Anfrage Aktenzeichen BV5/191/2023

Unkraut auf allen Bürgersteigen des Kaiserswerther Marktes, auf der Mittelinsel des Kaiserswerther Marktes und auf den Bahngleisen

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heinrich-Holtschneider-Weg 20 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 15. November 2023veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus dem Original

2. In welchen Abständen wird Unkraut an den genannten Stellen entfernt?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. November 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00504369.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00504369.pdf Published Time: Wed, 15 Nov 2023 08:42:35 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/191/2023 FDP -Fraktion der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 14.11.2023 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 28. November 2023 Betrifft: Unkraut auf allen Bürgersteigen des Kaiserswerther Marktes, auf der Mittelinsel des Kaiserswerther Marktes und auf den Bahngleisen (Anfrage FDP -Fraktion vom 14. November 2023) Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Stieber, auffallend ist, dass viele öffentliche Wege extrem mit Unkraut bewachsen sind im Bereich der Bürgersteige am Kaiserswerther Markt und auf der Mittelinsel des Kaiserswerther Marktes und den Gleisen am Kleme nsplatz und den sonstigen Gleisen der Rheinbahn. Meine Fragen sind folgende: 1. Wer ist für die Unkraut Entfernung auf den Bürgersteigen des Kaiserswerther Marktes und der Mittelinsel des Kaiserswerther Marktes und der Gleisanlagen am Klemensplatz und den sonstigen Gleisen zuständig? 2. In welchen Abständen wird Unkraut an den genannten Stellen entfernt? 3. Können diese Abstände verkürzt werden? gez. Dr. Dr. Marianne Hagen gez. Laura Litzius
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Title: 00510396.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00510396.pdf Published Time: Tue, 30 Jan 2024 09:51:00 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/191/2023 Anfrage FDP-Fraktion vom 14. November 2023 hier: Unkraut auf allen Bürgersteigen des Kaiserswerther Marktes, auf der Mittelinsel des Kaiserswerther Marktes und auf den Bahngleisen Frage 1: Wer ist für die Unkraut Entfernung auf den Bürgersteigen des Kaiserswerther Marktes und den Gleisen am Klemensplatz und den sonstigen Gleisen der Rheinbahn zuständig? Frage 2: In welchem Abständen wird Unkraut an den genannten Stellen entfernt? Frage 3: Können diese Abstände verkürzt werden? Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Die Entfernung von Wildkraut auf Flächen, die der satzungsgemäßen Straßenreinigung unterliegen – so auch in Bezug auf die Verkehrsflächen des Kaiserswerther Marktes und des Klemensplatzes – obliegt dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz beziehungsweise den mit der Wildkrautbeseitigung beauftragten Dienstleistern. Die Wildkrautbeseitigung im Bereich von baulich separat angelegten Rheinbahngleisen wie zum Beispiel am Klemensplatz obliegt der Rheinbahn AG. Zum Thema Wildkrautbeseitigung ist zunächst grundsätzlich festzuhalten, dass es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme handelt, die vordringlich der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der Vermeidung von Bauwerkschäden und weniger dem optischen Eindruck dient. Die Wildkrautbeseitigung erfolgt grundsätzlich losgelöst von der regulären satzungsgemäßen Straßenreinigung, weil dafür spezielle Fahrzeuge mit Wildkrautbürste und - für die manuellen Tätigkeiten - Freischneider, Astscheren und Schuffeleisen zum Einsatz kommen. Da diese Arbeiten insgesamt sehr zeitintensiv sind, ist eine umfängliche Bearbeitung während der Straßenreinigung nicht möglich. Vielmehr erfolgt die Wildkrautbeseitigung durch eigens hierfür eingesetztes Personal. In Anbetracht der Menge der zu bearbeitenden Bereiche und der aufwändigen Bearbeitung ist eine flächige Beseitigung grundsätzlich einmal im Jahr vorgesehen. Hierbei wird bedarfsgerecht mit einer variablen Tourenplanung auf Basis von Sichtungen und Erfahrungswerten vorgegangen, damit Flächen, die hinsichtlich der Dimension des Bewuchses den höchsten Bedarf haben, priorisiert bearbeitet werden. Wenn einzelne Pflanzenstränge im laufenden Jahr so nachwachsen, dass sie in den Straßenraum ragen und die Nutzung der Verkehrsfläche beeinträchtigen, werden diese im Zuge der Straßenreinigung gekappt. Auf den in Rede stehenden Gehwegbereichen Klemensplatz und Kaiserswerther Markt sind die flächigen Wildkrautbeseitigungen in diesem Jahr bereits erfolgt. Eine Ortskontrolle der Bereiche hat ergeben, dass lediglich vereinzelter beziehungsweise punktueller Bewuchs in einer „überschaubaren“ Dimension vorgefunden wurde, wie es aktuell auf vielen Flächen im Stadtgebiet beziehungsweise in der ganzen Region der Fall ist. Die diesjährige Wetterlage mit abwechselnd viel Sonne und Regen hat bedauerlicherweise dazu geführt, dass das Grün in diesem Jahr besonders sprießt. In den weitaus trockeneren Vorjahren war das weniger der Fall. Da die Wildkrautbeseitigung auch einen nicht unerheblichen Beitrag für ein gutes Erscheinungsbild leistet und es sich beim Kaiserswerther Markt um das Herzstück des Stadtteils handelt, wurden von Seiten des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz im laufenden Jahr mehrere zusätzliche Durchgänge zur Entfernung des Bewuchses veranlasst und somit schon von dem Grundsatz „nur ein Durchgang pro Jahr“ abgewichen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es sich nicht um eine asphaltierte Fläche, sondern um eine sogenannte „wassergebundene Wegedecke“ handelt, die besonders anfällig für neuen Bewuchs ist. Aufgrund der bereits erfolgten zusätzlichen Durchgänge und des aktuell vorgefundenen Erscheinungsbildes wird um Verständnis dafür gebeten, dass ein weiterer Durchgang zur Wildkrautbeseitigung in diesem Jahr nicht mehr vorgesehen ist, sondern erst im Frühjahr 2024 erfolgen wird. Eine - wie angefragt - grundsätzliche Erhöhung der Beseitigungsdurchgänge ist im Hinblick auf den Kostenaspekt nicht vorgesehen. Zum Thema Wildkrautbeseitigung auf den Rheinbahngleisen Klemensplatz hat die Rheinbahn AG auf Nachfrage folgendes mitgeteilt: Die Gleistrasse der U79 wird auf kompletter Länge (auch im Bereich Klemensplatz) zweimal jährlich durch einen beauftragten Fremdunternehmer hinsichtlich Wildwuchs bearbeitet (2,5 Meter aus der Gleisachse).

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/191/2023