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BV6/054/2021
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Antrag des Fördervereins der Elsa-
Brandström-Schule zur Neugestaltung des Schulhofes - Vorlage BV6/053/2021
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 6
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 6 26.05.2021 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 6 genehmigt folgende, von Frau Birgit Schentek,
Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 6, und Herrn Ralf Thomas, 1. stellv.
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 6, am 19. März 2021 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2
GO NRW in Verbindung mit § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW getroffene
Dringlichkeitsentscheidung:
Die Bezirksvertretung 6 beschließt, dem Förderverein der Elsa-Brandström-Schule
für die Schulhofgestaltung einen Festbetragszuschuss in Höhe von bis zu 5.000 Euro
aus den Verfügungsmitteln 2021 (Konto 1111114 5/74990600) zu ge währen.
Sachdarstellung:
Der Förderverein der Elsa-Brandström-Grundschule hat mit den Schülerinnen und
Schülern sowie den Lehrerinnen und Lehrern ein Konzept zur Neugestaltung des
Schulhofes entwickelt. Das in einem sehr aufwendigen Verfahren entwickelte
Konzept wurde auch mit dem Schulverwaltungsamt der Stadt Düsseldorf
abgestimmt. Die Vorlage wäre in der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 10.03.2021
beraten worden. Die Sitzung wurde jedoch aufgrund von Corona abgesagt und am
Sitzungstag hat die Interfraktionelle Runde vorbesprochen, welche
Dringlichkeitsentscheidungen getroffen werden sollten und nicht bis zur nächsten
regulären Sitzung am 21.04.2021 warten können. Auch wenn eine Dringlichkeit im
Sinne von negativen/finanziellen Nachteilen für die Landeshauptstadt Düsseldorf
nicht vorliegt, möchte die Bezirksvertretung 6 in dieser für alle Beteiligten
schwierigen Corona-Zeit ein Zeichen gegenüber allen Vereinen, Institutionen und
Einrichtungen setzen, die eine Förderung beantragen. Zudem liegen die
Grundschulen den Mitgliedern der Bezirksvertretung 6 ganz besonders am Herzen.
Vor diesem Hintergrund soll die beantragte Unterstützung kurzfristig im Sinne der
Schülerinnen und Schüler ermöglicht werden. Da die nächste Sitzung erst am
21.04.2021 geplant ist, kann die notwendige Bereitstellung der Mittel nur durch eine
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Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 36
Abs. 5 Satz 2 GO NRW getroffen werden.
Anlagen:
2021-03-19 BV6 Dringlichkeitsbeschluss BV6-053-2021 Schulhofgestaltung Elsa-
Brandström-Schule
2021-03-19 BV6 Dringlichkeitsbeschluss BV6-053-2021 Schulhofgestaltung Elsa-Brandström-Schule als Text anzeigen
Title: SKM_C45821032208151
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00405910.pdf
Published Time: Mon, 22 Mar 2021 08:27:13 GMT
Number of Pages: 1
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