mit
Umwälzpumpe allein für die Brunnentechnik ca. 77.000, - € betragen. Die Kosten
des gestalteten Aufbaues richtet sich nach dem Aufwand.
Als Beispiel sei der Brunnen an der Immermannstraße (Teilbereich Kö -Bogen)
genannt, der incl. Preissteigerung mit ca. 46.000,- € zu beziffern ist. Es ergibt sich
nach diesem Beispiel eine Gesamtsumme von ca. 126.000, - € für eine kleine
Brunnenanlage.
Dazu fallen Kosten für den laufenden Unterhalt der Brunnenanlage an (Kosten für
Strom, Wasser, Reinigung usw.)
Sofern die Bezirksvertretung bereit ist die Kosten für die Errichtung des Brunnens
und deren Unterhaltung zu übernehmen, wir die Verwaltung die Maßnah me in die
Prioritätenliste aufnehmen.
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Die Abarbeitung der sich in stetiger Aktualisierung befindlichen Prioritätenliste, in
der die Anträge aus den 10 Bezirksvertretungen, der Bürgerschaft und den
politischen Gremien gesammelt werden, erfolgt entsprechend der Priorisierung.
Die Priorisierung ist u. a. abhängig von der stadtgestalterischen oder verkehrlichen
Bedeutung, des Umfangs und des Aufwandes der Maßnahme.