Bezirksvertretung Beschlussvorlage Aktenzeichen BV3/002/2024

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW - Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 - städtische Gebäude ohne Schule - Haushalt 2023

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Aachener Straße 81a · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 3Dokumente 4. Januar 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Die Bezirksvertretung 3 genehmigt die von Bezirksbürgermeister Dietmar Wolf, der 1. Stv. Bezirksbürgermeisterin Sylvia Laflör und dem Mitglied der Bezirksvertretung 3 Lutz Goebels am 14. Dezember 2023 getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. Januar 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV3/002/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW - Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 - städtische Gebäude ohne Schule - Haushalt 2023 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 3 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 23.01.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 genehmigt die von Bezirksbürgermeister Dietmar Wolf, der 1. Stv. Bezirksbürgermeisterin Sylvia Laflör und dem Mitglied der Bezirksvertretung 3 Lutz Goebels am 14. Dezember 2023 getroffene Dringlichkeitsentscheidung. Sachdarstellung: Siehe Anlage
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BV3/001/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 - städtische Gebäude ohne Schulen - Haushalt 2023 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 3 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 23.01.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt gemäß § 3 Abs. 2 der Bezirkssatzung folgende Maßnahme der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um - und Erweiterungsbauten. Liste B) städtische Gebäude 1.10.11.111.05.001. 52415300 Ansatz: 457.568,00€ Übertragene Mittel: 58.357,62€ Revision: 39.674,92€ Derzeitige Restmittel: 475,54€ Amt Standort Maßnahme Beschlusssumme 23 Volmerswerther Straße 130 Sanierung Florabar - Mehrkosten Außenfassade 55.432,54€ Beschlusssumme: 55.432,54€ Die Bezirksvertretung 3 beschließt eine Finanzierung der Maßnahme aus bisher nicht verausgabten Restmitteln der folgenden Maßnahmen: Sanierung Florabar Emmastraße (BV3/147/2023) 1.800,00€ Instandhaltungsmaßnahmen Volmerswerther Str. 417 (173/006/2016) 53.157,00€ Die darüber hinaus notwendigen Mittel von ca. 11.000,00€ werden vom Amt für Gebäudemanagement getragen. Seite 2 Sachdarstellung: Im Rahmen der weiterführenden Planung, Ausschreibung und Vergabe der Außenfassade hat sich ein Problem aufgetan. Die ausführende Dachdeckerfirma hat sich die Situation vor Ort angesehen und hat mitget eilt, dass die geplante Außenfassade nicht an die vorhandene Gebäudekonstruktion (Außenwand) aufgebracht werden kann, da die bestehende Außenwand die statischen Kräfte nicht aufnehmen kann. Damit musste die gesamte Planung verworfen werden. Es liegt eine technische Alternative vor, die zur Umsetzung kommen soll. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf 65.000 EUR. Laut Dringlichkeitsbeschluss werden 55.432,54 EUR durch die BV3 finanziert. Die Restfinanzierung erfolgt aus Mitteln des Amtes 23.
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Title: KM_C450i23121510410 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00508252.pdf Published Time: Thu, 04 Jan 2024 10:07:19 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content:

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/002/2024