Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV6/134/2026

Errichtung eines Trinkwasserspenders und Nutzung des Platzes am Rather Carré - Vorlage BV6/081/2025

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Lichtenbroicher Weg 29 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 23. Juli 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Im Nachgang zur Beantwortung der Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 02.07.2025 teilt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (Amt 19) folgenden aktuellen Sachstand 07/2026 mit: Frage 1: Wann ist mit der Installierung des Trinkwasserspenders zu rechnen?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 23. Juli 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · BV6/134/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 51

    Bezirksvertretung 6. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV6/134/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Errichtung eines Trinkwasserspenders und Nutzung des Platzes am Rather Carré - Vorlage BV6/081/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 614.10.2026Kenntnisnahme Sachdarstellung: Im Nachgang zur Beantwortung der Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 02.07.2025 teilt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (Amt 19) folgenden aktuellen Sachstand 07/2026 mit: Frage 1: Wann ist mit der Installierung des Trinkwasserspenders zu rechnen? Antwort zu Frage 1: Am Trinkbrunnenstandort Rather Carré ist bereits der Trinkwasseranschluss durch die Netzgesellschaft gelegt worden. Abschließend erfolgen vor der Inbetriebnahme des Trinkbrunnens jetzt nur noch die Bauarbeiten für die Erstellung der Versickerungsanlage. Das Vergabeverfahren hierfür wurde im Mai 2025 abgeschlossen, die Bauarbeiten sollen bis Ende Juli 2025 erfolgen. Mit dem Aufstellen des Trinkbrunnens ist im August 2025 zu rechnen, so dass die Inbetriebnahme noch während des Hochsommers mitten in der Trinkbrunnensaison erfolgt. Für die offizielle Einweihung des Trinkbrunnens durch Frau Bezirksbürgermeisterin Schentek wird die Verwaltung einen Termin organisieren. Trinkbrunnen und die in den nachfolgenden Fragen gewünschten Anschlüsse für Wasser und Strom haben keine Synergien und stehen nicht miteinander im Zusammenhang. Frage 2: Wann werden Strom- und Wasseranschluss so vorbereitet/installiert, damit diese für Veranstaltungen genutzt werden können? Frage 3: Können Strom- und Wasseranschluss so installiert werden (welche Mehrkosten würden entstehen), dass diese von Vereinen u.a. des Brauchtums für Veranstaltungen ohne finanzielle Belastung genutzt werden können? Antwort zu Frage 2 und 3: Auf der Fläche vom Rather Carré findet kein städtischer Wochenmarkt statt. Es gibt seitens der Marktverwaltung keine Berührungspunkte mit der Fläche. Seitens der Marktverwaltung kann eine Stromversorgung für ehrenamtlich organisierte Feste auf den städtischen Wochenmarktflächen zur Verfügung gestellt werden. In solch einem Fall werden die täglichen Strompauschalen, je nach Stromabnahme 5€ (1x 220V/16A) oder 7,50€ (1x 360V/16A), wie für Marktbeschicker in Rechnung gestellt. Die Marktverwaltung kann keine Stromabgabe über 360V/16A gewährleisten. Auf öffentlichen Flächen, an denen es keinen Wochenmarkt gibt, kann seitens der Marktverwaltung keine entsprechende Infrastruktur eingerichtet werden. Eine Wasserversorgung ist seitens der Marktverwaltung ausgeschlossen. Seite 2

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/134/2026