Beschlussvorlage_BV als Text anzeigen
BV3/002/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 2 Satz 1 in
Verbindung mit § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW - Unterhaltung von Grundstücken und
baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 - städtische Gebäude ohne Schule - Haushalt
2023
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 3
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 23.01.2024 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 genehmigt die von Bezirksbürgermeister Dietmar Wolf, der
1. Stv. Bezirksbürgermeisterin Sylvia Laflör und dem Mitglied der Bezirksvertretung
3 Lutz Goebels am 14. Dezember 2023 getroffene Dringlichkeitsentscheidung.
Sachdarstellung:
Siehe Anlage
BV3 001 2024 als Text anzeigen
BV3/001/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 - städtische
Gebäude ohne Schulen - Haushalt 2023
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 3
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 23.01.2024 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt gemäß § 3 Abs. 2 der Bezirkssatzung folgende
Maßnahme der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um - und
Erweiterungsbauten.
Liste B) städtische Gebäude 1.10.11.111.05.001. 52415300
Ansatz: 457.568,00€
Übertragene Mittel: 58.357,62€
Revision: 39.674,92€
Derzeitige Restmittel: 475,54€
Amt Standort Maßnahme Beschlusssumme
23 Volmerswerther
Straße 130
Sanierung Florabar -
Mehrkosten Außenfassade
55.432,54€
Beschlusssumme: 55.432,54€
Die Bezirksvertretung 3 beschließt eine Finanzierung der Maßnahme aus bisher nicht
verausgabten Restmitteln der folgenden Maßnahmen:
Sanierung Florabar Emmastraße (BV3/147/2023) 1.800,00€
Instandhaltungsmaßnahmen Volmerswerther Str. 417 (173/006/2016) 53.157,00€
Die darüber hinaus notwendigen Mittel von ca. 11.000,00€ werden vom Amt für
Gebäudemanagement getragen.
Seite 2
Sachdarstellung:
Im Rahmen der weiterführenden Planung, Ausschreibung und Vergabe der
Außenfassade hat sich ein Problem aufgetan. Die ausführende Dachdeckerfirma hat
sich die Situation vor Ort angesehen und hat mitget eilt, dass die geplante
Außenfassade nicht an die vorhandene Gebäudekonstruktion (Außenwand)
aufgebracht werden kann, da die bestehende Außenwand die statischen Kräfte nicht
aufnehmen kann. Damit musste die gesamte Planung verworfen werden. Es liegt eine
technische Alternative vor, die zur Umsetzung kommen soll. Die zusätzlichen Kosten
belaufen sich auf 65.000 EUR. Laut Dringlichkeitsbeschluss werden 55.432,54 EUR
durch die BV3 finanziert. Die Restfinanzierung erfolgt aus Mitteln des Amtes 23.
Dringlichkeitsbescheid als Text anzeigen
Title: KM_C450i23121510410
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00508252.pdf
Published Time: Thu, 04 Jan 2024 10:07:19 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content: